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Stellungnahme zum UVP-Verfahren „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage“ der Kaindl Energy GmbH; Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben gemäß § 59

► Antrag vom 07.08.2023
Ortsgruppe Freilassing-Ainring
Saaldorf-Surheim
Schulstr.15
D-83395 Freilassing
Sprecher Erich Prechtl

Per Mail an: anlagen-umweltrecht@salzburg.gv.at
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 5,Referat 5/04-
Umweltbezogenes Anlagenrecht
Postfach 527
A 5010 Salzburg

 Page 2 Februar 8, 2025

Stellungnahme zum UVP-Verfahren „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage“ der Kaindl Energy GmbH; Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben gemäß § 59
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) Kreisgruppe Berchtesgadener Land bedankt sich für die Beteiligung als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband (nach § 63 BNatSchG) und nimmt mit folgender Gliederung Stellung;

1. Besonders beurteilungsrelevante Feststellungen in den Unterlagen samt Anmerkungen dazu
2. Beurteilung der Zukunftsverträglichkeit des Projekts
2.1 Laufende Anpassung an den Stand der Technik und neu geforderte Schadstoff-Grenzwerte
2.2 Umfassende Betreiberhaftung mit Versicherung
2.3 Georisiko Hochwasser: Betreiberhaftung mit Versicherung
2.4 Folgerungen aus höchstrichterlicher Klimaschutzbeurteilung in Deutschland
2.5 Variantenprüfung: Wirbelschichtverbrennung mit stofflicher Inwertsetzung der Produkte
2.5.1 REA-Gips-Erzeugung aus dem Rauchgas
2.5.2 Decarbonisierung des Rauchgases durch CO2-Abscheidung und -Nutzung
2.6 Variantenprüfung: Stoffliche Inwertsetzung des Betriebsabfalls mit chemischer Aufbereitung
2.6.1 Verfahren der Papier- und Zellstoffindustrie
2.6.2 Pyrolyse
3. Zusammenfassende Würdigung


Vorneweg: Nach unserer Auffassung handelt es sich hier um eine Müllverbrennungsanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung, bei der in Deutschland und Bayern die 17.BImschV (zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.2.2024 I Nr. 43) anzuwenden ist. Damit bedarf die Höhe des Schornsteins von nur 55 Metern anstelle der zunächst geplanten Höhe von 70 Metern einer genauen Überprüfung.
1. Besonders beurteilungsrelevante Feststellungen in den Unterlagen samt Anmerkungen dazu
Zitat aus der jeweiligen Unterlage kursiv (ggf. etwas gekürzt), Anmerkung im Normaldruck

1.3 Die KWK-Anlage dient der Deckung des elektrischen und thermischen Energiebedarfes durch die Nutzung nicht stofflich verwertbarer Produktionsausschüsse und weiterer nicht gefährlicher Abfälle.
2.2 Ca. 35 % des benötigten Brennstoffes stammen aus intern anfallenden Produktionsabfällen. Ferner werden ca. 20 % an Ersatzbrennstoff und 45 % an Recyclingholz verbrannt... Verbrennung gefährlicher Abfälle ist dabei in keinem Fall vorgesehen.
Angesichts der geplanten (zusätzlichen) Brennstoffe (s. 2.4: vorbehandeltes Bau- und Abbruchholz, Eisenbahnschwellen, Teerölreste, beschichtete Plattenreste, Lackreste, Papiere und Papierreste, Siedlungs- und Gewerbeabfälle (offensichtlich ohne weitere Differenzierung!), Holzschleifstäube und -schlämme (aus) behandeltes(m) Holz , Rückstände aus der Altpapierverarbeitung (z.B. Spuckstoffe, Rejekte usw.) ohne Hinweis auf die hier rein juristische Definition "gefährlichen Abfalls" von nicht gefährlich sprechen, ist eine gefährliche Verharmlosung. De facto werden alle Abfälle zur Verbrennung angenommen außer radioaktiven. Die vorgesehene Anlage braucht - vermutlich aus Rentabilitätsgründen - auch gewaltige Mengen an zusätzlichen Brennstoffen, die entsorgt werden müss(t)en. Daher wird de facto eine neue Müllverbrennungsanlage (mit KWK-Kopplung) errichtet und so ist die Planung auch zu beurteilen.
Dass die genannten Produktionsabfälle nicht stofflich verwertbar sind, ist unbelegt und falsch: Durch Pyrolyse und ähnliche Verfahren lassen sich daraus grundsätzlich wertvolle Rohstoffe gewinnen (s. 2.6).
1.5 Vom Projekt ... ist kein schutzwürdiges Gebiet iSd Anhang 2 UVPG 2000 betroffen
Die Behauptung ist in ihrer Absolutform unhaltbar, weil - je nach Abgasreinigung - potenziell diverse Schadstoffe näher oder ferner der Anlage niedergehen, auch in Schutzgebieten, z.B. im benachbarten Landschaftsschutzgebiet Siezenheimer-Au und den Natura 2000-Schutzgebieten auf bayerischer Seite - vom CO2-Ausstoß, der den globalen Klimawandel befeuert, ganz abgesehen!

