
11.09.26. Vollzug des Baugesetzbuches - Bebauungsplan "Sägmühle"
Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) gemäß § 63 BNatSchG
Kurzfassung: Die Lage des 8ha-Projekts ist kritisch (undurchlässiger Untergrund, Sturzfluten Bodenaustausch, Lärm usw.). Der BN lehnt die im Flächennutzungsplan vor weit über 10 Jahren entworfene Planung nicht von vornherein ab. Allerdings soll die Marktgemeinde ihre Alternativlosigkeit in unserer heutigen Polykrisenzeit plausibel belegen und bei Verwirklichung Polykrisen-zeitgemäße, zukunftsfähige Maßnahmen für Umwelt- und Klimaschutz treffen. Vorliegender Form kann der BN nicht zustimmen. Auffällig viele, z.T. grobe Mängel erzwingen Einwendungen und den Rat, das Vorhaben zu überdenken und die vorgeschlagenen, in Abschn. 4 erläuterten Alternativen zu prüfen
*) Auf Abbildungen muss aus Gründen des Copyrights verzichtet werden. Sie stehen auf Wunsch aber zur Verfügung. Bei interesse, bitte über Kontaktformular oder telefon melden.
Gliederung:
1. Anmerkungen zu Begleituntersuchungen
1.1 Baugrundgutachten
1.2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
1.3 Verkehrsuntersuchung
1.4 Schalltechnische Untersuchung
1.5 Wasserrechtsantrag und Gesamtkonzept zum Umgang mit Wasser
2. Anmerkungen zur Gesamtplanung
2.1 Begründung und Umweltbericht
2.2 Bebauungsplan
3. Alternatives Verkehrskonzept
4. Zusammenfassende Bewertung des Vorhabens und Alternativen
Vorbemerkung:Zitate aus Planungsunterlagen sind mit hervorgehobener Seitenangabe (z.B. S1) kursiv gesetzt. Eine Reihe zu monierender Feststellungen wiederholen sich in den Unterlagen. Einwendungen werden aber oft nur einmal erläutert. Sie gelten dann für gleiche und sinngemäße Wiederholungen, auch ohne vollständige Seitenangaben.
1. Anmerkungen zu Begleituntersuchungen
1.1 Baugrundgutachten
Einwendung: Angesichts enormer Verschärfung des Klimawandels ist die Aktualität des Gutachtens vom 28.01.2021 plausibel zu belegen, Geländearbeiten und Folgerungen liegen 6 Jahre zurück.
S3 Der vermutlich spätglazial eingeschwemmte/angewehte Löss wurde nicht erkannt, der eigentliche Boden nicht untersucht. Die Deckschicht ist flächig mindestens 30 cm (z.T. weit mehr) mächtig und zu Lösslehm verwittert. Lösslehmböden sind unsere mit Abstand fruchtbarsten Böden. Aufgrund ausgezeichneter Nährelement- und Wasserspeicherkapazität (wenig Totwasser, viel pflanzenverfügbares Wasser) eignen sie sich für ein außergewöhnlich breites Nutzungsspektrum. Bei Befahren mit schwereren Maschinen besteht jedoch Gefahr von Bodenverdichtung und ggf. Bildung einer dichten Pflugsohle.
Beleg: Vor Ort hat auch äußerst problematischer Maisanbau ohne Fruchtwechsel über ca. ein halbes Jahrhundert die Bodenfruchtbarkeit kaum beeinträchtigt, wenngleich infolge fortwährendem Gefälle-parallelem Pflügen merklicher Bodenabtrag einsetzt und Blöcke sich oberflächlich anreichern.
Einwendung: Der Boden im Planungsgebiet dürfte der fruchtbarste im Gemeindegebiet sein und ist selten. Genaue Kartierung von Lösslehm-Mächtigkeit, Bodentyp und Bodenart im Planungsgebiet ist unumgänglich und die wertvolle Deckschicht für künftige Generationen (GG Art. 20a) zu sichern (evtl. schonender Abtrag und Aufbringung auf zu meliorisierende (Acker-)Böden). Bei Bebauung geht der Lösslehm für immer verloren. Tiefer, umfangreicher Bodenaustausch ist ohnehin nötig (S6: bindige[n] Deckschichten [für] Bauwerkslasten ...Untergrund ... Straßenoberbaus und Rohrleitungen ... nicht geeignet; Versickerung [des] ... Oberflächenwassers ... innerhalb ... Deckschichten ... nicht möglich - S13:Oberflächen- und Niederschlagswasser muss ... abgeleitet werden). Einwendungen s. 1.5.
1.2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
S1 - Einwendung: Die saP vom 03.01.2020 ist über 6 Jahre alt (Geländearbeit 2018-2019, also vor 7-8 Jahren). Sie ist zu aktualisieren, da sich bei zu schützenden Arten schnell Veränderungen ergeben.
Einwendung CEF-02, Ausgleich ... Rauchschwalbe: Ort und Stelle der Ersatzquartiere sind exakt zu bezeichnen, um eine Überprüfung zu ermöglichen.
S21 -Einwendung: Amphibien und Reptilien wurden nicht festgestellt. In nahen Gartenteichen und z.T. im Tümpel des Planungsgebiets finden sich seit ca. 30 Jahren immer wieder Bergmolch, Grasfrosch, Grünfrösche, in nahen Gärten Ringelnattern und - selten - Zauneidechsen. Sie dürften auch im Planungsgebiet vorkommen. Die saP ist zu ergänzen, auch bzgl. Folgerungen und Schutzmaßnahmen.
1.3 Verkehrsuntersuchung
S5 - Grobe Mängel/Einwendungen: (1) Die einzige Zählung an einem einzigen Tag (vier Knotenpunkte[n], 24h Zählung in 15-Min-Intervallen, 03.07.2024) liefert als Zufallsergebnis bestenfalls eine Größenordnung. Für Belastbarkeit sind um 20 Zählungen systematisch verteilt über Wochentage und mindestens 1 Jahr nötig, ebenso ihre statistische Auswertung zur Kennzeichnung der Varianz und zum Eliminieren von Ausreißern. Erst dann sind Folgerungen akzeptabel, auch als Basis weiterer Auswertungen (z.B. Lärm). Deshalb ist die adäquate Beurteilung des Vorhabens unmöglich, seine Ablehnung zwingend. - (2) Nicht nur A01-A04 (s. Inhaltsangabe) sind vorzulegen, sondern wegen erheblicher Diskrepanzen bei abgeleiteten Ergebnissen (s.u.) auch die Rohdaten der Zählungen an allen Messpunkten und alle Einzelschritte ihrer Aufbereitung zu plausibilisieren. - (3) An 2 wichtigen Knotenpunkten, Einmündungen Holzhauser Straße in Marktstraße und Ludwig-Thoma-Straße in BGL12, sind Zählungen unerlässlich - ein schwerer fachlicher Mangel! Zudem muss für rundum belastbare Ergebnisse auch an den Einmündungen Schödlinger Straße in BGL12 und Wimmerer Straße in Öd-Straße gezählt werden.
S6 und S9: Einzel-Messergebnis 2024 und Prognose bis 2035 (+ 5%):
Eigene Berechnung aus o. Karten-Daten (S6, S9) der Verkehrsuntersuchung ohne Planung (Nullfall 2035): *)
Eigene Berechnung aus o. Karten-Daten (S6, S9) der Verkehrsuntersuchung für Planfall 2035: *)
Einwendung: Auf der Holzhauser Straße verkehren südlich der Öd 1000 bis über 2000 Kfz/24h. Vorliegende Einzelmessung zeigt, dass im Altwohnbereich der Holzhauser Straße bei Umsetzen der Planung mit Kfz-Zunahme über 50 % zu rechnen ist (also 1500 bis über 3000 Kfz/24h) und entsprechend enormer Zunahme resultierender Gesamtbelastungen. Hinzu kommt ab 2028 unvermeidbar zusätzlicher Lärm infolge der Schienenverkehrszunahme um rund 50 % (s. 1.4). Die Marktgemeinde möge erklären, warum sie Planungs- und Altwohnbereiche solcher Verkehrs- und Lärmbelastung aussetzt (s. a. 2.1).
Einwendung: Mit den Daten S. 19 (eigene Berechnung in Tab. u.) sind die Verkehrsbewegungen 2024 und prognostiziert 2035 absolut und prozentual erheblich höher im Vgl. zu aus obigen Karten entnommenen Werten. Klärung ist unerlässlich (auf diesen Daten basiert auch 1.4).
S10 -Einwendung Kita + Krippe: 60 Kfz-Fahrten/24 h (inkl. 4 SV-Fahrten/24 h). Viel zu wenig Kfz-Fahrten für (50+24=) 74 Plätze und mindestens 15 Mitarbeiter/innen samt Reinigungspersonal (Summe ca. 90)! Im Bereich Holzhauser Straße sind für Hin- und Rückfahrt 100-120 zusätzliche Kfz-Bewegungen anzusetzen.
S18Neuverkehr [hat] ...geringen Einfluss auf ...Wartezeit. Die Folgerung ist trivial, langer Rückstau ist nie zu erwarten. Allerdings fehlt die Zählung an Einmündung Ludwig-Thoma-Straße in BGL12: Einbiegen Richtung Traunstein-Freilassing ist oft mit langem Warten und Überschreiten von 10s verbunden. Zugleich kommen die Kfz aus Richtung Waging mit hoher Geschwindigkeit (70 km/h oft nicht beachtet). Mehrfach war hochriskantes Einbiegen zu beobachten, weil der Geduldsfaden riss.Auch an der Einmündung Holzhauser- in Marktstraße ergeben sich immer wieder Wartezeiten über 10 s (s. grobe Mängel/EinwendungenS5).
Grober Mangel/Einwendung: Merkwürdigerweise fehlen in 1.3 Angaben zu weiteren Aspekten der erwartbar erheblich höheren Kfz-Belastung in Holzhauser und Ludwig-Thoma-Straße (Zunahme: Lärm, Xenobiotika (Reifen-, Schwermetallabrieb, Feinstaub usw.), Abnahme: Verkehrssicherheit). Zudem ist infolge der Größe des Planungsgebiets und der Unsicherheit bei der Baufinanzierung mit erheblichem Bau-Schwerlastverkehr und -Lärm über 1-2 Jahrzehnte zu rechnen. Auch der Schienenverkehr nimmt um ca. 50 % zu (s. 1.4). Alle Auswirkungen, auch auf Altwohnbereiche, sind zu erörtern.
S20 Tempo 30km/h ist ohne straßenbauliche Maßnahmen weltfremd, s. 3.
1.4 Schalltechnische Untersuchung
S12 Schienenverkehr und Anlagen 5.1 und 5.2: Die Strecke Rosenheim-Freilassing wird 2027 saniert. Dann entfallen Flaschenhälse. Die Erhöhung der Verkehrsfrequenz um rund 50 % ist geplant (Verkehrsprognose 2040 des Bundesministeriums). Da die Strecke Teil der Hauptachse Paris-München-Wien-Budapest ist, verteilt sich das Plus auf alle Zugarten (Fernzüge: + 30 %, Güterzüge + 40 %, Regionalverkehr + 20 %).
Einwendungen: (1) Wie beim Straßenverkehr ist vor jeder Auswertung (z.B. Lärm) aus Plausibilitätsgründen der Nullfall des Schienenverkehrs (z.B. für 2025) und der Prognosewert für 2040 festzustellen. - (2) Erst dann ist die Veränderung der Schallemission zu errechnen und zu bewerten.
S13
Grober Mangel/Einwendung: Da 1.4 auf dem Zufallsergebnis von 1.3 basiert, liefert auch 1.4 ein Zufallsergebnis und - bestenfalls - Erstorientierung. Adäquate Beurteilung des Vorhabens ist deshalb unmöglich, vorläufige Ablehnung zwingend.
Einwendung: Die Verkehrsuntersuchung prognostiziert bis 2035. Wie 1.4 zu Werten für 2040 kommt und weshalb nicht auf 10 Kfz gerundet wird, ist zu erklären. Außerdem ist eine plausible Begründung der Einzelschritte der Berechnung (Nullwert und Prognose) zu geben.
S15
Einwendung: Planungs- wie Altwohngebiete sind erheblicher Lärmbelastung ausgesetzt - mit allen Folgen, gesundheitlich und finanziell (s. S20: umfangreicher, kostenintensiver Schallschutz). Plausible Begründung des Markts ist erforderlich, dass die Ausweisung des Baugebiets in dieser Lage alternativlos ist (s. 2.1). Zudem ist zu erklären, ob und wann er die empfohlene Lärmminderung (Tab. 5, S17) umsetzt.
S28 Geschwindigkeitsreduktion s. 1.3, S20.
S34
Einwendung: Die Festsetzung bedingt im Vgl. zu anderen Neubaugebieten erhebliche, kostenintensive Einschränkungen. Besteht Zwang zur Fernwärmeversorgung? Klärung ist unerlässlich (s. a. 2.2).
S35
Einwendung: Letztere These ist durch repräsentative Messungen zu belegen (s. 1.3, S20). Auch müsste mit den Erhebungsdaten der Verkehrsuntersuchung (Prognose 2035 mit erheblich höheren Werten) neu berechnet werden. Zudem belegen u. zitierte Daten, dass Absenken der Geschwindigkeit keinesfalls reicht. Die zusätzlichen Schallimmissionen liegen deutlich über 1dB, also klar über der Wahrnehmungsschwelle, über Grenz- bzw. Richtwerten; sie sind in Summe gesundheitsschädlich.
Standorte der Verkehrsaufkommensprognose (l.) und Verkehrsaufkommen Holzhauser Str.- Standorte 1-14):
Bei Umsetzung der Planung wird der Verkehr in der Holzhauser Straße wie folgt zunehmen (eigene Auswertung obiger Daten der schalltechnischen Untersuchung):
Bei Vergleich der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung (Prognose bis 2035) und der der schalltechnischen Untersuchung (Prognose bis 2040) fallen merkwürdige erhebliche Unterschiede auf:
Einwendung: Zu plausibilisieren ist, weshalb die Zahlen abweichen und warum die Verkehrsbewegungen bis 2040 im Vergleich zu 2035 z.T. erheblich zurückgehen. Außerdem sind die Ergebnisse der Schallimmissionen darzustellen, die sich aus den Werten der Verkehrsprognose für 2035 für die einzelnen Messpunkte an der Holzhauser Straße ergeben.
Rechnet man mit Daten von 1.3, Tab. S19 (2024 und Prognose 2035) und vergleicht mit den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung (2024 und Prognose 2040) ergibt sich erneut Merkwürdiges:
Einwendung: Die Abweichungen sind zu klären. Vor allem: Warum gleichen die Verkehrsbewegungen bis 2040 denen, die die Verkehrsuntersuchung für 2035 prognostiziert (erwartbare Zunahme für Nullfall 2040 wäre entsprechend +7,5 % im Vgl. zu 2024, s. 1.3)? Außerdem sind die Schallimmissionen darzustellen, die sich aus der Verkehrsprognose 2035 für die Messstellen der Holzhauser Straße ergeben.
Auswertung Tab. Anlage 5.4: Längenbezogener Schallleistungspegel, Prognose 2040:
Gerade an den Messstellen im Altwohngebiet Holzhauser Straße werden geltende Grenz- und Richtwerte erheblich überschritten, deutlich über 1dB (s.u.). Anders als behauptet, ist davon auch bei Tempo 30 km/h auszugehen (genaue Berechnungen dazu fehlen).
Einwendungen: Die Bewertung ist nicht nachvollziehbar. Zudem ist davon auszugehen, dass bei Berechnung mit den höheren Orientierungsdaten der Verkehrsuntersuchung noch erheblich höhere Überschreitungen auftreten. Außerdem erschließt sich nicht, warum o.g. Berechnung mit Lärmschutz nicht für alle Messpunkte entlang der Holzhauser Straße vorgenommen wurde. Sie ist vorzulegen. Auch ist zu belegen, dass die Zunahme des Schienenverkehrs adäquat berücksichtigt ist.
Zum Vgl. BP, 5.3 Immissionsschutz: Zum belüften notwendige Fenster von Aufenthaltsräumen ... mit ... pegeln Lr,tags < 59 dB(A)/ Lr,nachts < 49 dB(A) zu situieren. Lr,nachts... für ... zum Schlaf genutzte Räume.
Einwendung: Weshalb mutet man Anwohnern der Holzhauser Straße deutlich höhere Lärmlast zu (s.o.: im günstigsten Fall tags 67,4 dB, nachts 57,0 dB)? Die Planung nimmt auf Altwohnbereiche offensichtlich keine Rücksicht. Plausible Erklärung, auch durch die Marktgemeinde, ist gefordert.
1.5 Wasserrechtsantrag und Gesamtkonzept zum Umgang mit Wasser
S6 -Einwendungneuer Regenwasserkanal: Einleitung in die Sur über 3 Retentionsbecken (anders in 2.1 u. 2.2)? Zu klären sind Becken-Anzahl und Ort des Ersatz-Laichgewässers.
