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Verwaltungsgericht gibt BN Recht

BN reicht Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) ein

(04.07.2020) In einer seiner wenigen Pressemittelungen veröffentlicht das Verwaltungsgericht seinen Beschluss zum Eilantrag des BN gegen den geplanten Ausbau des Salettls am Watzmannhaus und teilt die Position des BN, dass es sich um eine nach dem Nationalparkplan unzulässige Erweiterung handelt. Ausführlich berichten u. a. SZ, Münchner Merkur (MM) und Passauer Neue Presse. Das Reichenhaller Tagblatt(RT) veröffentlichte einige Tage später ein Interview mit dem Hüttenreferenten der DAV Sektion München, die der Richtigstellung bedarf.

Duelle sind keine Lösung

Am 16. Juni 2020 veröffentlichte das Reichenhaller Tagblatt (RT) unter der Überschrift ‚Duell in luftiger Höhe‘ ein Interview zum Beschluss des Verwaltungsgerichts wegen des Salettls am Watzmannhaus mit dem Hüttenreferenten der DAV Sektion München, Thomas Gesell.

Da das RT die sachliche Richtigstellung des BN nicht veröffentlichte, hier der Text:

Der BUND Naturschutz (BN) hatte gegen die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Watzmannhaus durch die DAV-Sektion München keine Einwände mit Ausnahme der Erweiterung des Salettl’s. Die Ausführungen des Hüttenreferenten und für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Mitarbeiters der DAV Sektion München, Herrn Gesell, bedürfen in Teilen der Ergänzung bzw. Richtigstellung.

RT: Beim Bund Naturschutz (BN) heißt es, dass es bislang kaum Gespräche zwischen DAV und BN gab. Wie zuversichtlich sind Sie, dass es künftig Gespräche geben wird?

Gesell: Auf Initiative der Sektion München fanden bereits drei Abstimmungsgespräche zwischen Bund Naturschutz und der Sektion München in den Geschäftsräumen der Sektion statt.

BN: Der BN weiß nicht, wie der Redakteur zu der Aussage kam, dass es kaum Gespräche zwischen DAV und BN gab.Es fanden zahlreiche Gespräche – auch ein von der CIPRA moderiertes - sowie mehrere Hintergrundgespräche auch mit dem Hauptverband statt, weil es natürlich kein Interesse daran gibt, sich vor Gericht auseinanderzusetzen. Auch im Landratsamt fand ein solches Gespräch statt. Dass die Gespräche auf Initiative der DAV-Sektion München stattfanden, ist die Sichtweise von Herrn Gesell. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind immer mit großem zeitlichen und auch finanziellem Aufwand verbunden. Aber es ist für den BN von grundsätzlicher Bedeutung, welche Erweiterungen in der Kernzone des Nationalparks gemacht werden dürfen.

CIPRA = Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA – französisch für Commission Internationale pour la Protection des Alpes – ist eine nichtstaatliche Dachorganisation mit über 100 Organisationen im gesamten Alpenraum. Sie setzt sich für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen ein (wikipedia)

Gesell: Wir haben in den Gesprächsrunden ausführlich unser geplantes Bauvorhaben vorgestellt und erläutert, Rückfragen beantwortet und in nahezu allen Punkten zunächst auch die notwenigen Kompromisse erzielen können.

BN: Als Kompromiss wertete die Sektion München zum Beispiel die Verkürzung des Anbaus um 160 cm. In den Medien war zuvor erklärt worden, dass dies aus Statik – und Kostengründen erfolgte. In dem Gespräch in den Räumen der Sektion wurde aber erklärt, dass man dies auf Grund unserer Klage geändert habe.  Die Gründe -Statik und Kostenfrage werden aber auch in der Begründung des Verwaltungsgerichtes genannt.

Gesell: Leider Gottes wurden die in den einzelnen Gesprächsrunden erzielten Kompromisse im Nachgang wiederholt vom Bund Naturschutz revidiert.

BN: Bezüglich der Erweiterung der Sitzplatzkapazität um die Übernachtungszahlen erhöhen zu können, gab es nie einen Konsens oder Kompromiss, da der BN der Argumentation von Landratsamt und DAV Sektion nicht folgen konnte. Von daher ist es erfreulich, dass das Verwaltungsgericht sich in seiner Begründung dieser Fragestellung ausführlich widmet. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung des Salettl’s weder unter den Begriff Sanierung noch Modernisierung fällt. Sanierung ist die Behebung von Mängeln zur Wiederherstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, die Modernisierung schließt nur Maßnahmen zur Beseitigung von Mißständen ein, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes beeinträchtigen. Die Erweiterung des Salettl’s ist weder eine Sanierung noch eine Modernisierung sondern dient der erstmaligen Herstellung eines neuen Zustandes. Dies müsse als Kapazitätssteigerung gewertet werden, weil ansonsten Hütten, die keine Übernachtungs- sondern nur Sitzplätze haben, unbegrenzt mit dem Argument erweitern, es stelle keine Kapazitätssteigerung dar. Erweiterungen sind aber nach dem Nationalparkplan unzulässig und nicht gewollt.

Von daher wünscht sich der BN, dass die DAV Sektion und das Landratsamt ihre Sichtweisen an den vom Verwaltungsgericht vorgegebenen Fakten orientieren und es möglichst schnell zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung kommt. Die Ankündigung der DAV Sektion, den Beschwerdeweg zum Verwaltungsgerichtshof zu gehen, ist da sicher keine hilfreiche Idee.

In Abstimmung mit Landesvorsitzendem Richard Mergner

SZ: https://www.sueddeutsche.de/bayern/muenchen-urteil-watzmannhaus-alpenverein-1.4931950

RT: https://plus.pnp.de/lokales/landkreis_traunstein/3708197_Duell-in-luftiger-Hoehe.html

mm: https://www.merkur.de/bayern/watzmannhaus-berchtesgadener-alpen-dav-streit-bund-naturschutz-bayern-berghuette-13793856.html

 

 


Stellungnahme Erweiterung Watzmannhaus

Stelllungnahme des BN zur Erweiterung des Watzmannhauses vom 16.11.2018

 Informationen der Schweizer Vogelwarte

Vögel und Glas

(19.11.2018) Als anerkannter Naturschutzverband bedanken wir uns für die Verfahrensbeteiligung und geben im Namen des Landesverbandes folgende Stellungnahme dazu ab:

In der vorliegenden Form lehnt der BUND Naturschutz das Bauvorhaben nach wie vor ab.

Begründung:Die vorgelegten Unterlagen sind nach wie vor unvollständig und das Vorhaben muss abgelehnt bleiben, bis die offenen Fragen geklärt bzw. die Defizite beseitigt sind.

Als Teil des Naturschutzverbandes DAV erwarten wir von der Sektion München, dass die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden, da der Natur- und Umweltschutz zu den Vereinszwecken des DAV gehört. Dies gilt umso mehr, da die Baumaßnahmen in der Kernzone eines Nationalparks, FFH- und SPA-Gebietes geplant ist. Bereits im Rahmen der Planaufstellung hätte die Sektion München zwingend die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Standards zum Artenschutz berücksichtigen müssen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf unsere Schriftsätze verweisen, die wir in den Verfahren beim VG München unter den Aktenzeichen M 1 SN 18.2253 und M 1 K 18.2252 und beim BayVGH unter dem Aktenzeichen 1 CS 18.1964 eingereicht haben. Die dortigen Ausführungen zu den umweltrechtlichen Belangen machen wir zum Gegenstand unserer hiesigen Stellungnahme. Die dort genannten Verstöße gegen die Alpen- und Nationalparkverordnung würden im Wesentlichen auch im Falle der Genehmigung des jetzigen Vorhabens eintreten. Eine Befreiung von den Verboten kommt nicht in Betracht, da die Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 BNatSchG nicht erfüllt sind.

Auch in der jetzt vorgelegten Tektur kragt der Anbau über die Hangkante hinaus.

1.       Laut NP-Verordnung gilt, dass bei zulässigen baulichen Maßnahmen eine landschaftsgebundene und örtlich gewachsene Bauweise einzuhalten (§10 Nr. 7) ist.

Wir verweisen hier nochmals auf die damalige Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde bei den Baumaßnahmen an der Wasseralm: ‚Aus Gründen des Landschaftsbilds das Gebäude in der vorherrschenden volkstümlichen Bauweise der Alpen zu errichten (Schindeln, Holzdachrinnen, etc.) ist.“ Ein Halbrundbau mit Rundumverglasung entspricht dieser volkstümlichen Bauweise definitiv nicht. Im Gegensatz zu der geplanten breiten Fensterfront hat das Salettl Sprossenfenster.

2.       Weitere Beeinträchtigungen durch die Rundumverglasung wie Vogelschlag und Lichtverschmutzung u. a. zum Nachteil der Nachfalter kommen hinzu.

Obwohl bei dem Gespräch im Landratsamt am 9.8.2018 auf das Risiko des Vogelschlags durch die geplante Rundumverglasung hingewiesen wurde, gibt es in der jetzt ausgelegten Planung keine Hinweise auf Vogelschutzmaßnahmen. In einem wenige Tage später geführten Telefonat zwischen dem Hüttenreferenten der DAV Sektion München, Herrn Gsell, und der BN Kreisvorsitzenden BGL, Frau Poser, wurde zudem auf die Beeinträchtigung der Nachtfalter durch die Lichtverschmutzung hingewiesen. Auch dazu finden sich in den Planungsunterlagen keine Ausführungen oder Vermeidungsmaßnahmen.

3.       Selektive Unterlagen

Bereits im ersten Baugenehmigungsverfahren waren die Unterlagen sehr vage und es hat sich eigentlich nichts geändert. So ging die Landesanwaltschaft in ihrer Klageschrift an den BayVGH davon aus, dass der BN davon hätte ausgehen müssen, dass es eine Baugenehmigung geben wird, weil auch Brandschutzmaßnahmen beantragt waren. Den dem BN zur Verfügung gestellten Unterlagen war aber damals dazu nichts zu entnehmen. Auch die Ausweitung der Übernachtungszahlen war nicht genannt, es ging nur um Frühstücksplätze (nirgends frühstücken alle zur gleichen Zeit, außer in autoritär geführten Einrichtungen). Dem Reichenhaller Tagblatt war im August 2018 hingegen eine Projektmappe überreicht worden, die weder dem Landratsamt, noch dem Nationalpark oder dem BN vorliegen. Hieraus ging hervor, dass infolge der Umbaumaßnahmen eine deutliche Steigerung der Übernachtungszahlen erreicht werden soll. Dies ist im hiesigen Verfahren zu berücksichtigen. Dem Nationalparkplan kann entnommen werden, dass eine Kapazitätssteigerung in den Schutzhütten unbedingt vermieden werden soll. Selbst wenn die jetzigen Bedingungen die Hüttenbetreiber dazu zwingen, die Übernachtungskapazität nicht voll auszuschöpfen, würden die geplanten Umbaumaßnahmen faktisch zu einer Erhöhung der Übernachtungszahlen und damit zu einer Erhöhung der Kapazität führen. Davon abgesehen führt auch die Erweiterung des Gaststättenraums und die Erweiterung der Terrasse zu einer Kapazitätssteigerung zumindest hinsichtlich der Tagesgäste. Im Gegensatz zur Vorplanung wurde in den jetzigen Plänen die Freischankfläche deutlich erweitert.

4.       Abgrabungen für den Salettlneubau, Ausgrabungen für Zisterne

Für den Salettlneubau ist nach den Planungen eine Abgrabung erforderlich. Ursprünglich sollte dieses Material für den Terrassenneubau verwendet werden. Jetzt wird dort für den Unterbau eine 73m³-Zisterne vorgesehen, d. h. es fällt weiteres Aushubmaterial an. Außerdem wird erheblich in den Boden eingegriffen. Die Terrasse ist im floristisch hochwertigsten Biotop des Nationalparks geplant. Eine saP und ein landschaftspflegerischer Begleitplan sind deshalb zwingend notwendig. In den Unterlagen fehlen jegliche Angaben zur Menge des Abbruch- und Aushabmaterials. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Volumen des gebrochenen Felses deutlich größer ist als der Fels und sich auch nicht auf das ursprüngliche Volumen verdichten lässt.

Insgesamt wird durch das Vorhaben gegen folgende Verbote der Alpen- und Nationalparkverordnung verstoßen:

-        Verbot, Bodenbestandteile abzubauen, Grabungen oder Sprengungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 APNV)

-        Verbot des § 9 Abs. 1 Nr. 3 (Verbot, Lebensbereiche (Biotope) der Pflanzen und Tiere zu stören oder zu verändern),

-        Verbot des § 9 Abs. 2 Nr. 1 (Verbot, Pflanzen jeglicher Art zu entnehmen oder zu beschädigen)

-        Verbot des § 9 Abs. 2 Nr. 2 (Verbot freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zum Fang der freilebenden Tiere geeignete Vorrichtungen anzubringen, diese Tiere zu fangen oder zu töten, Brut- und Wohnstätten oder Gelege solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen) und

-        Verbot des § 9 Abs. 3 Nr. 1 (Verbot, bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern, abzubrechen oder zu beseitigen).

5.       Kläranlage und Fäkalienentsorgung
Zwar wurde die Kläranlage mit Mitteln der Deutschen Umweltstiftung ausgebaut, aber in dieser Höhenlage, den stark wechselnden Temperaturen und den wetterbedingt stark variierenden Besucherströmen ist die Funktionsfähigkeit stark eingeschränkt. Durch Hören-Sagen erfuhr der BN davon, dass deshalb über einen Kanalanschluss zur Bundespolizeiniederlassung nach Kühroint zwischen dem DAV und dem Niederlassungschef beraten wurde. Eine solche Leitung würde wieder neue erhebliche Eingriffe in der Kernzone des Nationalparks nach sich ziehen. Wenn jetzt mit dem Umbau die Übernachtungskapazitäten sowie die Terrassenplätze deutlich gesteigert werden, muss davon ausgegangen werden, dass auf Grund des gestiegenen Fäkalienanfalls der Bau einer Kanalisation als unabdingbar für den Umweltschutz gefordert wird. Dies gilt umso mehr, als die Umbaumaßnahmen in jedem Fall auch nach den jetzigen Planunterlagen mit einer Kapazitätserweiterung verbunden sind. Auch wenn vom DAV bestritten werden sollte, dass die Übernachtungszahlen gesteigert werden sollen, ist in jedem Fall eine Steigerung der Tagesgäste durch mehr Plätze im Gastraum und auf der Terrasse zu erwarten. Dies bedeutet auch eine Erhöhung der Abwassermenge.