Umweltverträglichkeitserklärung
S. 32 Tab. 4 - zu genehmigende Emissionsgrenzwerte: Allen Angaben fehlen die Einheiten/Dimensionen! Sie sind erst auf S. 43 im Text genannt.
4.3.1 Abgasbehandlung: Zu konstatieren ist vorab: Durch den vorgesehenen Brennstoff-Mix entstehen eine Fülle von Schadstoffen mit z.T. völlig unterschiedlichen physikalisch-chemischen Eigenschaften. Entsprechend muss bei der Reinigung der festen und gasförmigen Verbrennungsrückstände ein Mittelweg beschritten werden, um in Summe möglichst hohe Effizienz zu erzielen. Die geplanten Schritte (zirkulierende Wirbelschichtfeuerung, Harnstoffeinspritzung zur Reduzierung von NOx, teilweise Rückführung des Rauchgases in den Verbrennungsprozess, Zusatz von Calciumhydroxid-Pulver in den Rauchgasstrom zum Binden von Schwefeldioxid u. Ä. und speziell von Aktivkohle zur Bindung organischer Schadstoffe, insbesondere sog. Sevesogifte (polychlorierte Dioxine, Furane usw.), sowie eine wirksame Endfiltration) erscheinen als derzeit grundlegend gangbarer Mittelweg. Daher erscheint die vorgesehene Rauchgasreinigung - soweit sie zuverlässig funktioniert, die kontinuierlich überwacht und regelmäßig von unabhängigen externen Experten geprüft wird - grundsätzlich auf dem Stand der Technik.
Herauszustellen ist aber, dass trotzdem beachtliche Emissionen von Problemstoffen (insbesondere von Schwermetallen und "Seveso-Giften") in die Biosphäre erfolgen, vor allem wenn man die geplante Betriebsdauer von 30 Jahren betrachtet. Und es fallen pro Jahr über 30000 Tonnen Aschen und feste Reinigungsrückstände an, die umweltverträglich zu entsorgen sind (s. S. 46ff.). Möglichkeiten ihrer stofflichen Nutzung und damit Alternativen zur Deponierung werden nicht aufgezeigt. Ebenso fehlt die Untersuchung einer Variante, wie sich eine Beschränkung des Brennstoffs auf relativ sortenreinen Betriebsabfall, ergänzt ggf. durch unbehandeltes Alt- und Restholz, Borkenreste u. Ä., auf die Minderung besonders problematischer Emissionen (Schwermetalle, "Seveso-Gifte") auswirkt. Diese beiden grundlegenden Mängel sind zu beheben.
Als besondere Gefahr ist hervorzuheben, dass bei Müllverbrennung nachgewiesenermaßen extrem viele unterschiedliche Problemstoffe entstehen; nur für ca. 40 wichtige sind bisher Grenz- und Richtwerte vorgeschrieben. Die Gefährlichkeit einzelner nur im Spurenbereich auftretender Verbrennungsprodukte lässt sich kaum ermitteln. Andererseits ist bekannt, dass seit Etablierung des Verfahrens immer wieder nachjustiert werden musste, weil sich plötzlich herausstellte, dass ein Schadstoff in unerträglicher Masse emittiert wird.
5 - Definition der Wirkräume: Was die potenzielle Ausbreitung problematischer Emissionen anbelangt, erscheinen die Windrichtungen über das gesamte Jahr hin nicht oder zu wenig berücksichtigt und ebenso nicht die Tatsache, dass entsprechend der Geomorphologie des Wirkraums (Beckenlage!) dort nicht selten sehr stabile Inversionswetterlagen vorherrschen, die die Wirkung von Emissionen lokal und z.T. auch regional erheblich erhöhen.
Luftströmungen aus Süd und Ost waren beispielsweise vom 01. bis zum 09. Jan. 2025 im Raum Freilassing-Salzburg bestimmend (s. Abb.), wie lt. Statistik des Flughafens Salzburg über rund die Hälfte des Jahres:
01.01.2025:
02.01.2025:
03.01.2025:
04.01.2025:
05.01.2025:
06.01.2025:
07.01.2025:
08.01.2025:
09.01.2025:
Daraus folgt:
(1) Die kennzeichnenden Wind- und Inversionswetterlagen sind in den Wirkprognosen zu berücksichtigen.
(2) Das benachbarte bayerische Grenzgebiet ist wesentlich umfangreicher in den Wirkraum einzubeziehen und
(3) damit auch die in Deutschland bzw. Bayern geltenden Grenz- und Richtwerte und sonstigen einschlägigen rechtlichen Regelungen (s.h.).
