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Ortsgruppen


Königssee

Nachhaltigen Tourismus fördern – Landschaftsbild erhalten – Natur schützen

Petition an den Bayerischen Landtag

DANKE, dass Sie mit Ihrer Unterschrift die Aktion "Kein gigantisches Hotelprojekt am Königssee"! unterstützt haben.

(14.04.2021) Leider wurde sie gestern im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr abgelehnt.


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ministerrat hat am 12. Juni 2018 eine neue Tourismusoffensive Bayern mit dem Leitbild „Tourismus in Bayern – im Einklang mit Mensch und Natur“ beschlossen. Dabei sollen Nachhaltigkeit und Ausgewogenheit der Tourismusansätze zentrale Zukunftsthemen sein.

„Nur wo sich der Einheimische wohlfühlt, fühlt sich auch der Gast wohl. Deshalb setzen wir gezielt auf nachhaltigen, d.h. insbesondere wirtschaftlichen, naturverträglichen und barrierefreien Qualitätstourismus in Bayern und werden dazu ein schlagkräftiges Maßnahmenpaket mit zehn Themenschwerpunkten umsetzen“.

Direkt am Königssee in der Gemeinde Schönau sollen zwei unterschiedliche Hoteleinrichtungen, Gebäude mit Handels- und Dienstleistungsflächen sowie ein zentraler „Dorfplatz“ errichtet werden. Am 06.04.2021 wurde vom Gemeinderat ein Bebauungsplan hierfür genehmigt.

Grundsätzlich begrüßen die Unterzeichner einen qualitativ hochwertigen Ersatz der seit langem überwiegend leerstehenden und teilweise baufälligen Hotel- und Personalgebäude. Der Bereich des Königssees ist aber bereits jetzt ein Brennpunkt des Tourismus. Die Schaffung einer weiteren Kapazität von ca. 40.000 Übernachtungsgästen pro Jahr belastet den ohnehin stark frequentierten Ort zusätzlich. Aus Sicht der Unterzeichner werden zudem Natur, Landschafts- und Ortsbild, Wohnungsmarkt sowie die Verkehrsinfrastruktur mit einem Hotelprojekt dieser Größe überfordert.

Die Unterzeichner sprechen sich daher für eine nachhaltige, behutsame touristische Weiterentwicklung unter Berücksichtigung von Denkmal-, Landschafts- und Naturschutz aus. Dem steht die aktuelle Planung in den nachfolgend genannten Aspekten entgegen.

 

1. Überdimensionierte Planung

  • In einem kleinräumigen Areal direkt am Königssee soll eine zusätzliche Kapazität von 566 Hotelbetten entstehen.
  • Erwartet werden nahezu 40.000 zusätzliche Gäste. Die Übernachtungszahlen steigen allein durch dieses Bauvorhaben in der touristisch bereits beanspruchten Gemeinde nochmals um ca. 20%.
  • Dies führt zu weiteren Belastungen für die Bewohner. Es steht zu befürchten, dass Menschenmassen, Müll, Lärm und Naturzerstörung weiter zunehmen und die Grenzen der Belastbarkeit für Einheimische weiter überschritten werden.
  • Der Druck auf unsere naturnahen Erholungsräume nimmt stetig zu. Insbesondere der direkt angrenzende Nationalpark — welcher nach seiner Zweckbestimmung dazu dient, herausragende Naturlandschaften streng zu schützen — ist im besonderem Maße den ständig steigenden Besuchermassen ausgesetzt. Konzepte zur Besucherlenkung greifen dadurch immer weniger, so dass bereits jetzt Einschränkungen des Betretungsrechts in der Abstimmung sind.

 

