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Ortsgruppen

Helfen Sie unserer Familie

Die Tatsachen

Liebe Bischofswieserinnen,

liebe Bischofswieser,

(23.11.2012) die Entwicklung einer Gemeinde und die Umwandlung von Bauernland in Bauland dürfen nicht davon abhängen, dass ein langjähriger Gemeinderat Geld benötigt, um seinen landwirtschaftlichen Betrieb aufzustocken. Mit gleichem Recht könnten alle unsere Nebenerwerbslandwirte dasselbe Anliegen geltend machen. Die Konsequenz müsste lauten, landwirtschaftlichen Grund überall zur Bebauung freizugeben statt eine geordnete bauliche Entwicklung anzustreben, bei der die Interessen der Allgemeinheit im Vordergrund stehen.

Die vorgesehenen 14 Bauplätze auf dem Kressenfeld könnten an beliebige Personen meistbietend verkauft werden, auch als Geldanlage auf Vorrat ohne aktuellen Bedarf. Mit dieser Baulandausweisung wird kein Wohnbauland zu vertretbaren Preisen für einheimische Familien bereitgestellt. Damit verbunden wäre eine Preisdämpfung und Rücksicht auf soziale Gesichtspunkte. Beides würde selbstredend dem Anliegen der Familie Lichtmannegger widersprechen, jedoch nicht - wie manche behauptet haben - europäischem Recht. Die Einheimischenmodelle anderer Gemeinden haben bewiesen, dass die Bereitstellung von Bauland für einheimische Familien zu vertretbaren Preisen praktizierbar ist.

 

Da Einzelinteressen im Vordergrund stehen, hat der Gemeinderat bei der vorschnellen Ausweisung des Kressenfelds auch keine Rücksicht auf das Vorhaben der fünf Gemeinden genommen, gemeinsam einen Flächennutzungsplan zu entwickeln, worin alle Interessen abgewogen werden und nicht das finanzielle Interesse eines Einzelnen den Leitgedanken bildet. Wegen dieses Eigeninteresses hat die Mehrheit des Gemeinderats die touristisch schädliche weitere Zersiedlung der Landschaft in Kauf genommen. Gestützt auf ein offensichtlich unzutreffendes Gutachten hat die Gemeinderatsmehrheit außerdem die fehlende Eignung des Hochmoorwegs als Erschließungsstraße verdrängt zum Schaden der Anlieger und der Bewohner des Seniorenheims Insula.

 

Diese Sachgründe waren es, die rund 1.100 Bürger der Gemeinde bewogen haben, das Bürgerbegehren gegen die geplante Ausweisung von 14 Bauplätzen auf dem Kressenfeld zu unterschreiben. Alle sind besorgte Bürger und nicht - wie die Familie Lichtmannegger unsachlich glauben machen will - „ein paar Leute, die gegen alles und jeden sind“.

 

Nochmals: Baulandausweisung darf sich nicht nach finanziellen Einzelinteressen richten. Leitschnur müssen die wohl abgewogenen Interessen der Allgemeinheit bleiben.

 

Stimmen Sie deshalb am Sonntag, mit Ja und setzen Sie damit ein Zeichen für den Wandel:

-        von der Gelegenheitsplanung zum Wohle Einzelner

-        zu einer nachhaltigen Bauleitplanung zum Wohle Aller

 

Jede Stimme zählt!

Kressenfeld

Bürgerentscheid am 25.November 2012

 

Bischofswiesen: Schon am 06.09.2012 hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung die Durchführung des Bürgerentscheids einstimmig beschlossen. Das große Interesse am Geschehen bewiesen ca. 70 Zuhörer und Vertreter verschiedener Medien.

 

