Obdachlose ins Landschaftsschutzgebiet
Wohncontainer im Wald sind menschenunwürdig
Bund Naturschutz und Tierschutzverein lehnen die Obdachlosenunterkünfte beim Tierheim ab.
(22.10.2010) Die Reichenhaller Ortsgruppe des Bundes Naturschutz steht den Plänen für eine Obdachlosenunterkunft beim Tierheim in der Grabenbachau ablehnend gegenüber. Von der Stadt aufgefordert zur Stellungnahme als „Träger öffentlicher Belange“ stellte der BN aber die umwelt- und artenschutzrechtlichen Belange bewusst hinter die menschlichen Gesichtspunkte zurück. In einer solchen Weise dürfe man mit Menschen nicht verfahren, auch und vielleicht gerade weil es eine Gruppe aus dem sozialen Randbereich ist. Dass eine Lösung des Problems für die Stadt schwierig ist, werde nicht bezweifelt. Aber die vorgeschlagene Container-Variante im Wald wird vom Tierschutzverein und dem Bund Naturschutz gleichermaßen als für Menschen unzumutbar abgelehnt.
Zur Erörterung der Problematik hatte der Reichenhaller BN-Vorsitzende Michael Nürbauer neben den Vorstandsmitgliedern auch Vertreter des Tierheimes und die BN-Kreisvorsitzende Rita Poser eingeladen. Nürbauer erläuterte, dass die Stadt der Pflichtaufgabe nach solchen Obdachlosenunterkünften zwingend nachkommen müsse und die Unterkünfte in der Auenstrasse nicht mehr bewohnbar seien. Da Investitionen in die alte Bausubstanz wirtschaftlich nicht mehr vertretbar seien, habe sich die Stadt nunmehr nach Prüfung mehrerer Varianten entschlossen, in der Grabenbachau ein Sondergebiet für ein Obdachlosenheim und Tierheim festzusetzen. Fazit seiner Erläuterungen war zuletzt aber die eindeutige Ablehnung: „ein Platz hier zwischen den Hundezwingern des Tierheim und der Grüngutdeponie der Stadt mitten im Wald ist für Menschen unwürdig“.
Der BN-Vorsitzende wollte aber auch die Belange des Naturschutzes nicht ganz außer Acht lassen. Der Bereich liegt im „Landschaftsschutzgebiet Saalachauen“ und stehe ohnehin für eine neue Bebauung nicht zur Verfügung. Das Tierheim wurde im ehemaligen Klärwärterhaus untergebracht. Die Obdachlosencontainer wären dagegen aber eine neue Bebauung .Nach den Grundsätzen des Landesentwicklungsplanes sollte die Errichtung der Container verhindert werden. Darin sind Landschaftsschutzgebiete, Hochwasser- und Überschwemmungsgebiete ausdrücklich aufgeführt.Dass eine Obdachlosenunterkunft eine Ausnahme von diesem Ziel rechtfertigt, sei von der Stadt nicht schlüssig dargestellt worden.
Da in diesem Gebiet auch einige nach den FFH-Richtlinien geschützte Tierarten, wie der Biber, verschiedenen Fledermausarten und Vögel vorkommen, sind in einem Verfahren auch die naturschutzrechtlichen Belange in einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu berücksichtigen. Dringend erforderlich ist auch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP). Ebenso ist das Naturschutzprotokoll der Alpenkonvention in einem Landschaftsschutzgebiet wirksam.
Auch die Vorstandsmitglieder des Tierschutzvereins Frau Dr. Spielvogel und Helmut Loibl sprachen sich bei der Versammlung gegen die Containeransiedelung in unmittelbarer Nachbarschaft des Tierheimes aus. Das sei weder für die Obdachlosen, noch für die Tiere eine tragbare Lösung. Sie erinnerten an die jahrelangen Bemühungen, das Tierheim aus bewohntem Gebiet hinaus zu verlagern. Dies sei schließlich mit viel Einsatz und hohen Investitionen des Tierschutzvereines gelungen. Für die Tiere seien Menschen außerhalb des Geheges zwar eher eine willkommene Abwechslung. Aber es gibt Hunde, die dann eine ganze Stunde und länger bellen und das wäre für niemanden wünschenswert.
Auch für den Tierschutzverein erwecke die geplante Containeranlage den Eindruck, dass man obdachlose Menschen hinaus in den Wald und noch hinter das Tierheim setze. Damit würden diese armen Leute als minderwertig in unserer Gesellschaft abgestuft. Für den Tierschutzverein, so Dr. Spielvogel, würden die Obdachlosenunterkünfte ein mit der Stadt abgestimmtes Konzept, wonach das neue Tierheim in einer naturnahen, ruhigen und von Siedlungen abgesetzten Lage platziert werde, ad absurdum geführt.
Wie problematisch das Nebeneinander von Tierheim und Wohncontainer sei, werde deutlich an der Frage der Außenbeleuchtung der Anlage, so Peter Fischer vom Bund Naturschutz. Er erläuterte, dass die Planungen keine Beleuchtung vorsehen, um nach Einbruch der Dunkelheit den Aufenthalt und das Zusammentreffen der Obdachlosen im Freien zu verhindern. Dies wäre in Bezug auf die Reaktion der Tiere des Tierheimes nicht erwünscht. Ein Detailproblem, das die Absurdität der Maßnahme aber gut beleuchte.
Ulrich Scheuerl
Schriftführer Ortsgruppe
Bad Reichenhall