Bgzl. der Wirkprognosen sei darauf verwiesen, das lt. Tab. 32 im Siedlungsraum Nord folgende Schadstoffe die Irrelevanzschwelle überschreiten: SO2, As, Ni, Cr. (Mit-)Ursache können über langen Zeitraum vorherrschende Winde aus Süd- und Ostrichtung (s.o.) sein. Hingegen ist im Siedlungsraum Ost die Irrelevanzschwelle bei keinem untersuchten Schadstoff überschritten (Tab. 34). Genauere Untersuchungen erscheinen unerlässlich, insbesondere auch bzgl. der Wirkung ins bayerische Grenzgebiet.
Planungsvarianten: Vermisst werden eine Reihe wesentlicher Varianten, insbesondere die stoffliche Nutzung des Betriebsabfalls (s. 2.6) und externe Energiegewinnung aus regenerativen Quellen (z.B. Windkraft, PV, oberflächennahe und Tiefengeothermie in Kombination mit Flusswasser- und Erdwärmepumpen) mit dem Ziel Nullemission bzw. ganz erheblicher Emissionsverminderung und Zukunftsfähigkeit bzgl. echter Decarbonisierung im Klimawandel. Bei diesen angemahnten, noch fehlenden Varianten ist insbesondere zu bedenken, dass die EU bis 2050 klimaneutral sein will (Deutschland schon 2045 und Bayern 2040) und die Voraussetzungen dafür schon mit Genehmigung und Bau zu schaffen sind.
8.2.3, Tab. 47: Für die Saalachau (Natura 2000-Gebiet) wird die gebietsbezogene Bagatellschwelle von 3% der Beurteilungswerte für Arsen in PM10 überschritten.
M8: Für den Emissionsgrenzwert der AVV 2024 für Schwermetalle (Summe an Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Vanadium und Zinn und deren Verbindungen <= 0,3 mg/Nm³ bei 11% Rest-O2) wird zusätzlich festgelegt, dass der Anteil von Arsen und seinen Verbindungen am o.g. Schwermetall-Summenwert 30% (0,09 mg/Nm³) nicht übersteigen darf.
Die Forderung M8 ist leicht aufzustellen. Es ist aber eindeutig zu belegen, dass und wie der Grenzwert absolut sicher eingehalten wird und ebenso, dass dafür die beschriebene Brenngut-Begutachtung samt analytischer Überprüfung von Mischproben ausreicht. Letzteres gilt auch für weitere Problemstoffe, insbesondere auch solche, die Ursache problematischer organischer Schadstoffe in den Emissionen sind, z. B. von "Seveso-Giften".
8.3.2, Tab. 50 und Text dazu, Immissionen: ... Einträge von Staub, Stickstoff und Schwefel irrelevant, weil sie die 3%-Schwelle nicht überschreiten. Bei den Schwermetallen Blei, Zink und Kupfer verhält es sich ebenso. Die Depositionen von Cadmium, Thallium und Nickel überschreiten das 3% Irrelevanzkriterium, die drei Stoffe halten die ausschlaggebenden Richtwerte zur Beurteilung der Gesamtbelastung von TA-Luft88 (2021) und IG-L 89 aber ein. „Die Zusatzbelastung von Cadmium, Thallium und Nickel wird daher als geringfügig eingestuft, wobei der jeweilige Richtwert zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen einschließlich Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen eingehalten wird. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Boden und Ökosysteme sind auszuschließen.“ Bei den Depositionen von Quecksilber und Arsen liegt die vorhabenbedingte Zusatzbelastung... über der Geringfügigkeitsschwelle von 10%. Die beiden Substanzen liegen aber auch nach einer 30-jährigen Betriebsdauer noch immer unterhalb der nach ÖNORM L 107590 definierten Richtwerte, weshalb... erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Boden und Ökosysteme durch vorhabenbedingte Einträge auszuschließen sind.
Der Text klingt (zu) verharmlosend. Einzuräumen ist: der Schwermetalleintrag und der Eintrag persistenter organischer Problemstoffe (z.B. "Seveso-Gifte") in die Biosphäre wird durch die geplante Anlage erhöht, auch wenn der zusätzliche Eintrag - vorerst - im "Hintergrund-Rauschen" untergehen mag. Es bleibt aber weiterhin die entscheidende Frage, wie beim anvisierten sehr variablen Mix aus - völlig unterschiedlich vorbelasteten(!) - Brennstoffen die Einhaltung der aufgeführten Grenzwerte dauerhaft absolut sicher gestellt ist und wie die Emissionen mit den Vorgaben in Deutschland und Bayern ebenso dauerhaft in Einklang gebracht werden.

8.5 Schutzgut Klima: Bezüglich... Klima sind insbesondere makro- und mikroklimatische Faktoren zu untersuchen ... Auswirkungen des Vorhabens auf das Weltklima (etwa aufgrund seiner Treibhausgasemissionen) ... nicht Gegenstand der UVE.
