Architekt an Verkauf nicht interessiert
Wie der Berliner Architekt Oliver Kühn gestern auf telefonische Nachfrage BN-Kreisvorsitzender Rita Poser mitteilte, ist er an einem Verkauf der geschützten Flächen am Rossboden in Marktschellenberg an den BUND Naturschutz nicht interessiert.
(29.04.2014) Quer hatte erstmals Anfang April 2014 über das Bauvorhaben im Außenbereich im Biotop am Rossboden in Marktschellenberg und seine Merkwürdigkeiten berichtet. In größeren Beiträgen berichteten auch die regionalen Medien über den Schäfer. Auf Grund des großen Interesses und der Unterstützungswelle auch über Bayern hinaus, sah der BN die Möglichkeit, die Naturschutzflächen vom Architekten zu kaufen und schickte ihm eine schriftliche Anfrage. Das Landratsamt hatte in der ersten Sendung erklärt, dass es nie eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt habe und ohne eine solche kann der Architekt im Außenbereich selbst wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen signalisiert hat, seinen Neubau nicht realisieren. Aber gestern gab es auf telefonische Nachfrage eine klare Absage des Architekten.
Da es im Internet und auf Facebook immer wieder zu Behauptungen kommt, die nicht den Tatsachen entsprechen, möchten wir es an dieser Stelle noch einmal klar hervorheben, dass es bei der Hilfsaktion nicht darum ging, Spendengelder für Karl Kaps zu sammeln, sondern für einen möglichen Grundstückskauf der Biotopflächen für den BUND Naturschutz. Diese hätte Karl Kaps dann weiter extensiv nutzen können, solange es ihm möglich gewesen wäre. Da sich in nächster Zeit im Landkreis ein Landschaftspflegeverband gründen wird, hätte sich auch die künftige Pflege der Flächen sicher stellen lassen. Die andere Option war die Suche nach einem neuen zu Hause.
Wie bereits in der letzten Quer-Sendung angesprochen, besitzt Karl Kaps weder ein Mehrfamilienhaus in München oder sonst irgendwo und er hat keine Kinder, denen er ein solches Haus überschrieben haben könnte, wie im Internet unterstellt wird.
Der BUND Naturschutz möchte sich auch im Namen von Karl Kaps noch einmal bei allen bedanken, die aufrichtig helfen wollen und uneigennützig Hilfsangebote gemacht haben.
Schutz für Schafzüchter und Biotop
BUND Naturschutz unterstützt Karl Kaps am Roßboden
(24.04.2014) Zahlreiche Flächen am Roßboden wurden in der Alpenbiotopkartierung als Extensivgrünland erfasst und kartierte Biotope (rot schraffiert) ausgewiesen. Im direkten Umfeld ist das FFH-Gebiet Untersberg (pink farbig - Karte Bayerisches Landesamt für Umweltschutz; Fis -Natur). Mitten im kartierten Biotop – bisher Schafweidefläche – möchte nun der Neubesitzer, das Berliner Architektenehepaar, seine Familienresidenz errichten, mit Argumenten wie Emissionsschutz wegen Straßenverkehr und vorbeiführender Wanderweg.
Zerstörung unserer Kulturlandschaft
Pikant ist, dass die Gemeindeverwaltung zur Bauvoranfrage im Außenbereich einen solchen Sachvortrag lieferte, dass der Gemeinderat von Marktschellenberg die Anfrage einstimmig befürwortete. Dabei ist die bauliche Anlage als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) zu bewerten, weil der jetzige Besitzer das Grundstück weder auf dem Weg der Erbfolge erlangt noch das Grundstück seit mindestens 2 Jahren bewohnt.
Aus der Tatsache, dass sein Mandat für das Grundstück im Oktober 2012 einen hohen Kaufpreis gezahlt hat, leitete Anwalt Frhr. von Grießenbeck ab, dass der Eigentümer selbst entscheiden kann, was er mit seinem Eigentum machen kann. Jedenfalls sollte direkt nach dem 27.03.2014 Baubeginn sein.
Baurecht
Wer mit welcher Kompetenz wie informierte, ist jedenfalls spannend. Die Bauvoranfrage des Architekten richtete sich an die Gemeinde, Herrn Spranger (der aber beim Landratsamt angestellt war), weshalb die Gemeinde die Voranfrage wiederum zum LRA schickte und dort dann beim zuständigen Bearbeiter landete. Der stellte richtigerweise fest, dass ein solcher Antrag nicht genehmigungsfähig ist (s. o. - §35).
Wegen der dadurch 'ausgelösten Irritationen' beim Bauantragsteller fand im Januar 2013 ein Gespräch im LRA statt, dass ein Mitarbeiter der Gemeinde protokollierte. Das liest sich dann wie eine Handlungsanleitung zur Umgehung des § 35 BauGB und seiner Rheumaklausel. Wegen der 2-Jahresfrist hatte sich der Architekt schon mal in der Gemeinde angemeldet, aber nach ein paar Wochen auf Grund von Nachfragen wieder löschen lassen.
Völlig übersehen wurde bis dahin seitens der Behörden, dass es sich bei der als Bauplatz gewünschten Fläche um ein als Extensivgrünland kartiertes Biotop handelt.