S8HQ1 [jährliches Hochwasser der Sur wird] ... bei ... Niederschlag... KOSTRA... 2020 [Starkregen-Prognose des DWD]... nicht ...erreicht ... maßgebende undurchlässige Fläche ... 2,8 ha: Bei HQ1 wird die Leistungsfähigkeit der Sur bei o.g. Starkregen freilich nicht erreicht (was nicht verwundert), aber:
(1) Der Abflussbeiwert 0,1 für Grünflächen auf undurchlässigemBoden (s.1.1) ist fachlich grob falsch - 90 % des Niederschlags würden einsickern. Der realistische Beiwert 0,8 erhöht die maßgebendeFläche auf 4-4,5 ha (s. Seibert, Auerswald (2020): Hochwasserminderung im ländlichen Raum - Ein Handbuch zur quantitativen Planung, S. 204; doi.org/10.1007/978-3-662-61033-6).
(2) Grobabschätzung der potenziellen Retention in den geplanten 3 (oder doch nur 2?) Becken:
- Becken-Maße aus BP geschätzt, Tiefe - konservativ - mit 2 m angenommen: Nr. 1: (20x5x2) = 200 m3; Nr. 2: (300x2) = 600 m3; Nr. 3: (10x10x2) = 200 m3; Retentionsvolumen max.: 1000 m3, real nutzbar max. 2/3, also: Retentionsvolumen: 700 m3 (aber sind die 2 oder 3 (?) Becken vor einem Regen völlig leer?)
- Beregnete Fläche lt. BP: ca. 8 ha (s. 2.1, S19)
- Bei 50 mm Niederschlag (= 500 m3/ha) sind 4000 m3 abzuleiten - lt. 1.1 versickert ja nichts. Subtrahiert man 20 % für Evapotranspiration, ergibt sich ein abzuleitendes Volumen von ca. 3200 m3; bei Retention von 700 m3 fließen 2500 m3, also über die Hälfte des Niederschlags, sofort in die Sur. 50 mm Regen fallen in der Marktgemeinde oft in 1-2 Tagen (s. Hyrasdaten des DWD).
(3) Bei starken, langen Regenfällen übertrifft die Wasserführung der Sur HQ1 weit, insbesondere durch Zuflüsse vom Teisenberg (s. gkd.bayern.de). Jeder eingeleitete Kubikmeter erhöht dann die Hochwasserschäden, Dürren mindert jeder Kubikmeter, der ins Grundwasser geht. Zur Vorsorge ist von HQ100 auszugehen mit zusätzlichem Zuschlag von 15 % für die Klimaerwärmung (Bayerische Klimaanpassungsstrategie (BayKLAS), 2016) .
Einwendung: Zu Punkten (1) - (3) sind genaue Erklärungen nötig, die insbesondere auch die Sur-Hochwässer seit 2000 mit Extrem am 03.08.2020 und die Dürrejahre seit 2010 berücksichtigen.
Einwendungen und wichtige Anregungen: Direkte Ableitung von Oberflächen- und Dachwasser ist im Klimawandel untragbar - 2026 liefert Paradebelege! Lt. 1.1 wurde >3-5 m unter Geländeoberkante nicht erkundet und 3-5 m Schurftiefe bei Weitem nicht überall erreicht; dies ist nachzuholen. Im Klimawandel muss für Rückhalt jeglichen Wassers gesorgt sein, nur echtes Abwasser darf in die Kanalisation. Zudem fehlt ein Konzept zum Umgang mit Sturzfluten aus dem nördlichen Hinterland, obwohl wassersensible Bereiche und Flutrinnen in LfU-Karten verzeichnet sind. Sie führen direkt durchs Planungsgebiet, ihre genaue Erfassung - grober Mangel! - erfolgte aber nicht (s. 2.1). Sturzfluten ergießen sich im Planungsgebiet de facto ungebremst in die Sur und erhöhen Hochwasserspitzen. Im Planungsgebiet und im nördlichen Hinterland finden sich nach stärkeren Regenfällen in Senken regelmäßig Überflutungen, die allmählich verschwinden. Kies- und Schotterlinsen im Untergrund leiten das Wasser wohl ins Grundwasser. Für Grundmoränenlandschaften ist dies typisch.
Angesichts Klimawandel, Geologie und Topographie im Planungsgebiet ist ein detailliertes Wasser-Gesamtkonzept zu entwickeln mit dem Ziel, Niederschlags- und Zuschusswasser aus dem Hinterland in der Landschaft zu halten, schnelles Abfließen zu verhindern, Tiefenversickerung (trotz schwer durchlässigem Untergrund) und Grundwasserbildung zu fördern (s. 1.1, S6 und S13). Dafür sind alle Möglichkeiten zu nutzen und im Bebauungsplan verbindlich festzusetzen (Literatur z.B. LfU: UmweltWissen Wasser: Naturnaher Umgang mit Regenwasser - Verdunstung und Versickerung statt Ableitung (2016); Multifunktionale Versickerungsmulden ... Planung, Bau und Betrieb (2024)):
(a) Unterirdische Speicher- und Sickeranlagen:Rigolen und Sickerspeicher, die Wasser auffangen und über große Kontaktflächen verzögert an schwer durchlässige Böden abgeben; Mulden-Rigolen-Systeme, in denen sich Wasser staut und verzögert einsickert; Sickerschächte bis in durchlässig(er)e Schichten.
(b) Oberirdische Speicher- und Sickeranlagen: Flutmulden, Gartenteiche, Brauchwasser-Zisternen (deren Überlauf entweder in Flutmulden oder in Sickerschächte führt)
Erstaunlicherweise werden die Möglichkeiten trotz Extremtrockenjahr 2026 kaum beachtet. Da die geplanten Retentionsbecken schnell überlastet sind, sollen in markierten Bereichen (Skizze u.) großflächig tiefe Flutmulden errichtet werden, die abzuleitendes Wasser aus dem Planungsgebiet, aber auch Zuschuss- und Sturzflutwasser aus dem Hinterland aufnehmen und die Einsickerung fördern. Auch der im NO vermutlich verrohrte Bach soll bis zum Bahndamm und dortigen Gräben wieder geöffnet und mit vielen Mäandern am schnellen Abfluss gehindert werden, damit viel Wasser versickert.
Ein Kindergarten kann evtl. östlich von Bach und Flutmulde errichtet oder die Flutmulde dorthin verschoben werden. Der vergleichsweise geringe Flächenerwerb ist bei Abwägung verhältnismäßig, ebenso die Verkleinerung des de facto voll versiegelten Parkplatzes.
Einwendung: Verbindliche Dachwassernutzung als Brauchwasser soll in den Bebauungsplan.
2. Anmerkungen zur Gesamtplanung
2.1 Begründung und Umweltbericht
S1 Die ortsplanerische Konzeption liegt über 10 Jahre zurück (s. a. S3; Flächennutzungsplan 2016, Planung 2012ff.). Im Extremtrockenjahr 2026 erleb(t)en wir Polykrisen (Krieg-, Klima-, Energie-, Biodiversitäts- Pandemie-Krise, Bevölkerungsüberalterung, Überschuldung aller politischen Ebenen, Steilanstieg der Kreditzinsen, Krise der Kreditnehmerfähigkeit usw.). Bauen im Planungsgebiet (auch bei Erbbau, der ohnehin viele für Normalbürger/innen kaum erkennbare Nachteile hat) erfordert deutlich höhere Finanzmittel als im Regelfall (Lärm-, Sturzflutschutz, Bodenaustausch; unverhältnismäßige Erschließungskosten, die die Gemeinde umlegt). Da kein Normalverdiener Mehrfamilien- oder Doppelhäuser baut, werden finanzkräftige Investoren zum Zug kommen. Für Neubauwohnungen fallen im Landkreis jetzt schon Gesamtmieten von über 1500.- EUR pro Monat für 4köpfige Familien an (ca. 90 m2, 3 Zi, TG). Günstige Doppelhaushälften mit ca. 190 m2 Wohnfläche kosten um 1 Million EUR. Kosten für Einfamilienhäuser liegen wohl in gleicher Höhe. Dass sich damit für normal verdienende Gemeindebürger/innen das Angebot an bezahlbarem Wohnraum verbessert (wie behauptet), ist zu belegen.Finanzkräftige Auswärtige, auch von weit her, werden Chancen (auch für Zweitwohnungen) nutzen: Folgerungen und Einwendungen s. 2.2! neue[n] Flächen nur im notwendigen Umfang ..., Innenentwicklung bevorzugt ... Zersiedelung ... verhindert ... Anbindegebot: Den genannten Zielen wird das Vorhaben vordergründig gerecht, weil die Zersiedlung bereits jetzt enorm ist, ebenso - für eine Landgemeinde - die Versiegelung: Teisendorf übertrifft mit 0,52 ha/km2 sogar den Bundesdurchschnitt, 2014-2024 wurden 45 ha für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, Straßen, Wege usw. neu versiegelt (z. Vgl. Gemeinde Anger: Versiegelung 0,37 ha/km2, neu 2014-2024: 17 ha; Quelle für eigene Berechnung: statistik.bayern.de; 2026).
Planungen zur Abrundung bestehender Siedlungen und kernnah sind daher zu befürworten, was der BN bisher ausnahmslos gemacht hat. Aber ist die Flächeninanspruchnahme reduziert, wie behauptet? Flächeninanspruchnahme und Flächenversiegelung durch das 8ha-Vorhaben sind geradezu riesig, auch bei angeblich minimierter Versiegelung. Fraglich ist, ob Minimierung hinreichend versucht wird und im Planungsgebiet geologiebedingt möglich ist: Das gesamte Niederschlagwassers soll ja abgeleitet werden (Einwendungen s. 1.1 und 1.5)
S3f. bis ...2025 ... Wohnflächenbedarf...19,3 ha errechnet ... u.a. im Planungsgebeit gedeckt - Flächenreserven der Innentwicklung für ... prognostizierte... Bevölkerungsentwicklung nicht ausreichen ... 15 ha Bauland zur Neuausweisung in ... Flächennutzungsplan. - Realisierung von Wohnraum an anderer Stelle ... nicht ... möglich. Diese Thesen sind 2026(!) längst überholt, sie mögen 2012ff. gegolten haben (FNP 2016). Zudem stehen in der Marktgemeinde viele Häuser/Wohnungen leer bzw. absehbar leer. Die Bevölkerung wächst bis 2040 nicht und altert (s.u. Tab. 1.3, S8). Innerhalb weniger Jahrzehnte kann sogar erheblicher Bevölkerungsschwund stattfinden, so dass Siedlungen aufgegeben werden (müssen). Der fruchtbare Boden im Planungsgebiet ist dann für immer zerstört (s. 1.1, S3). Mit Bedarf der Bevölkerungsentwicklung zu argumentieren, ist 2026 unredlich und irreführend. Zudem wird eklatant Ziel 1.2.1 des LEP Bayern (2023) missachtet: demographische Wandel ist bei allen ... Planungen ..., insbesondere ... Siedlungsentwicklung, zu beachten.
Gravierende Mängel/Einwendungen: (1) In einer Polykrisenzeit, in der auf Jahrzehnte keine Besserung in Aussicht steht, die Gemeindebewohner altern und ihre Zahl stagniert, ist 8ha-Baulandbedarf in kritischer Lage (s. 1.1-1.5) plausibel zu begründen. Die Alternativlosigkeit ist unter Beachtung von Z 1.2.1 LEP Bayern 2023 (s.o.) zu belegen. - (2) Zugleich möge die Marktgemeinde, soweit noch nicht geschehen, zeitnah leer stehende Häuser/Wohnungen mit/ohne Sanierungsbedarf im Innen- und Außenbereich erfassen und das Ergebnis publizieren. Bei echtem Wohnungsmangel ist eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen, die das ZwEWGbei Zweckentfremdung von Wohnraum voll ausschöpft (Bußgelder bis 500.000 Euro). - (3) Zusätzlich ist aufgrund des Alters der Eigentümer quantitativ abzuschätzen, wieviele Wohnungen/Wohngebäude bis 2040 frei bzw. den Eigentümer wechseln werden und diese Prognose zu veröffentlichen.
Sind die Punkte (1) - (3) erarbeitet, ist Baulandbedarf evidenzbasiert diskutierbar.
S5 -Einwendungen zu Sicherung der Lösslehm-Deckschicht s. 1.1, zu Wasserrückhalt s. 1.5
S7 - Einwendung ... keine Gefahr für Georisiken: Der Umweltatlas zeigt Sturzflutgefahr quer durch das Planungsgebiet. Darauf ist deutlicher hinzuweisen. Die Angaben des LfU dienen aber nur zur Orientierung und müssen durch detaillierte Geländearbeit unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung des Klimawandels ergänzt werden (s. 1.1 und 1.5).
EinwendungenImmissionen s. 1.3 und 1.4
S8: Zu Tempo 30 km/h s. 1.3, S20 und 1.4, S28 und 35
S11 - Einwendung: Befestigung von Stellplätzen und Zufahrten ... wasserdurchlässige[n] Materialien. Die Aussage erstaunt (s. 1.1, S5: keine Einsickermöglichkeit), Tiefenversickerung muss verbindlich sein; s. 1.5
Einwendung:Entlang der Holzhauser Straße ...Fuß- und Radweg. Der lange, 3m-breite Fuß- und Radweg östlich der Straße (s.a. S17) erhöht den Flächenverbrauch überproportional und endet unten an einer Stelle mit sehr hohem Verkehrsrisiko: Fußgänger, insbesondere Kinder, und Radfahrer müssen die Straße queren; der Gehsteig der zum Hochwasserschutz überhöhten Surbrücke liegt auf der W-Seite. Von N kommende Radfahrer erreichen am Hang problemlos Geschwindigkeiten über 50 km/h, Kfz noch mehr. Von S kommender Verkehr ist für Fußgänger und insbesondere Kinder aufgrund der Brückenüberhöhung kaum erkennbar, auswärts fahrender Verkehr bemerkt Fußgänger und Kinder kaum. Es ist zu erörtern, weshalb diese Hochrisiko-Stelle nicht entschärft wird, sondern erhebliche Risikoerhöhung wegen der Kfz-Zunahme bei Umsetzen der Planung in Kauf genommen wird (Alternative s. 3).
Einwendungen Niederschlagswassers. 1.1, S6 und 13, und 1.5
S16 -Einwendung Ersatzlaichgewässer s. 1.2
S20 - Einwendungen Oberflächen- und Niederschlagswasser-Konzept s. 1.1 und 1.5
Einwendung: Aufgeführten Klimazielen wird das Vorhaben nicht/kaum gerecht: Wasserdurchlässige Beläge minimieren...Abfluss von Regenwasser: s.1.5, S8. - Minimierung Versiegelungsgrad s. Anm. S1. - Retentionsflächen, Beseitigung... Abflusshindernisse[n], Boden- und Hochwasserschutz: Wohnbauflächen außerhalb von Überschwemmungsgebieten und Hochwassergefahrenflächen s. Einwendungen 1.1 und 1.5. - regenerative[n] Energien,Vermeidung von CO2-Ausstoß: Entsprechende Festsetzungen fehlen, z.B. Dach-PV-Anlagen. Bei Wärmepumpen sind 6dB Schallemission zusätzlich zu kalkulieren, was den Einsatz nicht fördert. Das Biomasse-Kraftwerk stößt CO2 aus, seine CO2-Bilanz hängt vom betrachteten Zeitraum und von der eingesetzten Biomasse ab. Will die Marktgemeinde dieses Kraftwerk erst errichten, wenn die Gebäude eigene Heizungen haben, ohne Fernwärme vom Kraftwerk? Reichen ihre Finanzen? Einsatz konventioneller Gas- und Ölheizungen ist nicht untersagt. Unklarheiten/Widersprüche sind zu klären.
S22derzeit ...Untersuchung zur Beurteilung ... Immissionen ... Schallschutzmaßnahmen. Der Umweltbericht hinkt hinterher, s. 1.4.; Tempo 30 km/h s. 1.3 und 1.4 und Vorschläge bei 3.
S23ff. -EinwendungBelastungen ... Lärm und Staub ... baubedingte[n] Belastungen ... temporäre Störungen, vergleichsweise gering: In unserer Polykrisenzeit werden sich die Baumaßnahmen 1-2 Jahrzehnte hinziehen, auch weil Baufinanzierung für heimische Normalverdiener äußerst schwierig ist und Bauauflagen über erwartbarem Rahmen liegen. Klarstellung ist unerlässlich, die Belastungen sind hoch.
Einwendung Nachteilige Veränderungen ... Grundwasser, ... nicht zu erwarten: Unhaltbar! Zusätzliche Versiegelung und direkte Ableitung des Niederschlags verringern die Grundwasserbildung erheblich (s. 1.5).
Einwendung Gefahren durch Wasser:Prägnantere Fassung wird angemahnt. Sie muss auf Sturzflutgefahr und Erhöhung des Risikos infolge zunehmendem Klimawandel samt finanziellen Folgen hinweisen.