(16.10.2012) Nachdem die Formalitäten erledigt waren, wurde auf Veranlassung des Bürgermeisters noch ein sechsseitiger Brief des CSU-Gemeinderates und Antragstellers Michael Lichtmannegger und seiner Frau in der Sitzung verlesen, weil er als Antragsteller nicht an der Diskussion und Abstimmung teilnehmen konnte. Sofern der Brief die neue Sicht der Eheleute auf ihr Vorhaben betraf – schon beim Aufstellungsbeschluss im Juli 2011 war ein Brief mit einer ganz anderen Sicht verlesen worden – war es noch tolerabel. Aber mehrere Seiten von insgesamt sechs waren eine Art Abrechnung mit Sprechern des Bürgerbegehrens und Kritikern wie dem Bund Naturschutz und der UBB (Unabhängige Bürgervereinigung von Bischofswiesen), der unter den Zuhörern großes Unbehagen auslöste und die Medien auch nicht darüber berichten ließ. In dem Brief wurde u. a. moniert, dass der Naturschutz nichts gegen die Errichtung einer Reithalle in einer Wiese neben dem FFH-Gebiet Böckl-Dachlmoos unternommen habe. Dabei weiß BBV-Obmann Michael Lichtmannegger genau, dass es sich dabei um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt und darüber das Amt für Landwirtschaft und Forsten in Abstimmung mit den Behörden ohne öffentliche Beteiligung entscheidet und auch eine ablehnende demokratische Mehrheit im Gemeinderat nach der Rechtslage nichts ausrichten kann. Übrigens hatte der UBB-Gemeinderat als einziger gegen das Projekt gestimmt.

Dann gibt es noch den Vorwurf, der Naturschutz habe auf einem Schwarzbau einen Baum gepflanzt, ist von Frontmännern, Spezeln und schillernden Figuren die Rede. Dabei beklagt sich der Antragsteller über die Wucht von Angriffen und haarsträubenden Unwahrheiten ohne auch nur eine zu benennen.

Senioren

Beklagen ... im Zuge der öffentlichen Beteiligung am Verfahren wurden die Senioren der Insula pauschal durch den Leiter der Einrichtung entmündigt und ein entsprechender Brief des Einrichtungsleiters in der Gemeinderatssitzung am 31.07.2012 verlesen. Dieser Brief ist Bestandteil des Gemeinderatsprotokolls und im Internet auf der Homepage der Gemeinde nachzulesen. (31.7.13 - Aktualisierung - <link file:83475 _blank>jetzt hier). Eine Mehrheit aus CSU – und FWG-Gemeinderäten wollte sich in einer Abstimmung nicht von dem diskriminierenden Briefinhalt distanzieren.

Selten gibt es bei Verfahren eine solche Vielzahl von Widersprüchlichkeiten, angefangen bei dem aufwändigen Ausbau des Koppenweges durch große Teile des Böckl-Dachlmooses im Juli 2011, zeitgleich mit der Antragstellung für das neue Baugebiet, bei dem damals ohne Rücksprache der Gemeinde mit dem Grundstückseigentümer BaySF im FFH-Gebiet u. a. Bäume gefällt, Biotope entwässert und Teile einer Orchideenwiese zerstört wurden. Der Kieslieferant war die Firma des 2. Bürgermeisters, die mit ihren Schwerlastern tagelang mit zwei Subunternehmern im fünf – Minuten Takt den Kies anlieferte. Dieser Weg wurde vom Planer Dietmar Narr in der Gemeinderatssitzung vom Juli 2011 schon als mögliche weitere Zufahrt zu dem Baugebiet genannt. Auf Grund von Einwendungen im Bauleitverfahren hatte der Gemeinderat am 11.09.2012 über eine Sperrung des Koppenweges für den Durchgangsverkehr abzustimmen und lehnte dies aber mehrheitlich ab. EIN SCHELM DER HIER DENKT!

Verknüpft ist dies wiederum mit dem Verkehrsgutachten, das der Bauantragsteller in Auftrag gab. Das vom Antragsteller beauftraget Büro Spitzauer aus Bayerisch Gmain kam u. a. zu dem Ergebnis, dass auf dem gesamten Hochmoorwegs bei langsamer Fahrweise der LKW-LKW-Begegnungsverkehr möglich ist, auf den ersten 130 Metern sogar uneingeschränkt, obwohl es dort eine Engstelle gibt, wo nicht einmal PKW – Radfahrer – Begegnung problemlos möglich ist.

Obwohl vielen Gemeinderäten, angefangen bei 2. CSU-Bürgermeister Bernhard Heitauer über CSU-Fraktionsvorsitzenden Giselher Cramer, die Verkehrsverhältnisse bestens bekannt sind, wurde unter Berufung auf das offensichtlich fehlerhafte Gutachten festgestellt, dass die Erschließung ausreichend ist und auf dieser Basis ein Erschließungsvertrag mit dem Antragsteller abzuschließen sei.

 

Es wird also „demokratisch“ beschlossen, was richtig ist.

