Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern - Windenergie
16. Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern - Windenergie:
Zweites Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLplG
Stellungnahme der Kreisgruppe Berchtesgadener Land des BUND Naturschutz in Bayern e.V. zu den Änderungen im Bereich Bayerischer Alpenplan
(10.03.2026) Die Kreisgruppe Berchtesgadener Land des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme im zweiten Beteiligungsverfahren. Wie bekannt, unterstützt der BN seit jeher den Ausbau erneuerbarer Energien. Angesichts der fortschreitenden Klimakrise wird die Einrichtung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen (WEA) in der Region 18 im Grundsatz ausdrücklich begrüßt.
Nachfolgende Stellungnahme der Kreisgruppe im Auftrag des Landesverbands bezieht sich ausschließlich auf die Vorrangflächen W138-W141 innerhalb des Bayerischen Alpenplans und gliedert sich wie folgt:
1. Fehlende Unterscheidung zwischen Alpen und Alpenvorland im WEA-Potenzial
2. Einwendungen und Bedenken bezüglich geplanter Vorranggebiete im Alpenplan
2.1 Weniger Ausweisungen, unvollständige Kennzeichnung der erheblichen Veränderung bei W139
2.2 Mängel bei Erläuterung vom LfU kartierter Georisiken
2.3 Weitere Mängel bei Erläuterung Flysch-spezifischer Georisiken in den Ergänzungen
2.4 Weitere Georisiken und Gefahren in den Flyschbergen ohne Korrektur in den Ergänzungen
2.5 Mängel bei Erläuterung von Biodiversitätskonflikten
2.5.1 Beispiel Auerwild
2.5.2 Die Situation weiterer streng geschützter Arten
3. Folgerungen
Leider müssen die in der BN-Stellungnahme zum ersten Beteiligungsverfahren vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen bezüglich der geplanten Vorranggebiete innerhalb des Alpenplans vollumfänglich aufrechterhalten werden.
1. Fehlende Unterscheidung zwischen Alpen und Alpenvorland im WEA-Potenzial
Aufgrund von Naturraum (Geologie, Böden, Klima, Vegetation) und daraus folgender Landnutzungsmöglichkeit gliedern sich die Region 18 und ihre Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein in die Bereiche Alpen und Alpenvorland. Im Alpenvorland sind Ausweisung von Vorranggebieten sowie Bau und Betrieb von WEA aus BN-Sicht ökonomisch wie ökologisch vielfach ohne größere Probleme möglich, sofern die Windhöffigkeit ausreicht und Arten- und Lebensraumschutz genau beachtet werden (s. BN-Stellungnahme zum ersten Beteiligungsverfahren).
Das WEA-Potenzial des Alpenraums stellt sich hingegen grundlegend anders dar: Die Bayerischen Alpen haben nur einen sehr geringen Anteil an der Fläche Bayerns bzw. Deutschlands und sind schon deshalb besonders zu schützen. Nicht umsonst gelten hier der Bayerische Alpenplan und völkerrechtsverbindlich die Alpenkonvention. Bei Ausweisung von WEA-Vorranggebieten in den Alpen ist im Besonderen zu berücksichtigen, dass neben der Klimakrise auch der dramatische Verlust von Lebensräumen und Arten unsere Lebensgrundlagen bedroht. Viele z.T. extrem seltene und mit Verschlechterungsverbot geschützte Arten haben in den Bayerischen Alpen ihren Verbreitungsschwerpunkt bzw. kommen nur (noch) dort vor.
Außerdem ist es gerade im Alpenbereich unerlässlich, nicht nur die Chancen für WEA (z.B. ausgezeichnete Windhöffigkeit), sondern auch die gebirgsspezifischen Georisiken ausführlich und allgemeinverständlich darzulegen, und zwar schon bei Ausweisung von WEA-Vorranggebieten. Der Umweltbericht wird seiner diesbezüglichen Forderung (S. 36) aber kaum bzw. keinesfalls ausreichend gerecht. Potenzielle Investoren müssen und wollen genau wissen, wo sie mit berechtigter Renditeerwartung ihr Kapital einsetzen. Letzteres gilt für alle Mitbürger/innen, die in der Regel nur über Laien-Kenntnisse verfügen. Denn sie sollen sich doch an Bürgerwindkraftwerken beteiligen, die vielfach beworben werden und demnächst sogar per Gesetz vorgesehen sind. Wer nur die Chancen von WEA im Alpenraum darstellt, die Risiken aber eher verschleiert oder gar verschweigt, setzt sich dem Vorwurf der Irreführung aus.
2. Einwendungen und Bedenken bezüglich geplanter Vorranggebiete im Alpenplan
Wird eine unvoreingenommene, ausgewogene und allgemeinverständliche Darstellung angestrebt, ist zumindest die Übernahme der Befunde und Argumente dieses Abschnitts in die Planungsunterlagen nötig, um die erheblichen Umweltauswirkungen der WEA im Alpenbereich klarzustellen, wie im Umweltbericht S. 36 eigentlich treffend gefordert.
2.1 Weniger Ausweisungen, unvollständige Kennzeichnung der erheblichen Veränderung bei W139
Innerhalb des Alpenplans sind jetzt nur noch vier Vorranggebiete vorgesehen: W138, W139 und W140 im Landkreis Berchtesgadener Land, W141 im Landkreis Traunstein. Drei weiter westlich gelegene wurden ersatzlos gestrichen. Der BN begrüßt die Reduktion, für die es aufgrund der Gebirgsnatur schwerwiegende ökonomische wie ökologische Gründe gibt.
Alle vier verbliebenen Vorrangflächen liegen am Alpenrand und geologisch im Rhenodanubischen Flysch. W139 wurde gegenüber der Erstauslegung ohne Begründung um ca. 6 ha in die Gemeinde Teisendorf hinein vergrößert und erstreckt sich jetzt auch auf die steilere Nordseite des Teisenbergs. Die zusätzliche Fläche ist aber weder in der Beschreibung noch in der Karte des Umweltberichts als verändert eindeutig gekennzeichnet; dies muss korrigiert werden.
2.2 Mängel bei Erläuterung vom LfU kartierter Georisiken
Ganz am Ende des jeweiligen Standortbogens finden sich im zweiten Beteiligungsverfahren folgende Ergänzungen:
W138 und W141: Im Vorranggebiet kommt großflächig Bodenschutzwald vor. Bei der Projektierung von Anlagen und Zuwegungen muss deshalb in besonderer Weise damit gerechnet werden, dass eine Rodung an konkreten Standorten nicht erlaubnisfähig ist.
W139 und W140: Im Vorranggebiet befinden sich labile Böden mit tiefreichenden Hangrutschungen. Bei der Projektierung von Anlagen und Zuwegungen muss deshalb in besonderer Weise damit gerechnet werden, dass eine Rodung an konkreten Standorten aus Gründen des Bodenschutzes nicht erlaubnisfähig ist.
Diese Zusätze erinnern schon von der Position her an das "Kleingedruckte" in Verträgen, das leicht übersehen wird, und genügen in dieser Form keinesfalls, um die besonderen Risiken auf Flysch adäquat und allgemeinverständlich zu verdeutlichen. Außerdem zeigen Bayernatlas bzw. Geogefahrenkarte des LfU, dass in allen vier Vorrangflächen großflächig Bodenschutzwald kartiert ist und überall labile Böden mit tiefreichenden Hangrutschungen erfasst sind. Die Unterscheidungen in den Ergänzungen erschließen sich nicht.
Zudem ist auch die folgende Beschreibung der Signaturen in Geogefahrenkarten des LfU im Umweltbericht (S. 16) viel zu vage und zumindest teilweise missverständlich:
Die rot klassifizierten Flächen weisen eindeutig auf eine mögliche Gefährdung durch ... Hangrutschungen ... hin. Diese sind bei allen einschlägigen Planungen zwingend zu berücksichtigen. Die orangefarbenen Flächen weisen auf eine mögliche Gefährdung „im Extremfall“ durch die Georisiken ... Hangrutschungen hin. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist bei aktuellen Szenarien als gering bis unwahrscheinlich einzustufen. Ein Szenarienwechsel bedingt eine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung. Dieser kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, darunter Verwitterung, Waldverlust, Klimawandel sowie ungünstige Umstände wie Wassereinleitung, Abgrabungen und Erosion. Diese Kategorie der Georisiken ist bei langfristigen Planungen zu berücksichtigen. In der Kategorisierung des LfU ergibt sich eine dritte Kategorie der schraffierten Flächen, für welche eine erhöhte Anfälligkeit auf flachgründige Hangrutschungen ... besteht, wobei keine konkreten Hinweise vorliegen. Diese wird wiederum unterschieden in rote Flächen (bei aktuellem Szenario) und orange Flächen (bei Szenarienwechsel).
Zur unmissverständlichen Klarstellung ist z.B. zu ergänzen:
(1) Rote Flächensignatur zeigt Bereiche mit bereits kartierter Anfälligkeit für tiefgründige Hangrutschungen; dabei sind durchwegs Tiefgänge von mehreren Zehnern von Metern nachgewiesen oder sehr wahrscheinlich, z. B. 80 (!) m Tiefe bei der Großrutschung Wiedmais am Teisenberg, die erst kürzlich (1992 ff.) erfolgte (A. v. Poschinger, 2020: Großrutschungen im Flysch der Bayerischen Alpen; Geologica Bavarica 119; Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Umwelt).
(2) Rotschraffierte Flächensignatur verweist auf nachgewiesene Anfälligkeit für flachgründigere Hangrutschungen mit Tiefgang von mehreren Metern, aber in der Regel nicht über 10 m.