Nur durch eine offene Information inclusive der erforderlichen Angaben über Art und Umfang des Projektes kann der BN dazu eine fundierte Stellungnahme abgeben. Außerdem wird dem Bauherrn dringend nahe gelegt, auf das Gesprächsangebot des BN einzugehen und umweltverträgliche Umplanungen vorzunehmen.

Mit naturfreundlichen Grüßen

Gez. Rita Poser


Watzmann braucht keine Event-Architektur

(23.07.2018) Der Watzmann ist so bekannt, dass er diese Event-Architektur nicht benötigt.

Die Nationalparkverordnung regelt ganz klar, dass bei zulässigen baulichen Maßnahmen eine landschaftsgebundene und örtlich gewachsene Bauweise einzuhalten (§10 Nr. 7) ist.

Der BUND Naturschutz hat seine Stellungnahme zum Neubau des Salettls im Juni 2014 beim Landratsamt eingereicht und wegen der Architektur nicht zugestimmt.

Die Baugenehmigung des Landratsamtes datiert vom 16.02.2016, allerdings wurde der BUND Naturschutz erst auf Nachfrage im Januar 2018 darüber informiert, weshalb nur der Klageweg offen stand.

Am 11.05.2018 wurde über die Anwältin des BN die Klage und der Eilantrag beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Das Landratsamt ist der Auffassung, dass der BN sich regelmäßig nach dem Stand der Baugenehmigung hätte erkundigen müssen und die Anwältin der DAV-Sektion München meint, dass die Ortsgruppenmitglieder sich vor Ort über die Baumaßnahmen frühzeitig hätten kundig machen können.

Das wurde jetzt auch getan, allerdings waren die Erkenntnisse nicht die von der DAV-Sektion gewünschten.

 

Von den geänderten Plänen der DAV-Sektion München hat der BUND Naturschutz bis heute keine Kenntnis.

Stellungnahme des BN vom 4.06.2014

Stellungnahme des BN vom 17.06.2014

sz-artikel vom 20.07.2018

Berchtesgadener Anzeiger vom 25.7.2018

 


Flächenverbrauch und Klimaschutz

(16. November 2017) Bad Reichenhall, Bürgerbräu. Mit seinem Vortrag bei der Mitgliederversammlung der Kreisgruppe des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) warb der Landesbeauftragte des BN Richard Mergner für weniger Flächenverbrauch, mehr Klimaschutz und den Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft. Die Aktivitäten der Kreisgruppe konzentrierten sich vor allem auf Mängel beim Umbau des Jenners, die geplanten Wasserkraftwerke in der Saalach, der Ramsauer und Bischofswieser Ache sowie den Kauf eines Amphibienteichs in Vachenlueg. Auf Landes- und Europaebene wurden zahlreiche Aktivitäten gegen TTIP und CETA unterstützt. Bei den Neuwahlen wurde der Kreisvorstand bestätigt.

 

Als größte Herausforderung bezeichnete Richard Mergner den menschengemachten Klimawandel, der Bayerns Landschaften und besonders auch unsere Alpenidylle bedroht. Deshalb setzt ein breites Bündnis, dem auch der BN angehört, den Schwerpunkt auf den STOPP für die Kohle bei der Weltklimakonferenz in Bonn im November. Hier gibt es in Deutschland dringenden Handlungsbedarf, denn wir exportieren unterm Strich nach wie vor 9% des erzeugten Stroms auch aus großen Kohle-Dreckschleudern, die problemlos abgeschaltet werden könnten. Hauptgrund für die Zielverfehlung zur Reduktion des CO2-Ausstoßes sind die hohen Emissionen bei der Stromerzeugung.

Der weiteren Zunahme des Flächenverbrauchs ist mit der von Heimatminister Markus Söder vorangetriebenen Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Tür und Tor geöffnet, ist Mergner überzeugt. Das vom Bayerischen Innenministerium 2003 initiierte Bündnis zum Flächensparen, dem auch der BN angehört, wird so ad absurdum geführt. Besonders prekär ist, dass auch der Alpenplan aufgeweicht werden soll, um am Riedberger Horn eine Skischaukel verwirklichen zu können. Dabei, so Mergner, ergab eine repräsentative Umfrage von Emnid, dass nicht nur die Naturschützer sondern 91% der bayerischen Bevölkerung sich für den Erhalt des Alpenplans aussprechen.

Ein besonderes Lob hatte Richard Mergner für die genossenschaftliche Molkerei in Piding parat, mit der die Milchbauern vergleichsweise gut aufgestellt sind. Erfreulich ist auch die Vorreiterrolle beim Verbraucherschutz, die immer wieder übernommen wird, so seit 2010 mit dem Verzicht auf gentechnisch veränderte Futtermittel und jetzt mit dem Verbot für den Einsatz von Totalherbiziden wie Glyphosat auf den Grünland- und Ackerbauflächen der Milchlieferanten. Der BN selbst ist engagiert in der Europäischen Bürgerinitiative gegen Glyphosat. Weitere Schwerpunkte des BN im Bereich Landwirtschaft sind eine andere Förderpolitik zur Unterstützung der bäuerlichen Landwirtschaft und eine Agrarpolitik die das Bienen – und Insektensterben und damit auch den Vogelschwund stoppt. Hier ist die Politik gefordert, die Weichen neu zu stellen. Im Januar eines jeden Jahres demonstriert ein breites Bündnis anlässlich der Grünen Woche in Berlin für die bäuerliche Landwirtschaft und gegen die Agroindustrie mit ihrer Massentierhaltung, weil wir nur mit einer breiten Öffentlichkeit bei den verantwortlichen Politikern Gehör finden, schloss Richard Mergner seine Ausführungen.

In ihrem Jahresrückblick streifte Kreisvorsitzende Rita Poser die wichtigsten Aktionen der Kreisgruppe. Auch wenn inzwischen der gesamte Landkreis als Unesco-Biosphärenregion geführt wird, so lässt sich bei Baumaßnahmen eigentlich nirgends erkennen, dass Nachhaltigkeit und damit die biologische Vielfalt und die Ökosystemfunktionen besondere Berücksichtigung fänden. Es ist eher das Gegenteil der Fall, so die Kreisvorsitzende. Durch das Agieren von Landrat Grabner bei den Wasserkraftwerken am Felsentor und in der Bischofswieser Ache war der BN gezwungen, die geltenden Naturschutzgesetze des Freistaats und des Bundes vorm Verwaltungsgericht erfolgreich einzuklagen. Dabei gab es Unterstützung vom Fischereiverband und dem Landesbund für Vogelschutz. Als nächstes Wasserkraft-Projekt wird das Saalachkraftwerk an der Nonner Rampe erwartet, das von den Verbänden abgelehnt wird und im Falle einer Genehmigung ebenfalls beklagt würde. Ebenso wenig ist für den Naturschutz eine Rodung der Saalach-Auen zur Umsetzung der Straßenbaupläne von Max Aicher akzeptabel.

Jennerbau

Massiv enttäuscht wurden BN und LBV bei den Baumaßnahmen rund um die Jennerbahn durch den Bauherren, der Berchtesgadener Bergbahn AG. Immer wieder mussten grobe Abweichungen von den beantragten Bauplänen und Auflagen der Bescheide festgestellt werden. Dies vor allem zum Nachteil streng geschützter Arten, insbesondere des Birkhuhns, dessen Beeinträchtigung durch die Baumaßnahmen als erheblich eingestuft wurde. Durch bestimmte Auflagen in den Bescheiden u. a. zu den Bauzeiten wurde behördlicherseits die Einstufung ‚erhebliche Beeinträchtigung‘ des Vogelschutzgebiets auf ‚Beeinträchtigung’ reduziert. Nun werden aber mit immer neuen und zweifelhafteren Begründungen die Bauzeiten ausgeweitet um die Bautermine einzuhalten, obwohl in Zeiten mit geschlossener Schneedecke gemäß Bescheid die Bauarbeiten auf der Bergstation einzustellen sind. Stattdessen wird Salz gestreut.

Eine erfreuliche Mitteilung hatte die Kreisvorsitzende noch zum Schluss. Bei Vachenlueg im Amphibiengebiet wurde ein Fischteich gekauft und mit viel Fleiß konnten die zahlreichen Goldfische schon einmal herausgeangelt werden, so dass im nächsten Jahr die Amphibien wieder eine Chance haben dürften, nicht gefressen zu werden.

Nachdem Kassenprüfer Ulrich Scheuerl die Entlastung des Vorstands vorgeschlagen hatte und diese einstimmig angenommen wurde, konnte der Vorstand neu gewählt werden.

Bei den Vorstandswahlen wurden wiedergewählt: Rita Poser zur Vorsitzenden und Dr. Ernst Billmeier zum Stellvertreter, Dr. Wolf Guglhör zum Schriftführer, Ute Billmeier zur Schatzmeisterin, Paul Grafwallner zum Delegierten, Monika Wölfel, Peter Wörnle, Dr. Wolfgang Scherzinger, Peter Renoth, Andreas Burkhardt und Dr. Volker Diersche zu Beisitzern sowie Ulrich Scheuerl zum Kassenprüfer.


Acht junge Menschen sind im Berchtesgadener Land für die Natur unterwegs - Die Erde braucht Freunde

(21.8.17) Bad Reichenhall - Die Kreisgruppe Berchtesgadener Land des Bund Naturschutz Bayern e.V führt seit Montag, 21. August eine landkreisweite Werbeaktion für die lokalen Natur- und Umweltschutzprojekte durch.

Acht junge Studenten und Naturbegeisterte besuchen hierfür die Bevölkerung, um im persönlichen Gespräch den Nutzen einer Fördermitgliedschaft beim Bund Naturschutz zu schildern. "Seit vielen Jahrzehnten engagieren sich unsere Aktiven im Landkreis vor allem für frei fließende Flüsse, den Erhalt unserer großartigen Landschaft und den Artenschutz, erläutert Vorstandsmitglied Monika Wölfel. Die Unterstützung durch Fördermitgliedschaften sei hierbei ein ganz entscheidendes Mittel, um die politisch und wirtschaftlich unabhängige Arbeit des Vereins zu gewährleisten, erklärt Kreisvorsitzende Rita Poser. Ziel der Aktion ist es, zu den bereits bestehenden über 1.800 Mitgliedern und Förderern im Landkreis weitere aktive oder passive Unterstützer zu gewinnen.

Die jungen Menschen sind von Montag bis Samstag in der Zeit von 12-21 Uhr an den Haustüren unterwegs. Gut erkennbar zeigen sie sich durch ihre weißen T-Shirts des Bund Naturschutz in Bayern e.V. sowie ihren Mitarbeiter-Ausweisen und Tablet-Geräten. Bargeldspenden werden nicht angenommen. Für Fragen und Kontakt steht Rita Poser vom Bund Naturschutz, unter 08652 978767 zur Verfügung.


Gesucht sind Landschaftspfleger der besonderen Art

(11.07.2017) Wieder ist es soweit  die Ausbreitung bestimmter Pflanzen  einzudämmen oder zu verhindern.

Auf der Fahndungsliste:

Japan Knöterich

Indisches bzw. Drüsige Springkraut

Kanadische Goldrute

Riesenbärenklau

Beifuß-Ambrosia

 

Ungehindertes Ausbreiten bestimmter Neophyten trägt in so manchen Gebieten zu einer Verarmung der Pflanzen Bestände und der dazugehörigen Insektenwelt bei.

Zu beobachten  ist eine Landschaft mit Ufer &Flächen deckenden  Bambusähnlichen Knöterich, rosa blühenden Springkraut und goldgelbe Teppiche der Goldrute.

Gegen die hoch allergene Ambrosia, welche  schlimmste Auswirkung auf die Atemwege  der Menschen hat, ist es etwas aussichtsreicher Gehör und Mittel für die Bekämpfung zu bekommen. Bei größeren Vorkommen  besteht bei dieser Pflanze Meldepflicht.  Auch der Riesenbärenklau sorgt für genügend Aufmerksamkeit, da er gesundheitsgefährdend ist.

Den anderen schönen Übeltätern stehen leider nur wenige freiwillige „Landschaftspfleger“ gegenüber.  Manche haben Kontakt untereinander und sprechen sich ab. Andere sind unbekannte  Einzelkämpfer die ohne viel Aufsehens ihr auserkorenes Fleckchen Erde Pflegen.

Lohn für deren Bemühungen ist  die Freude an der wiederkehrenden Vielfalt und manchmal sogar Wildnis.

 

Achtung: Es gibt eine Verwechslungsmöglichkeit.  Die Ambrosia hat Ähnlichkeit mit dem Beifuß, dessen Blattunterseite  aber deutlich silbern erscheint.  Das Drüsige Springkraut hat als junges Pflänzchen Ähnlichkeit mit anderen Springkrautarten und die Goldrute steht oft Seite an Seite mit dem Wasserdost .  Der Japanische Knöterich ist meist nur mit seinen Kreuzungen zu verwechseln, die  aber unbedingt auch eingegrenzt werden müssten.