Einwendungen: Fehlen des detaillierten Konzepts zum Umgang mit Oberflächen- und Niederschlagswasser sowie wild abfließendem Oberflächenwasser s. 1.5
S25Klimawandel[s]... Klimadaten in Teisendorf ... Veränderung unterliegen werden, wie ... Anstieg der mittleren Jahresdurchschnittstemperatur, Zunahme von Starkregenereignissen: Diese auf die Zukunft projizierte Feststellung ist unhaltbar. Der Klimawandel ist da und sicher für Teisendorf zu belegen:
Bei Vergleich der Jahre 1951-1971 mit 2005-2025 stiegen in Teisendorf (Höhe Friedhof), die Jahres- Mitteltemperatur und die Mitteltemperatur Nov-Feb um 1,8 oC, die von Jun-Sep sogar um 1,9 oC - typisch für den Alpenrand und weit über dem Pariser Klimaschutzabkommen (2015). Bei Vergleich der Jahre 1985-2000 mit 2010-2025 nimmt der mittlere Jahresniederschlag im Einzugsgebiet der Sur bis Pegel Teisendorf um 12 % ab. Trockenperioden von 5 bis über 7 Tage nehmen im Frühjahr (Feb-Apr) um 70-90 %, in der Vegetationszeit (Mär-Sep) um 50-75 % zu. 5 und mehr aufeinander folgende Regentage gibt es im Mittel im Frühjahr um 60 %, in der Vegetationszeit um 30-40 % weniger (Unterschiede statistisch signifikant, oft hochsignifikant; Quelle für eigene Berechnungen: dwd.de → HYRAS-DE). Der gewohnte sommerliche Landregen ("Salzburger Schnürlregen"), kommt jetzt viel seltener, im Klimawandel regnet's kurz, aber kräftig. Umso größer müssen die Anstrengungen sein, schnelles Abfließen des Niederschlags zu verhindern und die Grundwasserbildung zu fördern (s. 1.5). Infolge Verschärfung des Klimawandels werden die Gefahren voraussichtlich erheblich höher, was im Planungsgebiet enorme Probleme mit sich bringt (hohe Einstrahlung mit besonders hohen Temperaturen und Dürre mit Brauchwassermangel infolge Südexposition, mehr Sturzfluten). S. Einwendungen 1.5 samt Vorschlägen.
S26ff. - Einwendung: Fläche ... circa 6,050 ha? -S19: knapp 8 ha. Korrektur nötig.
EinwendungenZiele... Umweltschutz: Den angeführten Zielen wird die Planung nur eingeschränkt bzw. nicht gerecht (s. 1.1 und 1.5). Fehlen diverser Konzepte erzwingt Ablehnung des Projekts.
Einwendungkeine Böden ... besonderer ...Funktionsbedeutung: Angesichts der Bedeutung von Lösslehm für die Ernährung künftiger Generationen (GG Art. 20a) zeigt diese Falschbehauptung, dass sich die Autoren nicht mit den Böden befasst haben (s.1.1 und 1.5).
S30f.- GrobeMängel/Einwendungen Schutzgut Mensch - Lärm: s. 1.3 und 1.4
EinwendungBaudauer für die einzelnen Gebäude kann nicht prognostiziert werden -baubedingte[n] Beeinträchtigungen ...aufgrund ... Größe des Planungsgebiet [und] Unabwägbarkeit der zeitlichen Umsetzung ... mittel erheblich: Baubedingte[n] Beeinträchtigungen dauern 1-2 Jahrzehnte und sind sehrerheblich, was Intensität und Zeitdauer anbelangt. Deshalb ist vorrangig zu prüfen, ob dortiges Bauen zeitgemäß und für Normalverdiener finanzierbar ist, wie angestrebt. Außerdem ist vor Beginn evtl. Bauarbeiten abzuwägen, ob die Erschließung des Baugebiets gemäß 3 nicht vorteilhafter ist.
Grobe Mängel/Einwendungen Knotenpunkte ... nicht in ... Leistungsfähigkeit eingeschränkt: s. 1.3 (Risiko in besonders erheblichem Umfang erhöht, 2 entscheidende Knotenpunkte sind unberücksichtigt).
Einwendung Schutzgut Mensch, Gesamterheblichkeit gering: Zählen Altanwohner der Holzhauser Straße nicht, die die Zunahme von Kfz-Bewegungen um mindesten 50 % (s. 1.3) mit allen Folgen (s. 1.3 und 1.4) erheblich belastet? Hinzu kommt - unvermeidbar - mehr Lärm durch rund 50 % mehr Schienenverkehr (s. 1.4). Alle betroffenen Menschen sind zu berücksichtigen, die Gesamterheblichkeit ist also hoch.
S39 - Einwendung Wald-/Gehölzbereiche, gewässerbegleitende Saumstrukturen ... nicht beeinträchtigt: Die These ist unhaltbar. Graben und Bach werden durch Ableiten von Oberflächen- und Niederschlagswasser erheblich negativ beeinflusst: der Bach dürfte lange austrocknen, weil Dürrephasen im sich verstärkenden Klimawandel an Intensivät, Dauer und Häufigkeit zunehmen. Längeres Trockenfallen des Bachs ist zum Schutz der Begleitvegetation aber möglichst zu verhindern (s. 1.5).
Einwendung: 53.410 m² ... der ...landwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft entzogen. Die überragende Bedeutung fruchtbarer Lösslehme zur Ernährung künftiger Generationen (GG Art. 20a) ist zu ergänzen und die Lösslehm-Deckschicht zu sichern (s.1.1, S3 und 2.1, S40).
Einwendung: Ohne zukunftsfähiges Gesamtkonzept zum Umgang mit Oberflächen- und Niederschlagswasser muss der BN die Planung ablehnen; s. 1.5.
S42 -Einwendung: Schutzgut Boden - Gesamterheblichkeit ist sehr hoch; s.o. und 1.1, S3
S44innerhalb des Plangebiets potenzielle Fließwege bei Starkregen mit mäßigem bis starkem Abfluss ... Geländesenken und potenzielle Aufstaubereiche: Starker Abfluss im bestehenden Graben ist durch das LfU festgestellt, mit erheblicher Linear- und Seitenerosion bei stärkerem Wasseranfall. Die geplanten Retentionsbecken sind dann überlastet. Der Bach ist auf der Öd vermutlich verrohrt. Offen läuft er teils südlich am Bahndamm. Er hat seinen Ursprung aber jenseits des Bahndamms in einer großen Senke, die bei Starkregen viel Wasser auffängt und in den Planungsunterlagen ausgeblendet ist (s. Karten u.r. aus Umweltbericht und u.l. aus Umweltatlas). In der Karte des LfU fehlt die Bachdurchführung unter dem Bahndamm ca. in der Mitte des östlichen Asts des wassersensiblen Gebiets; auch mehrere Durchlässe sind möglich; die LfU-Karte zeigt nur den Sturzflutdurchfluss unter der Bahnbrücke über die Straße nach Gumperting. Ebenso fehlt eine Flutmulde nordwestlich der Bahndamm-Untertunnelung der Holzhauser Straße, aus der Wasser regelmäßig die Straße flutet und bei Verklausung bzw. bei oder nach Baumaßnahmen evtl. auch das Planungsgebiet.
Abbildungen unten *): Starkregenereignis-Prognose für NH30 im nördlichen Teil des Planungsgebiets; darunter: Prognose für NH100 (Quelle: Homepage der Marktgemeinde); am 03.08.2020 wurde NH100 erheblich übertroffen, ebenso HQ100 der Sur: die gesamte Wiese östlich der Holzhauser Straße war überschwemmt. Grober Mangel/Einwendung: Weshalb dies in der gegenständlichen Planung völlig unbeachtet bleibt, ist zu erklären! Planungen sind seit 2004 auf HQ100 auszulegen, dann ist ein Klimazuschlag von 15 % zu addieren (Bayerische Klimaanpassungsstrategie (BayKLAS) von 2016)!
Aufgrund bestehender und zunehmender Sturzflutgefahr ist es Aufgabe der Planer, alle möglichen Gerinneläufe im Detail zu kartieren und sich nicht nur auf LfU-Karten zu stützen. Gräben am Bahndamm und Durchführungen sind im DGM des LfU nicht zu erkennen. Das LfU betont, seine Karten böten nur Übersichtsinformation, für Planungen seien genaue Geländeaufnahmen vor Ort unerlässlich. Mögliche Wasserströme in Gräben nördlich und südlich des Bahndamms sind zu erfassen, ebenso die Auswirkung von Verklausungen an vorhandenen Durchleitungen unter Bahndamm und Straßen, die bei Sturzflut bzw. Dauerregen jederzeit möglich sind. Evtl. ergeben sich weit schlimmere Folgen für das Planungsgebiet, weil Sturzfluten früher kommen, länger anhalten und an Intensität zunehmen.
Einwendung: Ein Wasser-Gesamtkonzept gestützt auf intensive Geländeerhebungen ist vorzulegen, das auch bei stärkerem RegenWasser in der Landschaft hält und dem Grundwasser zuführt (s. 1.5). Nur so ist die Wirkung des Vorhabens auf unsere (künftigen) Lebensgrundlagen zu beurteilen.
S45 - Einwendung: geringe[n] Durchlässigkeit der ... Böden ... kein zusammenhängender Grundwasserspiegel ... ergiebige Schichtwasserzutritte:Hangzugwasser zieht im Untergrund zu Tal (belegt in Tiefen 1 - 3,5 m; tiefer wurde nicht geschürft), also ist Tiefenversickerung auf breiter Fläche im Planungsgebiet möglich und damit in den Festsetzungen vorzuschreiben.
Einwendung: Ein Gesamt-Konzept zum Umgang mit Oberflächen- und Niederschlagswasser sowie wild abfließendem Oberflächenwasser fehlt, s. 1.1 und 1.5.
EinwendungSchutzgut Wasser: Auswirkungen gering bis mittel sind nicht nachvollziehbar, s.1.5. Die Gesamterheblichkeit für Planungsgebiet und Umland ist hoch bis sehr hoch.
S51 - Einwendungen und Vorschläge Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Eingriffen und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen: Eine Reihe angeführter Maßnahmen sind fraglich, z.B.: Reduzierung der versiegelten Flächen unter Verwendung sickerfähiger offener Beläge, s.1.5
S52ff.7.9 und S64ff.7.10: Aufgrund vieler Mängel ist eine Stellungnahme hierzu erst nach deren Behebung möglich und bei derzeitigem Planungsstand eine Ablehnung des Vorhabens zwingend.
S67Wohnraum an anderer Stelle ... nicht im notwendigen Ausmaß möglich: s. Einwendungen S1-3. Eine 8ha-Ausweitung in einer Polykrisenzeit muss Ziel 1.2.1 im LEP Bayern (2023) besonders genau beachten!
S68 - Einwendungauszuarbeitende[n] Konzepte und Fachgutachten: Ohne diese (und weitere, s.o.) ist die Planung mangelhaft, nicht angemessen zu beurteilen und damit abzulehnen.
2.2 Bebauungsplan
Einwendungen: (1)Da die Bevölkerung in der Regel keine Erfahrung mit Bebauungsplänen hat, ist ein 3D-Modell von Planungsgebiet mitsamt Bebauung und Umland (soweit beeinflusst/beeinflussend, s. 1 - 5) zu erstellen und der Öffentlichkeit zu präsentieren. - (2) Außerdem soll die Marktgemeinde eine plausible Gesamtkostenschätzung für Wohnungen, Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser veröffentlichen, damit Bauwerber/Interessenten ausreichend Information haben; die beauftragte Firma muss für ihre Schätzung haften. - (3) Anschließend ist nochmals ausreichend Gelegenheit für Stellungnahmen einzuräumen.
Einwendung: In Neubaugebieten sind Einfamilienhäuser nicht mehr zeitgemäß bzw. auf Standorte zu beschränken, an denen Doppelhäuser keinen Platz haben. Die Planung ist diesbezüglich zu überarbeiten.
Einwendungen: Festzusetzen ist: (1) Spätestens nach 1 Jahr ist auf dem erworbenen Grundstück mit dem Bau zu beginnen, die Wohnung/en ist/sind spätestens nach 3 Jahren zu beziehen. - (2) Jeder Wohnsitz im Planungsgebiet ist als Erstwohnsitz im Grundbuch einzutragen. - (3) Zweit- und Ferienwohnungen sind unzulässig (Einliegerwohnungen evtl. möglich). - (4) Alle Bauplätze und alle Wohnungen im Planungsgebiet werden ausschließlich nach dem Ansiedlungsmodell der Marktgemeinde vergeben; Interessenten können erreichte Punktzahl und Rangfolge nach Anonymisierung der Mitbewerber einsehen. Bewerber ohne Bezug zur Marktgemeinde oder zu direkt angrenzenden Nachbargemeinden sind abzulehnen.
Einwendung: Die Legende muss mit dem Plan übereinstimmen. Eine Reihe Signaturen (z.B. E, H, ED, Retentionsfläche) fehlen. Die Liniensignatur ..... ist nicht in der Legende.
Einwendung: Der geplante Fuß- und Radweg endet, wo er am nötigsten wäre (s. 2.1, S11): Die Planung gefährdet Verkehrsteilnehmer enorm. Vorschlag zur Entschärfung s. 3.
Einwendung: Genauere Angaben zum Biomassekraftwerk fehlen. Bei Fernwärmeversorgung aller Neubauten ist es evtl. sinnvoll, aber Fernwärmeleitungen fehlen. Andererseits gibt es Vorgaben bzgl. Schallemission von Wärmepumpen. Sorgt jeder Hausbesitzer selbst für Heizung/Warmwasser? Sollte das Kraftwerk nur den Kindergarten beliefern, wäre seine Rentabilität nachzuweisen; dann sollte es zur Minderung von Leitungsverlusten direkt gegenüber stehen. Sollte es sonstige Siedlungen versorgen, steht es viel zu weitab. Zweck, Finanzierung und Rentabilität des Kraftwerks samt Bauzeitpunkt sind plausibel nachzuweisen. Ansonsten fördert es nur zusätzlich Lärm und Flächenversiegelung.
Einwendungen Stellplätze ...versickerungsfähigem Material s. 1.5; analog 7.1.2 und 7.9.3.
EinwendungImmissionsschutz - Zum belüften notwendige Fenster ... mit ... tags < 59 dB(A), nachts < 49 dB(A) zu situieren... nachts ... für...zum Schlaf genutzte Räume. Anwohnern der Holzhauser Straße wird erheblich höhere Lärmlast zugemutet (tags 67,4 dB, nachts 57,0 dB)? Die Planung nimmt auf benachbarte Altwohngebiete offensichtlich keine Rücksicht (Alternative s. 3).
Dringende Anregung 7.8.4 Grünflächen: ... als extensives Grünland ... Spätestens nach 3 Jahren soll insektenfreundliche(re) Mosaik-Mahd erfolgen; Gleiches gilt für Grünflächen unter 7.9.1, 8.5, 8.6, 8.7.1 (s. Haitzer und Obermaier: Insektenfreundliche Mahd: Untersuchung zum optimalen Mahdzeitpunkt für Überwinterungshabitate von Insekten; doi.org/10.63653/njii5483; ANLIEGEN NATUR 48(2), 2026)
Einwendung: CEF-Maßnahmen Rauchschwalbe s. 1.2
Einwendung Versickerung ... Oberflächenwassers ... kaum möglich. Konzept ...mit ... Wasserwirtschaftsamt. Nutzung von Regenwasser ... empfohlen: Gerade im Klimawandel und im wassersensiblen Planungsgebiet ist Nutzung des Dachwassers als Brauchwasser vorzuschreiben und ein Wasser-Gesamtkonzept zu entwickeln; Ziele, s. 1.5: Wasser in der Landschaft halten und Grundwasserbildung fördern.
Einwendung Gebäude ...so, dass ... Starkregen nicht eindringen kann ... keine Geländeveränderungen ..., die wildabfließende Wasser aufstauen oder schädlich umlenken: Zusätzliche Maßnahmen, auch außerhalb des Planungsgebiets, müssen Sturzfluten den Schwung nehmen und ihr Ausmaß verringern (s. 1.5 u. 2.1).
3. Alternatives Verkehrskonzept
Sollte der Markt am Vorhaben festhalten, kommt es in der Holzhauser Straße (s. 1.3) zu Verkehrszunahme um 50 % und weit mehr (auch zusätzlicher Lärm durch Schienenverkehrszunahme um 50 %, s. 1.4). Deshalb haben Anwohner dem BN eine Alternative unterbreitet, die die Belastung verringert. Der BN trägt sie wegen vieler Vorzüge für "Schutzgut Mensch" mit und bittet um Umsetzung vor jeglicher Baumaßnahme. Besondere Gefahrenstellen entschärft das Konzept:
- Holzhauser Straße: Außer problematischen (Gehsteig-)Engen gibt es zwei Stellen, deren Passieren für Fußgänger, insbesondere Kinder, und z.T. auch Radfahrer mit sehr hohem Risiko verbunden ist, was Kfz-Fahrern meist nicht auffällt und auch die Verfasser der Verkehrsuntersuchung übersahen. Sie liegen nördlich der Surbrücke (Einmündung Heizungsbaubetrieb und Schotterstraße von Osten) und südlich (Einmündung Leonhardistraße). Infolge der enormen Überhöhung der Brücke sehen weder Kfz-Fahrer noch Fußgänger (erst recht nicht Kinder) über die Brücke und bemerken andere Verkehrsteilnehmer nicht oder nur sehr spät. So kommt es immer wieder zu Fastunfällen; auch wirkliche Unfälle gab es. Radfahrer Richtung Markt erreichen auf dem steilen Hang Geschwindigkeiten über 50 km/h, manche Kfz deutlich mehr.