(3) Bei Bau und Betrieb von WEA einschließlich aller Zuwegungen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen wechselt in jedem Fall das oben erwähnte Signatur-Szenario zu "extrem", d.h.: Auf allen in den Geogefahrenkarten des LfU gekennzeichneten Flächen (rot und orange, flächendeckend und schraffiert) bestehen ganz erhebliche Rutschungsrisiken und damit erhebliche Risiken für Kapitalgeber, Bauherren und Betreiber. Diese Georisiko-Bereiche kommen unter keinen Umständen als Standorte für WEA mit geplanter Referenzhöhe 266 m (oder höher) infrage. Gemäß Umweltbericht gilt dies von vornherein bei
- W138 für 79,1 % der Vorrangfläche; nur ca. 1/5 der Fläche ohne kartierte Georisiken
- W139 für 77,5 % der Vorrangfläche; weniger als 1/4 der Fläche ohne kartierte Georisiken
- W140 für 56,6 % der Vorrangfläche; weniger als 1/2 der Fläche ohne kartierte Georisiken
- W141 für 60,3 % der Vorrangfläche; nur ca. 1/3 der Fläche ohne kartierte Georisiken
Abb. 1 zeigt die enorme Ausdehnung kartierter Flächen mit Hangrutschungsrisiken in geplanten Vorranggebieten am Teisenberg.
Abb. 1: Durch das LfU kartierte Flächen mit Georisiko Hangrutschung in den Vorranggebieten W138, W139 und z.T. W140 (Scan aus dem Umweltatlas); Signatur-Erläuterung im Text
Darüber hinaus ist bei geplanten Vorrangflächen in den Alpen die Lage im Maßstab 1 : 25000 darzustellen und auf gleicher Textseite - unerlässlich für adäquaten Vergleich - der zugehörige Ausschnitt der Geogefahrenkarte des LfU, ebenfalls im Maßstab 1 : 25000. Dass die Signaturen, z.B. gemäß (1) bis (3), im Hinblick auf WEA-Standorte sehr ausführlich zu erläutern sind, soll nochmals betont werden. Zusätzlich wäre wünschenswert, auch den entsprechenden Ausschnitt aus der Geologischen Karte mit Maßstab 1 : 25000 des LfU beizufügen. Gerade mit deren Hilfe können auch Ungeübte außerhalb des Waldes typische Akkumulationsbereiche großer Rutschungen (unregelmäßige, z. T. wallartige Aufwölbungen) gut erkennen, z. B. am Skilift von Neukirchen, bei Seiberstadt, am Zellberg beim Abfluss des Höglwörter Sees (Stoißberg-Großrutschung, s. o. v. Poschinger, 2020), am Fuße des Almhangs auf der Lichtweide der Stoißer Alm.
Schließlich ist im Umweltbericht zu ergänzen: Im Bereich von W138 bis W141 gibt es eine Fülle kleiner bzw. kleinerer Hanganbrüche und Rutschungen (von ca. 2 x 2 qm bis 50 x 100 qm) mit geschätztem Tiefgang von mehreren Metern. Sie sind nicht in den Geogefahrenkarten und auch nicht in der Geologischen Karte 1 : 25000 erfasst bzw. nicht darstellbar. Nur vor Ort fallen sie auf, denn auch in Luft- oder Satellitenbildern sind sie wegen relativ dichter Waldvegetation nur schwer zu erkennen. Zugleich besteht permanent eine hohe Dynamik: Insbesondere nach stärkeren Regenfällen entstehen immer wieder neue Anbrüche und kleinere Hangrutschungen, was Labilität und Rutschungsanfälligkeit im Flysch unterstreicht, eine umfassende Kartierung aber erschwert. In Summe verringert sich dadurch der oben abgeschätzte Flächenanteil für WEA nochmals ganz erheblich. Dass Zuwegungen ohne Ausnahme durch rutschungsanfällige Gebiete führen müssen, ist außerdem im Umweltbericht klarzustellen.
Für die anderen in der Region 18 geplanten Vorrangflächen, die im zweiten Beteiligungsverfahren alle im Alpenvorland liegen, gilt hingegen: Es besteht kein in den Geogefahrenkarten des LfU erfasstes Hangrutschungs- oder sonstiges Georisiko, ganz wenige Ausnahmen finden sich nur auf völlig unerheblichen Flächenanteilen.
2.3 Weitere Mängel bei Erläuterung Flysch-spezifischer Georisiken in den Ergänzungen
Trotz der vorgenommenen, oben zitierten Ergänzungen vermittelt der Umweltbericht nach wie vor den Eindruck, außerhalb der in den Geogefahrenkarten des LfU ausgewiesenen rutschungsanfälligen Flächen
bestünden keinerlei Risiken. Die geologische Fachliteratur widerlegt dies (s. z.B.: v. Poschinger, 2020; Quellenangabe oben; auch mit weiterer Literatur). Knapp zusammengefasst gilt:
Den Rhenodanubischen Flysch (von schweizerisch: fließen/rutschen) von W138 bis W141 kennzeichnet enger Wechsel von Ton bzw. Tonstein mit Kalksand- bzw. Sandstein. Anders als im Kalkalpin sind die Schichtmächtigkeiten fast durchwegs auffallend gering: sie schwanken von nur 1-2 Millimetern bis zu - maximal - wenigen Dezimetern. Schon die Vielzahl der Trennflächen fördert Labilität. Weiters bildet feuchter Ton ein ideales Schmiermittel für das Abrutschen des Aufliegenden. Kuppen und Hänge (fast jeglicher Neigung) sind im Flysch also prädestiniert für Hangrutschungen von jedem Ausmaß. Anstehend ist Flyschgestein, weil es so leicht verwittert, kaum zu finden (Ausnahme: künstliche Hanganschnitte, z. B. durch Forststraßen, die aber auch die tiefgehende Zermürbung (s.u.) zeigen). Über dem Anstehenden liegen mächtige Massen an Verwitterungsschutt und Rutschablagerungen. Unter ca. 800 m NHN sind sie stellenweise von Lockermassen der letzten, seltener auch der vorletzten Eiszeit überlagert. Infolge eiszeitlichen Permafrosts reicht die Gesteinszermürbung im Flysch ca. 100 (!) m tief, evtl. sogar bis 500 m Tiefe. Sichere Bestimmung von Gesteinsfestigkeit und Standortstabilität ist im Flysch so gut wie nicht möglich. Sicheren Schutz vor Rutschungen im Flysch gibt es nicht. Gesunder, stabiler Bergwald verringert die Gefahr etwas.
Auf solch instabilem Untergrund ist eine sichere Verankerung extrem hoher WEA von vornherein extrem herausfordernd, sofern überhaupt möglich. Hinzu kommt: Je höher die WEA, desto höher ihre Hebelwirkung, die ihre Standsicherheit gefährdet und Bodenversetzung, Hanganbrüche sowie Rutschungen fördert. Die bekannten häufigen Erdbeben vom nahen Hochstaufen erhöhen die Gefahr zusätzlich.
Den Hebel der WEA verstärken immer wieder Stürme (s. die Unwetterwarnungen für den Bayerischen Alpenraum), die auch nach Abschalten und Aus-dem-Wind-Drehen der WEA auf Türme und die besonders breiten Schwachwind-Rotorblätter einwirken. Das Gebirgsrelief begünstigt zudem Düseneffekte, Verwirbelung und damit lokal extreme Windgeschwindigkeit. So kommen kurzfristig gewaltige Böen auf, die die Verankerung über Turm und laufende Rotorblätter voll belasten, weil Abschalten und Aus-dem-Wind-Drehen der WEA in so kurzer Zeit unmöglich ist. Eine kleine, ca. 8 m hohe WEA wurde auf der Stoißer Alm durch eine Böe regelrecht zerlegt.
2.4 Weitere Georisiken und Gefahren in den Flyschbergen ohne Korrektur in den Ergänzungen
Trotz der unter 2.2 zitierten Ergänzungen vermitteln die Unterlagen immer noch falsche Eindrücke, was Zuwegungen, sonstige Infrastruktur, Wetter und Witterung in der Flyschzone des Gebirges betrifft. Viele erhebliche Umweltauswirkungen sind in den Unterlagen nicht dargelegt, trotz der Forderung im Umweltbericht (S. 36): Schon jede Anfahrt ist unverhältnismäßig lang, vergleicht man mit den durchwegs leicht zugänglichen und im Umfeld sehr gut erschlossenen Standorten im Alpenvorland. Vor allem aber sind die WEA in den Flyschbergen keinesfalls rund um die Uhr sicher erreichbar. Außer der bereits beschriebenen erheblichen Gefahr flach- und tiefgründiger Rutschungen auf nahezu allen potenziellen WEA-Standorten und quer über alle Zuwegungen bestehen weitere gebirgsspezifische Georisiken, z.B.: Windwurf, Stein- und Blockschlag, Vermurung, Überflutung und sonstige Wildbachereignisse, Straßenschäden durch Bodenversetzung und Absenkung, Neuschnee, Schneeverwehungen weit über 2 m Höhe, Schneebruch, z.T. sogar Lawinen bzw. Lawinengefahr. Es ist also zum einen davon auszugehen, dass Zuwegungen, Stromnetzanschlüsse, sonstige Ver- und Entsorgungsleitungen und andere Infrastruktur immer wieder, unter Umständen über Tage und Wochen blockiert sind. Zum anderen werden diese Blockaden aufgrund des Klimawandels mit plausibel prognostizierter Steigerung von Stürmen und Starkregenfällen immer intensiver und auch länger anhalten.
