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Ortsgruppen

Bürgerbeteiligung und Präklusion

EU Beschwerde:

Gemeinde Altrip bricht Lanze für effektivere Bürgerbeteiligung bei Großverfahren

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte hat für die Gemeinde Altrip/Rheinland-Pfalz

(12.11.2012) bei der Kommission der Europäischen Union eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung von Europarecht durch so genanntePräklusionsvorschriften im Fachplanungsrecht eingereicht. Die Beschwerde richtet sich damit gegen eine zentrale rechtliche Verfahrensstruktur des Umweltrechts.

Die Beschwerdeführerin geht davon aus, dass aufgrund der Beschwerde Tausende von Betroffenen der Weg zu den Gerichten wegen der Überprüfung von umweltrelevanten Projekten erheblich erleichtert und die Bürgerbeteiligung effektiver wird.

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msp - Mülldrehscheibe im Kurbezirk

Das Genehmigungsverfahren der Abfallanlage im Kurbezirk Bad Reichenhall-Türk und seine Auffälligkeiten:

Inbetriebnahme ohne geforderte Auflagen in Brand- und Abwasserschutz !!!

Landrat Georg Grabner (CSU) sieht keinen Handlungsbedarf!!!

(19.10.2012) Am 08. Juni 2012 hat der Entsorgungsbetrieb auf dem neu erworbenen Gelände in Türk-Marzoll den Betrieb aufgenommen. Ein geradezu symbolträchtiges Datum – wurde doch exakt zwei Jahre zuvor dem Reichenhaller Stadtrat die problematische Beschlussvorlage des Stadtbauamts von Stadtbaumeister Thomas Knaus zu den – damals noch deutlich umfangreicheren – Ansiedlungsplänen dieser Firma präsentiert. Von einer „Verlagerung“ des Betriebs in das Marzoller Gewerbegebiet war in der genannten Vorlage die Rede; eines Betriebs, der sich mit der Sammlung, Lagerung, auch der Zerkleinerung und Verpressung von „Papier, Karton, Gipskarton, Kunststoff, Metallen, Holz, Abbruchabfällen“ usw. befasse. Die Beschlussvorlage verwies nicht auf die unglaublichen Mengenunterschiede der Jahresdurchsatzmengen, damals noch über 100.000 t  – im Vergleich zu ca. 3000 t in Bayerisch Gmain - und die bis zu 1000 t gefährlichen Abfälle, u.a. Asbest! Auf dieser Basis sollten die Bürgervertreter sich eine Meinung bilden! Im guten Glauben schloss sich der Stadtrat dem Vorschlag des Stadtbauamts an; mehrere Monate später, im Februar 2012, nachdem die Diskrepanzen zwischen Beschlussvorlage und Realität offenbar geworden waren, nahm er seine eigene Entscheidung mit deutlicher Mehrheit wieder zurück. Unsere Behörden scheinen weit davon entfernt, aus diesem blamablen Vorfall irgendwelche Lehren für die Zukunft ziehen zu wollen. Sie machen weiter wie zuvor. Auch die von Oberbürgermeister Dr. Herbert Lackner bei der Bürgerversammlung im November 2011 in Marzoll gemachte Ankündigung, sich um Alternativstandorte zu bemühen, blieb ein leeres Versprechen.

 

·       Bei angeblicher Existenzgefahr geht es beim Landratsamt auch mal ohne Nachweise…

   Wie lässt es sich sonst erklären, dass zum Zeitpunkt, als der Abfallentsorger den Betrieb aufnehmen durfte, ein Großteil der erforderlichen Auflagen niemals überprüft worden war? Sogar noch am 1. August 2012, als der Betrieb bereits knapp zwei Monate lang lief, konnten die Landratsamts Mitarbeiter zwei Vereinsmitgliedern, die ihr Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen wollten, keine Prüfungsunterlagen vorweisen!! Ob der Entsorgungsbetrieb sich während der letzten Monate an die Auflagen zur Betriebsgenehmigung gehalten hat, ob es sich in Zukunft an sie zu halten gedenkt, oder ob man evtl. erst höflich den Zeitpunkt abwarten möchte, wann das Unternehmen sich mit den diversen Überprüfungen einverstanden erklärt, steht derzeit wohl noch in den Sternen.