Als BUND Naturschutz lehnen wir es ab, wenn auf eine solche Art und Weise die wenigen noch verbliebenen Extensivwiesen im absoluten Außenbereich in Bauplätze umgewandelt werden.
Im Zusammenhang mit dem kompromißlos verlangten Rückbau des Baumhauses von Piding hatte das Landratsamt in der Quer-Sendung am 3. April 2014 erklärt, dass daran deutlich wird, wie wichtig ihnen der Schutz des Außenbereichs ist. Unter dieser Prämisse kann es für den 'Ersatzbau' am Roßboden auf Grund der Rechtslage kein grünes Licht geben
Alternative
Um allen Seiten eine Alternative aufzuzeigen, würde der BUND Naturschutz – vorausgesetzt der Architekt würde verkaufen und es kommen genügend Spendengelder zusammen – die Naturschutzflächen vom Architekten erwerben und dem Schafzüchter zur Nutzung zur Verfügung stellen.
Das wäre die Optimallösung, da auch Wanderer und Touristen von dem imposanten Landschaftsbild profitieren und wertvolles Extensivgrünland dauerhaft erhalten bleibt.
Und es bestünde nicht der Eindruck fort, dass für ein Baumhaus im Biotop Extensivgrünland andere Regeln gelten als bei einer sonstigen baulichen Anlage des Architekten, der einen hohen Kaufpreis gezahlt hat.
Wer den Kauf der Naturschutzflächen und Karl Kaps Lebenswerk am Roßboden unterstützen möchte:
Spendenkonto der Kreisgruppe des Bund Naturschutz
Volksbank Raiffeisenbank OB Südost
Kt. -Nr.: 1088 548
BLZ: 710 900 00
IBAN: DE 52 7109 0000 7041 0885 48
BIC GENODEF1BGL
Klassenjustiz
Gerichtsurteil beschämend
(03.03.09) Man wartete wohl bewußt bis nach der Wahl, um diese Urteilsbegründung öffentlich bekannt zu geben. Ein Gastbeitrag vin Christian Burtscher
Maximilian Mayr-Melnhof bleibt bei Klage
Gastbeitrag:
Christian Burtscher:
Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung Maximilian Mayr-Melnhof gegen Dr. Wolfgang Sonntagbauer“ am kommenden Montag, dem 27. Oktober 2008.
Salzburg im Herbst 2008:
Maximilian Mayr-Melnhof betreibt weiter seine Klage gegen Wolfgang Sonntagbauer, der vehement gegen die „Forstautobahn“ Untersberg aufgetreten ist. Wolfgang Sonntagbauer steht am Montag als Beklagter vor Gericht.
Es sind schwierige Zeiten für diejenigen, die sich für Umweltschutz und den Menschen zuträgliche Lebensbedingungen einsetzen. Die Unterlassungsklage von Maximilian Mayr-Melnhof mit einem nunmehr vom Gericht von € 10.000,-- auf € 5.000,-- herabgesetzten Streitwert wird am Montag, dem 27. Oktober, ab 9,00 Uhr beim Bezirksgericht Salzburg verhandelt. Voraussichtliche Dauer der Verhandlung: 2,5 Stunden.
Zur Erinnerung: Wolfgang Sonntagbauer hat im Sommer 2007 mit mir brutale Eingriffe im Landschaftsschutzzgebiet Untersberg aufgezeigt. Dafür war es notwendig, die Straße zu betreten. Die BH Salzburg-Umgebung hatte diese „Forstautobahn“ genehmigt – wie sich durch unsere Bemühungen später herausstellte: In weiten Teilen rechtswidrig! Da hatte Herr Maximilian Mayr-Melnhof schon Klage gegen Wolfgang Sonntagbauer eingebracht. Dabei blieb er auch, als Wolfgang Sonntagbauer in der vorbereitenden Tagsatzung eine Erklärung angeboten hatte, die „Forstautobahn“ nicht wieder betreten zu wollen. Herr Mayr-Melnhof sollte die bisherigen Verfahrenskosten übernehmen. Nun sind Zeugen über Zeugen geladen für einen Prozess, in dem wir uns mit
M.T. Cicero fragen: Cui bono?
Nur: Worin liegt das Vergehen – im verheerenden Eingriff „Forstautobahn“ oder im Aufzeigen dieses Eingriffs?
St. Leonhard, den 25. Oktober 2008 Christian Burtscher e.h
Nachtrag: Das Urteil wird in 4 - 6 Wochen erwartet.
Untersberg mit neuer Forstautobahn
Untersberg Forstautobahn ist ein Schwarzbau
Seit August 2007 verfolgten Naturschützer den Bau der Forstautobahn im Landschaftsschutzgebiet Untersberg auf österreichischer Seite.Die Behörden zeigten sich wenig auskunftsfreudig und auch der Eigentümer, Herr Mayr-Melnhof, war wenig aufgeschlossen. Bei der Anhörung im Salzburger Landtag am 31.01.2008 stellte sich heraus, dass zahlreiche Genehmigungen fehlten und es sich überwiegend um einen Schwarzbau handelte.