Anders als billigerweise zu erwarten, wurden mit den Ergänzungen für das zweite Beteiligungsverfahren auch folgende Feststellungen, die sich in jedem Standortbogen von W138-W141 finden, weder korrigiert noch plausibel belegt:
• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: ... Baubedingte Rodungen in Waldgebieten sind zu erwarten, wobei Wiederaufforstungen nur teilweise am Eingriffsort erfolgen können. Diese werden daher regelmäßig auch an anderen Standorten stattfinden müssen. Eine vollständige Wiederherstellung der betroffenen Funktionen ist erst zeitversetzt möglich.
• Fläche und Boden: ... Keine Auswirkungen auf Bodenerosion zu erwarten.
• Wasser: Keine Auswirkungen auf den Grundwasser- / Trinkwasserschutz ... Keine Auswirkungen auf Oberflächengewässer ... Keine Auswirkungen auf den Schutz vor Hochwasser zu erwarten.
Die geplanten Vorranggebiete W138 bis W141 liegen in der montanen bis tiefsubalpinen Bergwaldstufe, auf ca. 800 bis 1300 m NHN. Geht man von der üblichen WEA-Betriebsdauer von 20 bis 30 Jahren aus, ist in dieser Höhenlage infolge Umtriebszeiten von weit über 100 Jahren nicht annähernd mit Wiederherstellung geschädigter Waldfunktionen zu rechnen; die oben zitierte Feststellung ist falsch. Denn erneute erhebliche Eingriffe in den nachwachsenden Wald sind spätestens in Abständen von 20 bis
30 Jahren unumgänglich, wenn nicht schon wesentlich früher, z. B. infolge von Defekten an Rotorblättern oder gar Bodenversetzungen, die die WEA aus dem senkrechten Stand bringen. Die Sukzession muss immer wieder von vorn beginnen.
Zuwegungen haben im Gebirge wesentlich größere Höhenunterschiede zu überwinden als im Alpenvorland. Für den WEA-Schwerlastverkehr kommt nur mäßige Steigung infrage. Große Eingriffe in den Bergwald für neue Straßen sind also unvermeidlich. Bei den geplanten WEA-Dimensionen müssen auch bestehende Forststraßen erheblich verbreitert und zusätzlich stabilisiert werden. Ist dies auf dem äußerst labilen Flyschuntergrund (mit Lockerung bis 100 m Tiefe und mehr) ausnahmslos möglich? Das wäre genauestens zu belegen. In jedem Fall muss auch die Zahl von Kurven und Kehren im Bergwald unverhältnismäßig groß sein. In deren Bereich sind jeweils gewaltige Rodungsumgriffe nötig, um den sicheren Transport von sperrigen Bauteilen, insbesondere den der fast 100 m langen Rotorblätter zu gewährleisten, selbst wenn diese nicht liegend, sondern möglichst aufgerichtet transportiert werden.
Sind durch diese Rodungen - wie oben festgestellt - tatsächlich keine Auswirkungen auf Bodenerosion zu erwarten? Im Gegenteil: Von Landschaftsschäden durch Erosion und Rutschungen nahezu jeder Größe ist auszugehen. Bei kalkulierter WEA-Betriebsdauer von 20-30 Jahren besteht in der ohnehin sehr labilen Flyschzone sowie in Anbetracht von Reliefenergie und Witterung im Gebirge keine Chance auf adäquate Regeneration von Boden und Vegetation, selbst wenn der Klimawandel außer Acht bleibt.
Freistellung der Bodenoberfläche durch die unvermeidbaren Rodungen aktiviert durch Erwärmung die Mikroorganismen und führt zu erhöhtem Humusschwund in den Bergwaldböden und damit zu erheblicher Verringerung ihrer Wasserspeicherfähigkeit. Trockenschäden im Wald mit erhöhter Borkenkäfergefahr einerseits und vermehrte sowie erhöhte Spitzenabflüsse mit Zunahme von Hochwässerschäden andererseits sind abzusehen. Die zusätzliche Flächenversiegelung durch die neuen oder breiteren Verkehrswege und das Anschneiden der Hänge, das das Hangzugwasser an die Oberfläche zwingt, wirken verstärkend, Klimawandel kommt ohnehin hinzu. Dass folglich keine Auswirkungen auf den Grundwasser- / Trinkwasserschutz ... auf Oberflächengewässer ... auf den Schutz vor Hochwasser zu erwarten sind, wie für W138-W141 behauptet (s.o.), ist falsch und erschließt sich nicht. Erhebliche Auswirkungen sind zu erwarten. Außerdem können die vorgesehenen Wiederaufforstungen an anderen Standorten (s. o. Zitate) die erheblichen Umweltschäden vor Ort und ihre überörtlichen Auswirkungen in keinster Weise kompensieren.
2.5 Mängel bei Erläuterung von Biodiversitätskonflikten
Die verbleibenden, ohnehin sehr wenigen potenziellen WEA-Standorte überschneiden sich zusätzlich mit Habitaten streng geschützter Arten, die bei Weitem nicht alle in den Standortbögen erfasst waren und trotz Ergänzungen und Hinweisen des BN weiterhin nicht erfasst sind. Dies ist unbedingt nachzuholen. Genauere Ausführung erscheint geboten:
2.5.1 Beispiel Auerwild
Der Auerhuhn-Lebensraum erstreckt sich im Bereich von W138-W141 von rund 900 m NN bis in höchste Kammlagen. Gerade flachere Hangpartien sowie Rücken- und Kammbereiche, die als Standorte für WEA besonders interessant sind, werden vom Auerhuhn bevorzugt und gewinnen an Bedeutung. Die Einzelvorkommen des Auerwilds verändern sich von Jahr zu Jahr erheblich; sie passen sich laufend der Bergwalddynamik und - soweit möglich - den Eingriffen der Forstwirtschaft an. Deshalb ist fraglich, ob die Wahrscheinlichkeitsangaben in den herangezogenen Auerhuhn-Habitatmodellen die tatsächliche Situation der Subpopulation in W138-W141 hinreichend beschreiben. Festzuhalten bleibt, dass insbesondere in W139 und W140 Auerwild mit recht hoher Wahrscheinlichkeit anzutreffen ist und damit potenzielle WEA-Standorte erheblich einschränkt.
Auerwild ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) strengstens geschützt, sogar mit Verschlechterungsverbot: Alles ist in seinem Lebensraum verboten, was seine Lebensbedingungen verschlechtern kann (!). Entsprechend fordert der Flächennutzungsplan Teisendorf zur Förderung des Auerwilds Besucherlenkung, Wegegebote, z.T. Zurückverlegen von Wanderwegen, Touristen-Information und Stopp des (Forst-)Straßenbaus. Der Teisenberg sei, wie im Flächennutzungsplan betont, ein Auerhuhn-Lebensraum hoher Bedeutung!
Coppes, J. et al., 2019 (Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Auerhühner. Hrsg.: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) und 2021 (Vogelwarte 59, 21–28) sowie Ludwig, T. et al., 2023 (Ornithol. Anz., 61: 16–29) weisen schlüssig nach, dass WEA allein, ohne anderweitige Störungen, die Lebensraumnutzung des Auerhuhns im Umkreis von 850 m enorm beeinträchtigen (im BNatSchG festgesetzter Prüfbereich: 1000 m), z. B. durch Schallemission, Schattenwurf, Sichtbarkeit der WEA samt der
sich drehenden Rotorblätter oder andere WEA-induzierte Faktoren bzw. ihre Summenwirkung. Erhebliche Beeinträchtigung wurde selbst nach jahrelangem Betrieb der WEA festgestellt. Gleiches gilt für Zuwegungen. Auerwild gewöhnt sich also weder an WEA noch an zugehörige Verkehrsinfrastruktur. Ebenso sind Kollisionen von Auerhühnern mit den Türmen von WEA dokumentiert, Aufgabe von Balzplätzen im Prüfbereich um WEA oder ihre Wegverlegung (soweit überhaupt möglich). Die Forschung liefert zudem klare Belege, dass Schädigungen durch WEA nicht durch anderweitige Verbesserung des Lebensraums im Umkreis kompensiert werden können, anders als im Umweltbericht - nach wie vor - zu lesen und wohl auch beabsichtigt.
Zur langfristigen Sicherung einer Auerhuhn-Population sind laut Fachliteratur mehrere hundert Individuen nötig. Diese Zahl wird im Bereich der geplanten Vorranggebiete und ihrer näheren Umgebung nicht erreicht. Umso wichtiger sind ungehinderter Individuen- und Genaustausch mit anderen Teilpopulationen nach Osten, Süden und Westen hin, den WEA insbesondere auf den windhöffigen Höhenrücken unterbänden. Ein sicherer Lebensraumverbund ist aber für den langfristigen Erhalt der Auerhuhn-Population in der gesamten(!) Region, also weit über die geplanten Vorrangflächen hinaus, unerlässlich. Insgesamt ist also von ganz erheblicher Habitat-Verschlechterung durch WEA, insbesondere in den Vorranggebieten W139 und W140, auszugehen. Ihr Bau und Betrieb wären ein grober Verstoß gegen das BNatSchG.
2.5.2 Die Situation weiterer streng geschützter Arten
(S. dazu u. A. auch die Homepage des LfU)
Vögel: Auch das Haselhuhn ist im Planungsgebiet nachgewiesen. Geeignete Habitate finden sich insbesondere im eher flacheren Bereich der Quell- und Hangmoore südlich des Teisenberg-Kamms (W 139), was WEA dort ausschließt (Prüfbereich 1000 m). Geeignete Habitate des Schwarzstorchs liegen verstreut im gesamten Gebiet, besonders aber südlich des Teisenberg-Kamms (W139 und W140). Für regelmäßig aufgesuchte Habitate des Schwarzstorchs um geplante WEA ist sogar im Bereich von 10 km (!) zu prüfen, in welchem Umfang die Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG bestehen.