   Wie lässt es sich erklären, dass das Landratsamt den Entsorgungsbetrieb mit einem derartigen Höchstmaß an Nachsicht und Milde behandelt? Oder ist es etwa nicht als überaus nachsichtig zu bezeichnen, wenn das Landratsamt am 25. Juni gegen die Klagen der Anwohner den Sofortvollzug der Betriebsgenehmigung anordnet – und zwar mit Berufung auf Sachverhalte, die allein von der Firma selbst zu verantworten sind? Oder ist es am Ende gar als eine Art von höherer Gewalt zu verstehen, wenn ein umsiedlungswilliges Unternehmen zu früh seinen alten Mietvertrag kündigt, ohne zu wissen, ob es das Genehmigungsverfahren am neuen Standort überhaupt bestehen wird? Reicht ein derart einfaches Manöver in Zukunft aus, um vom Landratsamt in immissionsschutzrechtlichen Verfahren den Sofortvollzug von Betriebsgenehmigungen zu erwirken? Das wären in der Tat recht merkwürdige Verhältnisse.

 

·    Hinweise eines international anerkannten Gutachters zum Brandrisiko werden ignoriert…..

 Wie lässt es sich erklären, dass das Landratsamt den Stimmen anerkannter Experten nach wie vor keinerlei Beachtung schenkt? Der Verein „Lebenswertes Bad Reichenhall e.V.“ hatte bei Dipl.-Ing. Prof. Dr. Walter Kittl (Salzburg) ein Gutachten bzgl. der Brandlasten der in der Anlage gelagerten Stoffe in Auftrag gegeben. Es zeigt klar und deutlich die Unvollständigkeiten und Fehler des Brandschutznachweises auf, welchen das Landratsamt der Betriebsgenehmigung zugrunde gelegt hat, sowie die viel zu kleine Fläche in Türk für eine derartige Anlage. Die Einschätzung des international anerkannten Experten, den das österreichische Justizministerium als allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Brandschutzwesen anführt, wurde vom Landratsamt keines Kommentars gewürdigt. Dies kann allerdings  insofern kaum verwundern, als man ja auch zuvor bereits die Stimmen einer Petition von etwa 1800 Bürgern, dabei ca. 30 Bad Reichenhaller Ärzte, gegen das Vorhaben geflissentlich ignoriert hat.

 

   Mit der Genehmigung von bis zu 84 000 t Jahresdurchsatzmenge wird dem Betrieb zu Aufwuchs und Vergrößerung die Tür geöffnet. Bereits jetzt klagen Anwohner über regelmäßige Lärm- und Geruchsbelästigungen, auch außerhalb der Betriebszeiten. Wohin diese Situation künftig führen wird, mag sich jeder Leser selbst ausmalen.

 

   Zahlreiche Bürger des Staatsbades sind vom Verhalten unserer Behörden in dieser Frage tief enttäuscht. Nachdem die bisherige Erfahrung auch keine Hoffnungen auf eine bessere Zukunft gewährt, sehen wir uns nunmehr veranlasst, unsere Bedenken der Öffentlichkeit mitzuteilen. Landrat Georg Grabner (CSU), Abteilungsleiter Florian Kosatschek und Herr Andreas Gabriel als Vertreter des Kreisbrandrates sehen trotz erheblicher Belastungen und nachweislicher Risiken für die Anwohner keinen Handlungsbedarf.  Falls es im weiteren Verlauf doch noch zu Einsichten kommt, wird es uns eine Freude sein, unsere Meinung korrigieren zu dürfen. Bis dahin aber halten wir es für unsere Pflicht, als Bürger gegen öffentliche Vorgänge zu protestieren, welche uns und vielen weiteren Bürgern unbegreiflich erscheinen.

 

Für den Verein „Lebenswertes Bad Reichenhall e. V.“

 http://www.lebenswertes-bad-reichenhall.de/

 

Dipl.-Ing. Manfred Hofmeister, Dipl.-Betrw. (FH) Norbert Scheuerer, Studiendir. i. R. Adolf Schäfer, Sylvia Hoyer, Kilian Spiethoff, Helga Hainz, Dipl.-Ing. Herbert Fröhlich

Verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Ing. M. Hofmeister, Kohlerbachstr. 51, 83435 Bad Reichenhall, 08651 2397

Leserbrief

Wohnbebauung statt Abfallbetrieb in Marzoll ist zu befürworten

 

ReichenhallerTagblatt – Stadtrat erteilt Entsorgungsbetrieb eine Absage

 

(28.6.2011) Voraussetzung ist natürlich, dass es dafür einen echten Bedarf gibt. Logisch, dass eine Gesellschaft, die Abfall produziert, diesen auch behandeln und entsorgen muss. Es stellt sich allerdings die Frage, ob in einer Kurstadt wie Bad Reichenhall auch der Müll aus Nachbarlandkreisen wie Traunstein und Salzburg gesammelt, behandelt und entsorgt werden muss, wie es die Firma msp mit ihrer Betriebserweiterung in Marzoll plant.