 

Unter dem Aspekt des Naturschutzes ist es natürlich verheerend, wenn der Hochmoorweg ausgebaut wird. Zwar lehnt die CSU dies aus Naturschützgründen auch ab, aber unter Berufung auf das fehlerhafte Verkehrsgutachten. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass auf Grund der Verkehrssituation ein Ausbau gefordert wird, die Erschließungsstraße im Baugebiet ist übrigens 5 Meter breit, während der Hochmoorweg ein 2,70 - 3,20 Meter breites Asphaltband hat mit aufgekiesten Rändern und an den Engstellen weniger als 4 Meter breit ist. Der Ausbau müsste wiederum in viele geschützte Bereiche hineingehen, Ausgleichsflächen gibt es nicht. Wer kommt dann für die Kosten auf? Die Anlieger nach der Straßenausbaubeitragssatzung - weil dann dörfliches Gebiet - oder die Gemeinde und damit alle Bürger - , während Familie Lichtmannegger an dem Verkauf sehr, sehr gut verdient hat und auch noch gleich drei Erbgrundstücke mit eigener Flurnummer hinzugewonnen hat statt einem Austragshaus?

 

Das zu kritisieren hat nichts mit Neid zu tun sondern mit Gerechtigkeit, es wäre schließlich das Prinzip „Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren.“

 

Das soziale Verständnis der Antragsteller und Brriefschreiber offenbart sich unter Pkt. 11 in ihrem Schreiben an alle Bürger Bischofswiesens:

Haus und Grundbesitzer erhalten die Kaufkraft der Gemeinde, sichern einheimische Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft, bringen Steuereinnahmen, fördern den Einwohnerzuwachs, tragen zum Erhalt des Schulstandortes bei und tragen die allgemeinen Lasten der Gemeinde mit.“

 

mit anderen Worten: Wer in einer Mietwohnung wohnt, ist Bürger 2. Klasse.

In dem im BAZ veröffentlichten Interview spricht Herr Lichtmannegger auf Grund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung von 200 benötigten Bauplätzen in der Gemeinde. Tatsache ist, dass alle seriösen Untersuchungen zum Wohnraumbedarf vor allem das Fehlen von Sozialwohnungen feststellen und nicht alle Bürger sich ein eigenes Haus leisten können oder auch wollen.

Bürgerrechte noch keine Selbstverständlichkeit

Einwendungen der Insula-Senioren im Bauleitverfahren

(03.08.2012) Die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan für das Bauvorhaben (14 Einfamilien- bzw. Zweifamilienhäuser) der Eheleute Michael und Katharina Lichtmannegger auf der Wiese am Kressenweg lehnen wir entschieden ab.

 Wir haben uns bewusst dafür entschieden, unseren letzten Lebensabschnitt in der Insula mit ihrer traumhaften und ruhigen Lage zu verbringen.

 Insbesondere befürchten wir während der mehrjährigen Bauphase im Baugebiet, aber auch nach Fertigstellung der neuen Siedlung am Kressenweg:

 -          Massive Ruhestörung durch Baulärm und erhöhtes Fahrzeugaufkommen

 -          Staubbelastung durch die Baumaßnahmen über viele Jahre hinweg

-          Zerstörung der wunderbaren Sichtachse über die unverbaute Wiese in die Wälder und das Gebirge

 -          Ganz erhebliche Beeinträchtigung der Möglichkeiten außerhalb des Innenhofes Insula spazieren zu gehen, da es am Hochmoorweg keinen Gehweg gibt. Es ist aber unser schönster Panoramaweg.

Weil mehrere Senioren diese Einwendungen unterschrieben haben, die ihr direktes Lebensumfeld und ihre Interessen betreffen, schreibt Leiter der Insula, Herr Hopmann, an die Gemeindeverwaltung:

 

Erlauben Sie mir hier als Vergleich eine Umfrage an einer öffentlichen Schule anzuführen. Auch an einer Schule dürfen Umfragen und andere Aktionen nicht ohne weiteres durchgeführt werden und müssen vom Schulleiter oder gar der Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Als Einrichtungsleiter und damit Hausherr der Insula bin ich über diese Unterschriftenaktion nicht informiert worden. Dieses hätte im Vorfeld aber geschehen müssen. Es ist mir daher nicht bekannt, wer die Initiatoren sind und in welchen Bereichen des Seniorenzentrums Unterschriften gesammelt worden sind. Die Insula verfügt aktuell über 259 Bewohner, davon leben 68 im Wohnbereich, 191 im Pflegebereich und 23 als Mieter im Betreuten Wohnen. Unklar ist die Anzahl der Unterschriften, der begleitende Text der Unterschriftenaktion und ob benannt ist das die Bewohner der Insula durch die Unterschriften vertreten werden.