(Monika Wölfel)


KRÖTEN SAMMELN FÜR BAYERNS NATUR

 BUND Naturschutz startet Haus- und Straßensammlung 2016

(23.4.2016) „Kröten sammeln“ gehen von 25. April bis 1. Mai 2016 rund 30 000 Kinder, Erwachsene und Jugendliche. Sie bitten um Spenden für den BUND Naturschutz (BN).Es ist die größte derartige Aktion im Umwelt- und Naturschutzbereich in Bayern. Mit den Spendengeldern werden zum Beispiel Pflegemaßnahmen für Grundstücke am Abtsdorfer See oder das Engagement für Energiewende und Klimaschutz oder für gentechnikfreie Lebensmittel finanziert. Das Geld wird auch im wörtlichen Sinne für Kröten verwendet. Frösche, Molche und Kröten haben Hilfe dringend nötig. Denn bei ihren Frühjahrswanderungen laufen sie Gefahr, Opfer des Straßenverkehrs zu werden. Zum Glück gibt es die rund 6000 freiwilligen Helfer des BUND Naturschutz. Sie bauen Schutzzäune mit Unterstützung der zuständigen Ämter wie z. B. bei der Fischzuchtanlage in Karlstein auf und helfen den Tieren über die Straßen. Das rettet bayernweit jährlich rund 650 000 Amphibien das Leben, in Karlstein sind es ca. 400. Aber unverändert gibt es Gefahrenorte wie am Taubensee/ Wachterl, wo noch immer zahlreiche Amphibien überfahren werden und die dringend auf Abhilfe warten.

Das Rettungsnetz für die Wildkatze wird weitergeführt, nachdem mit dem Wildkatzenmonitoring 2015 eine erfreuliche Zunahme und Ausbreitung der Bestände dokumentiert werden konnte. ‚Und was wir natürlich hoffen‘, so Ortsvorsitzende Ute Billmeier, ‚dass beim nächsten Monitoring auch in unserem Landkreis die Wildkatze nachgewiesen werden kann.

Einmal im Jahr sammeln zahlreiche Helfer und Unterstützer an der Haustüre und auf der Straße Spenden, um diese und viele weitere Projekte zu finanzieren. „Bitte helfen Sie mit, dass wir uns weiterhin für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen können und spenden Sie für den BN. Jeder Euro zählt!“, appelliert Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BN, an alle Freunde der Natur. Spenden können auch direkt auf das Spendenkonto des BN, Konto-Nr. 88 44 000 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 700 205 00 mit dem Vermerk „Spende HuS-Naturschutz“ eingezahlt werden. Auch online sind Spenden möglich. Wer sich selbst bei der Sammelwoche für die Natur engagieren oder mehr über die Arbeit des BN wissen möchte, kann weitere Informationen über das Büro seiner Kreisgruppe anfordern. Bei der Kreisgruppe Berchtesgadener Land, Poststraße 23, in Bad Reichenhall oder unter www.berchtesgadener-land.bund-naturschutz.de können sich alle melden, die sich selbst gerne für den Erhalt unserer großartigen Natur und damit für eine lebenswerte Umwelt engagieren möchten.


Erlebnisberg Jenner muss hinterfragt werden

(13.10.2016) Bad Reichenhall, Bürgerbräu. Im Fokus der Mitgliederversammlung der Kreisgruppe des BUND Naturschutz (BN) standen der Arten- und Klimaschutz.

Die Aktivitäten der Kreisgruppe konzentrierten sich vor allem auf den geplanten Umbau des Jenners, die geplanten Wasserkraftwerke in der Ramsauer und Bischofswieser Ache sowie die Unterstützung der bäuerlichen Landwirtschaft. Auf Landes- und Europaebene wurden zahlreiche Aktivitäten gegen TTIP und CETA unterstützt. Das gemeinsame Naturwaldkonzept von BN und Greenpeace sieht auch im Landkreis Erweiterungsbedarf.

 

Die Jahresrückschau begann Kreisvorsitzende Rita Poser mit ausführlichen Informationen zum geplanten Bauvorhaben am Jenner. Die Kreisgruppe hatte sich sehr intensiv mit dem Vorhaben auseinandergesetzt, u. a.  auch weil der Nationalpark betroffen ist. Schon frühzeitig war ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht auf der Suche nach einem Kompromiss mit den Antragstellern hinzugezogen worden, Insbesondere ging es dabei um Eingriffe in den Lawinenschutzwald, eine neue Mittelstation mit Gastronomie am Beschneiungsbecken sowie ein Kindererlebnisland mit Schwerpunkt Skifahren sowie Auffüllungen im Bereich der Balz- und Einstandsplätze für das Birkwild im Bereich Kleiner Jenner. Erst im laufenden Planungsverfahren kam dann die Errichtung der Baustraße im Nationalpark hinzu. Nur weil deren Rückbau durch eine Bankbürgschaft besichert wird, auf die der Freistaat Bayern für eine Ersatzvornahme zurückgreifen könnte, gab es seitens der Naturschutzverbände keine weiteren Einwände. So positiv die Änderungen insgesamt sind, bleiben zahlreiche in das Landschaftsbild eingreifende Baumaßnahmen auf das Skifahren fokussiert. Damit werden weder Klimawandel noch Klimaschutz berücksichtigt, denn gerade die Berchtesgadener Alpen sind vom Temperaturanstieg wesentlich stärker betroffen als zum Beispiel die Zugspitze. So gingen dort die Tage mit Schneebedeckung größer als 30 cm von durchschnittlich 111 auf 102 Tage zurück, im Berchtesgadener Land von 111 auf nur noch 77 Tage, wie der Deutsche Wetterdienst in seiner Auswertung 2013 mitteilte.

 

Sehr zeit und  kostenintensiv sind die Auseinandersetzungen mit den geplanten Kleinwasserkraftwerken am Felsentor im Bergsteigerdorf Ramsau und in der Tristramschlucht in Bischofswiesen.

Seit 2009 läuft das Verfahren beim Wasserkraftwerk Ramsau am Felsentor. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht im November 2015 den Antrag auf sofortigen Baubeginn abgelehnt hatte, beschwerte sich der Antragsteller beim Verwaltungsgerichtshof. Aber auch dieser kam im September 2016 zu dem Ergebnis, dass der BN als Kläger im Hauptsachverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Ob das Hauptsacheverfahren noch 2016 stattfindet, ist ungewiss. Deutliche Kritik gab es von beiden Gerichten an der fehlerhaften Verfahrensführung des Landratsamtes.

‚Erst‘ seit 2014 muss sich die Kreisgruppe immer wieder mit den Planungen und Schwarzbauten in der Tristramschlucht in der Bischofswieser Ache auseinandersetzen. Trotz laufendem Planfeststellungsverfahren hatte das Landratsamt im August 2016 einen Bescheid für den Einbau von Spundwänden erlassen. Dagegen wurde ebenfalls Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt, da die beauftrage Kanzlei für Verwaltungsrecht diesen Bescheid als grob rechtswidrig einordnet.

Auch das geplante Wasserkraftwerk an der Nonner Rampe im Naherholungsgebiet von Bad Reichenhall wird der BN kritisch begleiten, so Poser.

Problematisch für den Erhalt unserer bäuerlichen Landwirtschaft ist neben dem nicht kostendeckenden Milchpreis der Ruf nach immer neuen Gewerbeflächen, die vor allem zu Lasten der sogenannten Gunstlagen in den Tallagen ausgewiesen werden. Dass gerade in einem Schwerpunktgebiet für den Tourismus nach mehr Gewerbeflächen gerufen wird, sollte einmal genauer überdacht werden, und zwar durch Wertschöpfung auf Basis regionaler Produkte, wie es einige Betriebe inzwischen realisieren. Die Solidargemeinschaft mit ihrem Gütesiegel hat hier schon viel Vorarbeit geleistet. Als weitere Beispiele nannte die Kreisvorsitzende das Schwarze Alpenschwein vom Hotel Rehlegg und Moorprodukte unserer Nachbarn aus Anthering.

 

Unschön ist aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes die Massivität mit der das Handelsabkommen CETA durchgedrückt und damit die Demokratie abgebaut werden soll. Vor den dadurch geschaffenen Investitionsschutzgerichten – einer Art Paralleljustiz -  können Staaten von Unternehmen zu Milliardenstrafzahlungen verklagt werden, ohne dass ein unabhängiges Gericht dies prüfen kann.

 

Ein weiteres Thema war das Naturwaldkonzept von BN und Greenpeace für ein landesweites Verbundsystem. Im Landkreis wurden dafür Flächen auf der Reiteralpe und dem Untersberg vorgeschlagen. Insgesamt sind für das Naturwald-Verbundsystem zehn Prozent der öffentlichen  Waldfläche in Bayern vorgesehen.

Nach der Vorstellung des Kassenberichts durch die Kreisvorsitzende und des Kassenprüfungsberichts durch Ulrich Scheuerl wurde der Vorstand einstimmig entlastet.

Der anschließenden Vortrag ‚Das Schmetterlingsland am Untersberg – bunt Vielfalt ganz nah! ‚von Elisabeth Ortner vom Haus  der Natur in Salzburg zeigte in beeindruckender Weise mit seinen zauberhaften Bildern die Schönheit unserer heimischen Natur. Für deren Erhalt werden sich die Mitglieder auch in Zukunft engagieren.


Gewässerschutz für Weißbach

Die Kreisgruppe des Bund Naturschutz befasst sich schon länger mit der Gewässergüte im Weißbach, weil Klärschlammabtriebe immer wieder vorkommen. Ein Vergleich des Weißbachs vor und nach der Einleitung zeigt deutlich die Veränderungen. Die vorliegende Planung erscheint für eine langfristige Lösung nicht geeignet.

(05.09.2016) Bayerisch Gmain. Schon während der gesamten Gemeinderatssitzung in Bayerisch Gmain am 8. August und ebenso in dem drei Tage später im Reichenhaller Tagblatt erschienenen Bericht „Kläranlage soll endlich saniert werden“ wurde der Weißbach kein einziges Mal erwähnt. Dabei dient er als Vorfluter der Kläranlage und seine Belastbarkeit sollte schon deshalb auf den Prüfstand gestellt werden.

Wasserführung unzureichend

Dass eine solche Überprüfung unbedingt notwendig ist, zeigen die bislang völlig außer Acht gelassenen hydrologischen und ökologischen Rahmenbedingungen für dieses Gewässer, was insbesondere auch die Planung der vorbezeichneten „Ertüchtigung“ belegt: So basiert diese Planung auf einer Wasserführung des Weißbaches von 10 000 bis 70 000 Liter pro Sekunde (l/s), die aber sowohl nach den Untersuchungen des Hydrographischen Dienstes des Landes Salzburg als auch nach den Messungen der Universität für Bodenkultur, Wien, noch nie erreicht wurde und mit dem Einzugsgebiet dieses Bachs auch gar nicht möglich ist. Vielmehr bestätigen diese Institute nach vorliegenden Ganglinien der letzten 10 Jahre mit etwa 200 bis 300 l/s extrem niedrige Abflüsse während lange anhaltender Kälte- und Trockenwetterperioden. Diese für den Kläranlagenablauf alleine maßgebende Wasserführung entspricht gerade einmal 2,5% des in der Planung zur Anlagenertüchtigung unterstellten kleinsten Weißbachabflusses! Da laut dieser Planung der Kläranlagenabfluss auf 68 l/s aufgestockt werden soll, würde ab dessen Einleitungsstelle die Wasserführung des Weißbaches während langer Abflussphasen durch hohe Abwasseranteile bestimmt, was naturschutzfachlich keinesfalls hinzunehmen ist.

Aktuelle Planung verfehlt Ziel

Neben dem damit schon quantitativ mit Abwasser überlasteten Bach käme noch der schon jetzt wiederholt aufgetretene Klärschlammabtrieb hinzu, weil das einzige schon seit längerer Zeit teilweise überlastete Nachklärbecken in der Ertüchtigungsplanung komplett unbeachtet bleibt. Wie stellvertretender BN-Kreisvorsitzender Prof. Dr. Ernst Billmeier ausführte, würde nach dieser Planung der Weißbach künftig grundsätzlich unzulässig überhöht belastet, weil nach dem Merkblatt „Anforderungen an die Einleitungen von häuslichem und kommunalen Abwasser“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von 2013 im Kläranlagenablauf nur sehr niedrige Schadstoffkonzentrationen zugelassen sind, die mit der sogenannten Ertüchtigung nicht erreicht werden. Zur Gewährleistung dieses zum Weiterbetrieb der Bayerisch Gmainer Kläranlage unabdingbaren Zieles wären daher zusätzliche kostenintensive Nachbesserungen bei der gegenwärtigen Abwassernachreinigung unerlässlich. Insbesondere wären solche Maßnahmen auch notwendig wegen sonst zu besorgendem Verstoß gegen § 57, Abs. (1,2), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), wonach „die Schädlichkeit des Abwassers so gering zu halten ist, wie dies nach dem Stand der Technik möglich …. und mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften vereinbar ist“. Kreisvorsitzende Rita Poser wies noch darauf hin, dass zufolge der gesetzlich geltenden Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in den nächsten Jahren die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) umzusetzen ist. Diese würde die Qualitätsanforderungen an den Ablauf der Kläranlage Bayerisch Gmain nochmal nachhaltig verschärfen.

 Genügend Kapazität in Bad Reichenhall

In Anbetracht der Tatsache, dass die Kläranlage in Bad Reichenhall noch über genügend Kapazität verfügt um die Rohabwässer der Bayerisch Gmainer Anlage aufzunehmen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu reinigen und in einen geeigneten Vorfluter wie die Saalach einzuleiten, sollte diese Möglichkeit unvoreingenommen geprüft werden. Auf jeden Fall würde nur dann das schon jetzt geltende derzeit nicht eingehaltene Verschlechterungsverbot der WRRL für die Wassergüte des Weißbachs erreicht werden.


BUNDSpecht 2015 mit Einladung Mitgliederversammlung

"Wir werden alle gebraten, gegrillt, getoastet"

(28.10.2015) Kaum zu glauben, dass die Folgen des Klimawandels von der Finanzchefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, beim Jahrestreffen der Finanzminister aus aller Welt, der Weltbank und Vertreter von Zentralbanken im peruanischen Lima vom 8. – 11. Oktober 2015 so drastisch formuliert wurden. Aus der Zusammensetzung des Gremiums lässt sich aber leicht schlussfolgern, was so gefordert werden wird: WIRTSCHAFTSWACHSTUM. Die Cefin selbst beklagt sogleich, dass in diesem Jahr nur noch mit 3,1% Wirtschaftswachstum zu rechnen ist, aber schon 2016 sollen es wieder 3,6% sein. Können die Finanzchefs wirklich rechnen? zum BUNDSpecht


BUND Naturschutz Mitgliederversammlung 2015

Klimaschutz, TTIP und Wasserkraft

(20.11.2015) Bad Reichenhall, Hotel Bayern Vital. Während die CO2- Werte unserer Atmosphäre immer neue Rekorde erreichen, fördert das bayerische Wirtschaftsministerium weiter energiefressende Schneekanonen. Die Unterschriftenaktion der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP und Ceta mit über 3 Millionen Unterschriften ist ein sehr großer Erfolg an dem sich auch die Kreis- und Ortsgruppen des BUND Naturschutz (BN) beteiligt haben. Erfreulich ist auch die Entwicklung für den Naturschutz am Felsentor in der Ramsau. Anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Kreisgruppe werden engagierte Mitglieder mit der Goldenen Ehrennadel ausgezeichnet.