In den Unterlagen zu W138-W141 werden außer Auerhuhn, Wespenbussard und Fichtenkreuzschnabel keine weiteren streng geschützten Vogelarten erwähnt. Zumindest folgende Arten aus Anlage 1 zu § 45b Absatz 1-5 BNatSchG, ergänzt durch Anlage 3 UMBek v. 14.08.2023, sind neben Auer- und Haselhuhn noch nachgewiesen und durch WEA zusätzlich gefährdet: Wanderfalke, Wespenbussard, Uhu, Schwarzstorch. All diese Arten müssen in jedem Fall berücksichtigt und im Umweltbericht aufgeführt werden. Daneben sind in den Bergwäldern Habicht, Sperber, Turmfalke und Dohle heimisch, sowie die mittlerweile seltenen Arten Schwarz-, Weißrücken-, Dreizehen- und Grauspecht, Sperlingskauz und Hohltaube. Hin und wieder lassen sich sogar Steinadler und - neuerdings - Bartgeier beobachten.
Fledermäuse: Zumindest folgende Arten sind im Bereich der Vorranggebiete W138-W141 nachgewiesen:
Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii). Entsprechende Schutzmaßnahmen sind - auch im Umweltbericht - vorzusehen.
Amphibien und Reptilien: Zaun- und Bergeidechse (an sonnigeren Standorten) kommen ebenso vor wie Gelbbauchunke, Feuersalamander und sogar Alpensalamander (Fotobelege für beide Salamanderarten vorhanden). Für diese nach BNatSchG strengstens geschützten Arten sind bei Bau von WEA und ihren Infrastruktureinrichtungen, insbesondere allen Zuwegungen, nach neuestem Forschungsstand sehr aufwändige Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen, die sich von Frühjahr bis Herbst hinziehen können (s. Klar-Weiß, H. (2025): Herpetofauna ... kritische Betrachtung von „Vergrämungsmaßnahmen“; Anliegen Natur 47(2): online preview, 6 p., Laufen). Der nötige Hinweis fehlt im Umweltbericht.
Warum für die übrigen strengstens geschützten Arten, insbesondere die Vögel Haselhuhn, Schwarzstorch, Wespenbussard, Uhu, Wanderfalke, und die erwähnten Fledermäuse, nicht ähnliche Habitat-Modelle zurate gezogen bzw. erstellt wurden, ist unerklärlich. Denn, um es nochmals zu betonen: Die großen Waldgebiete im Bereich des Teisenbergs beherbergen weit mehr strengstens und mit Verschlechterungsgebot geschützte Arten als nur das Auerwild. WEA würden einer Verschlechterung ihrer Habitate mit Sicherheit bewirken.
3. Folgerungen
In der Änderungsbegründung (S. 16) heißt es: Auch ist das Planungskonzept von dem Gedanken geleitet, innerhalb der Region und damit innerhalb der Teilräume eine gewisse ausgleichende Verteilung der Vorranggebiete zu erreichen ... Vor allem siedlungsstrukturell bedingt ergibt sich eine Vielzahl an
flächenmäßig kleineren Vorranggebieten. Die wenigen großen Vorranggebiete liegen v. a. in den großen Waldgebieten der Region.
Die Vielzahl an flächenmäßig kleineren Vorranggebieten ist zweifellos ungünstig. Aber auch in den großen Waldgebieten der Flyschberge (W138 bis W141), bleiben - wie aufgezeigt - von vornherein nur sehr wenige potenzielle WEA-Standorte ohne erhebliches Hangrutschungsrisiko übrig. Senken, Täler, Steilhänge oder Wildbachgräben kommen für WEA ohnehin nicht infrage. Kammnahe größere Verflachungen, Hänge sehr geringer Neigung bzw. größere Hangverflachungen ohne Georisiko gibt es kaum und Zuwegungen führen zwangsweise und ausnahmslos über schon ausgewiesene Georisikoflächen (s. z. B. Abb. 1). Überschneidungen mit Habitaten strengstens geschützter Arten verringern mögliche WEA-Standorte nochmals in erheblichem Umfang. Die Standortzersplitterung ist also in den Flyschbergen mindestens so groß und problematisch wie im Alpenvorland - ein eklatanter Widerspruch zum Anspruch im Planungskonzept (S.16)!
Wenn in einem ausgewiesenen großen Wald-Vorranggebiet WEA aber nur vereinzelt und nur in großen Entfernungen errichtet werden können, zudem ihre Zugänglichkeit erschwert ist und die nötige Begleitinfrastruktur derjenigen größerer Windparks gleichkommt, stellt sich schon allein deshalb die Frage nach ökonomischer Rentabilität - erwartbare landschaftsökologische Schäden und Biodiversitätsverluste finanziell noch nicht einmal einkalkuliert. Das Problem harrt der Klärung, und zwar vor Festsetzung von Vorrangflächen!
Ungeklärt ist ferner: Wer garantiert, dass WEA mit Referenzhöhe von 266 m (und - erwartbar! - höher) auf Flysch während der anzusetzenden Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren absolut sicher stehen und zu betreiben sind? Die Planungsunterlagen schweigen bisher zu diesem für Investoren und Mitbürger entscheidenden Problem. Auch im zweiten Beteiligungsverfahren sind keine WEA auf Flysch zur Referenz angeführt, die schon mehrere Jahre sicher und störungsfrei laufen. Eine Internet-Recherche dazu blieb ergebnislos. Werden die Vorrangflächen W138 bis W141 auf Flysch nur ausgewiesen, um die bayernweit gültige Quote von 1,8 % zu erfüllen, obwohl von vornherein klar ist, dass hier schon aus rein ökonomischen Gründen keine WEA errichtet werden können?
Unverständlich bleibt auch das geradezu krampfhaft anmutende Festhalten an Vorrangflächen im Landkreis Berchtesgadener Land, um eine gewisse ausgleichende Verteilung ... zu erreichen, während andere Vorrangflächen im Gebirge entfallen. Dass im Landkreis BGL gute ökonomische Voraussetzungen für WEA schlicht und einfach fehlen, ist naturgegeben - im Alpenvorland wegen zu geringer Höhenlage bzw. Windhöffigkeit, in den Flyschbergen u. A. wegen erheblicher Georisiken (wie aufgezeigt). Planungsausschuss und Politik sind aufgefordert, dies mit allen Konsequenzen anzuerkennen. Das gilt umso mehr, als kürzlich sogar das Wirtschaftsministerium nur noch von 1,3 % Flächenanteil für WEA in der Region 18 ausgeht (s. z. B. Bericht BR24, 18.02.2026), ohne dass die bayernweite Quote von 1,8 Flächenprozenten für WEA gefährdet wäre.
Den Gemeinden im Landkreis BGL bleiben eine Reihe weiterer Möglichkeiten, regenerative Energien zu nutzen, z. B. Photovoltaik mit Batteriespeicher im Siedlungsbereich (bevorzugt!) und Freiflächen-PV mit Batteriespeicher, interkommunale Energieverbünde mit guten WEA-Standorten, Geothermie und Tiefengeothermie (vgl. erfolgreiches Pilotprojekt Geretsried), aber auch Errichtung großer Batteriespeicher und evtl. sogar Wasserstoffgewinnung, um die Überschussproduktion bei Hellbrisen künftig vernünftig zu nutzen.
Wie aufgezeigt, sind bei Bau und Betrieb von WEA in der labilen Flyschzone erheblich negative Umweltauswirkungen und weit größere als im Alpenvorland zu erwarten. Sie unmissverständlich aufzuzeigen, ist - auch laut Umweltbericht, S. 36 - Aufgabe der Regionalplanung. Auch im zweiten Verfahren werden der erforderlichen Ausgewogenheit und Allgemeinverständlichkeit bei W138 bis W141 weder der Umweltbericht insgesamt noch seine Allgemeinverständliche Zusammenfassung (S.35f.) gerecht.
Folglich sieht sich der BN gezwungen, die Vorrangflächen W138 bis W141 in den Flyschbergen abzulehnen. Die ökonomische Rentabilität dortiger WEA ist sehr fraglich, infolge der Georisken ist aber von großen bis riesigen ökologischen Schäden in der Landschaft auszugehen. Sie wirken über Jahrhunderte, sind also nach menschlichen Maßstäben irreparabel. Die im Grundgesetz (Art. 20a) geforderte Verantwortung für künftige Generationen würde missachtet.
Dr. Reinhard Bochter
Bebauungsplan "Freizeit Teisendorf"
Bebauungsplan "Freizeit Teisendorf"
Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe BGL und Ortsgruppe Teisendorf (BN)
(27.09.2025) Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes gilt: Das Planungsgebiet, vom Beginn des Eichelgarten im Norden bis einschließlich der Eisweiher im Süden, hätte aufgrund reichhaltiger Strukturierung ein sehr hohes Habitatpotenzial für eine Fülle von Flora und Fauna (s. auch Bericht zur Avifauna). Allerdings ist durch jahrzehntelange menschliche Einflussnahme (Kiesgruben, Tennisplätze mit Nebengebäuden, Parkplätze, Geopark-Anlage, Schwimmbad mit Liegewiese, Gebäuden usw., sehr intensive Fischweiher-Nutzung) und die damit verbundenen enormen Störungen die Möglichkeit zur Nutzung dieses hohen Potenzials heute sehr beschränkt. Gleiches gilt für die Nutzung des eigentlich hohen Potenzials für Naturliebhaber und ihre Erholung mit Genuss der Natur in ihrer Freizeit.