Es müsste also jetzt durch die Gemeinde geprüft werden ob der unterschreibende Bewohner:

  • in der Lage ist zu beurteilen was er unterschreibt
  • noch über die Rechtsverbindlichkeit seiner Unterschrift verfügt oder ein Be­treuer die Angelegenheiten zu regeln hat. Im Falle einer Betreuung muss der Betreuer sein Einverständnis geben.
  • und es muss eindeutig sein, dass der unterzeichnende Bewohner als Privatperson handelt.

Was Herr Hopmann hier tut, ist rechtlich mehr als bedenklich. Er vergleicht mündige Senioren mit unmündigen Kindern und bezweifelt ein Jedermann-Recht. Als Hausherr glaubt er sich im Recht, den Senioren vorschreiben zu können, wie sie ihre Meinung kundtun dürfen, nämlich nach Rücksprache mit ihm.

So mögen die Rechtsauffassungen im Kaiserreich gewesen sein, aber das haben wir schon fast 100 Jahre hinter uns gelassen.

 

2. Bürgermeister Bernhrd Heitauer zum Bürgerbegehren

Spendenaufruf ist fair

(03.08.2012) Bischofswiesen. Wie der Berchtesgadener Anzeiger von heute berichtet, hält 2. Bürgermeister Bernhard Heitauer unseren Spendenaufruf zum Bürgerbegehren für "schäbig".

Dazu möchten wir feststellen, dass wir uns natürlich über Spenden freuen und auch auf diese angewiesen sind. Zwar arbeiten wir absolut ehrenamtlich, d. h. wir bekommen auch keine Aufwandsentschädigung, trotzdem haben wir aber Kosten für Material, Anzeigen usw.

Von daher ist unser Spendenaufruf überaus fair, denn es gibt eine Menge Bürger, die unsere Arbeit sehr positiv beurteilen, uns aber aus Zeitgründen nicht unterstützen können. So erhalten sie die Möglichkeit einen Beitrag zu leisten, damit wir neben dem Arbeitsaufwand nicht auch die gesamten Kosten übernehmen müssen.

Deshalb: Herzlichen Dank an alle freiwilligen Spender.!!

Volksbank Raiffeisenbank OB Südost

BLZ 710 900 00 Kt.-Nr.: 1088548

BN als Unterstützer

Bürgerbehren "Am Kressenweg" gestartet

<link file:77465 _blank>Insulaleitung sieht darin "Aktion jeder Art" und verkennt Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

(28.07.2012) - Die wahlberechtigte Bevölkerung Bischofswiesens ist aufgerufen, einen Bürgerentscheid zu ermöglichen. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene und in der Bayerischen Verfassung (BV) ausdrücklich genannt. Gemäß Art. 7 BV übt der Staatsbürger in Bayern seine Rechte durch Teilnahme an Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie Volksbegehren und Volksentscheiden aus. Art. 12 (3) BV lautet „Die Staatsbürger haben das Recht, Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden und Landkreise durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu regeln. Das Nähere regelt ein Gesetz.“. Der Bürgerentscheid hat also in der Verfassung den gleichen Rang wie Wahlen.

Dabei können Gemeindebürger über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises selbst beschließen. Die Bürger übernehmen damit für ein bestimmtes Thema faktisch die Funktion des Gemeinderats. Wenn es nach dem Willen der Bürgerinitiative geht, soll das nun auch beim Bauleitverfahren "Am Kressenweg" der Fall sein. Da es sich um ein Baugebiet im Außenbereich und noch dazu in direkter Nachbarschaft zum FFH-Gebiet Böckl-Dachlmoos handelt, ist der Bund Naturschutz mit dabei und unterstützt wie die SPD, die GRÜNEN sowie der UBB das Bürgerbegehren. Dessen Start begann mit dem Sammeln von etwa 700 angestrebten Unterschriften am vergangenen Donnerstag .

Wenn die Unterschriftenaktion erfolgreich abgeschlossen wurde, dann steht einem Bürgerentscheid nichts mehr im Wege und die Bürgerinnen und Bürger von Bischofswiesen können darüber abstimmen, ob das laufende Bauleitverfahren eingestellt wird oder nicht.