 

Klimaschutz und Energieeffizienz gehören zu den Schwerpunkten der Naturschutzarbeit auch zur Unterstützung der UN-Klimakonferenz in Paris vom 30.11. – 11.12.2015, wobei nach den grausigen Terror-Verbrechen vom 13. November unsere besondere Solidarität der französischen Nation und allen Opfern gilt. Während die Regierungen aller Länder viele verschwurbelte Klimaschutzziele in die Debatte einbringen werden, gibt es einen unbestechlichen Meßwert, der alle Schönreden entlarvt: der CO2-Gehalt unserer Atmosphäre, der mit 400 ppm (Teilchen pro einer Million Teilchen) einen Wert erreicht hat, der zuletzt im Pliozän mit vergleichbaren Temperaturen gegeben war und einem ca. 20 Meter höheren Meeresspiegel. Da vor allem die heutigen Kinder und Jugendlichen von den Folgen betroffen sein werden, müssen wir Erwachsene Vorbild sein. Für kein Kind oder Jugendlichen ist es glaubwürdig, dass wir Klimaschutz mit neuen Schneekanonen und stromgekühlten Speicherbecken betreiben können wie es aktuell am Götschen, dem Aschauerweiherbad und am Jenner geplant wird. ‚Hier stellt die Politik wieder einmal völlig falsch die Weichen, denn für Klimafrevel gibt es 2015 drei Millionen Zuschüsse vom bayerischen Wirtschaftsministerium während für das einst ambitionierte Klimaschutzprogramm Bayern 2020 NULL Euro im Haushalt eingestellt sind‘, kritisiert Kreisvorsitzende Rita Poser.

 

TTIP

Auch im Landkreis gab es für die Unterschriftenaktion überraschend viel Zustimmung, und die war ganz unabhängig von Vereinszugehörigkeiten oder Parteimitgliedschaften. Dass mit diesen verträgen nichts zugunsten der Bürger und der Öffentlichkeit ausgehandelt werden soll, erkennt man schon daran, dass unverändert hinter verschlossenen Türen verhandelt wird und die Dokumente nicht einmal den Parlamentariern zugänglich sind. Was bekannt ist, Konzerne können Saaten verklagen, aber weder der Staat noch Bürger können Konzerne verklagen. Ein wirklich sehr einseitig ausgeprägtes Rechtsverständnis. Und wie Konzerne wichtig die Kontrolle der Konzerne ist, zeigt der öffentlich gewordene VW-Skandal um Abgaswerte. So kann Klimaschutz nicht funktionieren.

Neue Forstautobahnen

Der Bau neuer Forstautobahnen z. T. auf alten Wanderwegen wie am Predigtstuhl oder alten Forstwegen ist für viele Naturliebhaber immer wieder ein Ärgernis. Durch die Bergwaldoffensive die nach bisher vorliegenden Ergebnissen vor allem eine Straßenbauoffensive ist, werden neuen Straßen mit 90% Steuergeld bezuschusst. Ohne dieses Geld würden im Privatwald niemals solche großen Straßen errichtet, weil es sich schlicht nicht rechnet.

Wasserkraftwerk am Felsentor

Die Würdigung der mit den Fischern und dem Landesbund für Vogelschutz erarbeiteten Einwände durch das Gericht ist sehr erfreulich. Durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens hätten Aspekte wie die Errichtung von Baustraßen im Gewässer oder die Schneeräumung im Winter von Anfang an berücksichtigt werden müssen und nicht so wie vorgesehen, in nachgelagerten Verfahren. Auch hinterfragt das Gericht, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer privaten Wasserkraftanlage bestehen kann, wenn die prognostizierte Leistung für die Dauer der Genehmigung nicht hinreichend gesichert erscheint. Mit dieser Frage hatte sich stellvertretender Kreisvorsitzender Dr. Ernst Billmeier intensiv befasst und dabei auch festgestellt, dass die behauptete Grundlastfähigkeit in vielen Monaten mangels Wasser nicht gegeben ist. . Das touristische Potential sauberer Flüsse in Zeiten des Klimawandels sollte die Kommunalpolitik auf ihre Agenda nehmen statt Schneekanonen, Speicherbecken und Wasserkraftanlagen.

Haushalt

In der anschließenden Haushaltsdebatte wurde auch über die Kosten für Gerichtsverfahren diskutiert, die zum größten Haushaltsposten mutiert sind. Allerdings waren sich die Mitglieder einig, dass ohne die Klage dem Bau fragwürdiger Wasserkraftanlagen wie sie auch in der Tristramschlucht und an der Nonner Rampe geplant sind, Tür und Tor geöffnet wären. Neben der einstimmigen Entlastung erhielt der Kreisvorstand das einstimmige Votum, die Klage auch im Hauptsacheverfahren und - wenn erforderlich - beim Verwaltungsgerichtshof fortzuführen. Auch weil zwei aktuelle Urteile des EuGH vom Juli und Oktober 2015 zur Wasserrahmenrichtlinie und der Präklusion den Naturschutz in seiner Rechtsposition bestärken.

Ehrungen

Bei den anschließenden Ehrungen zum 40-jährigen Bestehen der Kreisgruppe erinnerten die Geehrten an ihre Beweggründe, die von der Bedeutung des Naturschutzes für die Gesellschaft, gegen eine Seilbahn zum Watzmann bis zur Schaffung von Nationalparks im Bayerischen Wald und in den Berchtesgadener Alpen reichten.

 

Mit dem Vereinsabzeichen in Gold für 40 –Jährige Mitgliedschaft wurden außerdem geehrt:

Alfred Nürbauer, Bad Reichenhall

Hermann Schopf, Berchtesgaden

Dr. Klaus Freyer, Berchtesgaden


Schutzwald und Landschaftsbild haben Vorrang

Watzmannhaus, Wasseralm und Abbaugebiet der Andretter GmbH wurden beim BN diskutiert

(17.06.2014) Ausführlich befasste sich der Kreisvorstand des BUND Naturschutz (BN) mit dem Raumordnungsverfahren zum Abbau von Hangschuttmaterial der Firma Andretter GmbH in Bad Reichenhall. Die Vernichtung von ca. 17 ha Schutzwald , davon 11 ha Schneeheide-Kiefern- Wald, wurde einstimmig abgelehnt, zumal der Antragsteller selbst einräumt, dass der Eingriff nicht ausgleichbar ist. Weitere Themen waren der Ersatzbau mit Erweiterung am Watzmannhaus sowie der Bau der Sanitäranlage mit Pflanzenklärbeet auf der Wasseralm. Während das Vorhaben auf der Wasseralm unterstützt wird, ist der vorgelegte Plan für das Salettl am Watzmannhaus nicht mit der Nationalparkverordnung vereinbar.

 

Abbau von Hangschuttmaterial

Das beantragte Vorhaben zum Abbau von Hangschuttmaterial ist mit ver-schiedenen übergeordneten Zielen und Grundsätzen der Landes- und Regio-nalplanung nicht zu vereinbaren. Zudem steht es im Widerspruch zu zahlrei-chen gesetzlichen und fachlichen Vorgaben bzw. Festlegungen (z.B. Bay-WaldG, BNatSchG, ABSP). Nach Ansicht des BN kann das geplante Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung nicht in Einklang gebracht werden und ist daher aus landesplanerischen Gründen abzulehnen. Bereits auf Grund der vorliegenden Unterlagen aus denen klar hervorgeht, dass es keinen Ausgleich für besonders geschützten Schneeheide-Kiefernwälder gibt, ist klar abzusehen, dass auch im weiteren Zulassungsverfahren eine Genehmigung nicht erteilt werden kann. Eindeutige Widersprüche bestehen auch zum Re-gionalplan Südostoberbayern, Kapitel Natur und Landschaft, wo es in den fachlichen Festlegungen heißt: Insbesondere im Gebirge ist der Sicherung der Schutzwälder höchste Priorität einzuräumen. Größere geschlossene Waldgebiete sollen in ihrer Substanz und Flächenwirkung erhalten werden.

In den Unterlagen wird behauptet, dass sich nordwestlich des Antragsgebietes ein Vorbehaltsgebiet für Kiesabbau sowie eines für Festgestein gemäß Regio-nalplan befindet. Diese Annahme ist falsch. Richtig ist, dass sich  zumindest der überwiegende Teil des geplanten Abbauareals nicht in einem ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet für den Abbau befindet. Der Antrag beruht daher auch insoweit auf fehlerhaften Annahmen.

Der gesamte Waldbestand des Vorhabensgebietes ist gem. Art. 10 Bay-WaldG als Schutzwald ausgewiesen. Mit der geplanten, vollständigen Ro-dung würden erhebliche Beeinträchtigungen, bzw. die Zerstörung dieser Schutzfunktionen entstehen (z.B. Boden- und Wasserschutz). Die Erhaltung des Schutzwaldes liegt eindeutig im öffentlichen Interesse und hat deshalb Vorrang vor den Belangen des Antragstellers und einer damit verbundenen Rodungserlaubnis.

Als unzureichend für eine fundierte Prüfung ist das vorgesehene Erfassungs-programm für die saP einzustufen (Anlage II), da im Umfeld streng geschützte Arten wie Kleiner Maivogel (vom Aussterben bedroht) und Gelbringfalter kar-tiert sind. Außerdem wurde erst vor wenigen Monaten in einer Entfernung von nur 6 km eine erhebliche Ausweitung (ca. 20 ha) des Dolomitabbaugebietes Jettenberg (derzeit 17 ha) der Firma Schöndorfer genehmigt, von der ebenfalls streng geschützte Arten wie der Gelbringfalter betroffen sind.

 

Ebenso fehlt jeglicher Nachweis zu der Behauptung „Der durch das geplante Abbaugebiet führende Waxriessteig kann Richtung Nordosten verlegt werden“. Nach den hinreichenden örtlichen Kenntnissen der Unterzeichner müsste dieser, im Antrag (S. 28) als „wichtiger Bergwanderweg von Bad Reichenhall auf den Predigtstuhl“ bewertete Weg, durch z. T. sehr gefährliches Gelände „verlegt werden“. Die zahlreichen Bergwanderer, die wegen seiner besonderen Schönheit gerne über den Waxriessteig auf den Predigtstuhl gehen, wären dann entsprechenden Gefahren ausgesetzt, was keinesfalls akzeptabel wäre.

 

Der Antrag enthält keinerlei Nachweise für die behauptete notwendige Erhöhung der jährlichen Ausbeutungsmenge um über 70% von bisher 50000 m3 auf mehr als 86000 m3. Zudem fehlt jeglicher Nachweis darüber, wohin die jährlich anfallenden über 30000 m3 resp. insgesamt ca. 1,9 Mio m3 an nicht verwertbarem Material verbracht bzw. abgelagert werden sollen, nachdem laut S. 12 von den 86000 m3 Jahresfördermenge nur etwa 55000 m3 gebrauchsfähig sind.

 

Weiterhin kritisieren die Naturschützer, dass jegliche Angaben zu Spiegellage, Fließrichtung und Mächtigkeitdes im Ausbeutungsbereich und dessen Peripherie befindlichen Grundwasserkörpers fehlen. Stattdessen wird nur behauptet, dass „nicht anzunehmen ist, dass grundwasserführende Schichten …. freigelegt werden.“ Allerdings „ist eine Beurteilung darüber jedoch aufgrund fehlender Grundwasserspiegellage nicht möglich“! ‚Angesichts möglicher Hang- bzw. Felsrutschungen beinhaltet die eingestandene Nichtkenntnis bezüglich Grundwasserkörper und –verlauf ein erhebliches und nicht zu verantwortendes Gefahrenpotential.’ so stellvertretender Kreisvorsitzender Dr. Ernst Billmeier. Weiter führte er aus, ‚dass wegen der kompletten Entfernung des porösen Hangbodens dessen bisherige Retentions- und Speicherkapazität vollständig und unwiederbringlich verschwinden, so dass Niederschlagswasser zzgl. oberhalb ankommendes Schmelzwasser sofort abfließen würde und auch dies erhebliche Gefahren auslösen könnte.’

Nach Ansicht des BN sind im vorliegenden Fall die insgesamt gegen das Vorhaben sprechenden Gründe so vielfältig und auch eindeutig, dass eine raumordnerisch positive Bewertung nicht in Frage kommen kann.

 

Watzmannhaus Salettl

Hier möchte die DAV Sektion München den in die Jahre gekommene Gebäudeanbau durch einen größeren Neubau ersetzen, auch um das Innenraumsitzplatzangebot zu vergrößern. Dabei sieht der Plan eine ca. 5m lange Auskragung über die Hangkante in der Kernzone des Nationalparks vor. In der Nationalparkverordnung heißt es ausdrücklich, dass bei zulässigen baulichen Maßnahmen eine landschaftsgebundene und örtlich gewachsene Bauweise einzuhalten (§10 Nr. 7) ist. ‚Das sehen wir hier nicht gegeben, es erinnert eher an ‚innovatives Bauen am Berg’ wie bei der Kanzelwand, eine Pistenschiarena mit Tagesbetrieb von Seilbahngästen.’ so Kreisvorsitzende Rita Poser. Hingegen passt sich der Ausbau der Hütte am Fiderepass sowohl in die Landschaft als auch in die Architektur der Berghütte perfekt ein. Ein vergleichbarer Ausbau ist für die Naturschützer am Watzmannhaus vorstellbar.