Der BN lehnt die Planung der Marktgemeinde nicht von vornherein und grundsätzlich ab. In vorliegender Form kann er sie jedoch keinesfalls mittragen. Vielmehr ist er zu einer Reihe von Einwendungen gezwungen. Andererseits sieht er eine gute Chance, eine revidierte Planung für eine WIN-WIN-Situation zu nutzen, für "Freizeit, Erholung, Naturgenuss" - wie von der Marktgemeinde intendiert - und für Schutz und Regeneration der Lebensgrundlagen bedrohter Fauna, insbesondere der Amphibien, was ohnehin Verfassungsauftrag ist (s. 5.)! Die Möglichkeit, Wildtiere in naturnahem Lebensraum zu beobachten (s. 5.) verbindet ein beachtlich hoher Anteil der Bevölkerung ebenfalls mit Erholung und hohem Naturgenuss (s. 5.).
1. Verfahrensfehler und Grundlegendes
Einwendung: Im Umweltbericht ist zwar der Umfang der durch die Planung nötigen Ausgleichsflächen dargelegt, doch werden in den Unterlagen keine konkreten Ausgleichsflächen benannt. Weder werden sie als Teil des Bebauungsplans festgesetzt (beispielsweise durch Nummerierung, s. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) noch in einem gesonderten Ausgleichsplan.
Hier liegt ein Verfahrensfehler vor, der zuerst durch Konkretisierung der Ausgleichsflächen in den Planungsunterlagen, dann durch neuen Beschluss des Marktgemeinderats mit folgender Neuauslegung der revidierten und ergänzten Planung zu heilen ist. Nötige und gewählte Ausgleichsflächen sind im Bebauungsplan im Detail darzustellen einschließlich vorhandener bzw. geplanter Gestaltung der Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) für Flora und Fauna, so dass Qualität und Quantität des Ausgleichs durch Fachbehörden und anerkannte Naturschutzverbände beurteilt werden können und so ihr Einbezug in eine Stellungnahme möglich ist. Dies ist mit den vorliegenden Unterlagen nicht gegeben.
Einwendung: Die Überschrift der Bekanntmachung ist falsch und irreführend: Bekanntmachung über den Billigungsbeschluss sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch des Bebauungsplanes „Sportgelände Oberteisendorf“. Diese Überschrift hält flüchtige Leser von einer Stellungnahme mit evtl. Einwendungen ab. Auch deshalb ist eine Überarbeitung der Planung mit Gemeinderatsbeschluss und Neuauslegung unerlässlich, schon um sie rechtssicher zu machen.
Einwendung: Sinn und Zweck eines Biergartens und zusätzlicher Parkplatz-Angebote für Badegäste und besonders auch für Wanderer und Radfahrer erschließen sich indirekt (gerade noch; aber schon zum Start eine so große Anzahl?), aus eigenen Beobachtungen und durch die Wander- und Radrouten-Karten in den Unterlagen. Doch gilt dies nicht für (1) Wohnmobil-Stellplätze, (2) Woodlodges und (3) den ebenfalls flächenintensiven Pumptrack. In den Planungsunterlagen fehlt jegliche Begründung, die Bedarf und Notwendigkeit genau dieser Vorhaben ausführlich erläutert. Eine sehr ausführliche, für jedermann nachvollziehbare und verständliche Begründung ist allein schon deshalb unerlässlich, weil beide Vorhaben den auch in Bayern enormen und viel zu hohen Flächenverbrauch (vgl. Ziel der Bayerischen Staatsregierung: Koalitionsverträge 2018 und 2023; Bayerisches Landesplanungsgesetz 2021) und - trotz geplanter Entlastungsmaßnahmen - auch die Flächenversiegelung insgesamt erheblich erhöhen. Das Fehlen dieser ausführlichen Begründungen für die besondere Wichtigkeit und das Wohl der Bürger erscheint auch als Verfahrensfehler.
Der BN empfiehlt eindringlich, zunächst nur ca. die Hälfte der Parkplatz-Angebote und einige Woodlodges einzurichten, also schrittweise vorzugehen und über deren Auslastung den wirklichen Bedarf zu ermitteln. Dann kann ggf. erweitert werden. Bis dahin sollte die im Plan vorgesehene Restfläche extensiv als zweischürige Wiese genutzt werden.
Schutzgüter Boden und Wasser (Umweltbericht, S. 8f.): Die für die eigentlichen Baumaßnahmen vorgesehene intensiv genutzte Wiese im Südwesten des Planungsgebiets liegt vollständig im wassersensiblen Bereich. Bei Hochwasser droht Überflutung vom Ramsauer Bach im Osten her und vom kleineren Grabenbächlein von Westen her, das rückgestaut wird. Außerdem ist von permanent hohem Grundwasserstand auszugehen, das ebenso von Osten, vom Ramsauer Bach, und vom Grabenbächlein und Anmoor im Westen gespeist wird. Die Gleye, die auch der Umweltbericht erkennt, sind typische Grundwasserböden und bilden sich nur, wenn Grundwasser ganzjährig oberflächennah ansteht.
Deshalb ist sehr in Zweifel zu ziehen, dass sich auf dieser Wiese ganzjährig die behauptete "günstige Versickerungsmöglichkeit für Niederschlagswasser ergeben dürfte" (Umweltbericht S. 8.). Denn das Porenvolumen der im Untergrund anstehenden eiszeitlichen Schmelzwasserschotter dürfte bei typischerweise wechselnden Korngrößen an manchen Stellen relativ gering sein, vor allem aber ist es über lange Zeit, wenn nicht das ganze Jahr, durch hochstehendes Grundwasser wassergefüllt. Sollen die geplanten Baumaßnahmen durchgezogen werden, erscheinen vorab Versuche zur Bestimmung der Versickerungsleistung unerlässlich, und zwar repräsentativ verteilt über die gesamte Wiesenfläche. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Wiese nach Abtrag des Oberbodens mit Material hoher Sickerleistung mindestens 1 m hoch (wenn nicht noch mehr) aufgefüllt werden muss, um eine angemessene Versickerung bei einem Platzregen zu gewährleisten. Da der Belag auf Parkplätzen, Wohnmobil-Stellplätzen, Woodlodge-Bauplätzen usw. für Halt- und Befahrbarkeit stark gerüttelt werden muss, sind künstliche Versickerungshilfen (Rigolen, Schächte, Gullys) zur schnellen Ableitung des Niederschlags unausweichlich, sie müssen aber ganzjährig über dem Grundwasserstand verlaufen. Für eine Grundwasserneubildung fällt die umgestaltete Wiese dann fast völlig aus - anders als behauptet.
Der BN regt eindringlich an, vor der Neufassung der Planung genaue Prüfungen vorzunehmen.
Einwendung: Außerdem sind die Bewertungen der Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter Boden und Wasser mit gering bis mittel nicht belegt und unverständlich. Die Auswirkungen sind in beiden Fällen mindestens erheblich, der natürliche Boden wird schwerwiegend ge- bzw. sogar zerstört, was sehr hohe Auswirkung bedeutet.
Weitere diesbezügliche Erläuterungen finden sich in der als Anlage beigefügten Stellungnahme von Wasserbauingenieur Prof. Dr. Ernst Billmeier.
Hinweis zu Bebauungsplan, 3.1: Die Summe aller Gebäude darf eine maximale Gesamtg ...
Der Satz ist unvollständig und in der revidierten Fassung zu ergänzen.
2. Ablehnung von Wohnmobil-Stellplätzen
Der BN sieht sich gezwungen, die Wohnmobil-Stellplätze völlig abzulehnen. Ihr Mehrwert für die Marktgemeinde ist nicht erkennbar. Vielmehr werden ausgewiesene Stellplätze via Internet Wohnmobile aus ganz Europa anlocken. Ihre Nutzer stoppen hier auf dem Weg nach bzw. von Süden für eine einzige Übernachtung, bringen aber ihre Versorgung komplett mit und fahren dann weiter - nicht ohne Müll und sonstige "Hinterlassenschaften" da zu lassen, mit kostenpflichtiger Entsorgung für die Marktgemeinde. Mit den geplanten Stellplätzen wird auch keinesfalls verhindert, dass Wohnmobile weiterhin über Nacht an diversen, etwas entlegenen Plätzen in der Marktgemeinde mit allen bekannten Folgen parken. Letzteres ist in Deutschland ja ausdrücklich nicht verboten.
Gäste ...des Wohnmobilstellplatzes nutzen die Sanitäreinrichtungen des Freibades. Die fachgerechte Entsorgung von Abwasser und Fäkalien von den Wohnmobilen ist an der neu errichteten Entsorgungsstation im Bereich des Schwimmbadeingangs gewährleistet (Begründung, S.16). Diese Feststellungen muten geradezu weltfremd an und verkennen vollständig die Realität! Schon jetzt stehen immer wieder Wohnmobile auf dem vorhandenen Kiesparkplatz. Wie vielfach beobachtet, "erleichtern sich" Nutzer samt ihren Hunden südlich im nahen Wald - eine grobe Umweltverschmutzung! Außerdem sind die Sanitäreinrichtungen im Schwimmbad - wie beobachtet - doch nicht über das gesamte Jahr rund um die Uhr zugänglich, während Wohnmobile dort schon jetzt im gesamten Zeitraum anzutreffen sind. Also werden auch Nutzer der geplanten neuen Stellplätze für ihre "Geschäfte" den viel kürzeren und immer verfügbaren Weg in den Wald nehmen und ihn umso mehr verschmutzen.
Weitere diesbezügliche Erläuterungen finden sich in der als Anlage beigefügten Stellungnahme von Wasserbauingenieur Prof. Dr. Ernst Billmeier.
Der BN regt an, anstelle von Wohnmobil-Stellplätzen bei nachgewiesenem Bedarf evtl. den Bereich der Woodlodges (s. 3.) zu vergrößern bzw. die für Wohnmobile eingeplante Fläche (mit) für den Ausgleich zu nutzen.