- BGL 12: Eine gefährliche Stelle findet sich südlich der Surbrücke, wo Erwachsene, Kinder, und Radfahrer Richtung Kiesfang queren. Sie sind vom Straßenverkehr schlecht erkennbar, die Kfz-Geschwindigkeit ist oft nicht angepasst. Außerdem ist Einbiegen von der Ludwig-Thoma-Straße Richtung Traunstein-Freilassing oft mit langen Wartezeiten verbunden; der Richtwert von 10 s (s. 1.3) wird immer wieder überschritten. Zugleich kommen Kfz aus Richtung Waging mit hoher Geschwindigkeit, 70 km/h werden oft nicht beachtet. Mehrfach wurde hochriskantes Einbiegen beobachtet, weil bei langem Warten der Geduldsfaden riss.
Anschluss des Planungsgebiets an die BGL12: Die flächenschonendste Möglichkeit wäre der Anschluss über den bestehenden Feldweg nach Schödling, südlich der Straße über die Öd, wodurch aber der Ortsteil Schödling zusätzlich belastet würde. Deshalb wird vorgeschlagen:
(1) Die Surbrücke wird durch eine bewegliche Sperre für Kfz-Verkehr gesperrt (Ausnahme für Blaulicht-Fahrzeuge im Einsatz; Fußgänger und Radfahrer können passieren).
(2) Die Holzhauser Straße wird ca. 20 m nördlich des Heizungsbaubetriebs für den Durchgangsverkehr zum Markt gesperrt und knapp nördlich der Sur (Skizze im Satellitenbild u.) zur BGL12 geleitet. Die neue Straße ist nur so breit wie die nach Schödling (3-4 m), also etwa eineinhalb-spurig mit 2-3 Ausweichen. Die zusätzliche Versiegelung ist unbedeutend, weil Oberflächenwasser quantitativ in Sickerschächte nördlich der Straße und dort ins Grundwasser geleitet wird. Bei Hochwasser ist Umfahrung über Schödling möglich.
(3) Einmündung in die BGL12 erfolgt über einen Kreisverkehr, der die Geschwindigkeit aller Kfz wirksam dämpft (Ableitung des Oberflächenwassers wie bei (3)).
(4) Ab Einmündung der Straße über die Öd wird die Holzhauser Straße Richtung Markt auf 3-4 m Breite zurückgebaut und teilentsiegelt (Ableitung des Oberflächenwassers wie bei (3)).
(5) Die Ludwig-Thoma-Straße wird teilentsiegelt (s. a. 1.3; Oberflächenwasser-Ableitung wie bei (3)).
(6) Auf den breiten Fuß- und Radweg unmittelbar östlich der Holzhauser Straße wird verzichtet. Radfahrer und Fußgänger nützen ausschließlich Verkehrswege in der Neusiedlung. Die mögliche Streckenführung ab/zum Wendehammer ist unten mit durchgehend schwarzer Linie skizziert.
Vorteile:
- Die Flächenversiegelung der neuen Straße wirkt sich kaum aus (Gesamtfläche ist relativ gering, Oberflächenwasser geht nördlich ins Grundwasser, s.o.), aber:
- Das Unfallrisiko sinkt an allen neuralgischen Punkten erheblich, auch an Abzweigungen von der BGL12 zu Ludwig-Thoma-Straße, Autohaus, Surgruppe, nach Schödling usw.
- Der Flächenbedarf und die für Kfz etwas weiteren Wege Richtung Markt sind daher verhältnismäßig und zumutbar, in Richtung Umgehungsstraße kommen Kfz sogar erheblich schneller durch.
- Für Radfahrer und Fußgänger verlängern sich die Wege kaum, die Überwindung des Hangs wird erleichtert, auch der Kindergarten ist schneller und sicherer zu erreichen (selbst zum Kindergarten in Mehring bringen viele Eltern ihre Kinder per Rad).
- Die Kfz-Belastung an Holzhauser und Ludwig-Thoma-Straße (Lärm, Xenobiotika, Feinstaub usw.) verringert sich erheblich, ohne dass sie anderswo steigt (Lärmschutzwall östlich der Waginger Straße vorhanden). Südlich des neuen Straßenteils bleibt Raum zum Lärmschutz (Bäume, Gebüsche, auch eine zweite Baum- und Gebüschreihe entlang der Sur).
- Der Durchgangsverkehr im Ortsteil Schödling nimmt erheblich ab.
- Der Mindestabstand zur Sur bei Düngen anliegender Felder ist sicher gewahrt.
- Das Bach-Begleitbiotop an der Sur wird breiter und damit aufgewertet.
4. Zusammenfassende Bewertung des Vorhabens und Alternativen
Das Bemühen der Marktgemeinde, für Normalverdiener erschwingliche Wohnbauflächen/Wohnungen zu schaffen ist anzuerkennen, ebenso das Bemühen, angesichts bestehender enormer Zersiedelung (45 ha 2014-2024 neu versiegelt, s. 2.1) kernnah zu bleiben und grundlegend Fläche zu sparen! Trotz guter Ansätze fühlt man sich bei Studium der Unterlagen aber in die Zeit der Jahrtausendwende zurückversetzt. Vor 25 Jahren, als Klima- und Biodiversitätskrise allmählich ins öffentliche Bewusstsein traten, wäre das Vorhaben fortschrittlich gewesen. Aber im Extremtrockenjahr 2026? Klimakrise, Biodiversitätskrise, Stagnieren und Überalterung der Bevölkerung usw. (s. 2.1) sind der Öffentlichkeit bewusst: 2026 passt genau zur Klimaentwicklung der letzten 25 Jahre in Teisendorf (s. 2.1). Trotzdem plant der Markt, als beträfen ihn o.g. und weitere Krisen nicht. Der BN lehnt das Vorhaben nicht rundum ab. Aufgrund diverser Planungsmängel mit z.T. groben Fehlern sowie fehlender zukunftsfähiger Vorsorge-Konzepte kann er derzeit aber nicht zustimmen. Zu monieren ist auch, dass die Unterlagen vielfach nicht aufeinander abgestimmt sind und die Planung damit oberflächlich, ja "unausgegoren" wirkt. Ohne einzelne Monita/Einwendungen zu wiederholen, lassen sie sich folgendermaßen subsummieren:
(1) Wegen des außergewöhnlichen Flächenbedarfs (8ha) und der schon heute überdurchschnittlichen Versiegelung hat das Vorhaben gravierende Umweltwirkungen. Die Bevölkerung stagniert und überaltert. Z 1.2.1 des LEP Bayern 2023 ist daher genau zu beachten und die Alternativlosigkeit des Projekts plausibel mit aktuellen Daten zu belegen. Dazu gehören
(2) auch ein Konzept zum Umgang mit aktuellen und erwartbaren Leerständen im Gemeindegebiet (ggf. mit Zweckentfremdungssatzung, die das ZwEWG voll ausschöpft) und
(3) plausible Belege, dass trotz aktueller Entwicklungen Bauen und Wohnen im Planungsgebiet für Normalverdiener der Marktgemeinde sicher leistbar und nicht finanzkräftigen Auswärtigen vorbehalten sind.
(4) Die Lösslehm-Decke im Planungsgebiet ist für künftige Generationen (GG Art. 20a) zu sichern.
(5) Im sich verstärkenden Klimawandel ist ein Gesamtkonzept zum Umgang mit Wasser aller Art zu entwickeln und für die Förderung der Grundwasserbildung zur Dämpfung von Dürren und Hochwasser verbindlich umzusetzen. Zu berücksichtigen sind die Zunahme der Dürrejahre seit ca. 2010 und die Hochwasser-/Sturzflut-Ereignisse seit ca. 2000 mit Extrem am 03.08.2020.
(6) Vorliegende Verkehrsuntersuchung ist inakzeptabel (Zählung nur an 1 Tag; 2 wichtige Knotenpunkte nicht inkludiert). Die Auswertung muss sich nachweislich auf belastbare Erhebungen stützen. Gleiches gilt für
(7) die schalltechnische Untersuchung; außerdem sind
(8) erhebliche Diskrepanzen zwischen Verkehrs- und schalltechnischer Untersuchung und innerhalb beider Untersuchungen zu klären.
(9) Zum "Schutzgut Mensch" zählen alle von der Planung betroffenen Menschen! Ein wirksames Konzept ist daher nötig zum Schutz der vom erheblich zunehmenden Kfz-Verkehr und all seinen Folgen (Lärm, Feinstaub usw.) stark betroffenen Altwohngebiete an Holzhauser und Ludwig-Thoma-Straße; es muss auch Risikostellen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit entschärfen. Zudem ist die enorme Steigerung des Schienenverkehrs in die Lärmbelastung der Alt- und Neuwohnbereiche einzukalkulieren.
(10) Die Marktgemeinde soll aufzeigen, welche Teilprojekte der Planung verbindlich in welchem Zeitraum umzusetzen sind (gilt auch für Kindergarten und Biomassekraftwerk.) und
(11) wie sie Bauwerber/Wohnungsinteressenten genauestens über die besonderen Vorsorge- und Schutz- Anforderungen informiert, die weit über durchschnittlichen liegen.
Alternativen:
(1) Der BN empfiehlt dringend, die Planung zumindest fünf Jahre ruhen zu lassen und den Flächennutzungsplan völlig neu, Polykrisen-zeitgemäß und zukunftsfähig zu konzipieren, sowie
(2) das Leerstandkonzept (evtl. einschließlich Zweckentfremdungssatzung) vorrangig umzusetzen, beides entsprechend den Zielsetzungen des LEP Bayern (2023).
(3) Bei Studium von Sturzflut- und Hochwassergefährdung, Geologie und Böden sowie Beeinträchtigung durch Lärm jeglicher Art zeigen sich in Kerngebieten der Marktgemeinde (Teisendorf, Oberteisendorf, Neukirchen, Weildorf) noch eine Reihe von Möglichkeiten zur Abrundung der Wohnbebauung, die in Summe viel besser geeignet erscheinen als das gegenständliche Planungsgebiet. Hinweise können gerne gegeben werden. Alle diese Alternativen sind vorrangig Polykrisen-zeitgemäß und zukunftsfähig abzuwägen.
(4) Ist dann die Alternativlosigkeit von Wohnbebauung im Planungsgebiet plausibel belegt, soll die Gesamtplanung Polykrisen-zeitgemäß, zukunftsfähigneu entworfen werden, einschließlich Erschließung von der BGL12 her. Zu prüfen ist, ob die beauftragen Planungsfirmen wegen diverser fachlicher Mängel nicht gewechselt werden sollten.
Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern - Windenergie
16. Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern - Windenergie:
Zweites Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLplG
Stellungnahme der Kreisgruppe Berchtesgadener Land des BUND Naturschutz in Bayern e.V. zu den Änderungen im Bereich Bayerischer Alpenplan
(10.03.2026) Die Kreisgruppe Berchtesgadener Land des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme im zweiten Beteiligungsverfahren. Wie bekannt, unterstützt der BN seit jeher den Ausbau erneuerbarer Energien. Angesichts der fortschreitenden Klimakrise wird die Einrichtung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen (WEA) in der Region 18 im Grundsatz ausdrücklich begrüßt.
Nachfolgende Stellungnahme der Kreisgruppe im Auftrag des Landesverbands bezieht sich ausschließlich auf die Vorrangflächen W138-W141 innerhalb des Bayerischen Alpenplans und gliedert sich wie folgt:
1. Fehlende Unterscheidung zwischen Alpen und Alpenvorland im WEA-Potenzial
2. Einwendungen und Bedenken bezüglich geplanter Vorranggebiete im Alpenplan
2.1 Weniger Ausweisungen, unvollständige Kennzeichnung der erheblichen Veränderung bei W139
2.2 Mängel bei Erläuterung vom LfU kartierter Georisiken
2.3 Weitere Mängel bei Erläuterung Flysch-spezifischer Georisiken in den Ergänzungen
2.4 Weitere Georisiken und Gefahren in den Flyschbergen ohne Korrektur in den Ergänzungen
2.5 Mängel bei Erläuterung von Biodiversitätskonflikten
2.5.1 Beispiel Auerwild
2.5.2 Die Situation weiterer streng geschützter Arten
3. Folgerungen
Leider müssen die in der BN-Stellungnahme zum ersten Beteiligungsverfahren vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen bezüglich der geplanten Vorranggebiete innerhalb des Alpenplans vollumfänglich aufrechterhalten werden.
1. Fehlende Unterscheidung zwischen Alpen und Alpenvorland im WEA-Potenzial
Aufgrund von Naturraum (Geologie, Böden, Klima, Vegetation) und daraus folgender Landnutzungsmöglichkeit gliedern sich die Region 18 und ihre Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein in die Bereiche Alpen und Alpenvorland. Im Alpenvorland sind Ausweisung von Vorranggebieten sowie Bau und Betrieb von WEA aus BN-Sicht ökonomisch wie ökologisch vielfach ohne größere Probleme möglich, sofern die Windhöffigkeit ausreicht und Arten- und Lebensraumschutz genau beachtet werden (s. BN-Stellungnahme zum ersten Beteiligungsverfahren).
Das WEA-Potenzial des Alpenraums stellt sich hingegen grundlegend anders dar: Die Bayerischen Alpen haben nur einen sehr geringen Anteil an der Fläche Bayerns bzw. Deutschlands und sind schon deshalb besonders zu schützen. Nicht umsonst gelten hier der Bayerische Alpenplan und völkerrechtsverbindlich die Alpenkonvention. Bei Ausweisung von WEA-Vorranggebieten in den Alpen ist im Besonderen zu berücksichtigen, dass neben der Klimakrise auch der dramatische Verlust von Lebensräumen und Arten unsere Lebensgrundlagen bedroht. Viele z.T. extrem seltene und mit Verschlechterungsverbot geschützte Arten haben in den Bayerischen Alpen ihren Verbreitungsschwerpunkt bzw. kommen nur (noch) dort vor.
Außerdem ist es gerade im Alpenbereich unerlässlich, nicht nur die Chancen für WEA (z.B. ausgezeichnete Windhöffigkeit), sondern auch die gebirgsspezifischen Georisiken ausführlich und allgemeinverständlich darzulegen, und zwar schon bei Ausweisung von WEA-Vorranggebieten. Der Umweltbericht wird seiner diesbezüglichen Forderung (S. 36) aber kaum bzw. keinesfalls ausreichend gerecht. Potenzielle Investoren müssen und wollen genau wissen, wo sie mit berechtigter Renditeerwartung ihr Kapital einsetzen. Letzteres gilt für alle Mitbürger/innen, die in der Regel nur über Laien-Kenntnisse verfügen. Denn sie sollen sich doch an Bürgerwindkraftwerken beteiligen, die vielfach beworben werden und demnächst sogar per Gesetz vorgesehen sind. Wer nur die Chancen von WEA im Alpenraum darstellt, die Risiken aber eher verschleiert oder gar verschweigt, setzt sich dem Vorwurf der Irreführung aus.
2. Einwendungen und Bedenken bezüglich geplanter Vorranggebiete im Alpenplan
Wird eine unvoreingenommene, ausgewogene und allgemeinverständliche Darstellung angestrebt, ist zumindest die Übernahme der Befunde und Argumente dieses Abschnitts in die Planungsunterlagen nötig, um die erheblichen Umweltauswirkungen der WEA im Alpenbereich klarzustellen, wie im Umweltbericht S. 36 eigentlich treffend gefordert.
2.1 Weniger Ausweisungen, unvollständige Kennzeichnung der erheblichen Veränderung bei W139
Innerhalb des Alpenplans sind jetzt nur noch vier Vorranggebiete vorgesehen: W138, W139 und W140 im Landkreis Berchtesgadener Land, W141 im Landkreis Traunstein. Drei weiter westlich gelegene wurden ersatzlos gestrichen. Der BN begrüßt die Reduktion, für die es aufgrund der Gebirgsnatur schwerwiegende ökonomische wie ökologische Gründe gibt.
Alle vier verbliebenen Vorrangflächen liegen am Alpenrand und geologisch im Rhenodanubischen Flysch. W139 wurde gegenüber der Erstauslegung ohne Begründung um ca. 6 ha in die Gemeinde Teisendorf hinein vergrößert und erstreckt sich jetzt auch auf die steilere Nordseite des Teisenbergs. Die zusätzliche Fläche ist aber weder in der Beschreibung noch in der Karte des Umweltberichts als verändert eindeutig gekennzeichnet; dies muss korrigiert werden.
2.2 Mängel bei Erläuterung vom LfU kartierter Georisiken
Ganz am Ende des jeweiligen Standortbogens finden sich im zweiten Beteiligungsverfahren folgende Ergänzungen:
W138 und W141: Im Vorranggebiet kommt großflächig Bodenschutzwald vor. Bei der Projektierung von Anlagen und Zuwegungen muss deshalb in besonderer Weise damit gerechnet werden, dass eine Rodung an konkreten Standorten nicht erlaubnisfähig ist.
W139 und W140: Im Vorranggebiet befinden sich labile Böden mit tiefreichenden Hangrutschungen. Bei der Projektierung von Anlagen und Zuwegungen muss deshalb in besonderer Weise damit gerechnet werden, dass eine Rodung an konkreten Standorten aus Gründen des Bodenschutzes nicht erlaubnisfähig ist.
Diese Zusätze erinnern schon von der Position her an das "Kleingedruckte" in Verträgen, das leicht übersehen wird, und genügen in dieser Form keinesfalls, um die besonderen Risiken auf Flysch adäquat und allgemeinverständlich zu verdeutlichen. Außerdem zeigen Bayernatlas bzw. Geogefahrenkarte des LfU, dass in allen vier Vorrangflächen großflächig Bodenschutzwald kartiert ist und überall labile Böden mit tiefreichenden Hangrutschungen erfasst sind. Die Unterscheidungen in den Ergänzungen erschließen sich nicht.