 

Wasseralm: Sanitäranlagen mit Pflanzenklärbeet

Das Vorhaben liegt ebenfalls in der Kernzone des Nationalparks und dient dem Anliegen, den Nährstoffeintrags durch Abflug fester Fäkalbestandsteile in Kombination mit einem Pflanzenklärbeet zu verringern. Dadurch kann die Wasseralm und ihr Umfeld in ihrem Charakter langfristig erhalten werden. ‚Al-lerdings darf damit keinesfalls eine Ausweitung der Gästekapazitäten für die Zukunft verbunden sein, da es sich um einen besonders sensiblen Bereich der Kernzone handelt,’ schränken die Naturschützer ein. Unter Beachtung der aufgeführten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie das Unterlas-sen der Verfüllung von Mulden und Senken sowie der Einhaltung der im Vorfeld besprochenen Geräte- und Materialspezifikationen, z.B. technische Angaben zum Bagger; kein Einbringen von organischem Fremdmaterial, kein Saatgut sowie unter Einhaltung der typischen Bauweise und mit Schindeln/ Holzdachrinnen, wird das Vorhaben positiv bewertet.


Baumhaus-Debatte

Bund Naturschutz widerspricht Darstellung des Landrats

(26.01.2014) Bisher hat sich der Bund Naturschutz kaum an der Debatte beteiligt, aber nachdem von Landrat Georg Grabner nun herausgestellt wird, dass für das Baumhaus eine ca. 70 Jahre alte gesunde Fichte innerhalb eines geschützten und kartierten Biotops auf ca. 5 Meter Höhe abgeschnitten wurde, müssen wir uns zu Wort melden, auch weil die Eigentümerin Mitglied des Kreisvorstandes des BUND Naturschutz ist.

Folgendes festzustellen: Die gesunde Fichte hat überhaupt gar nichts mit dem Biotop und seiner Kartierung zu tun, denn die Wiese ist komplett von Bäumen – meist Fichten – umstellt. Vielmehr wurde bei einer Nachkartierung der Biotope im Landkreis festgestellt, dass sich durch die extensive Bewirtschaftung der Wiesenfläche der Artenreichtum erhöht hat und diese jetzt ebenfalls als Biotop kartiert wurde, wobei 90 % der Fläche als geschützt eingestuft sind. Vom Schutz der Fichte oder dass deren Erhalt für das Biotop von Bedeutung sei, findet sich im Bayerischen Fachinformationssystem für Naturschutz – Fis-Natur online - nichts. Es wird empfohlen, die bisherige Streuwiesenmahd zur Pflege der Fläche fortzusetzen.

Dazu möchten wir noch herausstellen, dass es sich hier um eine der ganz wenigen positiven Ausnahmen bei der Wiesenentwicklung handelt, denn auf zahlreichen Biotop- und auch FFH-Flächen wurden in den letzten Jahren durch Nutzungsintensivierung und Gülleausbringung (statt Festmist) deutliche Verschlechterungen in der Artenvielfalt festgestellt.

 

Wir stimmen Landrat vollkommen zu, wenn er sagt, dasser nicht über dem Gesetz stehe und seine Behörde tätig werden müsse, wenn eine Anzeige vorliegt. Aber schon an dieser Stelle beginnt die 2-Klassen- Rechtsgesellschaft. Im Falle des Baumhauses wurde seitens der Behörde größter Wert darauf gelegt, dass der Anzeigende nicht bekannt wurde. Der BUND Naturschutz hat im vergangenen Jahr mehrere Verstöße gegen das Baurecht, Gesetze und Verordnungen angezeigt. Prompt wurde uns dies von den Betroffenen vorgehalten. Und in den meisten Fällen tat sich nichts, ein Formbrief mit Androhung der Höchststrafe von 500.000 Euro ist da auch nirgends eingegangen.

So wurde im Landschaftsschutzgebiet Aschau in Bischofswiesen zwar die Verfüllung mit Straßenkehricht eingestellt, aber die sonstige Auffüllung geht einfach weiter. Ein in unmittelbarer Nähe errichteter Schwarzbau wird seit Jahren toleriert. In der Stanggass wird ein Hangwald zum Gewässer hin sukzessive beseitigt und der Bach jetzt einfach verfüllt, so dass größere Abschnitte inzwischen unterirdisch verlaufen. Wie das Landratsamt auf Nachfrage erklärte, ist es verboten Gewässer aufzufüllen, deshalb sei man nicht tätig geworden und vielleicht dient es auch dem Hochwasserschutz, weil Hangrutsche vermieden werden. Die Bachverrohrung war 2011 nach unserer Anzeige eingestellt worden.

Die Liste ließe sich noch fortsetzen, vor allem was den Umgang mit kartierten und geschützten Biotopen anbelangt. ‚Deren Vernichtung’, so Poser, ‚wird im Zweifelsfalle auch nachgenehmigt, es muss nur der richtige Antragsteller sein, wie ein Beispiel vom Moor- und Sumpfgebiet Böcklweiher (zu 100% geschützt) in Bischofswiesen zeigt, das ebenfalls im Fis-Natur online nachzulesen ist.’

Nach der Rechtsauffassung des BUND Naturschutz muss der rechtliche Gestaltungsspielraum zuerst der Gesellschaft nutzen und dann dem Einzelnen, denn wie heißt es im Grundgesetz: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“


Es bleibt sehr viel zu tun

BN zieht durchwachsene Grüne Bilanz 2013

(23.01.2014) Zu den großen Erfolgen unter Beteiligung der Kreisgruppe im 100sten Jahr des Bestehens des BUND Naturschutz gehören die Ergebnisse des Bürgerentscheids gegen die Winterolympia 2022, der Bürgerentscheid zum Kirchholztunnel und das Bürgerbegehren zum Immobilienprojekt am Königssee. Im Gegensatz zur Donau muss das Engagement für die frei fließende Salzach weiter geführt werden. Statt nach Energieeinsparpotentialen wird vor allem nach zu verbauenden Flüssen und Bächen gesucht. Unerfreulich auch die zunehmenden Baumfällungen ohne Nachpflanzun-gen. Positiv ist hingegen die Entwicklung der Mitglieder- und Fördererzahlen.

 

Bürger stimmen gegen Olympia-Kommerzspektakel

Die Abstimmungsergebnisse zu Olympia in allen vier Abstimmungskreisen wa-ren ein deutliches Signal an das IOC, die Sportfunktionäre und Politiker fast aller Parteien – mit Ausnahme der GRÜNEN und der ÖDP – dass der Bürger dieses intransparente und korrupte System zum Nutzen einer kleinen Elite nicht unterstützt, denn es konnte nirgends vermittelt werden, dass es tatsäch-lich um die olympische Idee geht. ‚Nachdem sich schon in Graubünden / Schweiz und in Wien bei Bürgerentscheiden eine Mehrheit der Bürger gegen die Olympia-Bewerbung ausgesprochen hat, dürfte eine erneute Bewerbung eines Alpenlandes für die nächsten Jahre vom Tisch sein,’ war sich Vor-standsmitglied Paul Grafwallner sicher.

Den Alpen und der betroffenen Bevölkerung blieben damit massive Land-schaftseingriffe und Schuldenberge erspart. Ökologisches Bewusstsein und Heimatliebe der Bürger hat über Kommerz und Gigantismus gesiegt. Nachdem jetzt auch Stockholm seine Kandidatur zurückzog, wird das Problem für das IOC immer größer.

 

Kirchholztunnel und A8

Der stellvertretende Kreisvorsitzende Dr. Ernst Billmeier erinnerte an den Marsch zum Golling und das Ergebnis des Bürgerentscheids „Kircholztunnel“, allerdings bleibt unklar, wie der Ausbaus der A8 erfolgen soll. Denn um die Nordumfahrung Pidings mit 6+2 Fahrstreifen durchzusetzen, wird jetzt mit dem Angstthema Hochwasserschutz argumentiert.

 

Hochwasserschutz und Naturschutz

Hochwasserschutz fängt im Bergwald an, eigentlich eine Binsenweisheit, aber im Zweifelsfall muss - wie am Jenner - immer der Bergwald weichen. Die Bau-maßnahmen dort haben im Sommer jedermann gezeigt, wie ein in jeder Hin-sicht wertvoller Lebensraum systematisch Stück für Stück zerstört wird, wobei dies aber nach Meinung des Landratsamtes alles ausgleichbar ist. Beim Pidin-ger Baumspielhaus hingegen erkennt das Landratsamt sofort negative Wir-kungen für Naturschutz und Landschaft. Wegen der Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung wurde ein Bußgeld von 500.000 Euro in Aussicht gestellt. Dabei hatte sich dank dem Engagement der Eigentümerin die Artenvielfalt der Wiesenfläche durch die extensive Bewirtschaftung in den vergangenen Jahre so erhöht, dass sie als Biotop kartiert wurde.

 

Energiewende: Bäume, Bäche und Flüsse

Die stetige Zunahme der Beseitigung alter Bäume ohne dass Nachpflanzun-gen erfolgen, ist für viele Bürger und auch den Naturschutz ein echtes Ärger-nis. Das gilt auch für die Suche nach den letzten Resten noch frei fließender Bäche und Flüsse Beispiel Bischofswieser Ache und Salzach, die sich unter dem Deckmantel der Energiewende noch verbauen lassen. Ziel der Kreisgrup-pe ist es, die dadurch entstandenen und drohenden Veränderungen in einer Dokumentation 2014 darzustellen.

Mitglieder - und Fördererzahlen auf historischem Höchststand

Als sehr positiv wird auch das Wachstum der Mitglieder und Förderer gesehen, die im Landkreis mit über 1700 auf einen historischen Höchststand angewach-sen sind. Nur dank der vielen ehrenamtlichen Stunden, intensiver Zusammen-arbeit mit anderen Vereinen sowie Parteien und den zahlreichen Spenden wa-ren die Erfolge möglich, so Kreisvorsitzende Rita Poser.


Einladung

Urwälder und Waldsituation in Rumänien

Mittwoch, 6. November 2013 um 19.00 Uhr, Haus der Berge Berchtesgaden

Referent: Dietmar Gross

Forstdirektor und Mitglied im Landesbeirat des BUND Naturschutz

(01.11.2013) Die Kreisgruppe des BUND Naturschutz und die DAV-Sektion Berchtesgaden laden am Mittwoch, 6. November zum Vortrag mit anschließender Diskussion ins Haus der Berge ein.

Dietmar Gross, der in Siebenbürgen aufwuchs, Forstwissenschaften in Kronstadt / Brasov und der LMU München studierte, ist ein exzellenter Kenner der rumänischen Urwälder. Bis zur Forstreform 2005 war er Leiter des Forstamtes Lichtenfels. Im Mai 2010 kehrte er mit seiner Frau nach nach Siebenbürgen zurück und sie bewohnen einen Bauernhof im Dorf Viscri (Deutsch-Weißkirch).

Er organisiert und begleitet seit vielen Jahren Exkursionen in die Naturlandschaften Rumäniens. Die Wälder Rumäniens sind durch Übernutzung und durch die illegalen Holzeinschläge stark gefährdet. Die westeuropäische Holzindustrie hat große Kapazitäten nach Rumänien verlagert und internationale Fondsgesellschaften kaufen sich ein, mit dem Versprechen nach überdurchschnittlicher Rendite. Aber noch hat Rumänien rd. 220.000 ha Urwälder, die Rückzugsraum für zahlreiche Arten sind, die in den intensiv bewirtschafteten und durch Straßen zerstückelten Wäldern Mitteleuropas keine Heimat mehr finden. Deswegen müssen sie, auch nach Meinung westlicher Wissenschaftler, als Forschungs-, Lehr-, und Anschauungsobjekte unbedingt erhalten werden. Dietmar Gross kennt die verschiedenen Urwälder Rumäniens wie kaum ein anderer und hat faszinierende Bilder aus allen Jahreszeiten mitgebracht, die er in Berchtesgaden zeigen wird.

 

 

gez. Beppo Maltan                                                   gez. Rita Poser

1. Vorsitzender                                                                            1. Vorsitzende

DAV-Sektion Berchtesgaden                                                         Kreisgruppe BGL


Ressourcenverschwendung Olympia

Eigeninteressen und demokratische Grundsätze

 

 

(16.10.2013) Auf seiner letzten Sitzung befasste sich der Kreisvorstand des BUND Naturschutz mit der inzwischen 6. Olympiabewerbung. Weitere Themen waren das erfolgreiche Bürgerbegehren Immobilienprojekt Königssee und wie es weitergehen sollte sowie die Einzäunung, das Entwässerungskonzept und die Abfallsortierung bei der Firma msp.

NOLYMPIA

Es ist erstaunlich welch vielfältige Argumente die Befürworter der erneuten Bewerbung aufzählen, von einem einzigartigen Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept ist die Rede, das für diese Sportgroßveranstaltung zusammen mit den Bürgern und Sportverbänden erarbeitet werden soll. „Diese Aussage ist im höchsten Maße zweifelhaft“, so Kreisvorsitzende Rita Poser, „wenn der Bürger schon im Vorfeld nur mit einseitigen Informationen berieselt wird, für die Steuergelder zur Verfügung gestellt werden.“ In der Kreistagssitzung wurde mehrheitlich beschlossen, dass nur Argumente pro olympische Bewerbung mit den Stimmrechtskarten auf Steuerzahlerkosten verschickt werden. Das ist zwar legitim, zeigt aber, wie einseitig das Demokratieverständnis der meisten unserer Ratsdamen und -herren im Kreistag ausgeprägt ist. Bei einem Bürgerbegehren werden die Argumente beider Seiten an die Bürger verschickt, damit sie sich vor der Abstimmung eine Meinung bilden können. Jetzt sind die Räte davon überzeugt, dass allein ihre Argumente die richtigen sind. Eine Studie von PwC (PricewaterhouseCoopers), einer der weltweit vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, zu den Effekten Olympischer Spiele kommt zu Ergebnissen, welche die Befürworter- egal ob aus dem Tourismusbereich, der Wirtschaft oder der Politik – lieber nicht veröffentlichen. Es gibt in der 66-seitigen Konzeptstudie nicht mal einen Hinweis auf diese Untersuchung, die im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen in Athen erstellt wurde. Da muss man sich schon fragen, warum wohl?