2. Extreme Größe der Gebäude und viel zu dichte Bebauung

  • Nach den Planungsunterlagen sind die Dimensionen des Haupthauses gewaltig. Mit einer Tiefe bis zu 23 Metern und einer Höhe von knapp 20 Metern überragt dieses die umgebenden Gebäude deutlich und fügt sich an diesem sensiblen Ort mit hoher Außenwirkung nicht in die Landschaft ein.
  • Schon im Raumordnungsverfahren wurde darauf hingewiesen, dass durch die Lage des Projekts in Seenähe und die vorhandenen Blickbeziehungen zwischen Standort, dem Königssee sowie den benachbarten, das besondere Ortsbild prägenden historischen Gebäude, der Einbindung des Projekts in die dortige Natur und Landschaft eine hohe Gewichtung zukommt.
  • Die Unterzeichner beklagen auch die mangelnde Transparenz gegenüber der Bevölkerung. Bei einer Bürgerversammlung wurde einmalig ein stark verkleinertes Modell des Hotelkomplexes präsentiert. Soweit überhaupt virtuelles Bildmaterial veröffentlicht wurde, zeigte dieses lediglich sorgfältig ausgewählte, geschönte Perspektiven. Die Forderungen nach öffentlich zugänglichen, realitätsnahen digitalen Darstellungen (aus allen Blickrichtungen) blieben ungehört.
  • Die enge Bebauung - u.a. einer bestehenden Freifläche mit Baumbestand - führt zu hohem Flächenverbrauch und zusätzlicher Bodenversiegelung. Die von Gebäuden überbaute Fläche verdreifacht sich im Vergleich zum Bestand.
  • Im geplanten Hotelareal befindet sich das Naturdenkmal „Löwenstein“, ein im Bayerischen Geotop-Kataster eingetragener Eiszeitfindling. Durch die geplante eng angrenzende Bebauung bleibt die Wirkung des Geotops beeinträchtigt. Dieser muss von umgebenden Gebäuden freigestellt werden.

 

3. Verschärfung der Verkehrsproblematik

  • Durch nicht fußläufige Entfernung des Hotelkomplexes zur Infrastruktur nächstgelegener Ortsbereiche ist eine erhebliche Zunahme des Individualverkehrs unvermeidlich.
  • Dies führt zu großen Belastungen durch Lärm, Abgase und Feinstaub - auch für Anwohner von Ausweichstrecken.
  • Schon jetzt gibt es eine erhebliche Verkehrsbelastung der Anrainer und Bewohner der Zufahrtsstraßen, welche sich bis in umliegende Orte ausdehnt.
  • Ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept mit dem ernsthaften Ziel, den Öffentlichen Personennahverkehr deutlich zu stärken, fehlt.

 

4. Soziale Belastungen

  • Das niedrige Lohnniveau in Hotellerie und Gastgewerbe ist für Einheimische nicht attraktiv. Die Stellen werden überwiegend mit auswärtigen Arbeitnehmern besetzt. Langfristiger Nutzen für lokale Gesellschaftsstrukturen und Sozialsysteme bietet sich daher kaum.
  • In einem städtebaulichen Vertrag sind lediglich 70 Personalwohnungen vorgeschrieben, welche bei Vollauslastung des Hotelbetriebes keinesfalls ausreichen. Zudem müssen die wenigen Personalwohnungen nicht neu errichtet, sondern können aus dem Wohnungsbestand akquiriert werden. Die Konkurrenz um bezahlbaren Wohnraum wird dadurch noch weiter verschärft.
  • Für die geplante Hotelanlage sind derzeit weder der Investor und noch der Betreiber bekannt. Es besteht die Gefahr, dass die Wertschöpfung nicht in der Region verbleibt, sondern international agierende Investmentgesellschaften die Gewinne abschöpfen. Die Belastungen hat jedoch die einheimische Bevölkerung zu tragen.

 

5. Geplanter Hochwasserschutz durch Ausbau eines benachbarten Wildbachs (Pletzgraben)

  • Die geplante wasserbauliche Sanierung des Pletzgrabens (eingestuft als Wildbach, Gewässer III. Ordnung) steht im Widerspruch zu den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die die Erreichung eines guten ökologischen Zustands fordert.
  • Angesichts der bereits jetzt pessimalen Lösung muss daher bei der Neuplanung eine deutliche Verbesserung der ökologischen wie landschafts-ästhetischen Situation erzielt werden.  Dies bedingt die Öffnung und Renaturierung der verrohrten Strecken.
  • Die Dimension des geplanten Geschieberückhaltebeckens am Pletzgraben sowie dessen weitere Verrohung und in Folge der Ausbau des oberen Grabenverlaufs sind aus gewässerökologischer Sicht abzulehnen.
  • Im Ministerialblatt UG 7536 wird festgestellt, dass bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten die Verhältnisse betrachtet werden müssen, wie sie derzeit tatsächlich auftreten. Das ist bei der derzeitigen Planung wohl nicht der Fall. Unmittelbar betroffene Grundstückseigentümer könnten erfolgreich Einspruch einlegen.