3. Woodlodges - Zustimmung unter Vorbehalt
Einwendung: Die derzeitige Planung lässt offen, wer die Woodlodges bauen, unterhalten und vermieten soll, ebenso, wer die entsprechende Fläche betreut, beaufsichtigt und ggf. reinigt sowie den Müll entsorgt (Privatleute, Marktgemeinde?). Dies ist im Zuge der Überarbeitung der Planung ebenfalls klarzustellen (sofern der Bedarf überhaupt nachgewiesen werden kann, s. 1.).
Sollen Privatpersonen aktiv werden, ist eine umfassende (Elementarschaden-)Versicherung für alle durch Bau und Betrieb verursachten Schäden zu verlangen, die auch den Fall einer Insolvenz abdeckt, gerade weil das Gelände im hochwassersensiblen Bereich liegt und die Überflutungsrisiken durch den Klimawandel verschärft werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Marktgemeinde mit Steuergeld für Schäden aufzukommen hat.
Tritt die Marktgemeinde selbst als Bauherr und Betreiber auf, ist vor jeglicher Baumaßnahme schlüssig zu belegen, dass die Woodlodges rentabel vermietet werden können und sich für die Marktgemeinde in jedem Fall ein echter Mehrwert ergibt.
Einwendung: Die Gäste der Woodlodges ... nutzen die Sanitäreinrichtungen des Freibades (Begründung S. 16). Aus unter 2. genannten Gründen werden Woodlodges ohne Anschluss an die öffentliche Trinkwasser-Ver- und die Abwasser-Entsorgung (einschließlich Toiletten!) via Kanalisation abgelehnt. Vielmehr sind beide Anschlüsse im Bebauungsplan verbindlich für jede Woodlodge festzusetzen. Ebenso sind Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekot verbindlich vorzusehen. Anderenfalls besteht w.o. geschildert die Gefahr erheblicher Umweltverschmutzung und Eutrophierung, vor allem im nahen Wald.
Weitere diesbezügliche Erläuterungen finden sich in der als Anlage beigefügten Stellungnahme von Wasserbauingenieur Prof. Dr. Ernst Billmeier.
Wird den Einwendungen bzgl. Woodlodges bei der Revision entsprochen, stellt der BN die Zustimmung in Aussicht.
Dringend wird empfohlen, für die Dachflächen der Woodlodges die Errichtung von PV-Anlagen samt Batteriespeicher(!) vorzuschreiben (alternativ auch einen großen zentralen Batteriespeicher) und außerdem eine Videoüberwachung zur Verhinderung missbräuchlicher Aktivitäten vorzusehen. Unabhängig vom Betreiber sollte auch festgelegt werden, dass Gäste mindestens ca. 1 Woche am Ort bleiben, damit auch die heimische Wirtschaft nachhaltig profitiert. Eine kurze Zwischenübernachtung ist auszuschließen.
4. Verkehrsberuhigung auf der Alten Reichenhaller Straße
Derzeit ist ganzjährig relativ reger Durchgangsverkehr von und nach Richtung Bad Reichenhall auf der Alten Reichenhaller Straße zu beobachten. Bei Umsetzung der gegenständlichen Planung wird sich das Verkehrsaufkommen infolge ganzjähriger Nutzung von Woodlodges und Pumptrack nochmals erhöhen, also auch wenn der Badebetrieb ruht. Die weit überwiegende Zufahrt zu allen alten und neuen Angeboten bzw. die Durchfahrt wird aber nach wie vor von Ortsansässigen erfolgen und damit vom Ortskern her. Nutzer der Woodlodges (und ggf. Wohnmobile) werden - auch bei voller Auslastung der Plätze - nur einen deutlich untergeordneten Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen haben.
Deshalb ist folgende Feststellung unverständlich: ... dass die unstrukturierte Stellplatzfläche für die Wohnmobile ganz im Süden angelegt wird, wodurch auch An- und Abfahrten im nördlichen Kerngebiet vermieden werden (Begründung S. 18). Werden die An- und Abfahrten externer Nutzer bevorzugt nach Süden zur B304 gelenkt, sind zum einen bei Einkauf und Versorgung die lokalen Geschäfte in Teisendorf deutlich benachteiligt, zum anderen wird das Verkehrsaufkommen gerade im Bereich des sehr engen Hohlwegabschnitts der Alten Reichenhaller Straße unmittelbar südlich des Planungsgebiets nochmals deutlich erhöht, was zu ebenso deutlicher Erhöhung der ohnehin schon großen Gefährdung von Wanderern und Radfahrern dort führt. Beide Gruppen frequentieren diese Strecke bekanntlich sehr stark (vgl. Rad- und Wanderwegenetz im Umweltbericht). Der oben erwähnte Durchgangsverkehr steigert die Gefährdung ganzjährig ohnehin.
Einwendung: Der BN lehnt den Verkehrsanschluss des Planungsgebiet nach Süden zur B304 aus o.g. Gründen entschieden ab. Zum Schutz der Umwelt, der Wanderer und Radfahrer, aber auch der Anwohner der Alten Reichenhaller Straße empfiehlt er:
(1) Zumindest der Hohlwegabschnitt südlich des Planungsgebiets ist ganzjährig für den allgemeinen Verkehr zu sperren und - vor allem - diese Sperrung wirksam zu sichern und zu überwachen (Kontrolle, Videoüberwachung, abgesperrte, nur für Radfahrer passierbare Schranke, Schlüssel dafür nur für Anlieger).
(2) Eine eindeutige Beschilderung und entsprechende Streckenkennzeichnung im Internet verdeutlicht, dass alle An- und Abfahrten zum Planungsgebiet vom Ortszentrum aus erfolgen.
(3) Durch bauliche Maßnahmen, z.B. Straßenverengung durch Hindernisse (nicht allein durch Beschilderung!) ist der Verkehr auf der Alten Reichenhaller Straße ganzjährig so zu beruhigen, dass nicht schneller als 20 km/hgefahren werden kann (vgl. Marktstraße).
5. Dringend nötige Verbesserung des Amphibienschutzes und des erholungswirksamen Naturgenusses
Die Eisweiher am Schwimmbad waren vor 40-50 Jahren ein Amphibien-Hotspot (z.B. für den Grasfrosch - Fotobelege vorhanden; jetzt steht der Grasfrosch als früheres "Allerweltstier" wegen dramatischem Artenschwund sogar auf der Vorwarnstufe). Die zeitweilige Integration des nördlichen Eisweihers ins Schwimmbad tat dem kaum Abbruch. Insbesondere der südliche Weiher wurde als Laichgewässer durchgehend genutzt. Wann die Umwandlung zu intensiv bewirtschafteten Fischteichen erfolgte, entzieht sich unserer Kenntnis, ebenso ob die Erlaubnis dazu erteilt wurde und wer sie erteilt hat.
Den Amphibien wurde dadurch - wie im Bericht "Amphibien" treffend dargelegt - eine äußerst wichtige Lebensgrundlage im Bereich des Planungsgebiets entzogen - ein klarer Verstoß gegen Art. 3 und 141 BV in der Fassung ab 1984 (s.u.)! Ein adäquates Ersatz-Laichgewässer fehlt leider bis heute. Die Chance, dieses zu regenerieren und für einen treffenden Amphibienschutz im Bereich von Planungsgebiet und Umfeld zu sorgen, sollte mit Überarbeitung der gegenständlichen Planung genutzt werden, gerade auch um Mitmenschen anzusprechen, die in ihrer Freizeit Wildtiere in ihrem natürlichen Umfeld beobachten, sich dabei erholen und die Natur genießen wollen - genau darauf zielt das Vorhaben der Marktgemeinde ja ab.
Vor den konkreten Vorschlägen des BN dazu sind noch ein paar Vorbemerkungen nötig:
► Lt. Verfassung des Freistaates Bayern (Art. 3 in Verbindung mit Art. 141 BV) hat der "Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen", also der Schutz von Boden, Wasser, Luft, Landschaft sowie von Flora und Fauna durch Volksentscheid seit 1984 als Staatsziel Verfassungsrang und bindet die Marktgemeinde bei der Bauleitplanung. Zudem zeigte das überaus erfolgreiche Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern - Rettet die Bienen" 2019 den mit überwältigender Mehrheit zum Ausdruck gebrachten Willen der Bevölkerung, den Artenschwund zu stoppen und die Artenvielfalt in intakter Natur konsequent zu schützen.
► Einwendung: Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde deshalb eine Sperrung eines Teilabschnitts der Alten Reichenhaller Straße zu den Amphibienwanderzeiten angeregt. Die Sperrung wurde in einer Umweltausschuss-Sitzung im Dezember 2024 beschlossen und im Frühjahr 2025 bereits vollzogen. Die Maßnahme ist allerdings nicht in den Festsetzungen enthalten (Umweltbericht S. 11). Wie beobachtet, wurde diese Sperrung aber viel zu wenig be- und geachtet. Die Straßensperrung samt ihrer gesicherten Überwachung muss deshalb - zumindest für die Wanderzeiten der Amphibien - in die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehen! Denn es ist anzunehmen, dass neben dem zusätzlichen Parkplatz-Angebot der Betrieb der Woodlodges und des Pumptracks das Verkehrsaufkommen auf der Alten Reichenhaller Straße nochmals erhöht. Gleiches gilt, sofern daran festgehalten wird, für die Wohnmobile. Die Nutzung ist grundsätzlich ganzjährig möglich, also auch zur Wanderungszeit der Amphibien.
Viel besser wäre es jedoch, wenn die Marktgemeinde u.s. Vorschläge des BN samt den unter 4. gemachten verwirklichen würde.