Zudem ist auch die folgende Beschreibung der Signaturen in Geogefahrenkarten des LfU im Umweltbericht (S. 16) viel zu vage und zumindest teilweise missverständlich:
Die rot klassifizierten Flächen weisen eindeutig auf eine mögliche Gefährdung durch ... Hangrutschungen ... hin. Diese sind bei allen einschlägigen Planungen zwingend zu berücksichtigen. Die orangefarbenen Flächen weisen auf eine mögliche Gefährdung „im Extremfall“ durch die Georisiken ... Hangrutschungen hin. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist bei aktuellen Szenarien als gering bis unwahrscheinlich einzustufen. Ein Szenarienwechsel bedingt eine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung. Dieser kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, darunter Verwitterung, Waldverlust, Klimawandel sowie ungünstige Umstände wie Wassereinleitung, Abgrabungen und Erosion. Diese Kategorie der Georisiken ist bei langfristigen Planungen zu berücksichtigen. In der Kategorisierung des LfU ergibt sich eine dritte Kategorie der schraffierten Flächen, für welche eine erhöhte Anfälligkeit auf flachgründige Hangrutschungen ... besteht, wobei keine konkreten Hinweise vorliegen. Diese wird wiederum unterschieden in rote Flächen (bei aktuellem Szenario) und orange Flächen (bei Szenarienwechsel).
Zur unmissverständlichen Klarstellung ist z.B. zu ergänzen:
(1) Rote Flächensignatur zeigt Bereiche mit bereits kartierter Anfälligkeit für tiefgründige Hangrutschungen; dabei sind durchwegs Tiefgänge von mehreren Zehnern von Metern nachgewiesen oder sehr wahrscheinlich, z. B. 80 (!) m Tiefe bei der Großrutschung Wiedmais am Teisenberg, die erst kürzlich (1992 ff.) erfolgte (A. v. Poschinger, 2020: Großrutschungen im Flysch der Bayerischen Alpen; Geologica Bavarica 119; Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Umwelt).
(2) Rotschraffierte Flächensignatur verweist auf nachgewiesene Anfälligkeit für flachgründigere Hangrutschungen mit Tiefgang von mehreren Metern, aber in der Regel nicht über 10 m.
(3) Bei Bau und Betrieb von WEA einschließlich aller Zuwegungen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen wechselt in jedem Fall das oben erwähnte Signatur-Szenario zu "extrem", d.h.: Auf allen in den Geogefahrenkarten des LfU gekennzeichneten Flächen (rot und orange, flächendeckend und schraffiert) bestehen ganz erhebliche Rutschungsrisiken und damit erhebliche Risiken für Kapitalgeber, Bauherren und Betreiber. Diese Georisiko-Bereiche kommen unter keinen Umständen als Standorte für WEA mit geplanter Referenzhöhe 266 m (oder höher) infrage. Gemäß Umweltbericht gilt dies von vornherein bei
- W138 für 79,1 % der Vorrangfläche; nur ca. 1/5 der Fläche ohne kartierte Georisiken
- W139 für 77,5 % der Vorrangfläche; weniger als 1/4 der Fläche ohne kartierte Georisiken
- W140 für 56,6 % der Vorrangfläche; weniger als 1/2 der Fläche ohne kartierte Georisiken
- W141 für 60,3 % der Vorrangfläche; nur ca. 1/3 der Fläche ohne kartierte Georisiken
Abb. 1 zeigt die enorme Ausdehnung kartierter Flächen mit Hangrutschungsrisiken in geplanten Vorranggebieten am Teisenberg.
Abb. 1: Durch das LfU kartierte Flächen mit Georisiko Hangrutschung in den Vorranggebieten W138, W139 und z.T. W140 (Scan aus dem Umweltatlas); Signatur-Erläuterung im Text
Darüber hinaus ist bei geplanten Vorrangflächen in den Alpen die Lage im Maßstab 1 : 25000 darzustellen und auf gleicher Textseite - unerlässlich für adäquaten Vergleich - der zugehörige Ausschnitt der Geogefahrenkarte des LfU, ebenfalls im Maßstab 1 : 25000. Dass die Signaturen, z.B. gemäß (1) bis (3), im Hinblick auf WEA-Standorte sehr ausführlich zu erläutern sind, soll nochmals betont werden. Zusätzlich wäre wünschenswert, auch den entsprechenden Ausschnitt aus der Geologischen Karte mit Maßstab 1 : 25000 des LfU beizufügen. Gerade mit deren Hilfe können auch Ungeübte außerhalb des Waldes typische Akkumulationsbereiche großer Rutschungen (unregelmäßige, z. T. wallartige Aufwölbungen) gut erkennen, z. B. am Skilift von Neukirchen, bei Seiberstadt, am Zellberg beim Abfluss des Höglwörter Sees (Stoißberg-Großrutschung, s. o. v. Poschinger, 2020), am Fuße des Almhangs auf der Lichtweide der Stoißer Alm.
Schließlich ist im Umweltbericht zu ergänzen: Im Bereich von W138 bis W141 gibt es eine Fülle kleiner bzw. kleinerer Hanganbrüche und Rutschungen (von ca. 2 x 2 qm bis 50 x 100 qm) mit geschätztem Tiefgang von mehreren Metern. Sie sind nicht in den Geogefahrenkarten und auch nicht in der Geologischen Karte 1 : 25000 erfasst bzw. nicht darstellbar. Nur vor Ort fallen sie auf, denn auch in Luft- oder Satellitenbildern sind sie wegen relativ dichter Waldvegetation nur schwer zu erkennen. Zugleich besteht permanent eine hohe Dynamik: Insbesondere nach stärkeren Regenfällen entstehen immer wieder neue Anbrüche und kleinere Hangrutschungen, was Labilität und Rutschungsanfälligkeit im Flysch unterstreicht, eine umfassende Kartierung aber erschwert. In Summe verringert sich dadurch der oben abgeschätzte Flächenanteil für WEA nochmals ganz erheblich. Dass Zuwegungen ohne Ausnahme durch rutschungsanfällige Gebiete führen müssen, ist außerdem im Umweltbericht klarzustellen.
Für die anderen in der Region 18 geplanten Vorrangflächen, die im zweiten Beteiligungsverfahren alle im Alpenvorland liegen, gilt hingegen: Es besteht kein in den Geogefahrenkarten des LfU erfasstes Hangrutschungs- oder sonstiges Georisiko, ganz wenige Ausnahmen finden sich nur auf völlig unerheblichen Flächenanteilen.
2.3 Weitere Mängel bei Erläuterung Flysch-spezifischer Georisiken in den Ergänzungen
Trotz der vorgenommenen, oben zitierten Ergänzungen vermittelt der Umweltbericht nach wie vor den Eindruck, außerhalb der in den Geogefahrenkarten des LfU ausgewiesenen rutschungsanfälligen Flächen
bestünden keinerlei Risiken. Die geologische Fachliteratur widerlegt dies (s. z.B.: v. Poschinger, 2020; Quellenangabe oben; auch mit weiterer Literatur). Knapp zusammengefasst gilt:
Den Rhenodanubischen Flysch (von schweizerisch: fließen/rutschen) von W138 bis W141 kennzeichnet enger Wechsel von Ton bzw. Tonstein mit Kalksand- bzw. Sandstein. Anders als im Kalkalpin sind die Schichtmächtigkeiten fast durchwegs auffallend gering: sie schwanken von nur 1-2 Millimetern bis zu - maximal - wenigen Dezimetern. Schon die Vielzahl der Trennflächen fördert Labilität. Weiters bildet feuchter Ton ein ideales Schmiermittel für das Abrutschen des Aufliegenden. Kuppen und Hänge (fast jeglicher Neigung) sind im Flysch also prädestiniert für Hangrutschungen von jedem Ausmaß. Anstehend ist Flyschgestein, weil es so leicht verwittert, kaum zu finden (Ausnahme: künstliche Hanganschnitte, z. B. durch Forststraßen, die aber auch die tiefgehende Zermürbung (s.u.) zeigen). Über dem Anstehenden liegen mächtige Massen an Verwitterungsschutt und Rutschablagerungen. Unter ca. 800 m NHN sind sie stellenweise von Lockermassen der letzten, seltener auch der vorletzten Eiszeit überlagert. Infolge eiszeitlichen Permafrosts reicht die Gesteinszermürbung im Flysch ca. 100 (!) m tief, evtl. sogar bis 500 m Tiefe. Sichere Bestimmung von Gesteinsfestigkeit und Standortstabilität ist im Flysch so gut wie nicht möglich. Sicheren Schutz vor Rutschungen im Flysch gibt es nicht. Gesunder, stabiler Bergwald verringert die Gefahr etwas.
Auf solch instabilem Untergrund ist eine sichere Verankerung extrem hoher WEA von vornherein extrem herausfordernd, sofern überhaupt möglich. Hinzu kommt: Je höher die WEA, desto höher ihre Hebelwirkung, die ihre Standsicherheit gefährdet und Bodenversetzung, Hanganbrüche sowie Rutschungen fördert. Die bekannten häufigen Erdbeben vom nahen Hochstaufen erhöhen die Gefahr zusätzlich.
Den Hebel der WEA verstärken immer wieder Stürme (s. die Unwetterwarnungen für den Bayerischen Alpenraum), die auch nach Abschalten und Aus-dem-Wind-Drehen der WEA auf Türme und die besonders breiten Schwachwind-Rotorblätter einwirken. Das Gebirgsrelief begünstigt zudem Düseneffekte, Verwirbelung und damit lokal extreme Windgeschwindigkeit. So kommen kurzfristig gewaltige Böen auf, die die Verankerung über Turm und laufende Rotorblätter voll belasten, weil Abschalten und Aus-dem-Wind-Drehen der WEA in so kurzer Zeit unmöglich ist. Eine kleine, ca. 8 m hohe WEA wurde auf der Stoißer Alm durch eine Böe regelrecht zerlegt.
2.4 Weitere Georisiken und Gefahren in den Flyschbergen ohne Korrektur in den Ergänzungen
Trotz der unter 2.2 zitierten Ergänzungen vermitteln die Unterlagen immer noch falsche Eindrücke, was Zuwegungen, sonstige Infrastruktur, Wetter und Witterung in der Flyschzone des Gebirges betrifft. Viele erhebliche Umweltauswirkungen sind in den Unterlagen nicht dargelegt, trotz der Forderung im Umweltbericht (S. 36): Schon jede Anfahrt ist unverhältnismäßig lang, vergleicht man mit den durchwegs leicht zugänglichen und im Umfeld sehr gut erschlossenen Standorten im Alpenvorland. Vor allem aber sind die WEA in den Flyschbergen keinesfalls rund um die Uhr sicher erreichbar. Außer der bereits beschriebenen erheblichen Gefahr flach- und tiefgründiger Rutschungen auf nahezu allen potenziellen WEA-Standorten und quer über alle Zuwegungen bestehen weitere gebirgsspezifische Georisiken, z.B.: Windwurf, Stein- und Blockschlag, Vermurung, Überflutung und sonstige Wildbachereignisse, Straßenschäden durch Bodenversetzung und Absenkung, Neuschnee, Schneeverwehungen weit über 2 m Höhe, Schneebruch, z.T. sogar Lawinen bzw. Lawinengefahr. Es ist also zum einen davon auszugehen, dass Zuwegungen, Stromnetzanschlüsse, sonstige Ver- und Entsorgungsleitungen und andere Infrastruktur immer wieder, unter Umständen über Tage und Wochen blockiert sind. Zum anderen werden diese Blockaden aufgrund des Klimawandels mit plausibel prognostizierter Steigerung von Stürmen und Starkregenfällen immer intensiver und auch länger anhalten.
Anders als billigerweise zu erwarten, wurden mit den Ergänzungen für das zweite Beteiligungsverfahren auch folgende Feststellungen, die sich in jedem Standortbogen von W138-W141 finden, weder korrigiert noch plausibel belegt:
• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: ... Baubedingte Rodungen in Waldgebieten sind zu erwarten, wobei Wiederaufforstungen nur teilweise am Eingriffsort erfolgen können. Diese werden daher regelmäßig auch an anderen Standorten stattfinden müssen. Eine vollständige Wiederherstellung der betroffenen Funktionen ist erst zeitversetzt möglich.
• Fläche und Boden: ... Keine Auswirkungen auf Bodenerosion zu erwarten.
• Wasser: Keine Auswirkungen auf den Grundwasser- / Trinkwasserschutz ... Keine Auswirkungen auf Oberflächengewässer ... Keine Auswirkungen auf den Schutz vor Hochwasser zu erwarten.
Die geplanten Vorranggebiete W138 bis W141 liegen in der montanen bis tiefsubalpinen Bergwaldstufe, auf ca. 800 bis 1300 m NHN. Geht man von der üblichen WEA-Betriebsdauer von 20 bis 30 Jahren aus, ist in dieser Höhenlage infolge Umtriebszeiten von weit über 100 Jahren nicht annähernd mit Wiederherstellung geschädigter Waldfunktionen zu rechnen; die oben zitierte Feststellung ist falsch. Denn erneute erhebliche Eingriffe in den nachwachsenden Wald sind spätestens in Abständen von 20 bis
30 Jahren unumgänglich, wenn nicht schon wesentlich früher, z. B. infolge von Defekten an Rotorblättern oder gar Bodenversetzungen, die die WEA aus dem senkrechten Stand bringen. Die Sukzession muss immer wieder von vorn beginnen.
Zuwegungen haben im Gebirge wesentlich größere Höhenunterschiede zu überwinden als im Alpenvorland. Für den WEA-Schwerlastverkehr kommt nur mäßige Steigung infrage. Große Eingriffe in den Bergwald für neue Straßen sind also unvermeidlich. Bei den geplanten WEA-Dimensionen müssen auch bestehende Forststraßen erheblich verbreitert und zusätzlich stabilisiert werden. Ist dies auf dem äußerst labilen Flyschuntergrund (mit Lockerung bis 100 m Tiefe und mehr) ausnahmslos möglich? Das wäre genauestens zu belegen. In jedem Fall muss auch die Zahl von Kurven und Kehren im Bergwald unverhältnismäßig groß sein. In deren Bereich sind jeweils gewaltige Rodungsumgriffe nötig, um den sicheren Transport von sperrigen Bauteilen, insbesondere den der fast 100 m langen Rotorblätter zu gewährleisten, selbst wenn diese nicht liegend, sondern möglichst aufgerichtet transportiert werden.
Sind durch diese Rodungen - wie oben festgestellt - tatsächlich keine Auswirkungen auf Bodenerosion zu erwarten? Im Gegenteil: Von Landschaftsschäden durch Erosion und Rutschungen nahezu jeder Größe ist auszugehen. Bei kalkulierter WEA-Betriebsdauer von 20-30 Jahren besteht in der ohnehin sehr labilen Flyschzone sowie in Anbetracht von Reliefenergie und Witterung im Gebirge keine Chance auf adäquate Regeneration von Boden und Vegetation, selbst wenn der Klimawandel außer Acht bleibt.
Freistellung der Bodenoberfläche durch die unvermeidbaren Rodungen aktiviert durch Erwärmung die Mikroorganismen und führt zu erhöhtem Humusschwund in den Bergwaldböden und damit zu erheblicher Verringerung ihrer Wasserspeicherfähigkeit. Trockenschäden im Wald mit erhöhter Borkenkäfergefahr einerseits und vermehrte sowie erhöhte Spitzenabflüsse mit Zunahme von Hochwässerschäden andererseits sind abzusehen. Die zusätzliche Flächenversiegelung durch die neuen oder breiteren Verkehrswege und das Anschneiden der Hänge, das das Hangzugwasser an die Oberfläche zwingt, wirken verstärkend, Klimawandel kommt ohnehin hinzu. Dass folglich keine Auswirkungen auf den Grundwasser- / Trinkwasserschutz ... auf Oberflächengewässer ... auf den Schutz vor Hochwasser zu erwarten sind, wie für W138-W141 behauptet (s.o.), ist falsch und erschließt sich nicht. Erhebliche Auswirkungen sind zu erwarten. Außerdem können die vorgesehenen Wiederaufforstungen an anderen Standorten (s. o. Zitate) die erheblichen Umweltschäden vor Ort und ihre überörtlichen Auswirkungen in keinster Weise kompensieren.
2.5 Mängel bei Erläuterung von Biodiversitätskonflikten
Die verbleibenden, ohnehin sehr wenigen potenziellen WEA-Standorte überschneiden sich zusätzlich mit Habitaten streng geschützter Arten, die bei Weitem nicht alle in den Standortbögen erfasst waren und trotz Ergänzungen und Hinweisen des BN weiterhin nicht erfasst sind. Dies ist unbedingt nachzuholen. Genauere Ausführung erscheint geboten:
2.5.1 Beispiel Auerwild
Der Auerhuhn-Lebensraum erstreckt sich im Bereich von W138-W141 von rund 900 m NN bis in höchste Kammlagen. Gerade flachere Hangpartien sowie Rücken- und Kammbereiche, die als Standorte für WEA besonders interessant sind, werden vom Auerhuhn bevorzugt und gewinnen an Bedeutung. Die Einzelvorkommen des Auerwilds verändern sich von Jahr zu Jahr erheblich; sie passen sich laufend der Bergwalddynamik und - soweit möglich - den Eingriffen der Forstwirtschaft an. Deshalb ist fraglich, ob die Wahrscheinlichkeitsangaben in den herangezogenen Auerhuhn-Habitatmodellen die tatsächliche Situation der Subpopulation in W138-W141 hinreichend beschreiben. Festzuhalten bleibt, dass insbesondere in W139 und W140 Auerwild mit recht hoher Wahrscheinlichkeit anzutreffen ist und damit potenzielle WEA-Standorte erheblich einschränkt.
