BN pflegt Landschaft im Haarmoos
Landschaftspflege im Haarmoos
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) ist Besitzer von zwölf Hektar der insgesamt 277 ha großen Feuchtwiese im Haarmoos am Abtsee. Die Grünland- und Niedermoorlebensräume beherbergen das wertvollste Wiesenbrütergebiet im südostbayerischen Raum (Großer Brachvogel, Kiebitz, Bekassine). Damit dies so bleibt, müssen die Flächen von ortsansässigen Landwirten einmal im Jahr gemäht werden. Bei den Vorbereitungen half MdL Anton Kern durch fachkundigen Umgang mit der Stichschaufel den Naturschützern.
„Voraussetzung für die Mahd ist jedoch, dass die Wiesen nicht absaufen“, äußert 2. Vorsitzender Erich Prechtl. Um dies zu verhindern, müssen die kleinen Entwässerungsgräben alle paar Jahre von Aufwuchs und Schlamm befreit werden. Tatkräftige Unterstützung bei dieser anstrenegenden Arbeit bekamen die BN-Aktiven am vergangenen Wochenende durch den Landtagsabgeordneten MdL Anton Kern. Das Haarmoos ist sowohl FFH-Gebiet als auch Vogelschutzgebiet und wird von Spaziergängern, Wanderern, Radfahrern und ornithologischen Exkursionen genutzt. Die Pflegemaßnahmen sind allerdings auf Dauer nicht gesichert. Kern erinnerte sich, dass man bis 1960 im Haarmoos noch die Birkhühner antreffen konnte. Kreisvorsitzende Rita Poser äußerte den Wunsch für eine rasche Umsetzung des Managementplanes für das anerkannte Vogelschutzgebiet Haarmoos. Dabei sollten auch die finanziellen Mittel für die Pflege dieser Kulturlandschaft mit ihren typischen Stadeln dauerhaft gesichert werden. Für die Instandhaltung des viele kilometerlangen Grabensystems können nicht allein die Eigentümer zuständig sein, da immer weniger Eigentümer diese schwere Arbeit selber durchführen können. Auch für den BN wird es immer schwieriger, Helfer zu finden. Erich Prechtl bedauerte den Wegfall der Förderung für Kleinmaßnahmen in der Landschaftspflege. Mit diesem Instrument konnte das Landratsamt früher kleinere Projekte bis zu 1000 DM fördern. Heute werden Projekte erst ab 3000 Euro gefördert. Für Eich Prechtl stellt sich die Frage, weshalb der Freistaat für den Bau von Forststrassen 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellt, aber beim Artenschutz – es handelt sich schließlich um ein anerkanntes Schutzgebiet mit überregionaler Bedeutung die - Eigentümer allein gelassen werden.