 

Der Abfallmarkt ist ein heiß umkämpfter und mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die noch in diesem Jahr erfolgen soll, wird eine neue Goldgräberstimmung einsetzen. Dort ist eine weitere Liberalisierung vorgesehen, so dass den Kommunen peu a’ peu die Hoheit über die Abfallströme auch aus den Privathaushalten entzogen wird. Am 9. Juni 2011 hat der Bayerische Landtag zwei Anträge der Freien Wähler und der SPD mit den Stimmen der GRÜNEN und zahlreicher CSU Abgeordneter beschlossen, die die Staatsregierung auffordern, entsprechende Bestrebungen im Bundestag und Bundesrat zu verhindern. Nur so kann verhindert werden, dass der abfallwirtschaftliche Gewinn privatisiert, Verlustgeschäfte kommunalisiert werden und letztlich der Bürger die Zeche zahlen muss, heißt es in der Antragsbegründung der Freien Wähler.

 

Der Stadtrat wäre also gut beraten, eine Gewerbefläche dieser Größenordnung für Abfallfirmen nicht zu eröffnen, denn einmal begonnen, werden sich wie auch immer geartete Betriebserweiterungen kaum verhindern lassen. Das wird Stadtrat Friedrich Hötzendorfer ebenfalls erkannt haben, als er dem Antrag auf Ablehnung doch noch zustimmte, obwohl er zunächst allen anderen Stadträten die Fähigkeit abgesprochen hatte, lesen zu können bzw. Gedächtnisschwund attestierte.

 

Warum also ein Abfallbetrieb an einem Standort, der für Wohnbebauung eine wesentlich bessere Eignung hat?

Abfallanlage Marzoll: Bürger setzen sich zur Wehr

Peinliche Enthüllung beim Infoabend

msp distanziert sich von Antragsunterlagen

 

(17.3.2011) Marzoll. Bund Naturschutz, GRÜNE und die Bürgerinitiative „Lebenswertes Marzoll“ hatten am Mittwoch zum Informationsabend mit Klaus Koch vom Umweltnetzwerk in Hamburg in den Schloßberghof eingeladen. Vorausgegangen war das immissionsschutzrechtliche Verfahren für eine Abfallanlage in Marzoll Türk auf dem Gelände der ehemaligen Speditionsfirma Geigl, über dass die Bürger und auch der Reichenhaller Stadtrat nur äußerst mangelhaft informiert waren.

BN-Ortsgruppenvorsitzender Michael Nürbauer gab eine kurze Einführung zum aktuellen Sachstand.

Bereits während der Auslegung hatte sich das Landratsamt ausgesprochen zurückhaltend in seiner Informationspolitik gezeigt. So wurde dem Bund Naturschutz nach Ablauf der Auslegungsfrist die Einsicht in die Unterlagen verweigert, wie Bürger versicherten, wurden manchem zwei und anderen drei Ordner zur Verfügung gestellt. Dabei wäre es nach dem Umweltinformationsgesetz problemlos möglich gewesen, die Unterlagen auch nach Beeindigung der Auslegungsfrist zur Einsicht  zu geben. Statt dessen versicherte sich das Landratsamt bei der vorgesetzten Behörde, dass sie sich dafür vier Wochen Zeit lassen können. Dann ist die Einspruchsfrist (7. März) vorüber.

Zwar konnten dem BN von der Bürgerinitiative nur die Betriebs- und Anlagen Beschreibung vom 30.07.2010 zur Verfügung gestellt werden, aber schon die hatte es in sich. Handschriftlich waren die Mengenangaben für zahlreiche Abfallstoffe mit Hinweis auf ein Gutachten vom 13.12.2010 ( dieses wurde nicht zur Einsicht frei gegeben) handschriftlich geändert worden. Statt der zunächst beantragten maximalen täglichen Anlieferungsmengen von 521 Tonnen waren nun 1.795 Tonnen möglich. Die maximale tägliche Anlieferungsmenge besonders überwachungsbedürftiger Abfälle erhöhte sich von 65 Tonnen auf 130 Tonnen.