Das Dinosaurierprojket Kircholztunnel wird wieder aus der Schublade geholt, der überzogene Ausbau der A8 mit Nordumfahrung Piding

msp

Kritisch wird auch die Entwicklung bei msp gesehen. Während andere Firmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, vor Inbetriebnahme ein Entwässerungskonzept vorlegen müssen, das es auch im Brandfall gestattet, kontaminiertes Löschwasser zurückzuhalten, setzt man in der Stadt Bad Reichenhall nun auf einen Zaun. Schon im Februar 2013 war ein umfangreicher Fragenkatalog an die Stadt gerichtet worden, der dann vom Landratsamt völlig ungenügend beantwortet wurde. – Angesichts der geltenden städtischen Entwässerungssatzung als Kontrollinstrument der Stadt zur Einhaltung der auch für die Firma msp darin vorgegebenen Einleitungs-anforderungen an die öffentliche Entwässerungsanlage ist laut stellvertretendem Kreisvorsitzenden Dr. Ernst Billmeier daher die hier praktizierte Verfahrensweise von Stadt und Kreisverwaltungsbehörde in keiner Weise nachvollziehbar. Auch dass immer wieder gegen Auflagen des Genehmigungsbescheids verstoßen wird und Arbeiten mit den Abfällen im Freien stattfinden und nicht wie im Genehmigungsbescheid von 2012 gefordert in den Hallen, kritisieren die Vorstandsmitglieder.

Immobilienprojekt Königssee

Sehr erfreut waren die Teilnehmer über war das Aus für das Immobilienprojekt Königssee nach der deutlichen Unterstützung der Schönauer Bevölkerung beim Bürgerbegehren. Die Planer zogen ihre Anträge zurück, so dass der Bürgerentscheid gar nicht mehr erforderlich war. Der BUND Naturschutz hatte schon im Raumord-nungsverfahren das Projekt als für den kleinen Ort viel zu groß dimensioniert kritisiert, auch weil z. T. landschaftliche Besonderheiten wie Eiszeitrelikte gesprengt werden sollten um dem Hotel, einer neuen Straße sowie Wohntürmen Platz zu machen. Ebenso wenig Verständnis gab es für zwei weitere Geschäftshäuser die rund um den denkmalgeschützten alten Bahnhof gebaut werden sollten. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten war auch der geplante Querriegel des Hotels Königssee ein Desaster. Die Naturschützer hoffen, dass seitens des Gemeinderats möglichst schnell eine Ortsplanung in Auftrag gegeben wird, damit am Zugang zum Königssee ein für Touristen und Einheimische respektables Ortsbild entsteht.


Bund Naturschutz lehnt Windkraftanlagen auf dem Teisenberg ab

Energiewende rechtfertigt nicht jedweden Eingriff

(06.05.2013) Auf seinem monatlichen Treffen beriet der Kreisvorstand wichtige Themen im Landkreis. Neben den Windkraftanlagen gehörten der Kirchholztunnel und die Ergebnisse der Delegiertenversammlung sowie das angekündigte Raumordnungsverfahren für das Pumpspeicherwerk am Poschberg dazu.

Vorrang für akut gefährdetes Auerhuhn

Die Vorschläge zu Vorranggebieten für Windkraftanlagen (WKA) des regionalen Planungsverbandes der Region 18 werden vom Bund Naturschutz ausdrücklich begrüßt. Dazu gehört auch, dass der Teisenberg nicht als Vorranggebiet ausgewiesen wurde. „ Für das Auerhuhn ist der Teisenberg im Gegensatz zu Jenner und Götschen noch ein vergleichsweise intakter Lebensraum, der nicht zerstört werden darf“, argumentierte Kreisvorsitzende Rita Poser. „Es ist ja nicht so, dass da im Endergebnis ’nur’ ein paar Windräder stehen, sondern es muss auch die notwendige Infrastruktur geschaffen und entsprechende schwerlasttaugliche Straßen gebaut werden, die dann auch weiter genutzt werden,“ so Poser weiter. Damit sich die Infrastrukturkosten für die Projekte rechnen, ist es mit zwei oder drei WKA’s nicht getan, wünschenswert sind ca. acht, deren Abstände untereinander je nach Rotordurchmesser zwischen ein und zwei Kilometer betragen. Außerdem nimmt die Windhöffigkeit mit der Höhe zu und gerade die Gebiete oberhalb 900 Meter werden vom Auerwild bevorzugt. Nach Ansicht des stellvertretenden Kreisvorsitzenden Prof. Dr. Ernst Billmeier sollte nicht ständig versucht werden unter dem Deckmantel der Energiewende jedweden Eingriff in die natürlichen Lebensräume als zwingend notwendig oder alternativlos darzustellen. Dass Energieeinsparung auf der Agenda ganz unten steht, lässt sich schon daran erkennen, dass immer neue Beschneiungsanlagen gebaut werden sollen und diese wegen der Klimaerwärmung auch immer mehr Schnee produzieren sollen, was den Energiebedarf zwangsläufig noch weiter steigen lässt.

 

PSW - Raumordnungsverfahren

Ein weiteres Thema war das geplante Pumpspeicherwerk auf dem Poschberg, dessen Raumordnungsverfahren Max Aicher schon Anfang April angekündigt hatte. Wie sich auf Nachfrage bei der zuständigen Behörde, der Regierung von Oberbayern, herausstellte, sind die Unterlagen bis einschl. 3. Mai dort noch nicht eingetroffen.

Kircholztunnel - wie weiter?

Aus Sicht des BN ist der Bürgerentscheid „Kirchholztunnel“ trotz des knappen Wahlausgangs ein deutliches Signal an das Straßenbauamt und die Kommunalpolitik, doch endlich auf praktikable Lösungen zu setzen und den Bürgern an der Umgehungsstraße schnellstens durch Lärmschutzeinrichtungen die Lebensqualität zu verbessern. Ein starkes Ergebnis war auch die Abstimmung im Bayerisch Gmainer Gemeinderat, der sich mit nur einer Gegenstimmen gegen das geplante Projekt aussprach.

Delegiertenversammlung: Votum gegen Olympische Winterspiele 2022

Von der Delegiertenversammlung des Landesverbandes in Nürnberg brachten die Kreisdelegierten positive Nachrichten mit. Trotz des dichtgedrängten Programms fanden Oberbürgermeister Ulrich Maly und Finanzminister Marcus Söder, der selbst Mitglied beim BUND Naturschutz ist, Zeit, sich Fragen der Delegierten zu stellen. Im Leitantrag des Landesvorstandes gab es ein einstimmiges Votum für den besonderen Schutz der Alpen und gegen Olympische Winterspiele 2022. Dabei richtet sich das Votum nicht gegen den Sport an sich; sondern gegen die Übermacht des Olympischen Komitees, das einseitig jede Vertragsgestaltung bestimmt ohne in irgendeiner Form demokratisch legitimiert zu sein.

Aktuelles über einen Doyen des IOC (FAZ)

Danke an Werbeteam Und Neumitglieder sowie Förderer

Besonders erfreut waren die Naturschützer über die Zwischenergebnisse der laufenden Mitgliederwerbung. Es konnten schon über 500 neue Mitglieder und Förderer gewonnen werden und der Dank geht an Alle, die die Natur- und Umweltschutzarbeit unterstützen.


Probleme häufen sich

Keine positiven Signale für nachhaltige Entwicklung

(04.03.2013) Auf dem monatlichen Treffen des Kreisgruppe des Bund Naturschutz diskutierten die Mitglieder die aktuellsten Projekte wie AVENTURA in Teisen-dorf Neukirchen, das Jenner-Vorhaben und das Ratsbegehren zum Kir-cholztunnel. Krass ist auch die beantragte Verdopplung der Dolomitab-baufläche der Firma Schöndorfer in Oberjettenberg. Dazu findet am 4. März im Landratsamt der Erörterungstermin statt.

 

Aventura

Von der Teisendorfer Ortsgruppe war der Vorstand über den Stand des Pro-jektes und der großen Zustimmung, die es von Seiten der Gemeinderäte gibt, informiert worden. Bisher stimmte nur die Fraktion der Grünen geschlossen dagegen. Über die Auswirkungen neuer Einkaufszentren auf Ortszentren ist eigentlich alles bekannt und gesagt, aber irgendwie verdrängen die meisten Politiker die Fakten. Dazu passend ist auch die Forderung von Landräten, das Anbindegebot aus dem Landesentwicklungsplan zu streichen, damit die Pro-jekte noch leichter durchgewunken werden können. Zunächst war das Projekt in Kiefersfelden geplant. Dort haben die Bürger und politisch Verantwortlichen aber erkannt, welche negativen Auswirkungen zu erwarten sind und das Pro-jekt wurde vom Tisch genommen. Nun tischt es hier Max Aicher auf – als Speerspitze des Landkreises, wie dieser es in einem Interview nannte. Auf solche Speerspitzen können wir echt verzichten, so Kreisvorsitzende Rita Po-ser, denn die Auswirkungen des Projekts blieben nicht auf Teisendorf be-schränkt, sondern wirken sich auf alle einschlägigen Geschäfte im Landkreis und im Nachbarlandkreis Traunstein aus. „Es wird neue Leerstände geben und unsere Natur wird wieder um einiges ärmer, denn von der Planung sind zahl-reiche geschützte Flächen betroffen, die mögen zwar für Max Aicher wertlos erscheinen, für die Allgemeinheit sind sie es aber nicht,“ so Poser und weiter „Wir können Max Aicher versichern, dass der Bund Naturschutz dieses Projekt genauso ablehnend und kritisch begleiten wird wie das Pumpspeicherwerk am Poschberg.“ Eine entsprechende Zusage gibt es auch von Landesvorsitzen-dem Prof. Hubert Weiger.

Jenner: multifunktionales Trainingszentrum

Beim Projektantrag der Berchtesgadener Bergbahn AG für ein multifunktionales Trainingszentrum des DSV liegt auch sehr vieles im Argen. Wie aus Ge-sprächen mit Kennern des Geländes hervorgeht, ist kaum jemand klar, was dort alles zerstört werden soll. 1952 hatte der Bayerische Landtag über den Bau der Bergbahn beraten und unter bedeutenden Auflagen der Herausnahme des Jenner aus dem Naturschutzgebiet „Königssee“ zugestimmt. Ganz wichtig war das Landschaftsbild möglichst wenig zu beeinträchtigen. Jetzt soll eine Mauer zwischen 2,50 und 3 Meter Höhe von der neuen Bergstation am Krautkaser zum Spinnerkaser errichtet werden, die weithin sichtbar sein wird. Und was natürlich noch bedenklicher ist, die Schaffung einer Gefahrenstelle ohnegleichen an der neuen Abfahrt, wo bis zu 1.800 Skirennläufer in der Stunde den Weg Richtung Mittelstation und Königsweg im Nationalpark queren sollen. Dass hier viele Menschen zum Naturgenuss unterwegs sind, haben die Planer vollkommen ausgeblendet. Erst kürzlich klagten die Bergbahn- und Seilbahnbetreiber gegen Tourengeher auf ihren Pisten wegen der Gefahren für die Skirennläufer. Zwar gaben ihnen die Richter beim Verwaltungsgericht nicht recht, aber sie wollen in Berufung gehen. „Hier ist man so unverschämt und schafft eine extrem gefährliche Kreuzung auf ca. 100 Meter, zuerst die Boardercrosser und dann die Skirennläufer.“ so Poser. Mit einer gemeinsamen Initiative der großen Naturschutzverbände unter Federführung des Deutschen Naturschutzrings wird alles daran gesetzt, diesem Irrsinn Einhalt zu gebieten“, informierte Poser.

Dolomitabbau Oberjettenberg

Ein weiteres Thema war der Erörterungstermin zur Erweiterung des Dolomitabbaus in Oberjettenberg. In seiner Stellungnahme vom August 2012 hatte der BUND Naturschutz wegen der massiven negativen Auswirkungen auf zahlreiche Naturschutzgüter und Anwohner der näheren Umgebung gefordert, die Abbauflächen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.

In der Begründung des BUND heißt es:

Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung ist die angestrebte Erweiterung absolut überzogen. In den Unterlagen aus 2001/ 2004 liest man, dass mit der damals beantragten und genehmigten Erweiterung die nächsten 30 – 40 Jahre abgedeckt sind. Aber schon 2008 werden weitere 25 Hektar beantragt, die begründet werden mit langfristigen (10-jährigen) Lieferverträgen. Man muss dabei bedenken, dass seit Betrieb des Abbaus 1953 bis heute – also in einem Zeitraum von 59 Jahren 17 Hektar beansprucht wurden.

Unter diesem Focus relativiert sich dann auch die Aussage, dass man die beantragte Ausweisung wegen massiver Naturschutz-/ Artenschutzkonflikte auf 17 Hektar reduziert hat. Auf Grund der Erfahrungen bei vorangegangenen Anträgen wie msp, Steinbruch Heitauer oder multifunktionales Trainingszentrum Jenner ist zu befürchten, dass auch dieser Antrag vom Landratsamt durchgewunken wird.

Bürgerentscheid Kircholztunnel

Wolf Guglhör und Peter Renoth berichteten über die Initiativen zur Information der Bürger. Wie Gertrud Flatscher ausführte, laufen momentan die Planungen für die Nordumfahrung der A8 auf Hochtouren. Das bedeutet neue Zwänge für den Kircholztunnel zu schaffen und natürlich den Vollanschluss in Schwarzbach. Unverständlich ist hier die Haltung von OB Lackner, denn mit Aussitzen wird das Problem nicht gelöst.