Spontan haben folgende Bischofswieser Gemeindebürger öffentlich erklärt, dass sie das Bürgerbegehren unterstützen:

Dr. Hermann Amann, Pia Amann, Sepp Angerer, Georg Feldschmid, Paul Grafwallner, Anneliese Größwang, Brigitte Kurz, Hans Metzenleitner, Marlies Moderegger, Bärbel Namberger, Kurt Namberger, Rita Poser, Adi Renoth, Karl-Heinz Repscher, Dr. Gerhard Schreyer, Annemarie Schreyer, Sepp Stangassinger, Brigitte Stanggaßinger, Michael Sturm, Dr. Werner Vietze, Anja Zeughan, Gabi Zeughan, Rudi Zeughan.

 

Unerträglich ist das Verhalten der Insulaleitung gegenüber ihren Bewohnern.

Unter dem Deckmantel der Neutralität, Zitat Info-<Sonderausgabe - „Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass Herr Hopmann als Einrichtungsleiter und Hausherr, weder den Befürwortern noch den Gegnern des Baugebiets ein Einverständnis für Aktionen jeder Art in unsere Insula geben wird.“ Zuvor schreibt er aber: Zitat: „Was wir Insulaner ertragen müssen, ist für die Zeit des Bauens, der unvermeidliche Baulärm.“  

Damit bezieht er eindeutig Position zugunsten des Bauantragstellers, wie auch noch in mehreren anderen Absätzen.

Auf der Internetseite aber wirbt die Diakonie so: Das Seniorenzentrum "Insula" liegt in ruhiger, reizvoller Plateaulage mit einem faszinierenden Blick auf die grandiose Bergwelt des Berchtesgadener Landes. ... Zu allen Jahreszeiten laden ebene Wege auch in der unmittelbaren Umgebung der "Insula" zum Wandern ein.

http://www.dw-hohenbrunn.de/insula/seniorenzentrum

 

In der Info-Sonderausgabe heißt es in Pkt. 5: "Natürlich ist der Hochmoorweg eine Straße die durch Sie, liebe Bewohnerinnen und Bewohner, zum Spazierengehen genutzt wird. Aber mal ehrlich die Spaziergänger halten sich dort in überschaubaren Grenzen und für eine überschaubare Zeit kann man auch andere Wege benutzen ohne dass die Lebensqualität leidet. Zum Beispiel über den Wiesenweg hinter unserem Kindergarten."

 

Für Außenstehende stellt es sich so dar, dass die dem Baugebiet kritisch gegenüber stehenden Senioren eingeschüchtert werden sollen, damit sie letzten Endes keinen Gebrauch  von ihrem in der Bayerischen Verfassung garantierten Recht der Teilnahme an Bürgerbegehren machen. Deshalb wird die Info – Sonderausgabe des Seniorenzentrums - noch höhere Wellen schlagen, als das was bisher geschehen ist, gibt sich Rita Poser überzeugt.

 

Der Satz der Info-Sonderausgabe „Vor einigen Wochen wurden diesbezüglich Unterschriften in unserer Insula gesammelt. Lassen Sie uns dazu sagen, dass diese Aktion nicht mit dem Einrichtungsleiter abgestimmt war, was aber hätte geschehen müssen.“, bedarf der Erörterung. Die Unterschriftensammlung verlief so, dass die Staatsbürger der Insula zu einem der Senioren kamen und nachfragten, wo sie unterschreiben könnten. Sollten sie vorher bei Herrn Hopmann nachfragen, ob sie das tun dürfen? Sollte der Senior Herrn Hopmann fragen, ob er eine Unterschriftenliste in seinem Appartement haben darf? Werden ältere Menschen in diesem Hause derart entmündigt? Das ist ein grober Verstoß gegen das im Art. 5 Grundgesetz garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung und damit unvorstellbar!!

 

Es ist wirklich Klasse, dass die Insula März 2012 vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) die Qualität ihrer Einrichtung mit der Gesamtnote 1,1 ausgezeichnet bekam. Aber bei dem was jetzt geschieht, muss die rote Karte gezeigt werden.

Nur eine alsbaldige öffentliche Entschuldigung der beiden Unterzeichner Rolf Hopmann und Heike Winkler für diese Info-Sonderausgabe vom 27.07.2012, wo ein von der Bayerischen Verfassung garantiertes Recht auf Bürgerbegehren als ‚Aktion jeder Art’ herabgewürdigt wird, kann noch schlimmeren Schaden von der Einrichtung abwenden.

Es wäre Herrn Hopmann zu wünschen, dass er zuerst die Interessen „seiner“ Senioren vertritt und dann die des CSU-Ortsverbandes, dessen Vorstand er genauso angehört wie der Bauantragsteller „Am Kressenweg“ Michael Lichtmannegger.