Die lokal freigesetzte CO2-Menge ist aber gewaltig und befeuert als "ein - gar nicht so kleines - Körnchen von vielen, die dann den großen Haufen machen" mit den Klimawandel. Die Bedeutung lokaler Treibhausgasemissionen wird verkannt. Die UVE ist deshalb wenig ambitioniert, unvollständig und mangelhaft (s. 2.4: höchstrichterliche Entscheide zum Klimaschutz in Deutschland).

8.5.2 Auswirkungen auf das Schutzgut und Minderungsmaßnahmen - Makroklima: Aus dem ...Klima- und Energiekonzept geht hervor, dass ... je nach Brennstoffmix zwischen 109.000 und 159.000 Tonnen CO2 pro Jahr durch das Projekt eingespart werden... Der Vergleich bezieht sich auf die geplante Verwendung der energieeffizienten KWK-Technologie im Gegensatz zu einer getrennten Produktion von Strom und Wärme sowie auf den CO2-Fußabdruck des österreichischen Strommixes bzw. jenen eines Gasheizkraftwerkes...KWK-Anlagen erreichen Gesamtwirkungsgrade von über 90%, während herkömmliche, getrennte Erzeugungssysteme für Strom und Wärme oft Wirkungsgrade von weniger als 50% aufweisen... Durch die Integration erneuerbarer Energien wie Biomasse in KWK-Anlagen […] der Anteil an fossilen Brennstoffen weiter reduziert werden […]. Dies führt zu einer deutlichen Verringerung der Treibhausgasemissionen und unterstützt die Umstellung auf eine nachhaltige und kohlenstoffarme Energieerzeugung...aus dem Projekt keine Beeinträchtigung einschlägiger Klimaschutzziele abgeleitet werden (no impact). Insgesamt sind Effekte in Bezug auf den Klimawandel als neutral bis positiv... Während die Folgen des Klimawandels keinen relevanten Einfluss auf das Projekt haben, ist der Beitrag des Vorhabens zu einer klimaverträglicheren Energieversorgung als wertgebend anzusehen.
Dem ist grundsätzlich nicht zu widersprechen, die Vorteile der KWK-Technologie sind treffend geschildert. Allerdings sind die Klimaschutz-Effekte insgesamt bestenfalls als wenig ambitioniert zu werten. Es stellt sich die Frage, ob nicht Manches "schöngerechnet" ist, betriebswirtschaftliche Ziele dabei nicht viel zu sehr in den Vordergrund gestellt und übergeordnete volkswirtschaftliche Ziele durch mangelnde Prüfung von Alternativen (s.h.) demgegenüber vernachlässigt sind.
► Anhang 9: Fachbeitrag Verkehr
Lt. Ergebnis gibt es keine gravierenden zusätzlichen Auswirkungen, aber um 40 LKW-Fahrten pro Tag zusätzlich.
► Anhang 13: Klima- und Energiekonzept
4.3.2: Materialproben und Qualitätssicherung: Das angelieferte Material wird hausintern auf Wassergehalt, Korngrößenverteilung und Störstoffanteil untersucht. Proben werden gemäß gesetzlichen und internen Vorschriften analysiert, um die Qualität des Materials zu überprüfen.
Dass damit die Einhaltung der Grenzwerte gesichert ist, muss deutlich(er) belegt werden und die betreibende Firma dafür umfassend in Haftung genommen werden. Zudem soll der Betreiber eine Versicherung abschließen, die evtl. Schäden, die auch überregional auftreten können, umfassend deckt.
4.3.5 Vermiedene Treibhausgasemissionen: Im Vgl. zum Strommix in Österreich ergibt sich: Insgesamt ist jährlich ... mit ... CO2-Emission von 70.000 – 110.000 TCO2 zu rechnen. Jährlich können ...zwischen 109.000 und 159.000 Tonnen CO2 eingespart werden. D.h. aber: Jährlich befeuern ca. 100000 t CO2 aus der Anlage den Klimawandel. CO2-Abscheidung (und stoffliche Nutzung, s.h.) ergäbe nahezu die doppelte Einsparung.
► Anhang 13: Bestätigung zum Klima- und Energiekonzept:
Im Sinne einer Decarbonisierungsstrategie beim Betrieb von Fernwärmenetzen trägt das Projekt wesentlich zur Minderung von klimarelevanten Emissionen bei. Konkret kann damit ... bestätigt werden, dass die ... enthaltenen Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen."
Die Überprüfung durch ein zweites - hoffentlich völlig unabhängiges - Expertenbüro (aus Linz) ist positiv. Trotzdem gilt: Planung und UVE sind mangelhaft, weil zukunftsfähige Varianten (s.h.) nicht in die Abwägung einbezogen sind.
► Anhang 16 - Fachbeitrag Luft und Klima
7.1.1ff. Immissionsbelastungen für Mensch und Wald/Vegetation: Zusatzbelastungen ergeben sich über der Irrelevanzschwelle bei SO2, HF und einigen Schwermetallen (As, Ni, Cr, Cd), aber Grenzwerte werden eingehalten. Demgegenüber wird zu wenig herausgestellt, dass das Projekt die Belastung der Biosphäre mit Schwermetallen erhöht. Inwiefern die Grenzwerte dauerhaft eingehalten werden und wie sie mit den in Deutschland bzw. Bayern gültigen dauerhaft in Einklang gebracht werden, ist unbedingt noch unmissverständlich zu belegen.
