Steinbruch Oberjettenberg
Dolomitabbau – Erweiterung wirft Fragen auf
(01.10.2014) Wegen zahlreicher Unklarheitenbei der Erweiterung des Dolomitabbaus der Firma Schöndorfer, die weder beim Erörterungstermin noch im Bescheid des Landratsamtes ausgeräumt werden konnten, klagt der BUND Naturschutz beim Verwaltungsgericht.
Dabei geht es nicht darum, den Betrieb einzustellen oder Arbeitsplätze abzubauen, sondern die Öffentlichkeit korrekt zu informieren sowie dem Natur- und Artenschutz das ihm zustehende Recht einzuräumen. Die für die Erweiterung des Steinbruchs in Oberjettenberg umfangreichen Unterlagen sind unzureichend bis irreführend, da der Antragsteller in mehreren Antragsunterlagen behauptet, dass keine Erhöhung der Produktion geplant ist. Vom geplanten Abbau sind hochwertigste Lebensräume im Schutzwald betroffen, u. a. für den Gelbringfalter, dessen Vorkommen in Bayern sich seit dem Jahr 2000 dramatisch verschlechtert haben. Bei der im Jahr 2004 genehmigten Erweiterung auf insgesamt 17 ha hieß es, dass diese für die nächsten 30 – 40 Jahre ausreichend sei. Nun sind weitere 17 ha genehmigt - zunächst waren es sogar 25 ha - weil die Abbaufläche schon jetzt ausgeschöpft ist.
Der BUND Naturschutz hatte in der Vergangenheit den Erweiterungen des Dolomitabbaus immer zugestimmt und auch der jetzigen Erweiterung steht er nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Wie sich jedoch bei dem jetzigen Erweiterungsantrag herausstellte, sind die Unterlagen ausgesprochen fehlerhaft. Wie stellvertretender Kreisvorsitzender Dr. Ernst Billmeier feststellte, werden die Abbaumengen des Felses mit der Schüttdichte des gesprengten Materials, also des losen Haufwerks / Kies berechnet, die bei 1,6 t/m³ liegt. Das spezifische Gewicht des geschichteten Ramsaudolomits wie er in Schneizlreuth vorkommt und abgebaut wird, liegt bei durchschnittlich 2,9 t/m³. Das heißt nichts anderes als dass die jährliche Abbauleistung um über 80% höher liegt als in den Unterlagen angegeben. Damit ließe sich auch zum Teil erklären, warum die zum Abbau genehmigten Vorräte schon jetzt zur Neige gehen und nicht erst in 10 bis 20 Jahren, wie bei der letzten Erweiterung vorgetragen wurde. Hinzu kommt, dass die Firma Heitauer aus Bischofswiesen bis zu 10 Fahrzeuganlieferungen mit Ramsaudolomit vom Untersberg täglich vornimmt. In den Unterlagen aber heißt es, dass keine Erhöhung der Fahrbewegungen auf den öffentlichen Zufahrtsstraßen zu besorgen ist, da keine Erhöhung der Produktion vorgesehen ist.
Ebenso unbefriedigend sind die Ausgleichsflächenregelungen und speziell auch für den Gelbringfalter, der zu den Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie gehört und nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist. Im Schmetterlingsatlas für Bayern von 2013 werden für den Gelbringfalter hohe Einbußen in der Bestandssituation beschrieben. Von 147 Nachweisflächen, die vor 2000 besiedelt waren, erfolgten seit dem Jahr 2000 nur noch auf 42 Flächen aktuelle Nachweise. Wegen seiner besonderen Lebensraumerfordernisse – er ist auf lichte und feuchtwarme Waldflächen angewiesen – wird er zunehmend verdrängt. Für die Eiablagerung benötigt der Gelbringfalter bodenfeuchte Stellen und quellige Hangbereiche mit niedriger Oberholzdeckung. Gerade die lichten und quelligen Hangbereiche aber werden durch die großräumige Erweiterung zerstört. Sog. CEF-Maßnahmen (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) müssen deshalb im Vorfeld der Erweiterung durchgeführt werden und der Erfolg ist über ein begleitendes Monitoring zu kontrollieren.
Wie bei der Gerichtsverhandlung am 5.8.2014 vom Antragsteller zu erfahren war, hat er eine solche Maßnahme trotz seines Antrags auf Sofortvollzug des Bescheids zum Abbau vom April 2014 noch nicht einmal begonnen.
Auch wurde bei der Verhandlung erstmalig eingeräumt, dass große Teile der Ausgleichsflächen erst nach einem ‚time lag’ (Verzögerungseffekt) zur Verfügung stehen, da durch die neu hinzukommenden Abbauflächen ehemalige Ausgleichsflächen im Felsen immer wieder zu Abbauflächen werden.
'Seitens des Naturschutzes werden weder Rohstoffqualität noch Anlagebetrieb infrage gestellt, so dass wir überhaupt nicht verstehen können, warum die 22 Arbeitsplätzen die zu einer Betroffenheit von ca.100 bis 150 Personen im Landkreis führen sollen, als Argumentation verwendet werden,' so BN-Kreisvorsitzende Rita Poser. Dass andere Personen durch die Vergrößerung des Abbaugebietes und der Zunahme der Sprengungen sowie Fahrbewegungen negativ in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt werden, anderen alte Weiderechte gegen ihren Willen genommen werden, müsste dann der Vollständigkeit halber auch genannt werden, so Poser weiter. Von daher wünscht sich der Naturschutz eine Lösung, die ökologische und ökonomische Interessen berücksichtigt, denn ansonsten ist die bayerische Biodiversitätsstrategie 2030 nichts anderes als ein Papiertiger.