 


Bebauung am Kressenweg widerspricht den Zielen des Landesentwicklungsplans

BN kritisiert: Immer neue Eingriffe im und um das Böcklmoos in Bischofswiesen zerstören das besonders schützenswerte Gebiet

(08.06.2012) In seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan am Kressenweg hat der Bund Naturschutz klar gestellt, dass er einer weiteren Beein-trächtigung der Schutzgebiete und geschützten Flächen mit ihren hochwertigen Strukturen und Arten am Böcklmoos nicht tatenlos zuschauen wird. Immer wieder fanden Baumaßnahmen statt, die den Schutzstatus einfach ignorierten. Mit der geplanten Siedlung am Kressenweg, die sich noch dazu alle Optionen für die Bebauung – also Zweifamilienhäuser, nicht störendes Gewerbe und Handwerk sowie Beherbergungsgewerbe – offen lässt, würden neue Zwänge für den Ausbau der Infrastruktur u.a. in angrenzenden Biotopen geschaffen.

Die beantragte Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans für das Baugebiet am Kressenweg ist für Kreisvorsitzende Rita Poser ein typisches Beispiel für Gefälligkeitsgutachten und Gefälligkeits-Entscheidungen statt die allgemein gültigen Vorgaben von Landesentwicklungsplan und Regionalplan zu berücksichtigen. Der Entwurf des Bebauungsplans verstößt insoweit gegen § 1 Abs. 4 BauGB, wonach die örtliche Bauleitplanung die Zielsetzungen der Regional- und Landesplanung uneingeschränkt zu beachten hat. Die Gemeinde ist gehalten, neue Ausweisungen für Bauland nur vorzunehmen, wenn dies einem öffentlichen Bedarf und einer organischen Einwohnerentwicklung dient. Dabei kommt dem Bauen für Einheimische Vorrang zu; die Entstehung von überwiegend eigengenutzten Freizeitwohngelegenheiten soll verhindert werden.

Die bisherigen Beschlüsse und auch die im Entwurf vorliegenden Festsetzungen für den Bebauungsplan lassen in keinster Weise erkennen, dass diesen Vorgaben Rechnung getragen wird. Die Gemeinde stellt es schlichtweg in das Belieben des künftigen Käufers der Flächen, welche Art von Wohnnutzung dort entstehen soll. Ebenso wenig wird überprüft, ob die neu entstehenden Bauplätze nicht auch vorrangig für einheimische Bewerber bei entsprechender Preisbindung gesichert werden sollen.

 

Die Planung widerspricht ferner auch dem Gebot der Regionalplanung, dass sich neue Baugebiete organisch an die vorhandenen Baugebiete anschließen sollen. Die zur Ausweisung vorgesehenen Flächen liegen über 5 km vom Ortszentrum entfernt, sie sind verkehrlich nur über den unzureichend ausgebauten Hochmoorweg erschlossen. Zur nächsten Bushaltestelle an der Bundesstraße B 20 sind es circa 500 m, das Ortszentrum mit Bahnhof ist fußläufig in sinnvoller Weise kaum erreichbar.

 

Des Weiteren liegt das Plangebiet im Nahbereich eines FFH-Gebietes (FFH-Gebiet 8343-371-Moore und Extensivwiesen bei Berchtesgaden). Die Planung widerspricht den Erhaltungszielen dieses FFH-Gebiets, weil durch die künftige Besiedlung insgesamt der Nahbereich dieser Natura 2000-Fläche verändert wird, nicht zuletzt durch zusätzliche Erschließungsmaßnahmen, wie sie bei sachgerechter Prüfung künftig erforderlich werden.

 

Eine Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des FFH-Gebiets müsste bereits jetzt erfolgen, um die für eine Abwägung im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB notwendigen Sachverhalte hinreichend aufzuklären. Das Landratsamt verkennt diese Notwendigkeit, weil es nach dem Gesetz nur die Grünfläche zu beurteilen habe. Folgewirkungen, auch wenn sie ganz offenkundig und erheblich sind, dürften bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

 

Das Baugebiet dient auch nicht der Abrundung eines „bestehenden Wohnbaugebiets“. Es handelt sich hier um keine Ortsrandlage, sondern um absoluten Außenbereich, es findet deshalb keine organische Entwicklung der Gemeinde „von innen heraus“ statt, was einer vernünftigen und regionalplanerisch geforderten Siedlungsentwicklung klar widerspricht. Die gemeindliche Planungshoheit ist kein Instrument zur Befriedigung persönlicher Wünsche oder Bedürfnisse, sie hat vor allem dem Allgemeinwohl Rechnung zu tragen. Diesem Allgemeinwohl widerspricht es jedoch eindeutig, derart hochwertige und für das Orts- und Landschaftsbild wichtige Außenbereichslagen zu überplanen, während gleichzeitig im wirklichen Zentrumsbereich der Gemeinde noch ausreichend Flächen für Baulandentwicklungen zur Verfügung stehen.

 

Es bedarf deshalb eines Ausbaus des Hochmoorwegs auf der gesamten Länge, vor allem auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Insula-Bewohner, die diesen Weg gerne nutzen, teilweise in Begleitung oder mit Rollator bzw. Rollstuhl. Ebenso häufig wird der Weg auch von sonstigen Wanderern oder Radfahrern genutzt.

 

Der dem Bebauungsplan beigefügte Umweltbericht lässt keine hinreichende Auseinandersetzung mit den von der Planung betroffenen Schutzgütern erkennen. Zwar wird festgestellt, dass im Untersuchungsgebiet ein Nachweis der streng geschützten und nach der Roten Liste Bayern und Deutschland stark gefährdeten Mopsfledermaus besteht, die nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützt ist.

Auf den Mähwiesen im Bereich des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans konnte laut Artenschutzkartierung der Bunte Grashüpfer nachgewiesen werden, welcher auf der Vorwarnliste der Roten Liste Bayern steht.

Nicht erwähnt wird, dass die alten Bäume entlang des Untersuchungsgebiets, die als Quartiere der Mopsfledermaus sehr geeignet sind (die Mopsfledermaus siedelt hinter den abstehenden Rindenplatten), bei Umsetzung der Planung gefällt werden müssen. Da Mopsfledermäuse Ersatzquartiere nur selten unmittelbar annehmen, ist ein vernünftiger Ausgleich bzw. Ersatz nicht möglich. Das Problem der Quartierbäume dieser Fledermausart müsste deshalb unbedingt in die weiteren Prüfungen und Abwägungen einbezogen werden.

Darüber hinaus konnte auch das Vorkommen des Laubfrosches an der bei der geplanten Maßnahme zu beseitigenden Gehölzstruktur festgestellt werden. Auch liegt ein gesetzlicher Schutzstatus (Anhang IV der FFH-Richtlinie bzw. Bundesnaturschutzgesetz) vor.

Durch den Verlust der bisherigen Mähwiesen gehen zum Teil Lebensräume für den nachgewiesenen Bunten Grashüpfer verloren. Ein Ausweichen auf benachbarte Mähwiesen wird schon deshalb kaum erfolgen, weil auch diese wiederum Habitate vom Bunten Grashüpfern sind.

Es muss auch noch gründlicher untersucht werden, inwieweit die unabdingbar notwendig werdenden Erschließungsmaßnahmen in direkter Nachbarschaft zum einzigen größeren Talbodenmoor im Berchtesgadener Raum dieses erheblich beeinträchtigen könnten. Mit dem neuen Baugebiet würden wichtige Strukturen in Mitleidenschaft gezogen, was nicht im öffentlichen Interesse liegen kann.

 


Mülldrehscheibe noch nicht vom Tisch

OB-Kandidaten von Bad Reichenhall diskutierten Umwelt – und Naturschutzthemen

 

(08.03.2012) Der Einladung des Bund Naturschutz genau eine Woche vor der Wahl waren alle fünf Kandidaten gefolgt: Wolfgang Pritzl von den Piraten, Manfred Hofmeister für DIE GRÜNEN/ Unabhängige Bürger, Martin Knabenreich für die FWG, Dr. Herbert Lackner für die CSU und Adelheid Rupp für die SPD. Sie diskutierten unter der bestens vorbereiteten Moderation von Markus Gollinger von Bayernwelle Südost für Bad Reichenhalls Zukunft so gewichtige Themen wie Ausbau A8 mit 4+2 oder 6+ 2 Fahrtsreifen, den Bau des Kirchholztunnels, Pumpspeicherwerken sowie die msp-Wünsche für eine Mülldrehscheibe in Marzoll/ Türk.

 Ausbau der A8

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde wurde das Thema A8 diskutiert.

Während Martin Knabenreich glaubte, sich der Entwicklung zu verschließen, wenn die A8 nicht 6+2 ausgebaut wird, erkannten die anderen Kandidaten diese Notwendigkeit nicht. Manfred Hofmeister war überzeugt, dass bei einem Vollanschluss Schwarzbach zusätzlicher Ost-Westverkehr erzeugt wird und die Verkehrszahlen auf der B21 deutlich zunehmen werden. Das bringt zusätzlichen Lärm ins Tal und wie fehlerhaft zum Nachteil der Bürger Lärmmodelle der Behörden sind, das „haben wir bei der msp-Erörterung 2011 feststellen können. Allerdings ist es sehr sehr aufwändig, diese Fehler nachzuweisen.“

Dr. Herbert Lackner ist total gegen den Vollanschluss und der Argumentation von Martin Knabenreich dies würde in Berlin entschieden, widersprach er auf’s hefstigte. Dies wäre der einzige neue Anschluss, der gegen den Willen einer Kommune gebaut würde.

Adelheid Rupp sprach sich klar für 4+ 2 aus und gegen einen Vollanschluss aus. Lärmschutz für betroffenen Bürger zu installieren, sei grundsätzlich möglich, da müsse niemand auf den Kirchholztunnel warten.

(Anm. der Verf.): das ist wie ‚Warten auf Godot’).

In diesem Zusammenhang kritisierte sie auch die schlechte Bahnanbindung für Verbindungen die über Freilassing hinausgehen.

Wolfgang Britzl sah den Bau von Sicherheitsstreifen also 4+2 ebenfalls ausreichend, sah aber die Entscheidungsbefugnis in Berlin.

(Anm. Verf.): Spätestens seit dem Planungsdialog zur A8 wissen wir, das in Berlin nur über die Planungen entschieden wird, die aus der Provinz unter Federführung der jeweiligen Autobahndirektion entstanden sind.)

Kirchholztunnel

Moderator Markus Gollinger stellte voran, dass mehrheitlich davon ausgegangen wird, hier wird mehr kaputt gemacht als es bringt.

Martin Knabenreich verwies auf das Ziel zur Entlastung des Tals und der Anwohner der Umgehungsstraße, allerdings machen ihn die Pläne nicht glücklich. Die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens unterstützt er, denn man brauche bei einer Ablehnung den Plan B.

 Dr. Herbert Lackner verwies auf die massiven Einwendungen der Kommune vor allem wegen der Sohlequellen und sprach sich für Lärmschutz an der Umgehungsstraße aus um den Anwohnern zu helfen.

 Adelheid Rupp sagte deutlich NEIN zum Projekt; es verhindert vor allem, dass betroffenen Anwohner Lärmschutz erhalten, was ausgesprochen unfair ist. Das Sohlequellen-Argument ist nicht wirklich ein Argument gegen den Kirchholztunnel.

 Wolfgang Britzl berichtete von seinem Besuch bei der BI-Veranstaltung mit Dr. Hunger, der für ihn überzeugned und verständlich erklärt hat, wie sinnlos das teure Tunnelprojekt ist. Er plädiert für einen Bürgerentscheid.

 Manfred Hofmeister hatte sich intensiv mit den Verkehrszahlen von Prof. Kurzak befasst. Demnach gibt es auf der Umgehungsstraße gerade mal eine Entlastung von 24.000 auf 20.000 Fahrzeuge. Für den Knoten Mitte am Golling werden Flächen in der Größe von neun Fußballfeldern verbraucht und ein beliebtes Naherholungsgebiet zerstört. Soclche Planung kann man nur ablehnen.

msp

Dr. Herbert Lackner verweist auf das ordnungsgemäße Verfahren zur prüfung der Ansiedlung. Weil der Stadtrat sein Einvernehmen verweigert hat wurden die Pläne zurückgestuft. Ziel der Stadt sei einen nachbarschaftsverträglichen Ort zu finden.

 Adelheid Rupp stellt fest, dass das kommunlae Einvernehmen nicht gerade klagefest sei. Die Bemühungen ür einen anderen Ort könnten nicht so aussehen, dass msp in Piding landet. Gewerbeansiedlungen in einer Kurstadt müssen umweltverträglich sein.

 Wolfgang Britzl erscheint das ganze Verfahren sehr intransparent. Er bemängelt in marzoll die fehlende Hochgeschwindigkeitsverkabelung, die umweltverträgliche Gewerbe wie z.B. Architekturbüros oder Internetfirmen heute benötigen. „Dann bleiben eben nur noch Müllfirmen übrig.“

 Manfred Hofmeister nannte es ein Musterbeispiel für fehlende Stadtentwicklungsplanung,; alles wurde mehr oder wenig dem Zufall überlassen hier eine grenzüberschreitende Mülldrehscheibe für RO, TS, S, SL zu installieren.

Der Behauptung von OB Lackner, die Mengen wurden deutlich zurückgefahren, widersprach er vehement. Nur weil die Bürger vor Ort sich intensiv mit den Planungen befasst und Experten und Fachanwälte hinzugezogen haben, dafür rund 12.000 Euro privat finanziert haben, gab es Änderungen bei der Bauschuttaufbereitung. Nach wie vor sind es 84.000 Jahrestonnen, solche Müll-und Abfallströme gibt es sonst nur in Industriegebieten. Derzeit hat msp in Bayerisch Gmain eine Jahrestonnage von 2.400 Tonnen, das örtliche Aufkommen liegt bei 8.400 Tonnen, also einem Zehntel der beantragten Menge.

 Martin Knabenreich betrachtet die Angelegenheit so, dass das Kind nicht in den Brunnen gefallen ist, sondern hineingeschubst wurde. Er war als einziger Kandidat bei den Geschäftsführern, die ihm wichtige Details zum Standort mitteilten. Das Gewerbegebiet erlaube innerhalb von 24 Stunden die Anlieferung mit 150 – 200 LKW. OB Dr. Lackner und  Sebastian Renoth(3. Bürgermeister) haben ihnen außerdem versichert ‚Wir bringen sie durch das Genehmigungsverfahren’. (Dem widersprach OB Dr. Lackner nicht.) Das Argument mit dem fehlenden kommunalen Einvernehmen hält er für außerordentlich schwach; nach seiner Ansicht wird das Landratsamt die Genehmigung nicht vor der Wahl erteilen, aber ein CSU-Landrat wird danach genehmigen. Da die Firma msp Grundstückseigentümer ist, muss man mit ihnen verhandeln und reden.