Auerwild ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) strengstens geschützt, sogar mit Verschlechterungsverbot: Alles ist in seinem Lebensraum verboten, was seine Lebensbedingungen verschlechtern kann (!). Entsprechend fordert der Flächennutzungsplan Teisendorf zur Förderung des Auerwilds Besucherlenkung, Wegegebote, z.T. Zurückverlegen von Wanderwegen, Touristen-Information und Stopp des (Forst-)Straßenbaus. Der Teisenberg sei, wie im Flächennutzungsplan betont, ein Auerhuhn-Lebensraum hoher Bedeutung!
Coppes, J. et al., 2019 (Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Auerhühner. Hrsg.: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) und 2021 (Vogelwarte 59, 21–28) sowie Ludwig, T. et al., 2023 (Ornithol. Anz., 61: 16–29) weisen schlüssig nach, dass WEA allein, ohne anderweitige Störungen, die Lebensraumnutzung des Auerhuhns im Umkreis von 850 m enorm beeinträchtigen (im BNatSchG festgesetzter Prüfbereich: 1000 m), z. B. durch Schallemission, Schattenwurf, Sichtbarkeit der WEA samt der
sich drehenden Rotorblätter oder andere WEA-induzierte Faktoren bzw. ihre Summenwirkung. Erhebliche Beeinträchtigung wurde selbst nach jahrelangem Betrieb der WEA festgestellt. Gleiches gilt für Zuwegungen. Auerwild gewöhnt sich also weder an WEA noch an zugehörige Verkehrsinfrastruktur. Ebenso sind Kollisionen von Auerhühnern mit den Türmen von WEA dokumentiert, Aufgabe von Balzplätzen im Prüfbereich um WEA oder ihre Wegverlegung (soweit überhaupt möglich). Die Forschung liefert zudem klare Belege, dass Schädigungen durch WEA nicht durch anderweitige Verbesserung des Lebensraums im Umkreis kompensiert werden können, anders als im Umweltbericht - nach wie vor - zu lesen und wohl auch beabsichtigt.
Zur langfristigen Sicherung einer Auerhuhn-Population sind laut Fachliteratur mehrere hundert Individuen nötig. Diese Zahl wird im Bereich der geplanten Vorranggebiete und ihrer näheren Umgebung nicht erreicht. Umso wichtiger sind ungehinderter Individuen- und Genaustausch mit anderen Teilpopulationen nach Osten, Süden und Westen hin, den WEA insbesondere auf den windhöffigen Höhenrücken unterbänden. Ein sicherer Lebensraumverbund ist aber für den langfristigen Erhalt der Auerhuhn-Population in der gesamten(!) Region, also weit über die geplanten Vorrangflächen hinaus, unerlässlich. Insgesamt ist also von ganz erheblicher Habitat-Verschlechterung durch WEA, insbesondere in den Vorranggebieten W139 und W140, auszugehen. Ihr Bau und Betrieb wären ein grober Verstoß gegen das BNatSchG.
2.5.2 Die Situation weiterer streng geschützter Arten
(S. dazu u. A. auch die Homepage des LfU)
Vögel: Auch das Haselhuhn ist im Planungsgebiet nachgewiesen. Geeignete Habitate finden sich insbesondere im eher flacheren Bereich der Quell- und Hangmoore südlich des Teisenberg-Kamms (W 139), was WEA dort ausschließt (Prüfbereich 1000 m). Geeignete Habitate des Schwarzstorchs liegen verstreut im gesamten Gebiet, besonders aber südlich des Teisenberg-Kamms (W139 und W140). Für regelmäßig aufgesuchte Habitate des Schwarzstorchs um geplante WEA ist sogar im Bereich von 10 km (!) zu prüfen, in welchem Umfang die Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG bestehen.
In den Unterlagen zu W138-W141 werden außer Auerhuhn, Wespenbussard und Fichtenkreuzschnabel keine weiteren streng geschützten Vogelarten erwähnt. Zumindest folgende Arten aus Anlage 1 zu § 45b Absatz 1-5 BNatSchG, ergänzt durch Anlage 3 UMBek v. 14.08.2023, sind neben Auer- und Haselhuhn noch nachgewiesen und durch WEA zusätzlich gefährdet: Wanderfalke, Wespenbussard, Uhu, Schwarzstorch. All diese Arten müssen in jedem Fall berücksichtigt und im Umweltbericht aufgeführt werden. Daneben sind in den Bergwäldern Habicht, Sperber, Turmfalke und Dohle heimisch, sowie die mittlerweile seltenen Arten Schwarz-, Weißrücken-, Dreizehen- und Grauspecht, Sperlingskauz und Hohltaube. Hin und wieder lassen sich sogar Steinadler und - neuerdings - Bartgeier beobachten.
Fledermäuse: Zumindest folgende Arten sind im Bereich der Vorranggebiete W138-W141 nachgewiesen:
Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii). Entsprechende Schutzmaßnahmen sind - auch im Umweltbericht - vorzusehen.
Amphibien und Reptilien: Zaun- und Bergeidechse (an sonnigeren Standorten) kommen ebenso vor wie Gelbbauchunke, Feuersalamander und sogar Alpensalamander (Fotobelege für beide Salamanderarten vorhanden). Für diese nach BNatSchG strengstens geschützten Arten sind bei Bau von WEA und ihren Infrastruktureinrichtungen, insbesondere allen Zuwegungen, nach neuestem Forschungsstand sehr aufwändige Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen, die sich von Frühjahr bis Herbst hinziehen können (s. Klar-Weiß, H. (2025): Herpetofauna ... kritische Betrachtung von „Vergrämungsmaßnahmen“; Anliegen Natur 47(2): online preview, 6 p., Laufen). Der nötige Hinweis fehlt im Umweltbericht.
Warum für die übrigen strengstens geschützten Arten, insbesondere die Vögel Haselhuhn, Schwarzstorch, Wespenbussard, Uhu, Wanderfalke, und die erwähnten Fledermäuse, nicht ähnliche Habitat-Modelle zurate gezogen bzw. erstellt wurden, ist unerklärlich. Denn, um es nochmals zu betonen: Die großen Waldgebiete im Bereich des Teisenbergs beherbergen weit mehr strengstens und mit Verschlechterungsgebot geschützte Arten als nur das Auerwild. WEA würden einer Verschlechterung ihrer Habitate mit Sicherheit bewirken.
3. Folgerungen
In der Änderungsbegründung (S. 16) heißt es: Auch ist das Planungskonzept von dem Gedanken geleitet, innerhalb der Region und damit innerhalb der Teilräume eine gewisse ausgleichende Verteilung der Vorranggebiete zu erreichen ... Vor allem siedlungsstrukturell bedingt ergibt sich eine Vielzahl an
flächenmäßig kleineren Vorranggebieten. Die wenigen großen Vorranggebiete liegen v. a. in den großen Waldgebieten der Region.
Die Vielzahl an flächenmäßig kleineren Vorranggebieten ist zweifellos ungünstig. Aber auch in den großen Waldgebieten der Flyschberge (W138 bis W141), bleiben - wie aufgezeigt - von vornherein nur sehr wenige potenzielle WEA-Standorte ohne erhebliches Hangrutschungsrisiko übrig. Senken, Täler, Steilhänge oder Wildbachgräben kommen für WEA ohnehin nicht infrage. Kammnahe größere Verflachungen, Hänge sehr geringer Neigung bzw. größere Hangverflachungen ohne Georisiko gibt es kaum und Zuwegungen führen zwangsweise und ausnahmslos über schon ausgewiesene Georisikoflächen (s. z. B. Abb. 1). Überschneidungen mit Habitaten strengstens geschützter Arten verringern mögliche WEA-Standorte nochmals in erheblichem Umfang. Die Standortzersplitterung ist also in den Flyschbergen mindestens so groß und problematisch wie im Alpenvorland - ein eklatanter Widerspruch zum Anspruch im Planungskonzept (S.16)!
Wenn in einem ausgewiesenen großen Wald-Vorranggebiet WEA aber nur vereinzelt und nur in großen Entfernungen errichtet werden können, zudem ihre Zugänglichkeit erschwert ist und die nötige Begleitinfrastruktur derjenigen größerer Windparks gleichkommt, stellt sich schon allein deshalb die Frage nach ökonomischer Rentabilität - erwartbare landschaftsökologische Schäden und Biodiversitätsverluste finanziell noch nicht einmal einkalkuliert. Das Problem harrt der Klärung, und zwar vor Festsetzung von Vorrangflächen!
Ungeklärt ist ferner: Wer garantiert, dass WEA mit Referenzhöhe von 266 m (und - erwartbar! - höher) auf Flysch während der anzusetzenden Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren absolut sicher stehen und zu betreiben sind? Die Planungsunterlagen schweigen bisher zu diesem für Investoren und Mitbürger entscheidenden Problem. Auch im zweiten Beteiligungsverfahren sind keine WEA auf Flysch zur Referenz angeführt, die schon mehrere Jahre sicher und störungsfrei laufen. Eine Internet-Recherche dazu blieb ergebnislos. Werden die Vorrangflächen W138 bis W141 auf Flysch nur ausgewiesen, um die bayernweit gültige Quote von 1,8 % zu erfüllen, obwohl von vornherein klar ist, dass hier schon aus rein ökonomischen Gründen keine WEA errichtet werden können?
Unverständlich bleibt auch das geradezu krampfhaft anmutende Festhalten an Vorrangflächen im Landkreis Berchtesgadener Land, um eine gewisse ausgleichende Verteilung ... zu erreichen, während andere Vorrangflächen im Gebirge entfallen. Dass im Landkreis BGL gute ökonomische Voraussetzungen für WEA schlicht und einfach fehlen, ist naturgegeben - im Alpenvorland wegen zu geringer Höhenlage bzw. Windhöffigkeit, in den Flyschbergen u. A. wegen erheblicher Georisiken (wie aufgezeigt). Planungsausschuss und Politik sind aufgefordert, dies mit allen Konsequenzen anzuerkennen. Das gilt umso mehr, als kürzlich sogar das Wirtschaftsministerium nur noch von 1,3 % Flächenanteil für WEA in der Region 18 ausgeht (s. z. B. Bericht BR24, 18.02.2026), ohne dass die bayernweite Quote von 1,8 Flächenprozenten für WEA gefährdet wäre.
Den Gemeinden im Landkreis BGL bleiben eine Reihe weiterer Möglichkeiten, regenerative Energien zu nutzen, z. B. Photovoltaik mit Batteriespeicher im Siedlungsbereich (bevorzugt!) und Freiflächen-PV mit Batteriespeicher, interkommunale Energieverbünde mit guten WEA-Standorten, Geothermie und Tiefengeothermie (vgl. erfolgreiches Pilotprojekt Geretsried), aber auch Errichtung großer Batteriespeicher und evtl. sogar Wasserstoffgewinnung, um die Überschussproduktion bei Hellbrisen künftig vernünftig zu nutzen.
Wie aufgezeigt, sind bei Bau und Betrieb von WEA in der labilen Flyschzone erheblich negative Umweltauswirkungen und weit größere als im Alpenvorland zu erwarten. Sie unmissverständlich aufzuzeigen, ist - auch laut Umweltbericht, S. 36 - Aufgabe der Regionalplanung. Auch im zweiten Verfahren werden der erforderlichen Ausgewogenheit und Allgemeinverständlichkeit bei W138 bis W141 weder der Umweltbericht insgesamt noch seine Allgemeinverständliche Zusammenfassung (S.35f.) gerecht.
Folglich sieht sich der BN gezwungen, die Vorrangflächen W138 bis W141 in den Flyschbergen abzulehnen. Die ökonomische Rentabilität dortiger WEA ist sehr fraglich, infolge der Georisken ist aber von großen bis riesigen ökologischen Schäden in der Landschaft auszugehen. Sie wirken über Jahrhunderte, sind also nach menschlichen Maßstäben irreparabel. Die im Grundgesetz (Art. 20a) geforderte Verantwortung für künftige Generationen würde missachtet.
Dr. Reinhard Bochter
Bebauungsplan "Freizeit Teisendorf"
Bebauungsplan "Freizeit Teisendorf"
Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe BGL und Ortsgruppe Teisendorf (BN)
(27.09.2025) Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes gilt: Das Planungsgebiet, vom Beginn des Eichelgarten im Norden bis einschließlich der Eisweiher im Süden, hätte aufgrund reichhaltiger Strukturierung ein sehr hohes Habitatpotenzial für eine Fülle von Flora und Fauna (s. auch Bericht zur Avifauna). Allerdings ist durch jahrzehntelange menschliche Einflussnahme (Kiesgruben, Tennisplätze mit Nebengebäuden, Parkplätze, Geopark-Anlage, Schwimmbad mit Liegewiese, Gebäuden usw., sehr intensive Fischweiher-Nutzung) und die damit verbundenen enormen Störungen die Möglichkeit zur Nutzung dieses hohen Potenzials heute sehr beschränkt. Gleiches gilt für die Nutzung des eigentlich hohen Potenzials für Naturliebhaber und ihre Erholung mit Genuss der Natur in ihrer Freizeit.
Der BN lehnt die Planung der Marktgemeinde nicht von vornherein und grundsätzlich ab. In vorliegender Form kann er sie jedoch keinesfalls mittragen. Vielmehr ist er zu einer Reihe von Einwendungen gezwungen. Andererseits sieht er eine gute Chance, eine revidierte Planung für eine WIN-WIN-Situation zu nutzen, für "Freizeit, Erholung, Naturgenuss" - wie von der Marktgemeinde intendiert - und für Schutz und Regeneration der Lebensgrundlagen bedrohter Fauna, insbesondere der Amphibien, was ohnehin Verfassungsauftrag ist (s. 5.)! Die Möglichkeit, Wildtiere in naturnahem Lebensraum zu beobachten (s. 5.) verbindet ein beachtlich hoher Anteil der Bevölkerung ebenfalls mit Erholung und hohem Naturgenuss (s. 5.).
1. Verfahrensfehler und Grundlegendes
Einwendung: Im Umweltbericht ist zwar der Umfang der durch die Planung nötigen Ausgleichsflächen dargelegt, doch werden in den Unterlagen keine konkreten Ausgleichsflächen benannt. Weder werden sie als Teil des Bebauungsplans festgesetzt (beispielsweise durch Nummerierung, s. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) noch in einem gesonderten Ausgleichsplan.
Hier liegt ein Verfahrensfehler vor, der zuerst durch Konkretisierung der Ausgleichsflächen in den Planungsunterlagen, dann durch neuen Beschluss des Marktgemeinderats mit folgender Neuauslegung der revidierten und ergänzten Planung zu heilen ist. Nötige und gewählte Ausgleichsflächen sind im Bebauungsplan im Detail darzustellen einschließlich vorhandener bzw. geplanter Gestaltung der Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) für Flora und Fauna, so dass Qualität und Quantität des Ausgleichs durch Fachbehörden und anerkannte Naturschutzverbände beurteilt werden können und so ihr Einbezug in eine Stellungnahme möglich ist. Dies ist mit den vorliegenden Unterlagen nicht gegeben.
Einwendung: Die Überschrift der Bekanntmachung ist falsch und irreführend: Bekanntmachung über den Billigungsbeschluss sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch des Bebauungsplanes „Sportgelände Oberteisendorf“. Diese Überschrift hält flüchtige Leser von einer Stellungnahme mit evtl. Einwendungen ab. Auch deshalb ist eine Überarbeitung der Planung mit Gemeinderatsbeschluss und Neuauslegung unerlässlich, schon um sie rechtssicher zu machen.
Einwendung: Sinn und Zweck eines Biergartens und zusätzlicher Parkplatz-Angebote für Badegäste und besonders auch für Wanderer und Radfahrer erschließen sich indirekt (gerade noch; aber schon zum Start eine so große Anzahl?), aus eigenen Beobachtungen und durch die Wander- und Radrouten-Karten in den Unterlagen. Doch gilt dies nicht für (1) Wohnmobil-Stellplätze, (2) Woodlodges und (3) den ebenfalls flächenintensiven Pumptrack. In den Planungsunterlagen fehlt jegliche Begründung, die Bedarf und Notwendigkeit genau dieser Vorhaben ausführlich erläutert. Eine sehr ausführliche, für jedermann nachvollziehbare und verständliche Begründung ist allein schon deshalb unerlässlich, weil beide Vorhaben den auch in Bayern enormen und viel zu hohen Flächenverbrauch (vgl. Ziel der Bayerischen Staatsregierung: Koalitionsverträge 2018 und 2023; Bayerisches Landesplanungsgesetz 2021) und - trotz geplanter Entlastungsmaßnahmen - auch die Flächenversiegelung insgesamt erheblich erhöhen. Das Fehlen dieser ausführlichen Begründungen für die besondere Wichtigkeit und das Wohl der Bürger erscheint auch als Verfahrensfehler.