► Zum Bericht "Amphibien" ist anzumerken:
- Anfang März wurde festgestellt, dass sich ca. 350 m westlich der Eisweiher, nördlich der B 304 ein Regenrückhaltebecken (RRB) befand. Dieses Gewässer wurde bei der Laichgewässererfassung mitberücksichtigt. Die Erfassungszeit wurde gleichmäßig zwischen beiden Gewässern aufgeteilt und betrug ca. 45 min je Gewässer (S. 4). Im Bericht wird aber nicht erwähnt, dass das RRB verunreinigtes Wasser von der B304 aufnimmt (Salz, Reifenabrieb usw.). Deshalb ist der Reproduktionserfolg der Amphibien dort erheblich gemindert, was die Amphibien-Retter der "Teisendorfer Froschfreunde" auch beobachteten.
- Die Zahlenangaben zu bedrohten Amphibien im "Amphibien-Bericht" vermitteln ein wenig zutreffendes Bild. Ihre Anzahl wird dadurch deutlich unterschätzt, wie aus folgenden Zahlen der "Teisendorfer Froschfreunde" hervorgeht:
2025: Vom 01.03. bis 05.04. wurden rund 310 Amphibien entlang des Zauns gesammelt und - mangels anderer Möglichkeiten - zum RRB gebracht, u.z. 255 Frösche (hauptsächlich Grasfrösche), 25 Kröten, 28 Bergmolche, 1 Teichmolch und 1 Feuersalamander.
Hinweis: Der Nachweis des durch BNatSchG sogar mit Verschlechterungsverbot geschützten Feuersalamanders unterstreicht nochmals die hohe Bedeutung des südlichen Abschnitts des Planungsgebiets und seines Umlands für Amphibien (Feuersalamander setzen ihren Nachwuchs allerdings in Bächlein ab, nicht in stehende Gewässer wie das RRB).
2024: 350 Amphibien gerettet
2023: über 400 Amphibien gerettet
2022: 270 Amphibien gerettet
Genaue Zahlen können vom Landschaftspflegeverband angefordert werden.
- In der Karte des Berichts "Amphibien" fehlt die - durch die B304 versperrte - Amphibien-Wanderstrecke vom südlichen Wald zum RRB (die früher und vor der Umleitung der B304 weiter zu den Eisweihern führte). Ansonsten zeigt die Karte eine interessante, aber für die Amphibien hochgefährliche Wanderroute zum einzigen jetzt nutzbaren Laichplatz RRB über den schon erwähnten Hohlwegabschnitt der Alten Reichenhaller Straße. Dort ist mit vergleichsweise hohem Verkehrsaufkommen und besonderer Gefährdung der Lurche wegen der Länge der nötigen Straßenwanderung zu rechnen! Außerdem wandern sie - weniger häufig - auf der schmalen Straße südlich des südlichen Eisweihers.
Folglich kann das südliche Planungsgebiet einschließlich Umland weiterhin als Amphibien-Hotspot gelten mit dem durch Recht und Gesetz einschließlich Verfassung zwingend nötigen Schutz. Dieser Schutz fehlt in den Planungsunterlagen.
► Im Bebauungsplan werden beide Eisweiher als Sonstiges Sondergebiet "Sport, Naherholung und Naturgenuss" gem. § 11 BauNVO ausgewiesen. Während der südliche Eisweiher anscheinend etwas weniger intensiv genutzt wird und einen etwas(!) naturnäheren Eindruck vermittelt, dient der nördliche sehr intensiver Fischzucht. Er ist mit einem Elektrozaun zusätzlich rundum geschützt, vermutlich gegen Fischraub. Warum gerade am nördlichen, hoch gesicherten Eisweiher zweimal ein Holzdeck für "Sport, Naherholung und Naturgenuss" vorgesehen ist, erschließt sich nicht. Ein Elektroschutzzaun fördert Naherholung und Naturgenuss aber sicher nicht. Durch den jetzt bestehenden zu großen Fischbesatz werden Amphibien in beiden Eisweihern vom Laichen abgehalten; denn die Fische fressen Eier und Larven.
Der BN regt dringend eine Begehung mit Vertretern der Marktgemeinde, des Planungsbüros und ggf. der Unteren Naturschutzbehörde an.
Zur Sicherung und Verbesserung des Amphibienschutzes schlägt der BN vor:
1. Die Marktgemeinde möge beide ehemalige Eisweiher, zumindest aber den südlichen, aufkaufen bzw. dauerhaft pachten und dort ein naturnahes Feuchtbiotop samt Beobachtungsmöglichen für Besucher gestalten, gerade auch um Erholung und Naturgenuss breit zu fördern. Ein geringer, aber unbedingt Amphibien-verträglicher(!) Fischbesatz könnte evtl. weiterhin möglich sein; hierzu ist eine genaue Expertise nötig. Der finanzielle Aufwand dürfte vergleichsweise gering sein. Außerdem könnte die Fläche in die ohnehin nötigen Ausgleichsflächen einbezogen werden. Die Sperrung der Alten Reichenhaller Straße zumindest während der Wanderzeit der Amphibien wäre aber dennoch unausweichlich.
2. Deshalb sollte die Marktgemeinde zusätzlich knapp südlich der B304 nach Kauf oder Pacht der nötigen Flächen zwei kleinere künstliche Teiche (je ca. 100 bis 200 qm) anlegen, um eine Querung der B304 für die Amphibien überflüssig zu machen. Die Teiche sollten zur Be- und Entwässerung an den Ramsauer Bach bzw. das Bächlein angebunden sein, das auch das RRB nördlich der B304 tangiert. Auch diese Teiche ließen sich in die nötigen Ausgleichsflächen einbeziehen.
Der BN und die "Teisendorfer Froschfreunde" stellen ihre Unterstützung dazu in Aussicht. Selbstverständlich soll ein solches Vorhaben mit intensiver Beratung und Unterstützung durch die Fachbehörden, AELF, Wasserwirtschaftsamt, Straßenbauamt und Untere Naturschutzbehörde sowie den Landschaftspflegeverband umgesetzt werden. Der BN schlägt eine gemeinsame Begehung mit Vertretern der Marktgemeinde und der Eigentümer vor, zu der auch die "Teisendorfer Froschfreunde" eingeladen werden.
Mit der Umsetzung der Vorschläge des BN ließe sich einerseits ein adäquater Amphibienschutz erreichen, der mit rechtlichen Vorgaben bis "hinauf" zur Bayerischen Verfassung in Einklang ist, und zusätzlich ein erholungswirksamer Naturgenuss im Planungsgebiet und seinem unmittelbaren Umland. Weil Amphibien - weitgehend - auf ihr Laichgewässer geprägt werden, könnte mit neuen Teichen zudem ein dauerhafter Schutz gewährleistet und das Aufstellen von Schutzzäunen samt der sehr lobenswerten Aktivität unserer "Froschfreunde" damit auf längere Sicht überflüssig werden. Also: eine WIN-WIN-Situation rundum!
Reinhard Bochter, Beisitzer im Vorstand der Kreisgruppe BGL des BN
Robert Strauß, Vorsitzender BN-Ortsgruppe Teisendorf
FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE GEMACHMÜHLE
FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE GEMACHMÜHLE - Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe BGL (BN)
(222.08.26) Wir bedanken uns für die Beteiligung an o.g. Verfahren und nehmen gemäß § 63 BNatSchG im Auftrag unseres Landesverbands wie folgt dazu Stellung:
Der BN begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. Die vorgesehene, vergleichsweise steile Planungsfläche von 3,3 ha erstreckt sich auf einem SSW-exponierten Hang über rund 150 Höhenmeter. Die Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz ist günstig, die voraussichtliche Flächenversiegelung gering. Die nötige Ausgleichsfläche ist ins Planungsgebiet integriert.
Derzeit ist das Planungsgebiet für die Biodiversität nur mäßig wertvoll. Es wird im Oberhang als Rinderweide genutzt und weist dort eine Reihe von Stellen auf, deren Pflanzen Rinder verschmähen. Darunter, bis an die Straßenböschung, erfolgt intensive Grünlandnutzung für Futtergewinnung; dort wird vielfach gemäht und gedüngt.
Die Zustimmung zum Vorhaben macht der BN jedoch vom Umsetzen der unten gekennzeichneten Überlegungen abhängig, andere Aspekte sind als wichtige Anregungen zu verstehen. Ziel des BN ist eine WIN-WIN-Situation für die lokale/regionale Energieversorgung und die lokale Biodiversität. Wir bitten die Marktgemeinde daher eindringlich um genaue Prüfung und Umsetzung.
► Die in der saP vorgegebenen Schutz- und Fördermaßnahmen sind genauestens durchzuführen, kontinuierlich zu überwachen und zu dokumentieren. Dies gilt für (1) Vergrämung geschützter Arten vor jeglicher Baumaßnahme, (2) Bau, (3) Betrieb und (4) Rückbau sowie Rekultivierung der Anlage. Nur dann sind erheblich negative Auswirkungen auf Flora und Fauna nicht nur unwahrscheinlich, vielmehr könnte sich die Biodiversität vor Ort sogar erheblich verbessern und diese Verbesserung auch langfristig gesichert werden. Eine Vielzahl von Arten könnte hier ein Refugium finden, insbesondere solche, die in den offenen und intensiv agrarisch genutzten Bereichen unserer Grundmoränenlandschaft selten bis sehr selten geworden sind und die am Alpenrand ohnehin seltenen trocken-warmen Standorte bevorzugen (Bedingung für Zustimmung des BN).