► Anhang 21 - UVE Boden und Wald, Immissionsökologie:
4.3.1. Vorbelastung der Luft: ... im Untersuchungsraum deutlich unter den anzuwendenden Grenzwerten. Nur im verkehrsnahen Bereich liegt die Vorbelastung von NOx (JMW) über dem Grenzwert zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation; dieser Grenzwert ist allerdings in der Umgebung von Emittenten und stark befahrenen Straßen nicht anzuwenden. Insgesamt ist die Vorbelastung der Luft als typisch für ein randstädtisches, teilweise verkehrsnahes Gebiet einzustufen. Die zum Schutz des Waldes, der Vegetation und der Ökosysteme anzuwendenden Grenz- und Richtwerte werden eingehalten. Die Immissionswerte ergeben keinen Hinweis auf eine relevante industrielle Belastung der Luft.
4.3.2 Schwermetalle in Nadelproben: Bei den... als Nährstoffe benötigten Schwermetallen Kupfer und Zink war eine nicht ausreichende bis optimale Versorgung festzustellen, jedoch keine über dem Optimum liegenden Gehalte... daher kein Hinweis auf relevante anthropogene Einträge. Die Gehalte an Chrom und Nickel lagen ebenso wie die Quecksilbergehalte großteils unter dem österreichischen Durchschnitt... kein Hinweis auf relevante anthropogene Einträge.
4.3.3. Vorbelastung Boden: ...kein Hinweis auf relevante industrielle Stoffeinträge
5.5 Schadstoffemissionen bei Störfall: ...bei...„Ausfall der Abluftreinigung“ zu erwartende Einwirkungsdauer wurde mit maximal 8 Stunden angenommen. Die dabei auftretenden maximalen Immissionskonzentrationen liegen weit unter den Wirkungsschwellenwerten für die Vegetation, so dass bei diesem Störfallszenario keine negativen Auswirkungen auf Pflanzen und Ökosysteme zu erwarten sind.
8 Zusammenfassende Beurteilung:
Auswirkungen auf den Wald: Die vorhabenbedingten Immissionszunahmen liegen im irrelevanten bis geringfügigen Bereich. Bei Stickoxiden und Ammoniak sind Immissionsabnahmen zu erwarten. Die vorhabenbedingte zusätzliche Deposition von Schwermetallen liegt meist im Bereich irrelevanter bis geringfügiger Größenordnungen. Die anzuwendenden Grenzwerte werden durchwegs eingehalten. Damit ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und vor einer Gefährdung der Waldkultur durch die Deposition von Schwermetallen einschließlich der Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen, sichergestellt. Die Eingriffsintensität, die Eingriffserheblichkeit und damit die Auswirkungen werden als gering bewertet.
Einschub von S. 44 aus 5.1 Auswirkungen auf den Wald: ...für das phytotoxische Arsen (As) kann nur der Grenzwert der der deutschen TA-Luft zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (4 μg/m².d) als Vergleichswert herangezogen werden. Ohne Emissionsbeschränkungen ergibt sich für den exponiertesten Wald-Rechenpunkt eine vorhabenbedingte Zusatzbelastung von 0,5 μg/m².d (12,5 % des Grenzwertes) und eine Gesamtbelastung von 1,5 μg/m².d, wodurch der Grenzwert deutlich unterschritten wird. Durch die UVE-FB. Luft und Klima vorgesehene Emissionsreduktion um 40 % werden die Depositionswerte noch deutlich geringer werden.
Es fehlen die schon oben angemahnten eindeutigen Belege, wie diese Emissionsreduktion mit Sicherheit gewährleistet werden kann, dass die Betreiberfirma dafür umfassend haftet und eine entsprechende Versicherung alle potenziellen Schäden deckt, auch weit überregionale, z.B. im bayerischen Grenzgebiet mit u.U. abweichender Gesetzgebung.
Auswirkungen auf den Boden: Die Schadstoffdepositionen unterschreiten auch im Bereich der maximalen Zusatzbelastung meist die Geringfügigkeitsschwelle von 10% des jeweiligen Grenz- oder Richtwertes, die durchwegs eingehalten werden. Für Schadstoffe, wo die Geringfügigkeitsschwelle bei den Depositionen überschritten wird (As, Hg), wurde eine Berechnung der Schadstoffanreicherung im Boden über eine Betriebsdauer von 30 Jahren vorgenommen. Diese ergab, dass keine relevanten Zunahmen der Schadstoffgehalte im Boden zu erwarten sind und die jeweiligen Richtwerte eingehalten werden.