Der BN empfiehlt eindringlich, zunächst nur ca. die Hälfte der Parkplatz-Angebote und einige Woodlodges einzurichten, also schrittweise vorzugehen und über deren Auslastung den wirklichen Bedarf zu ermitteln. Dann kann ggf. erweitert werden. Bis dahin sollte die im Plan vorgesehene Restfläche extensiv als zweischürige Wiese genutzt werden.
Schutzgüter Boden und Wasser (Umweltbericht, S. 8f.): Die für die eigentlichen Baumaßnahmen vorgesehene intensiv genutzte Wiese im Südwesten des Planungsgebiets liegt vollständig im wassersensiblen Bereich. Bei Hochwasser droht Überflutung vom Ramsauer Bach im Osten her und vom kleineren Grabenbächlein von Westen her, das rückgestaut wird. Außerdem ist von permanent hohem Grundwasserstand auszugehen, das ebenso von Osten, vom Ramsauer Bach, und vom Grabenbächlein und Anmoor im Westen gespeist wird. Die Gleye, die auch der Umweltbericht erkennt, sind typische Grundwasserböden und bilden sich nur, wenn Grundwasser ganzjährig oberflächennah ansteht.
Deshalb ist sehr in Zweifel zu ziehen, dass sich auf dieser Wiese ganzjährig die behauptete "günstige Versickerungsmöglichkeit für Niederschlagswasser ergeben dürfte" (Umweltbericht S. 8.). Denn das Porenvolumen der im Untergrund anstehenden eiszeitlichen Schmelzwasserschotter dürfte bei typischerweise wechselnden Korngrößen an manchen Stellen relativ gering sein, vor allem aber ist es über lange Zeit, wenn nicht das ganze Jahr, durch hochstehendes Grundwasser wassergefüllt. Sollen die geplanten Baumaßnahmen durchgezogen werden, erscheinen vorab Versuche zur Bestimmung der Versickerungsleistung unerlässlich, und zwar repräsentativ verteilt über die gesamte Wiesenfläche. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Wiese nach Abtrag des Oberbodens mit Material hoher Sickerleistung mindestens 1 m hoch (wenn nicht noch mehr) aufgefüllt werden muss, um eine angemessene Versickerung bei einem Platzregen zu gewährleisten. Da der Belag auf Parkplätzen, Wohnmobil-Stellplätzen, Woodlodge-Bauplätzen usw. für Halt- und Befahrbarkeit stark gerüttelt werden muss, sind künstliche Versickerungshilfen (Rigolen, Schächte, Gullys) zur schnellen Ableitung des Niederschlags unausweichlich, sie müssen aber ganzjährig über dem Grundwasserstand verlaufen. Für eine Grundwasserneubildung fällt die umgestaltete Wiese dann fast völlig aus - anders als behauptet.
Der BN regt eindringlich an, vor der Neufassung der Planung genaue Prüfungen vorzunehmen.
Einwendung: Außerdem sind die Bewertungen der Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter Boden und Wasser mit gering bis mittel nicht belegt und unverständlich. Die Auswirkungen sind in beiden Fällen mindestens erheblich, der natürliche Boden wird schwerwiegend ge- bzw. sogar zerstört, was sehr hohe Auswirkung bedeutet.
Weitere diesbezügliche Erläuterungen finden sich in der als Anlage beigefügten Stellungnahme von Wasserbauingenieur Prof. Dr. Ernst Billmeier.
Hinweis zu Bebauungsplan, 3.1: Die Summe aller Gebäude darf eine maximale Gesamtg ...
Der Satz ist unvollständig und in der revidierten Fassung zu ergänzen.
2. Ablehnung von Wohnmobil-Stellplätzen
Der BN sieht sich gezwungen, die Wohnmobil-Stellplätze völlig abzulehnen. Ihr Mehrwert für die Marktgemeinde ist nicht erkennbar. Vielmehr werden ausgewiesene Stellplätze via Internet Wohnmobile aus ganz Europa anlocken. Ihre Nutzer stoppen hier auf dem Weg nach bzw. von Süden für eine einzige Übernachtung, bringen aber ihre Versorgung komplett mit und fahren dann weiter - nicht ohne Müll und sonstige "Hinterlassenschaften" da zu lassen, mit kostenpflichtiger Entsorgung für die Marktgemeinde. Mit den geplanten Stellplätzen wird auch keinesfalls verhindert, dass Wohnmobile weiterhin über Nacht an diversen, etwas entlegenen Plätzen in der Marktgemeinde mit allen bekannten Folgen parken. Letzteres ist in Deutschland ja ausdrücklich nicht verboten.
Gäste ...des Wohnmobilstellplatzes nutzen die Sanitäreinrichtungen des Freibades. Die fachgerechte Entsorgung von Abwasser und Fäkalien von den Wohnmobilen ist an der neu errichteten Entsorgungsstation im Bereich des Schwimmbadeingangs gewährleistet (Begründung, S.16). Diese Feststellungen muten geradezu weltfremd an und verkennen vollständig die Realität! Schon jetzt stehen immer wieder Wohnmobile auf dem vorhandenen Kiesparkplatz. Wie vielfach beobachtet, "erleichtern sich" Nutzer samt ihren Hunden südlich im nahen Wald - eine grobe Umweltverschmutzung! Außerdem sind die Sanitäreinrichtungen im Schwimmbad - wie beobachtet - doch nicht über das gesamte Jahr rund um die Uhr zugänglich, während Wohnmobile dort schon jetzt im gesamten Zeitraum anzutreffen sind. Also werden auch Nutzer der geplanten neuen Stellplätze für ihre "Geschäfte" den viel kürzeren und immer verfügbaren Weg in den Wald nehmen und ihn umso mehr verschmutzen.
Weitere diesbezügliche Erläuterungen finden sich in der als Anlage beigefügten Stellungnahme von Wasserbauingenieur Prof. Dr. Ernst Billmeier.
Der BN regt an, anstelle von Wohnmobil-Stellplätzen bei nachgewiesenem Bedarf evtl. den Bereich der Woodlodges (s. 3.) zu vergrößern bzw. die für Wohnmobile eingeplante Fläche (mit) für den Ausgleich zu nutzen.
3. Woodlodges - Zustimmung unter Vorbehalt
Einwendung: Die derzeitige Planung lässt offen, wer die Woodlodges bauen, unterhalten und vermieten soll, ebenso, wer die entsprechende Fläche betreut, beaufsichtigt und ggf. reinigt sowie den Müll entsorgt (Privatleute, Marktgemeinde?). Dies ist im Zuge der Überarbeitung der Planung ebenfalls klarzustellen (sofern der Bedarf überhaupt nachgewiesen werden kann, s. 1.).
Sollen Privatpersonen aktiv werden, ist eine umfassende (Elementarschaden-)Versicherung für alle durch Bau und Betrieb verursachten Schäden zu verlangen, die auch den Fall einer Insolvenz abdeckt, gerade weil das Gelände im hochwassersensiblen Bereich liegt und die Überflutungsrisiken durch den Klimawandel verschärft werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Marktgemeinde mit Steuergeld für Schäden aufzukommen hat.
Tritt die Marktgemeinde selbst als Bauherr und Betreiber auf, ist vor jeglicher Baumaßnahme schlüssig zu belegen, dass die Woodlodges rentabel vermietet werden können und sich für die Marktgemeinde in jedem Fall ein echter Mehrwert ergibt.
Einwendung: Die Gäste der Woodlodges ... nutzen die Sanitäreinrichtungen des Freibades (Begründung S. 16). Aus unter 2. genannten Gründen werden Woodlodges ohne Anschluss an die öffentliche Trinkwasser-Ver- und die Abwasser-Entsorgung (einschließlich Toiletten!) via Kanalisation abgelehnt. Vielmehr sind beide Anschlüsse im Bebauungsplan verbindlich für jede Woodlodge festzusetzen. Ebenso sind Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekot verbindlich vorzusehen. Anderenfalls besteht w.o. geschildert die Gefahr erheblicher Umweltverschmutzung und Eutrophierung, vor allem im nahen Wald.
Weitere diesbezügliche Erläuterungen finden sich in der als Anlage beigefügten Stellungnahme von Wasserbauingenieur Prof. Dr. Ernst Billmeier.
Wird den Einwendungen bzgl. Woodlodges bei der Revision entsprochen, stellt der BN die Zustimmung in Aussicht.
Dringend wird empfohlen, für die Dachflächen der Woodlodges die Errichtung von PV-Anlagen samt Batteriespeicher(!) vorzuschreiben (alternativ auch einen großen zentralen Batteriespeicher) und außerdem eine Videoüberwachung zur Verhinderung missbräuchlicher Aktivitäten vorzusehen. Unabhängig vom Betreiber sollte auch festgelegt werden, dass Gäste mindestens ca. 1 Woche am Ort bleiben, damit auch die heimische Wirtschaft nachhaltig profitiert. Eine kurze Zwischenübernachtung ist auszuschließen.
4. Verkehrsberuhigung auf der Alten Reichenhaller Straße
Derzeit ist ganzjährig relativ reger Durchgangsverkehr von und nach Richtung Bad Reichenhall auf der Alten Reichenhaller Straße zu beobachten. Bei Umsetzung der gegenständlichen Planung wird sich das Verkehrsaufkommen infolge ganzjähriger Nutzung von Woodlodges und Pumptrack nochmals erhöhen, also auch wenn der Badebetrieb ruht. Die weit überwiegende Zufahrt zu allen alten und neuen Angeboten bzw. die Durchfahrt wird aber nach wie vor von Ortsansässigen erfolgen und damit vom Ortskern her. Nutzer der Woodlodges (und ggf. Wohnmobile) werden - auch bei voller Auslastung der Plätze - nur einen deutlich untergeordneten Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen haben.
Deshalb ist folgende Feststellung unverständlich: ... dass die unstrukturierte Stellplatzfläche für die Wohnmobile ganz im Süden angelegt wird, wodurch auch An- und Abfahrten im nördlichen Kerngebiet vermieden werden (Begründung S. 18). Werden die An- und Abfahrten externer Nutzer bevorzugt nach Süden zur B304 gelenkt, sind zum einen bei Einkauf und Versorgung die lokalen Geschäfte in Teisendorf deutlich benachteiligt, zum anderen wird das Verkehrsaufkommen gerade im Bereich des sehr engen Hohlwegabschnitts der Alten Reichenhaller Straße unmittelbar südlich des Planungsgebiets nochmals deutlich erhöht, was zu ebenso deutlicher Erhöhung der ohnehin schon großen Gefährdung von Wanderern und Radfahrern dort führt. Beide Gruppen frequentieren diese Strecke bekanntlich sehr stark (vgl. Rad- und Wanderwegenetz im Umweltbericht). Der oben erwähnte Durchgangsverkehr steigert die Gefährdung ganzjährig ohnehin.
Einwendung: Der BN lehnt den Verkehrsanschluss des Planungsgebiet nach Süden zur B304 aus o.g. Gründen entschieden ab. Zum Schutz der Umwelt, der Wanderer und Radfahrer, aber auch der Anwohner der Alten Reichenhaller Straße empfiehlt er:
(1) Zumindest der Hohlwegabschnitt südlich des Planungsgebiets ist ganzjährig für den allgemeinen Verkehr zu sperren und - vor allem - diese Sperrung wirksam zu sichern und zu überwachen (Kontrolle, Videoüberwachung, abgesperrte, nur für Radfahrer passierbare Schranke, Schlüssel dafür nur für Anlieger).
(2) Eine eindeutige Beschilderung und entsprechende Streckenkennzeichnung im Internet verdeutlicht, dass alle An- und Abfahrten zum Planungsgebiet vom Ortszentrum aus erfolgen.
(3) Durch bauliche Maßnahmen, z.B. Straßenverengung durch Hindernisse (nicht allein durch Beschilderung!) ist der Verkehr auf der Alten Reichenhaller Straße ganzjährig so zu beruhigen, dass nicht schneller als 20 km/hgefahren werden kann (vgl. Marktstraße).
5. Dringend nötige Verbesserung des Amphibienschutzes und des erholungswirksamen Naturgenusses
Die Eisweiher am Schwimmbad waren vor 40-50 Jahren ein Amphibien-Hotspot (z.B. für den Grasfrosch - Fotobelege vorhanden; jetzt steht der Grasfrosch als früheres "Allerweltstier" wegen dramatischem Artenschwund sogar auf der Vorwarnstufe). Die zeitweilige Integration des nördlichen Eisweihers ins Schwimmbad tat dem kaum Abbruch. Insbesondere der südliche Weiher wurde als Laichgewässer durchgehend genutzt. Wann die Umwandlung zu intensiv bewirtschafteten Fischteichen erfolgte, entzieht sich unserer Kenntnis, ebenso ob die Erlaubnis dazu erteilt wurde und wer sie erteilt hat.
Den Amphibien wurde dadurch - wie im Bericht "Amphibien" treffend dargelegt - eine äußerst wichtige Lebensgrundlage im Bereich des Planungsgebiets entzogen - ein klarer Verstoß gegen Art. 3 und 141 BV in der Fassung ab 1984 (s.u.)! Ein adäquates Ersatz-Laichgewässer fehlt leider bis heute. Die Chance, dieses zu regenerieren und für einen treffenden Amphibienschutz im Bereich von Planungsgebiet und Umfeld zu sorgen, sollte mit Überarbeitung der gegenständlichen Planung genutzt werden, gerade auch um Mitmenschen anzusprechen, die in ihrer Freizeit Wildtiere in ihrem natürlichen Umfeld beobachten, sich dabei erholen und die Natur genießen wollen - genau darauf zielt das Vorhaben der Marktgemeinde ja ab.
Vor den konkreten Vorschlägen des BN dazu sind noch ein paar Vorbemerkungen nötig:
► Lt. Verfassung des Freistaates Bayern (Art. 3 in Verbindung mit Art. 141 BV) hat der "Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen", also der Schutz von Boden, Wasser, Luft, Landschaft sowie von Flora und Fauna durch Volksentscheid seit 1984 als Staatsziel Verfassungsrang und bindet die Marktgemeinde bei der Bauleitplanung. Zudem zeigte das überaus erfolgreiche Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern - Rettet die Bienen" 2019 den mit überwältigender Mehrheit zum Ausdruck gebrachten Willen der Bevölkerung, den Artenschwund zu stoppen und die Artenvielfalt in intakter Natur konsequent zu schützen.
► Einwendung: Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde deshalb eine Sperrung eines Teilabschnitts der Alten Reichenhaller Straße zu den Amphibienwanderzeiten angeregt. Die Sperrung wurde in einer Umweltausschuss-Sitzung im Dezember 2024 beschlossen und im Frühjahr 2025 bereits vollzogen. Die Maßnahme ist allerdings nicht in den Festsetzungen enthalten (Umweltbericht S. 11). Wie beobachtet, wurde diese Sperrung aber viel zu wenig be- und geachtet. Die Straßensperrung samt ihrer gesicherten Überwachung muss deshalb - zumindest für die Wanderzeiten der Amphibien - in die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehen! Denn es ist anzunehmen, dass neben dem zusätzlichen Parkplatz-Angebot der Betrieb der Woodlodges und des Pumptracks das Verkehrsaufkommen auf der Alten Reichenhaller Straße nochmals erhöht. Gleiches gilt, sofern daran festgehalten wird, für die Wohnmobile. Die Nutzung ist grundsätzlich ganzjährig möglich, also auch zur Wanderungszeit der Amphibien.
Viel besser wäre es jedoch, wenn die Marktgemeinde u.s. Vorschläge des BN samt den unter 4. gemachten verwirklichen würde.
► Zum Bericht "Amphibien" ist anzumerken:
- Anfang März wurde festgestellt, dass sich ca. 350 m westlich der Eisweiher, nördlich der B 304 ein Regenrückhaltebecken (RRB) befand. Dieses Gewässer wurde bei der Laichgewässererfassung mitberücksichtigt. Die Erfassungszeit wurde gleichmäßig zwischen beiden Gewässern aufgeteilt und betrug ca. 45 min je Gewässer (S. 4). Im Bericht wird aber nicht erwähnt, dass das RRB verunreinigtes Wasser von der B304 aufnimmt (Salz, Reifenabrieb usw.). Deshalb ist der Reproduktionserfolg der Amphibien dort erheblich gemindert, was die Amphibien-Retter der "Teisendorfer Froschfreunde" auch beobachteten.
- Die Zahlenangaben zu bedrohten Amphibien im "Amphibien-Bericht" vermitteln ein wenig zutreffendes Bild. Ihre Anzahl wird dadurch deutlich unterschätzt, wie aus folgenden Zahlen der "Teisendorfer Froschfreunde" hervorgeht:
2025: Vom 01.03. bis 05.04. wurden rund 310 Amphibien entlang des Zauns gesammelt und - mangels anderer Möglichkeiten - zum RRB gebracht, u.z. 255 Frösche (hauptsächlich Grasfrösche), 25 Kröten, 28 Bergmolche, 1 Teichmolch und 1 Feuersalamander.
Hinweis: Der Nachweis des durch BNatSchG sogar mit Verschlechterungsverbot geschützten Feuersalamanders unterstreicht nochmals die hohe Bedeutung des südlichen Abschnitts des Planungsgebiets und seines Umlands für Amphibien (Feuersalamander setzen ihren Nachwuchs allerdings in Bächlein ab, nicht in stehende Gewässer wie das RRB).