Wichtig: Zur Vergrämung bezieht sich die saP auf LfU 2020; den neuesten Forschungsstand zeigt aber: Klar-Weiß, H. (2025): Herpetofauna ... kritische Betrachtung von „Vergrämungsmaßnahmen“; Anliegen Natur 47(2): online preview, 6 p., Laufen. Vergrämung der Zauneidechse muss deshalb wie bei Klar-Weiß (2025) beschrieben erfolgen, u.a. 2x täglich Absammlung der Zauneidechsen in einem umzäunten Areal mindestens 8 Wochen, u.U auch über Monate von Frühjahr bis Herbst. Die Marktgemeinde möge diese Vorgaben ergänzen (lassen).
Am Rand des Planungsgebiets wurden auch die sogar mit Verschlechterungsverbot im BNatSchG streng geschützten Vogelarten Uhu und Schwarzstorch beobachtet. Sie erwähnt die saP nicht. Außerdem ist im Planungsgebiet an der Straßenböschung nun ein intaktes größeres Vorkommen des Großen Wiesenknopfs dokumentiert (16.08.2025), das beim Mähen der Böschung verschont wurde. Dies ist aus Naturschutzsicht sehr zu begrüßen und dient dem Schutz des sehr seltenen Dunklen Ameisen-Wiesenkopfbläulings.
► Zur Förderung von Flora und Fauna unter den PV-Modulen sollte eine höhere Aufständerung geprüft werden und ggf. erfolgen, mit Abstand zum Boden ca. 1,5 m (statt vorgesehenen 0,8 m), und einem Abstand zwischen den Einzelmodulen von mindestens 0,2 m. So kommt mehr Licht auf den Boden, ist größere Artenvielfalt zu erwarten und außerdem die laufende Pflege des Unterwuchses erleichtert.
► Die über dem Planungsgebiet angrenzende landwirtschaftliche Intensivnutzung ist lt. Vorgabe vom PV-Eigentümer/Betreiber zu tolerieren. Sie hat aber Nährstoffeintrag infolge Überdüngung und ggf. auch Eintrag von Pestiziden ins Planungsgebiet zur Folge, äolisch und via Hangzugwasser. Trotzdem muss im gesamten Planungsgebiet die dauerhafte Etablierung eines arten- und insbesondere kräuterreichen extensiven Grünlands gewährleistet sein - unter den Modulen wie auf der Ausgleichsfläche. Dazu kann es nötig werden, dass der Eigentümer/Betreiber einen adäquaten Pufferstreifen über dem oberen Rand des Planungsgebiets, also über und außerhalb der Ausgleichsfläche etabliert (durch Kauf, Pacht oder Vereinbarung) und diesen z.B. mit einer dichten Hecke standortsgemäß bepflanzt. Außerdem sind invasive Neophythen zu entfernen, wannimmer sie auftauchen. Die Marktgemeinde soll unbedingt entsprechende Auflagen erlassen (Bedingung für Zustimmung des BN).
► Die vorgesehenen PV-Module sind ausschließlich hangparallel auf SSW-Exposition ausgerichtet, sie werden also bei Sonnenhöchststand und eher geringem Strombedarf maximal Energie produzieren. Deshalb droht immer wieder Abschaltung der Anlage wegen Netzüberlastung. Zur Stromspeicherung - möglichst über Tage - braucht es daher ausreichend Kapazität. Diese ist nicht eingeplant, was äußerst erstaunt. Die Marktgemeinde soll dem Eigentümer/Betreiber daher die Sicherstellung des kontinuierlichen Betriebs der Anlage (bei entsprechender Einstrahlung) auferlegen, z.B. durch eine ausreichende Stromspeichermöglichkeit (Bedingung für Zustimmung des BN). Der Platz neben der vorgesehenen Trafostation bietet sich dafür an. Der geplante große Eingriff in die Landschaft muss sich volkswirtschaftlich lohnen!
► Georisiko Rutschungen: Zwar ist lt. Baugrunduntersuchung und Georisiko-Karten des LfU keine Großrutschung im Planungsgebiet zu erwarten, doch gilt: Generell ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich nach ergiebigen, länger anhaltenden Niederschlägen im Hanggelände innerhalb besser durchlässiger Böden, oberhalb stark bindigen Schichten in sämtlichen Tiefenlagen Schicht- Hangwasserführungen ausbilden können, deren Ergiebigkeit stark vom Niederschlagsgeschehen abhängig ist. Mit den Aufschlüssen wurde bis zur jeweiligen Aufschlusstiefe aber kein zusammenhängender Schicht- / Hangwasserhorizont oder ein zusammenhängender Grundwasserleiter angetroffen (Baugrunduntersuchung S. 14). Nach eigenen Beobachtungen erscheint die Beurteilung des Rutschungsrisikos in der Baugrunduntersuchung möglicherweise zu optimistisch. Im relativ steilen Planungsgelände sind mehrere kleinere Rutschungen und Anrisse schon jetzt vorhanden - die Baugrunduntersuchung zeigt nur 1 Beispiel! Nördlich ans Planungsgebiet unmittelbar anschließend sind in der würmzeitlichen Moräne über den gleichen, bekanntlich äußerst rutschungsempfindlichen Flyschmergeln sogar einige größere Rutschungen in der Geologischen Karte 1 : 25000 erfasst, auf kleinere verweist das Symbol "ru". Außerdem tritt an der Straßenböschung zumindest über die gesamten Westhälfte des Planungsgebiets umfangreich Hangzugwasser aus (Beobachtung am 16.08.2025, obwohl es ca. 3-4 Wochen nicht regnete; Fotodokumentationen vorhanden).
Infolge zunehmender Starkregen im Klimawandel sind demnach kleinere und selbst etwas größere Rutschungen im Steilgelände nicht auszuschließen, weil oberflächennah eiszeitliche Lockersubstrate liegen und darunter die mehr oder weniger verwitterten Flyschmergel der Achthal-Formation als Wasserstauer wirken. Hangzugwasser fließt über lange Zeiträume und vermindert die Reibung.
Die Marktgemeinde möge diese Georisiken ernst nehmen und sie auch dem Investor mitteilen, um Vorkehrungen zu initiieren. Möglicherweise kann durch Drainage im Bereich der Module das Risiko verringert werden; Kabelgräben sind ja ohnehin nötig. Eventuell sollten die Module stellenweise auch tiefer im Flyschmergel verankert werden, sofern er unverwittert als Festgestein vorliegt. Eine (nochmalige) Beratung durch Bau-Experten ist dringend zu empfehlen.
► Gerade wegen des Georisikos Rutschung könnte sich bei Errichtung oder nach Inbetriebnahme der Anlage herausstellen, dass infolge hoher laufender Sanierungskosten ihre Rentabilität leidet und sie aufzugeben ist. Die Marktgemeinde soll daher vom Eigentümer/Betreiber vollumfängliche Haftung für Schäden aller Art einfordern einschließlich vollständiger Regeneration der Fläche bei Betriebsaufgabe und diese Haftung - auch für den Fall seiner Insolvenz - durch eine entsprechende Versicherung und/oder Bankbürgschaft abdecken lassen (Bedingung für Zustimmung des BN). Anderenfalls ist nicht auszuschließen, dass die Marktgemeinde selbst unter Einsatz von Steuergeld für alle Rekultivierungsmaßnahmen aufkommen muss.
► Um den Biotop-Verbund zu fördern wird die Marktgemeinde gebeten, das südlich der Straße ans Projektgebiet anschließende Intensivgrünland (möglichst einschließlich des Wasserschutzstreifens am Bach) zu erwerben; es könnte gut als Ausgleichsfläche bei diversen Baumaßnahmen dienen. Zugleich würde äolischer Eintrag von dort ausgebrachten Agrar-Substanzen (Mineraldünger, Gülle, Pestizide) in die wertvollen Ausgleichsflächen des Planungsgebiets ausgeschlossen. Dem südlich, jenseits des Bachs, anschließenden Trinkwasserschutzgebiet wäre diese Erwerbung aus gleichen Gründen ebenfalls zuträglich.
► PV-Anlagen außerhalb von Siedlungen sind immer mit deutlichen Eingriffen in Landschaft und Biosphäre verbunden und sollten deshalb sehr zurückhaltend errichtet werden, insbesondere wenn - wie in Teisendorf - die Möglichkeiten im Siedlungsbereich (Dachflächen, Parkplätze usw.) bei Weitem nicht ausgeschöpft sind. Die Marktgemeinde wird daher dringend gebeten, PV-Anlagen (inklusiv Batteriespeicher!) im Siedlungsbereich zu fördern. Neben evtl. Zuschüssen tragen hierzu auch indirekte Maßnahmen bei. Beispielsweise sollte sie entschieden darauf dringen, dass das Bayernwerk Freileitungen auf Dächern in Erdanschlüsse umwandelt, so dass diese samt ihren Dachträgern dortige PV-Anlagen nicht weiterhin empfindlich stören und in ihrer Leistung mindern. Lt. (Muster-)Verträgen mit Netzbetreibern kann die Marktgemeinde sehr wohl ihren Einfluss geltend machen und Verbesserungen durchsetzen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (Kontakt s.u.). Auch die Fotodokumentation kann gerne eingesehen werden.
Schließlich bittet der BN
- um eine kurze Bestätigung des Eingangs dieser Stellungnahme und
- um Information, wie der Marktgemeinderat obige Überlegungen gewürdigt hat, z.B. durch Übersendung des ausführlichen Sitzungsprotokolls. Dafür danken wir schon im Voraus.
Reinhard Bochter
Teisendorf
Vorsitzender: Robert Strauß
Stellvertreter: Bernhard Glück
Schatzmeister: Josef Gruber
Schriftführer: Peter Beißer
Beisitzer: Matthias Spiegelsberger