Auswirkungen auf das Natura 2000-Gebiet „Salzach und Unterer Inn“ in Deutschland : Bei den meisten Immissionen und bei allen Depositionen liegen die prognostizierten Stoffeinträge im Bereich des Natura 2000-Gebietes bei Freilassing unter dem Abschneidekriterium von 1%, was eine Bewertung der Gesamtbelastung erübrigt. Stoffeinträge unter 1 % des Beurteilungswertes können i.d.R. nicht mehr kausal einem bestimmten Vorhaben zugerechnet werden. Vor allem bei Stickstoffverbindungen (NOx, NH3) kommt es zu Verbesserungen gegenüber dem genehmigten Vorhaben. Nur bei den Immissionen von Cadmium, Arsen und Nickel liegen die vorhabenbedingten Zusatzimmissionen... im Bereich des Natura 2000-Gebietes zwischen 1 und 3% des jeweiligen Beurteilungskriteriums, wodurch zwar die Bagatellschwelle von 3% nicht überschritten wird, was aber eine Betrachtung der Gesamtbelastung erfordert. Bei allen 3 Stoffen liegt die Gesamtbelastung zwischen 5 und 15 % des Beurteilungswertes, d.h. die Erheblichkeitsschwellen werden nur zu max. 15 % ausgeschöpft. Die Gesamtbelastungen sind damit auch bei diesen Immissionen derart gering, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter und Erhaltungsziele des Natura 2000 – Gebietes auch ohne Prüfung von Summationswirkungen mit anderen, seit Ausweisung des Natura 2000-Gebiets verwirklichten oder geplanten Projekte ausgeschlossen werden können.
Nachzuweisen ist, dass alle Immissionen, insbesondere Schwermetalle und persistente organische Problemstoffe (z.B. "Seveso-Gifte") auch im bayerischen Grenzraum aufgrund der oben geschilderten lokalklimatischen Besonderheiten (Süd- und Ostwinde, Inversionen) ausreichende Wertung erfahren, u.z. auch gemäß der Rechtsetzung in Deutschland und Bayern.
► Anhang 30 - Abfallwirtschaftskonzept:
3.1.1: ...Abgasreinigung so dimensioniert, dass kurzzeitige Schadstoffspitzen ...abgepuffert werden können und die genehmigten Grenzwerte sicher eingehalten werden.
Es fehlen die schon oben angemahnten eindeutigen Belege, dass die Betreiberfirma dafür umfassend haftet und eine entsprechende Versicherung alle potenziellen Schäden deckt, auch weit überregionale, z. B. auch im bayerischen Grenzraum.
3.6. Brennstoff-Anlieferung und -Annahme: Vor Vertragsvereinbarung mit dem Abfallbesitzer werden chemische Erstanalysen verlangt. Bei Anlieferung von Reststoffen aus einer Aufbereitungsanlage für Siedlungsabfälle oder für Altstoffe (z.B. für Rückstände aus der Zellstoffherstellung, Papier, Pappe, Holz, Kunststoff, …) wird ein Qualitätssicherungssystem verlangt, welches die Qualität der angelieferten Abfälle auf Basis der Kontrolle von Herkunft (Abfallersterzeuger) und Qualität der eingesetzten Abfallströme sowie auf Basis der dokumentierten Qualitätskontrolle der Aufbereitung sicherstellt. Ebenso wird bei Industrieabfällen ein Qualitätssicherungssystem verlangt. Durch das Qualitätssicherungssystem wird bereits im Bereich der Vertragspartner sichergestellt, dass eine Anlieferung von radioaktiv kontaminierten Materialien ausgeschlossen werden kann. Sowohl der Abfallbeauftragte als auch der Umweltbeauftragte sind ermächtigt, das Qualitätssicherungssystem und die Aufzeichnungen der Qualitätskontrolle jederzeit zu überprüfen. Die Ausstattung und Betriebsweise der KWK-Anlage ermöglicht für die angeführten Abfälle die sichere Einhaltung sämtlicher Emissionsgrenzwerte für Abgas ..., sodass Analysen der eingesetzten Brennstoffe grundsätzlich nicht erforderlich sind.
Hausintern wird das Material auf Wassergehalt, Korngrößenverteilung und offensichtlichen Störstoffanteil untersucht. Es werden nach den geltenden gesetzlichen sowie internen Vorschriften Proben vom angelieferten Material analysiert (Lieferantenkontrolle). Diese Mischproben wird bezüglich chemischer Zusammensetzung überprüft. Werden in der laufenden Prozessüberwachung, insbesondere bei den kontinuierlich gemessenen Betriebsparametern (z.B. Durchflussmenge von automatisch dosierten Betriebsmitteln, Rohgas- und Abgasparameter) Abweichungen von den üblichen Bandbreiten sowie Trendentwicklung festgestellt, so können zusätzliche Probenahmen bei den anfallenden Aschen in kurzen Zeitabständen vorgenommen werden. Im Zuge der weiteren Prüfung signifikanter Abweichungen wird ... Überprüfung der ...Anlieferungen
Es fehlen die schon oben angemahnten eindeutigen Belege, dass die vorgenommenen Analysen und Prüfungen ausreichen, die Betreiberfirma umfassend haftet und eine entsprechende Versicherung potenzielle Schäden umfassend deckt, auch weit überregionale, z. B. auch im bayerischen Grenzgebiet.