2024: 350 Amphibien gerettet
2023: über 400 Amphibien gerettet
2022: 270 Amphibien gerettet
Genaue Zahlen können vom Landschaftspflegeverband angefordert werden.
- In der Karte des Berichts "Amphibien" fehlt die - durch die B304 versperrte - Amphibien-Wanderstrecke vom südlichen Wald zum RRB (die früher und vor der Umleitung der B304 weiter zu den Eisweihern führte). Ansonsten zeigt die Karte eine interessante, aber für die Amphibien hochgefährliche Wanderroute zum einzigen jetzt nutzbaren Laichplatz RRB über den schon erwähnten Hohlwegabschnitt der Alten Reichenhaller Straße. Dort ist mit vergleichsweise hohem Verkehrsaufkommen und besonderer Gefährdung der Lurche wegen der Länge der nötigen Straßenwanderung zu rechnen! Außerdem wandern sie - weniger häufig - auf der schmalen Straße südlich des südlichen Eisweihers.
Folglich kann das südliche Planungsgebiet einschließlich Umland weiterhin als Amphibien-Hotspot gelten mit dem durch Recht und Gesetz einschließlich Verfassung zwingend nötigen Schutz. Dieser Schutz fehlt in den Planungsunterlagen.
► Im Bebauungsplan werden beide Eisweiher als Sonstiges Sondergebiet "Sport, Naherholung und Naturgenuss" gem. § 11 BauNVO ausgewiesen. Während der südliche Eisweiher anscheinend etwas weniger intensiv genutzt wird und einen etwas(!) naturnäheren Eindruck vermittelt, dient der nördliche sehr intensiver Fischzucht. Er ist mit einem Elektrozaun zusätzlich rundum geschützt, vermutlich gegen Fischraub. Warum gerade am nördlichen, hoch gesicherten Eisweiher zweimal ein Holzdeck für "Sport, Naherholung und Naturgenuss" vorgesehen ist, erschließt sich nicht. Ein Elektroschutzzaun fördert Naherholung und Naturgenuss aber sicher nicht. Durch den jetzt bestehenden zu großen Fischbesatz werden Amphibien in beiden Eisweihern vom Laichen abgehalten; denn die Fische fressen Eier und Larven.
Der BN regt dringend eine Begehung mit Vertretern der Marktgemeinde, des Planungsbüros und ggf. der Unteren Naturschutzbehörde an.
Zur Sicherung und Verbesserung des Amphibienschutzes schlägt der BN vor:
1. Die Marktgemeinde möge beide ehemalige Eisweiher, zumindest aber den südlichen, aufkaufen bzw. dauerhaft pachten und dort ein naturnahes Feuchtbiotop samt Beobachtungsmöglichen für Besucher gestalten, gerade auch um Erholung und Naturgenuss breit zu fördern. Ein geringer, aber unbedingt Amphibien-verträglicher(!) Fischbesatz könnte evtl. weiterhin möglich sein; hierzu ist eine genaue Expertise nötig. Der finanzielle Aufwand dürfte vergleichsweise gering sein. Außerdem könnte die Fläche in die ohnehin nötigen Ausgleichsflächen einbezogen werden. Die Sperrung der Alten Reichenhaller Straße zumindest während der Wanderzeit der Amphibien wäre aber dennoch unausweichlich.
2. Deshalb sollte die Marktgemeinde zusätzlich knapp südlich der B304 nach Kauf oder Pacht der nötigen Flächen zwei kleinere künstliche Teiche (je ca. 100 bis 200 qm) anlegen, um eine Querung der B304 für die Amphibien überflüssig zu machen. Die Teiche sollten zur Be- und Entwässerung an den Ramsauer Bach bzw. das Bächlein angebunden sein, das auch das RRB nördlich der B304 tangiert. Auch diese Teiche ließen sich in die nötigen Ausgleichsflächen einbeziehen.
Der BN und die "Teisendorfer Froschfreunde" stellen ihre Unterstützung dazu in Aussicht. Selbstverständlich soll ein solches Vorhaben mit intensiver Beratung und Unterstützung durch die Fachbehörden, AELF, Wasserwirtschaftsamt, Straßenbauamt und Untere Naturschutzbehörde sowie den Landschaftspflegeverband umgesetzt werden. Der BN schlägt eine gemeinsame Begehung mit Vertretern der Marktgemeinde und der Eigentümer vor, zu der auch die "Teisendorfer Froschfreunde" eingeladen werden.
Mit der Umsetzung der Vorschläge des BN ließe sich einerseits ein adäquater Amphibienschutz erreichen, der mit rechtlichen Vorgaben bis "hinauf" zur Bayerischen Verfassung in Einklang ist, und zusätzlich ein erholungswirksamer Naturgenuss im Planungsgebiet und seinem unmittelbaren Umland. Weil Amphibien - weitgehend - auf ihr Laichgewässer geprägt werden, könnte mit neuen Teichen zudem ein dauerhafter Schutz gewährleistet und das Aufstellen von Schutzzäunen samt der sehr lobenswerten Aktivität unserer "Froschfreunde" damit auf längere Sicht überflüssig werden. Also: eine WIN-WIN-Situation rundum!
Reinhard Bochter, Beisitzer im Vorstand der Kreisgruppe BGL des BN
Robert Strauß, Vorsitzender BN-Ortsgruppe Teisendorf
FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE GEMACHMÜHLE
FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE GEMACHMÜHLE - Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe BGL (BN)
(222.08.26) Wir bedanken uns für die Beteiligung an o.g. Verfahren und nehmen gemäß § 63 BNatSchG im Auftrag unseres Landesverbands wie folgt dazu Stellung:
Der BN begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. Die vorgesehene, vergleichsweise steile Planungsfläche von 3,3 ha erstreckt sich auf einem SSW-exponierten Hang über rund 150 Höhenmeter. Die Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz ist günstig, die voraussichtliche Flächenversiegelung gering. Die nötige Ausgleichsfläche ist ins Planungsgebiet integriert.
Derzeit ist das Planungsgebiet für die Biodiversität nur mäßig wertvoll. Es wird im Oberhang als Rinderweide genutzt und weist dort eine Reihe von Stellen auf, deren Pflanzen Rinder verschmähen. Darunter, bis an die Straßenböschung, erfolgt intensive Grünlandnutzung für Futtergewinnung; dort wird vielfach gemäht und gedüngt.
Die Zustimmung zum Vorhaben macht der BN jedoch vom Umsetzen der unten gekennzeichneten Überlegungen abhängig, andere Aspekte sind als wichtige Anregungen zu verstehen. Ziel des BN ist eine WIN-WIN-Situation für die lokale/regionale Energieversorgung und die lokale Biodiversität. Wir bitten die Marktgemeinde daher eindringlich um genaue Prüfung und Umsetzung.
► Die in der saP vorgegebenen Schutz- und Fördermaßnahmen sind genauestens durchzuführen, kontinuierlich zu überwachen und zu dokumentieren. Dies gilt für (1) Vergrämung geschützter Arten vor jeglicher Baumaßnahme, (2) Bau, (3) Betrieb und (4) Rückbau sowie Rekultivierung der Anlage. Nur dann sind erheblich negative Auswirkungen auf Flora und Fauna nicht nur unwahrscheinlich, vielmehr könnte sich die Biodiversität vor Ort sogar erheblich verbessern und diese Verbesserung auch langfristig gesichert werden. Eine Vielzahl von Arten könnte hier ein Refugium finden, insbesondere solche, die in den offenen und intensiv agrarisch genutzten Bereichen unserer Grundmoränenlandschaft selten bis sehr selten geworden sind und die am Alpenrand ohnehin seltenen trocken-warmen Standorte bevorzugen (Bedingung für Zustimmung des BN).
Wichtig: Zur Vergrämung bezieht sich die saP auf LfU 2020; den neuesten Forschungsstand zeigt aber: Klar-Weiß, H. (2025): Herpetofauna ... kritische Betrachtung von „Vergrämungsmaßnahmen“; Anliegen Natur 47(2): online preview, 6 p., Laufen. Vergrämung der Zauneidechse muss deshalb wie bei Klar-Weiß (2025) beschrieben erfolgen, u.a. 2x täglich Absammlung der Zauneidechsen in einem umzäunten Areal mindestens 8 Wochen, u.U auch über Monate von Frühjahr bis Herbst. Die Marktgemeinde möge diese Vorgaben ergänzen (lassen).
Am Rand des Planungsgebiets wurden auch die sogar mit Verschlechterungsverbot im BNatSchG streng geschützten Vogelarten Uhu und Schwarzstorch beobachtet. Sie erwähnt die saP nicht. Außerdem ist im Planungsgebiet an der Straßenböschung nun ein intaktes größeres Vorkommen des Großen Wiesenknopfs dokumentiert (16.08.2025), das beim Mähen der Böschung verschont wurde. Dies ist aus Naturschutzsicht sehr zu begrüßen und dient dem Schutz des sehr seltenen Dunklen Ameisen-Wiesenkopfbläulings.
► Zur Förderung von Flora und Fauna unter den PV-Modulen sollte eine höhere Aufständerung geprüft werden und ggf. erfolgen, mit Abstand zum Boden ca. 1,5 m (statt vorgesehenen 0,8 m), und einem Abstand zwischen den Einzelmodulen von mindestens 0,2 m. So kommt mehr Licht auf den Boden, ist größere Artenvielfalt zu erwarten und außerdem die laufende Pflege des Unterwuchses erleichtert.
► Die über dem Planungsgebiet angrenzende landwirtschaftliche Intensivnutzung ist lt. Vorgabe vom PV-Eigentümer/Betreiber zu tolerieren. Sie hat aber Nährstoffeintrag infolge Überdüngung und ggf. auch Eintrag von Pestiziden ins Planungsgebiet zur Folge, äolisch und via Hangzugwasser. Trotzdem muss im gesamten Planungsgebiet die dauerhafte Etablierung eines arten- und insbesondere kräuterreichen extensiven Grünlands gewährleistet sein - unter den Modulen wie auf der Ausgleichsfläche. Dazu kann es nötig werden, dass der Eigentümer/Betreiber einen adäquaten Pufferstreifen über dem oberen Rand des Planungsgebiets, also über und außerhalb der Ausgleichsfläche etabliert (durch Kauf, Pacht oder Vereinbarung) und diesen z.B. mit einer dichten Hecke standortsgemäß bepflanzt. Außerdem sind invasive Neophythen zu entfernen, wannimmer sie auftauchen. Die Marktgemeinde soll unbedingt entsprechende Auflagen erlassen (Bedingung für Zustimmung des BN).
► Die vorgesehenen PV-Module sind ausschließlich hangparallel auf SSW-Exposition ausgerichtet, sie werden also bei Sonnenhöchststand und eher geringem Strombedarf maximal Energie produzieren. Deshalb droht immer wieder Abschaltung der Anlage wegen Netzüberlastung. Zur Stromspeicherung - möglichst über Tage - braucht es daher ausreichend Kapazität. Diese ist nicht eingeplant, was äußerst erstaunt. Die Marktgemeinde soll dem Eigentümer/Betreiber daher die Sicherstellung des kontinuierlichen Betriebs der Anlage (bei entsprechender Einstrahlung) auferlegen, z.B. durch eine ausreichende Stromspeichermöglichkeit (Bedingung für Zustimmung des BN). Der Platz neben der vorgesehenen Trafostation bietet sich dafür an. Der geplante große Eingriff in die Landschaft muss sich volkswirtschaftlich lohnen!
► Georisiko Rutschungen: Zwar ist lt. Baugrunduntersuchung und Georisiko-Karten des LfU keine Großrutschung im Planungsgebiet zu erwarten, doch gilt: Generell ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich nach ergiebigen, länger anhaltenden Niederschlägen im Hanggelände innerhalb besser durchlässiger Böden, oberhalb stark bindigen Schichten in sämtlichen Tiefenlagen Schicht- Hangwasserführungen ausbilden können, deren Ergiebigkeit stark vom Niederschlagsgeschehen abhängig ist. Mit den Aufschlüssen wurde bis zur jeweiligen Aufschlusstiefe aber kein zusammenhängender Schicht- / Hangwasserhorizont oder ein zusammenhängender Grundwasserleiter angetroffen (Baugrunduntersuchung S. 14). Nach eigenen Beobachtungen erscheint die Beurteilung des Rutschungsrisikos in der Baugrunduntersuchung möglicherweise zu optimistisch. Im relativ steilen Planungsgelände sind mehrere kleinere Rutschungen und Anrisse schon jetzt vorhanden - die Baugrunduntersuchung zeigt nur 1 Beispiel! Nördlich ans Planungsgebiet unmittelbar anschließend sind in der würmzeitlichen Moräne über den gleichen, bekanntlich äußerst rutschungsempfindlichen Flyschmergeln sogar einige größere Rutschungen in der Geologischen Karte 1 : 25000 erfasst, auf kleinere verweist das Symbol "ru". Außerdem tritt an der Straßenböschung zumindest über die gesamten Westhälfte des Planungsgebiets umfangreich Hangzugwasser aus (Beobachtung am 16.08.2025, obwohl es ca. 3-4 Wochen nicht regnete; Fotodokumentationen vorhanden).
Infolge zunehmender Starkregen im Klimawandel sind demnach kleinere und selbst etwas größere Rutschungen im Steilgelände nicht auszuschließen, weil oberflächennah eiszeitliche Lockersubstrate liegen und darunter die mehr oder weniger verwitterten Flyschmergel der Achthal-Formation als Wasserstauer wirken. Hangzugwasser fließt über lange Zeiträume und vermindert die Reibung.
Die Marktgemeinde möge diese Georisiken ernst nehmen und sie auch dem Investor mitteilen, um Vorkehrungen zu initiieren. Möglicherweise kann durch Drainage im Bereich der Module das Risiko verringert werden; Kabelgräben sind ja ohnehin nötig. Eventuell sollten die Module stellenweise auch tiefer im Flyschmergel verankert werden, sofern er unverwittert als Festgestein vorliegt. Eine (nochmalige) Beratung durch Bau-Experten ist dringend zu empfehlen.
► Gerade wegen des Georisikos Rutschung könnte sich bei Errichtung oder nach Inbetriebnahme der Anlage herausstellen, dass infolge hoher laufender Sanierungskosten ihre Rentabilität leidet und sie aufzugeben ist. Die Marktgemeinde soll daher vom Eigentümer/Betreiber vollumfängliche Haftung für Schäden aller Art einfordern einschließlich vollständiger Regeneration der Fläche bei Betriebsaufgabe und diese Haftung - auch für den Fall seiner Insolvenz - durch eine entsprechende Versicherung und/oder Bankbürgschaft abdecken lassen (Bedingung für Zustimmung des BN). Anderenfalls ist nicht auszuschließen, dass die Marktgemeinde selbst unter Einsatz von Steuergeld für alle Rekultivierungsmaßnahmen aufkommen muss.
► Um den Biotop-Verbund zu fördern wird die Marktgemeinde gebeten, das südlich der Straße ans Projektgebiet anschließende Intensivgrünland (möglichst einschließlich des Wasserschutzstreifens am Bach) zu erwerben; es könnte gut als Ausgleichsfläche bei diversen Baumaßnahmen dienen. Zugleich würde äolischer Eintrag von dort ausgebrachten Agrar-Substanzen (Mineraldünger, Gülle, Pestizide) in die wertvollen Ausgleichsflächen des Planungsgebiets ausgeschlossen. Dem südlich, jenseits des Bachs, anschließenden Trinkwasserschutzgebiet wäre diese Erwerbung aus gleichen Gründen ebenfalls zuträglich.
► PV-Anlagen außerhalb von Siedlungen sind immer mit deutlichen Eingriffen in Landschaft und Biosphäre verbunden und sollten deshalb sehr zurückhaltend errichtet werden, insbesondere wenn - wie in Teisendorf - die Möglichkeiten im Siedlungsbereich (Dachflächen, Parkplätze usw.) bei Weitem nicht ausgeschöpft sind. Die Marktgemeinde wird daher dringend gebeten, PV-Anlagen (inklusiv Batteriespeicher!) im Siedlungsbereich zu fördern. Neben evtl. Zuschüssen tragen hierzu auch indirekte Maßnahmen bei. Beispielsweise sollte sie entschieden darauf dringen, dass das Bayernwerk Freileitungen auf Dächern in Erdanschlüsse umwandelt, so dass diese samt ihren Dachträgern dortige PV-Anlagen nicht weiterhin empfindlich stören und in ihrer Leistung mindern. Lt. (Muster-)Verträgen mit Netzbetreibern kann die Marktgemeinde sehr wohl ihren Einfluss geltend machen und Verbesserungen durchsetzen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (Kontakt s.u.). Auch die Fotodokumentation kann gerne eingesehen werden.
Schließlich bittet der BN
- um eine kurze Bestätigung des Eingangs dieser Stellungnahme und
- um Information, wie der Marktgemeinderat obige Überlegungen gewürdigt hat, z.B. durch Übersendung des ausführlichen Sitzungsprotokolls. Dafür danken wir schon im Voraus.
Reinhard Bochter
Teisendorf
Vorsitzender: Robert Strauß
Stellvertreter: Bernhard Glück
Schatzmeister: Josef Gruber
Schriftführer: Peter Beißer
Beisitzer: Matthias Spiegelsberger










