Verstoß gegen Beschluß des Verwaltungsgerichts
Almbauer gräbt Weg zur Lichtweidefläche ab
Landrat ignoriert Beschluß des Verwaltungsgerichts
Nach einer Schamfrist hat der Almbauer im Mai 2008 den Weg im Nationalpark Berchtesgaden zu seiner Lichtweidefläche einfach auf die gewünschte Breite abgegraben. Zuständige Rechtsaufsicht ist das Landratsamt.
Aber wie der Landrat erklärte, sei er von Anfang an für die Wegbreite von 2,50m gewesen und er werde deshalb nicht tätig. Außerdem sei der Weg nicht abgegraben sondern nur abgefahren.
Richtig ist, dass Fahrspuren erkennbar sind, aber wie die Fotos aus der Perspektive zeigen, wurde zuvor abgegraben, denn solche Winkel lassen sich kaum mit einem Traktor fahren.
In einem Rechtsstaat dürfen Gerichtsbeschlüsse nicht einfach durch Kommunalpolitiker ignoriert werden. Eine saubere Lösung wäre, ein Antrag des Almbauern auf Verbreiterung des Weges im Nationalpark Berchtesgaden beim zuständigen Ministerium.
Zur Begründung des Verwaltungsgerichts