4. Abschätzung der zukünftigen Entwicklung: Die zukünftige Entwicklung ist ... vom Papier- und Zellstoffmarkt und vom Altholzrecycling abhängig. Außerdem sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Im Zuge des Kreislaufwirtschaftspaketes beschloss die EU 2018 EU-weit (zum Teil eher ambitionierte) Recyclingquoten für Stoffe aus Siedlungsabfällen, und zum Teil technisch weniger ambitionierte Ziele (Deponierungseinschränkung auf maximal 10% der Siedlungsabfälle erst ab 2035). Österreich rangiert aufgrund seiner bereits gesetzten Maßnahmen bezüglich Recycling und dem Deponierungsverbot im Spitzenfeld der EU und erfüllt die Recyclingziele für 2025 und 2030 bereits jetzt großteils, bei Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen besteht aber noch Handlungsbedarf. Der geplante KWK Kessel stellt dazu keinen Widerspruch dar. Es werden technologiebedingt (Wirbelschicht) keine unaufbereiteten Siedlungsabfälle thermisch verwertet. In den vorgeschalteten und notwendigen Aufbereitungsanlagen besteht die Möglichkeit, dass weitere Apparate zur sortenreinen Abtrennung von bestimmten Kunststoffverpackungen installiert werden, welche den qualitativen Ansprüchen von Recyclingprodukten entsprechen, und somit die Recyclingquoten angehoben werden können.
Aus diesen Feststellungen ergibt sich nochmals, dass die geplante Anlage eine Müllverbrennungsanlage mit KWK-Koppelung ist. Selbstverständlich muss sie laufend auf den Stand der Technik gehalten werden. Da Kunststoffe als Brennstoffe für das Funktionieren der Müllverbrennung i.d.R. wichtig sind, ist zu prüfen, ob die geplante Anlage bei einem deutlichen Anstieg der Kunststoffrecyling-Quote noch zufriedenstellend arbeitet. Außerdem sind grundlegend zusätzliche zukunftsfähige Varianten zur Entsorgung der Betriebsabfälle in die Abwägung einzubeziehen (s.h.).
2. Beurteilung der Zukunftsverträglichkeit des Projekts
Da das geplante "Müllheizkraftwerk mit KWK-Koppelung" für eine Betriebszeit von 30 Jahren ausgelegt ist, muss seine Zukunftsverträglichkeit umfassend unter Beweis gestellt werden. Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass die EU bis 2050 klimaneutral sein will (Deutschland 2045 und Bayern 2040) und die Voraussetzungen für die angestrebte Klimaneutralität deshalb schon mit Genehmigung und Bau dieser Anlage zu schaffen sind, die ja über die Zeitziele der Klimaneutralität hinaus betrieben werden soll. Hierzu ist anzumerken:
2.1 Laufende Anpassung an den Stand der Technik und an neu geforderte Schadstoff-Grenzwerte
Grundsätzlich positiv ist das Wirbelschichtverfahren zur Verbrennung betriebsinterner und externer Abfälle nach derzeitigem Stand der Technik und die KWK-Koppelung zur Energie- und Prozesswärmeversorgung der Firma sowie - mit Überschüssen - die externe Energie- und Fernwärmenutzung. Bei der Behandlung der gasförmigen und festen Verbrennungsrückstände sowie für den gesamten kurzfristigen und langfristigen Ausstoß an potenziellen Schadstoffen sind schon jetzt die gleichen Beurteilungskriterien und Grenzwerte wie beim Neubau einer Müllverbrennungsanlage (Müllheizkraftwerk) anzuwenden. Aufgrund der Grenznähe und lokalklimatischer Besonderheiten (s.o.: Süd- und Ostwinde; Inversionswetterlagen) sind auch die einschlägigen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen (s. a. 2.4).
Zu fordern ist darüber hinaus außer den vorgesehenen laufenden internen und externen Kontrollen eine kontinuierliche Anpassung der Anlage über den gesamten Betriebszeitraum an den sich permanent ändernden Stand der Technik und die sich - absehbar - weiter verschärfenden Schadstoff-Grenzwerte, auch unter Beachtung der deutschen Rechtsetzung. Außerdem muss dem Betreiber ein umfassendes Umweltmonitoring (bzgl. Boden, Wasser, Luft, Pflanzen) im Umkreis der geplanten Anlage, aber auch in den bayerischen Natura-2000-Gebieten samt Beweissicherungspflicht auferlegt werden. Dieses Umweltmonitoring hat vor Inbetriebnahme und danach in 5-jährigem Abstand zu erfolgen. Die Messstellen sind so auszuwählen, dass sie im Hauptemissionsgebiet sowohl im Wald als auch auf Grünland und Ackerland liegen.