 

In der Debatte bestritten die Geschäftsführer die Mengenangaben vehement, konfrontiert mit den Unterlagen äußerten sie, dass sie für Änderungen ihrer Unterlagen durch das Landratsamt nicht verantwortlich seien. Das bedeutet, dass das Landratsamt die Mengen ohne Einverständnis des Antragstellers geändert hat.

Übersicht der Abfälle

Aber das war nur ein Teil der Mängel. Nach Recherche von Herrn Koch gehören solche Abfälle sowie Schredderanlagen zur Bauschuttaufbereitung in ein Industriegebiet, hier ist aber ein Gewerbegebiet ausgewiesen. Diese Rechtsauffassung wurde ihm in einem Schreiben der Obersten Baubehörde vom 14.03.2011 bestätigt.

 

Darüber hinaus sind Lagerplätze vermischter Abfälle mit Holz und Plastik aus Haushalten immer auch brandgefährdet durch Selbstentzündung. Die Stellungnahme des Kreisbrandmeisters durfte nicht eingesehen werden, dabei geht es um öffentliche Sicherheit. Wie Herr Koch außerdem recherchierte, hat die Firma msp keine Zertifizierung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Dazu sagten die msp-Geschäftsführer, dass sie diese sehr wohl besitzen, und zwar für den Transport. Für die Lagerung beantragen sie die Zeretifizierung, sobald sie den Lagerplatz in Marzoll Türk eingerichtet haben.

 

Obwohl das Natura 2000-Gebiet Marzoller Au unmittelbar angrenzt, wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht. Die Ausgleichsflächen wollte die Firma nur für 20 Jahre notariell sichern.

Die Wasserwirtschaft wurde nicht gehört, dabei können im Brandfall stark giftige Abwässer entstehen, die in die Kanalisation, Kläranlage und Gewässer gelangen würden - auf Kosten der Allgemeinheit!

Der Bauschutt soll beim Schreddern zur Bindung der Stäube berieselt werden. Die Abwässer würden in die Kläranlage gelangen, aber von einer solchen Planung hörte der Leiter der Kläranlage an diesem Abend das erste Mal.

 

Zur Debatte stand auch das Kurgebiet und inwieweit dessen Qualität durch eine solche Anlage beeinträchtigt wird. Zwar sahen die Betreiber mit Hinweis auf das bestehende Gewerbegebiet keine Probleme. Im Gegensatz zu Kurdirektorin Gabriella Squarra. Sie verwies darauf, dass Bad Reichenhall nicht nur Kurgebiet sondern Heilklimatischer Kurort für Atemwegserkrankungen ist. Hier gaben die Marzoller den anwesenden Stadträten mit auf den Weg, eine einheitliche Ausweisung auf den Weg zu bringen, denn Spazier- und Wanderwege für die Kurgäste führen auch durch Marzoll.

 

Debattiert wurde auch das Thema Lärm und Betriebszeiten. Hier sahen die msp Geschäftsführer Vorteile im Vergleich zur Spedition, da dieser ein 24 Stunden –Betrieb genehmigt ist. Für den Betrieb der Shredderanlagen haben sie nur wenige Tage im Jahr beantragt, so dass sich die Beeinträchtigung in Grenzen hält. Auf die Frage, wie dies denn gesichert sei, äußerten die Geschäftsführer, dass dies vom Landratsamt kontrolliert werde.

Man erinnere sich – das Landratsamt ändert handschriftlich die Antragsunterlagen der Firma msp ohne deren Zustimmung und jetzt sollen die Bürger glauben, das Landratsamt kontrolliere die Firma auf Einhaltung des Bescheids im Interesse der Bürger.

Dabei kontrollieren sie (Landratsamt) nicht einmal Schwarzbauten – siehe Fall Weibhauser in Bischofswiesen.

Antrag msp vom 30.07.2010

Antrag auf Einsicht Bund Naturschutz KG BGL

Antwort Landratsamt BGL

Tabelle beantragte Abfallmengen