(Anm. der Verf.): Das Landratsamt hat inzwischen dementiert, hier CSU-Wahlkampfhilfe zu leisten, sondern sie entscheiden ausschließlich nach rechtlichen Vorgaben. Ein sehr wünschenswertes Vorgehen, das aber gemessen an den Fakten immer wieder ins Wanken gerät. Erinnert sei u. a. an den Schwarzbau Weibhauser, wo 100 Tage zugeschaut wurde, bis ein Schwarzbau fertig gestellt war, bevor eine Versiegelung stattfand. (Der Bauherr war im Bischofswieser CSU-Ortsvorstand) Oder Ausweisung eines Bauplatzes in exponierter Außenbereichslage durch Änderung der Innenbereichssatzung als Ersatz für den Abriss einstürzender Baracken am Maximiliansreitweg. Der Antragsteller hat enge Verbindungen zum CSU-Ortsvorstand. Wir sind gespannt wie es beim CSU-Ortsvorstandsmitglied Lichtmannegger weitergeht, der im Außenbereich 14 Bauparzellen ausgewiesen haben möchte, damit er und seine Frau den Kauf neuer Flächen in direkter Nachbarschaft finanzieren können.)

Energie

Für Adelheid Rupp sind bei Pumpspeicherwerke noch viele Fragen offen. Es muss eine bundesweite Bedarfsplanung vorgelegt werden; aktuell ist eine Pumpspeicherleistung von etwa 7 GW (Gigawatt) installiert mit einer Gesamtspeicherkapazität von etwa 40 GWh. Allerdings liegend der Bundesregierung bisher keine angbaen vor, wie hoch ist die tatsächliche Auslastung der vorhandenen Kapazitäten von Pumpspeicherwerken in Deutschland ist.

 Wolfgang Britzl erkent auch hier eine intransaparente Bearbeitung; er findet das Aicher-projekt nicht schlecht und meint, die Stadt solle mit ihm kooperieren. EON und RWE sollten keinen Zugriff haben.

 Manfred Hofmeister möchte Vor- und Nachteile abwägen in einer gesamtheitlichen Betrachtung; der Dolomitabbau ist besonders wegen der zusätzlichen Verkehrsbelastung zu berücksichtigen.

 Martin Knabenreich verweist auf Energieeinsparungen; er meint, dass die geographische Lage im großen Stil zu nutzen sei. Wasserkraftwerke an der Saalach und neue Staustufen sind für ihn Teil der Energiewende.

 Dr. Herbert Lackner hebt die Beteiligung der Stadtwerke an Windrädern in der Oberpfalz sowie die Beteiligung an einem Inn. Wasserkraftwerk hervor. Durch die Abwärmenutzung der Saline in der Rupertustherme werden jährlich 1,3 Mio Liter Heizölgespart; außerdem ist die Stadt Modellstadt für Erdagasbusse.

 

In der Diskussion ging es vor allem um des Thema Verkehrsbelastung. Einig war man sich, dass hier mit deutlich mehr Nachdruck gegenüber dem Straßenbauamt aufgetreten werden muss. Dazu braucht man ein eigenes Verkehrskonzept. Auf nachfrage von Michael Nürbauer erklärte OB Dr. lackner, dass es wohl ein fehler war, einen entsprechenden Antrag im Stadtrat abzulehnen, aus heutiger Sicht würde er dem zustimmen.

Fritz Grübl, ein vehementer Befürworter des Kirchholztunnels, wollte von Dr. Herbert Lackner wissen, ob er jetzt gegen den Kirchholztunnel sei.

Dr. Billmeier und Wolfgang Huber sahen sahen die zusätzlichen Belastungen durch den Dolomitabbau beim Bau von Pumpspeicherwerken und wünschten sich klare Aussagen von den Kandidaten.

Trotz allem gab es auch immer wieder heitere Szenen, z. B. als die Knadidaten erklären sollten, warum sie der beste Oberbürgermeister sind. Wolfgang Britzl meinte, das bei einem OB der Piraten die Stadt sich vor Touristen nicht mehr würde retten können.

Es bleibt also spannend bis zum Schluss.
Wir danken allen Kandidaten für den interessanten Abend und empfehlen allen Bürgern unbedingt zur Wahl zu gehen. Das ist Demokratie.


Umwelt- und Naturschutz

OB-Kandidat Manfred Hofmeister zu Gast beim Bund Naturschutz

(19.2.2012) Wichtige Themen aus dem Bereich des Umwelt – und Naturschutzes in Bad Reichenhall mit überregionaler Bedeutung diskutierte der OB Kandidat von GRÜNEN und Unabhängigen Bürgern, Manfred Hofmeister im Vorstand der Kreisgruppe des Bund Naturschutz. Der Einladung waren auch weitere interessierte BN-Mitglieder gefolgt, die sich vor allem bei den Themen Kirchholztunnel und Pumpspeicherwerke kenntnisreich zeigten.

Seit inzwischen mehr als einem Jahr ist Manfred Hofmeister engagiert gegen die geplante Mülldrehscheibe in Marzoll Türk, was von Anfang an durch den Bund Naturschutz unterstützt wurde. Wie Manfred Hofmeister ausführte, geht es hier nicht – wie immer wieder behauptet – um eine Betriebsverlagerung von Bayerisch Gmain nach Marzoll Türk, sondern es soll ein Abfallbetrieb mit signifikant anderen Mengen und auch gefährlichen Abfällen etabliert werden. Waren es bisher rund 10 Tagestonnen, d.h. ca. 2 400 Tonnen pro Jahr, sollen es künftig bis zu 84 000 Tonnen pro Jahr sein, d. h. die Abfallmenge würde um das vierunddreißigfache erhöht. Dazu passt das Einzugsgebiet von Rosenheim über Traunstein, Salzburg und Oberröstereich, wie auf der Webseite von msp noch kürzlich beworben wurde. Nach Ansicht des OB-Kandidaten ist trotz der Ablehnung der beantragten Bebauungsplanänderung des Stadtrates die Aussicht auf einen Verzicht des Müllprojektes durch die Antragsteller sehr fragil. Trotzdem blickt er mit großer Hoffnung in die Zukunft, den aus der zunächst vor allem Marzoller Initiative hat sich ein parteiübergreifender Verein ‚Lebenswertes Bad Reichenhall’ entwickelt, denn eine große Mülldrehscheibe belastet mit Lärm und Schadstoffen nicht nur die Bürger vor Ort, sondern ist ein echter Imageschaden für eine Kurstadt mit Schwerpunkt Atemwegserkrankungen. Bei Gewerbeansiedelungen muss nach Ansicht aller Beteiligten darauf geachtet werden, dass diese mit den Interessen der Kurstadt im Einklang sind. Wie Kreisvorsitzende Rita Poser im Zusammenhang mit dem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz feststellte, mussten viele Bürger bei Auskunftsersuchen die unangenehme Erfahrung machen, dass sie so mancher Behördenvertreter als lästige Bittsteller behandelt, eine Erfahrung die seitens der BN-Vertreter schon häufiger gemacht werden musste.

 

Den Ausbau der A8 mit 6 + 2 Fahrstreifen samt Nordumfahrung hält der OB-Kandidat auch auf Grund eigener Erfahrungen für nicht erforderlich. Staus sind weitgehend auf andere Streckenabschnitte konzentriert und die umfangreiche Zerstörung landwirtschaftlicher Fläche ist nicht gerechtfertigt. Ganz klar, 4+ 2 JA, aber 6+2 Nein, denn dies hätte auch massive Auswirkungen auf den Vollanschluss der B 21. Sein Vorschlag, mit der ASFINAG z. B. im Rahmen der Euregio eine Vereinbarung zu treffen, dass die A8 bis Grödig mautfrei genutzt werden kann. Das würde sofort eine Verkehrsentlastung nicht nur für Bad Reichenhall, sondern auch für Piding und Bayerisch Gmain von 2.000 – 2.500 Fahrzeugen pro Tag  bringen. Anstelle eines im weiteren Bedarf versunkenen Kirchholztunnels, der am Naherholungsgebiet Golling eine Fläche von neun Fußballfeldern für Tunnelausfahrt, Brücken, Rampen und Trompeten verschlingt, sollte die vorhandene Umgehung ertüchtigt und vor allem mit Lärmschutz versehen werden. Peter Renoth erinnerte an die Verkehrszahlen des Straßenbauamtes, die bei objektiver Berechnung in Teilen nicht erklärbar sind.

Beim Thema Pumpspeicherwerke war man sich einig, dass kurzfristiger Aktionismus nachhaltige Schäden in sensiblen Naturgebieten mit sich bringt.

Dr. Ernst Billmeier machte deutlich, dass es sich nicht um regenerative Energien handelt und der Wirkungsgrad dieser Anlagen bei etwa 70% liegt. Manfred Hofmeister ergänzte, daß nach kompetenten Fachinformationen das existierende Stromnetz von Bad Reichenhall nicht in der Lage sei, derartige Strommengen aufzunehmen. 

Hinsichtlich Energienutzung in Bad Reichenhall sieht er Nachholbedarf bei Gebäudeenergie. Beispiel Turnhalle: Wie diese ohne Nutzung regenerativer Energie für Warmwasser oder Strom umgebaut werden konnte, erschließe sich ihm nicht. Insgesamt sehen auch die BN-Mitglieder die Sonnenenergie-Nutzung in Bad Reichenhall noch deutlich ausbaufähig.


Schwerpunkte für den Umweltschutz

OB-Kandidatin Adelheid Rupp mit BN im Gespräch

 (23.12.2011) Bad Reichenhall: Dem Gesprächsangebot von Adelheid Rupp an den BN-Kreisvorstand waren zahlreiche Mitglieder gefolgt, um über wichtige Fragen aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes zu diskutieren. Dazu gehörten neben A8-Ausbau und Kirchholztunnel vor allem die Ansiedlung von msp in Marzoll-Türk sowie die geplanten Pumpspeicherwerke.

 Zu den einzelnen Punkten waren auch Vertreter der örtlichen Initiativen eingeladen worden, damit die OB-Kandadatin ein möglichst umfassendes Bild von den Problemen und Fragestellungen vor Ort bekam. Der Einstieg begann mit dem Kirchholztunnel und im anschließenden Diskussionsverlauf kam man zum Ergebnis, dass der Stadt und ihrem Stadtrat hier die entscheidende Rolle zukommt.

Nur wenn sie klar gegen den Tunnel votiert, besteht die Chance, dass die vorhandene Umgehungsstraße mit Lärmschutz ausgestattet und einzelne Ausfahrten optimiert werden. Ansonsten wird das Straßenbauamt die Bürger auf unbestimmte Zeit hinhalten, da für den Tunnelbau zwar hohe Kosten berechnet wurden, jedoch im Verkehrswegeplan keinerlei Priorität besteht.

Beim Ausbau der A8 plädiert Adelheid Rupp ebenfalls für einen Ausbau mit Standstreifen auf der vorhandenen Trasse. Es ist nicht nachvollziehbar, so die Naturschützer, wieso angesichts der chronischen Unterfinanzierung immer wieder möglichst aufwändige Projekte noch dazu am Bedarf vorbei geplant und teilweise auch durchgepeitscht werden. Hier verwies Rupp auf die erst wenige Tage alte Information von Bundesverkehrsminister Ramsauer zum neuen Investitionsrahmenplan, bei dem die Finanzmittel an klare Prioritäten gebunden und am Bedarf ausgerichtet sind. ‚Das lässt hoffen’ so Rupp.

Weniger klar waren die Vorgänge um die Ansiedlung von msp in Marzoll-Türk, wobei der geplante A8-Vollausbau der Ausfahrt Schwarzbach für das Unternehmen bei den Planungen durchaus eine Rolle gespielt haben dürfte. ‚Denn’, so die Kreisvorsitzende, ‚das Unternehmen wirbt zum einen bundesweit und aus den Antragsunterlagen geht hervor, dass mindestens der Landkreis Traunstein und Salzburg zum Geschäftsgebiet gehören.’ Durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz der EU haben die Behörden später kaum mehr Möglichkeiten, regulierend einzugreifen. ‚Für eine Kurstadt, die mit dem Label Gesundheitsstadt und dem Schwerpunkt Atemwegserkrankungen wirbt, ist ein überregional agierender Abfallbetrieb, der auch mit giftigen Abfällen arbeitet, als negativ für das Image zu bewerten’, so Rupp und weiter. ‚Nur wenn im Vorfeld ein klarer Rahmen, was den Umweltschutz betrifft, gesetzt wird, hat man als Stadt noch eine Chance.’

Erstmalig in Bad Reichenhall mit dem Thema Pumpspeicherwerke (PSW) konfrontiert, hat sich die aktive Bergsteigerin noch keine endgültige Meinung bilden können, aber als Freundin der Berge steht sie dem eher ablehnend gegenüber. Grundsätzlich ist es für sie plausibel, für Flauten bei Wind und Sonne auf Gas umzusteigen. Überschüssige Wind- und Sonnenenergie in Gas – also Wasserstoff und/ oder Methan - umzuwandeln, das in den riesigen vorhandenen Speichern eingelagert werden kann und dann bei Bedarf zur Verfügung steht, ist ihrer Ansicht nach ein guter Weg. Um eine Flaute mit PSW zu überbrücken, müssten rund 2500 PSW gebaut werden, die sich bei ihrem enormen Raum- und Betonbedarf entsprechend negativ auf den Flächenverbrauch und die Klimabilanz auswirken.

Auch wenn nicht ein allen Punkten Übereinstimmung bestand, so waren sich die Naturschützer einig, dass Adelheid Rupp zur hiesigen Welt der männlichen Amtsträger eine hervorragende und vor allem weibliche Alternative ist.