Dies muss in der Genehmigung jeweils als "conditio sine qua non" verbeschieden werden.
2.2 Umfassende Betreiberhaftung mit Versicherung
Besonders kritisch sieht der BN, dass hier eine De-facto-Müllverbrennungsanlage (mit KWK-Koppelung) nicht durch einen Träger der öffentlichen Hand betrieben werden soll, sondern durch eine Privatfirma, die als unabhängiges Tochterunternehmen an ihre Mutterfirma Energie liefert und ihren Abfall übernimmt. Zugleich soll diese Tochterfirma engstens mit Stadt und Umland vernetzt agieren: Sie nimmt - kostenpflichtig! - Müll und Abfall als Zusatzbrennstoff auf und liefert dorthin - kostenpflichtig - Fernwärme und elektrische Überschuss-Energie. Stadt und Umland geraten damit in ein Abhängigkeitsverhältnis und es besteht Gefahr, dass der Firma nach Betriebsaufnahme erhebliche politische Druckmittel verfügbar sind, um nötige Anpassungen an den jeweiligen Stand der Technik und ggf. schärfere Grenzwerte zu verzögern oder gar zu unterlaufen.
Deshalb ist in der Genehmigung als "conditio sine qua non" zu verbescheiden, dass der Betreiber der Anlage von vornherein vollumfänglich für evtl. ökotoxikologische/geoökologische und sonstige Schäden - lokal, regional und weit überregional (auch im bayerischen Grenzraum) - zu haften hat.
Da ein größerer Schadenfall die Finanzkraft der Betreiber-Firma wohl überschreitet, ist die o.g. Haftung nachweislich durch eine Versicherung zu decken und/oder eine entsprechende Bankbürgschaft, die sich laufend an Inflation/Deflation anpassen. Die Deckungssumme ist so zu bemessen, dass sie für alle Schäden (Personen-, Sachschäden usw.) und auch zur Regeneration betroffener Ökosysteme - lokal, regional und weit überregional - vollumfänglich ausreicht.
2.3 Georisiko Hochwasser: Betreiberhaftung mit Versicherung
Lt. Unterlagen sind die Georisiken im Planungsgebiet insgesamt gering: z.B. stehe die Anlage trotz Nähe zur Saalach außerhalb eines Überschwemmungsgebiets. Kriterium ist das berechnete HQ300. Es wird darauf verwiesen, dass im angrenzenden Bayern (zusätzlich) das berechnete HQ1000 als Kriterium gilt. Da es im Klimawandel nach den Erfahrungen aus einem halben Jahrhundert nur eine Konstante gibt, nämlich die, dass Prognosen negativ(!) übertroffen werden, soll die Hochwassersicherheit der Anlage kritisch geprüft und zusätzlich verbessert werden. Die verheerenden Überschwemmungen der letzten Jahre mit Milliarden-Schäden im Alpenraum und im Alpenvorland sind ein warnendes Beispiel; vielfach wurden berechnete Hochwasserstände weit überschritten.
Auch für die Hochwassersicherheit soll dem Betreiber im Genehmigungsbescheid daher die umfassende Haftung einschließlich potenzieller externer (den bayerischen Grenzraum einschließenden) Schäden auferlegt werden, samt dem nachweislichen Abschluss einer entsprechenden Elementarschadenversicherung.
2.4 Folgerungen aus der Lage im Grenzgebiet und der höchstrichterlichen Klimaschutzbeurteilung in Deutschland
Das Projekt liegt im Grenzbereich zu Bayern und wirkt sich dorthin aus, außerdem liegt es in der EU. Es ist davon auszugehen, dass sich die Rechtsprechung in Deutschland von der in Österreich nicht grundlegend unterscheidet, vor allem gilt EU-Recht in beiden Staaten.
Außerdem ist auf die bisherige gute fachliche Praxis (z.B. im Wasserbau) zu verweisen, bei grenzüberschreitenden Problemstellungen die ggf. "schärferen" Regelungen des Nachbarlandes als Genehmigungsvorgabe anzuwenden (für den Hinweis danken wir dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein). Für Deutschland und Bayern gilt dabei die Rechtssetzung durch die 17.BImschV (zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.2.2024 I Nr. 43). Damit bedarf die Höhe des Schornsteins von nur 55 Metern anstelle der zunächst geplanten Höhe von 70 Metern einer genauen Überprüfung.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland bzgl. eines zukunftsfähigen Klimaschutzes sei deshalb kurz referiert:
In seinem Urteil vom 4. Mai 2022 – 9 A 7/21 –, BVerwGE 175, 312-338 hat das BVerwG klargestellt, dass die Genehmigungsbehörde, will sie einen Abwägungsmangel vermeiden, bei ihrer Entscheidung die Aspekte des globalen Klimaschutzes und der Klimaverträglichkeit berücksichtigen muss. Es hat darauf hingewiesen, dass Art. 20a GG sowohl staatliche Verpflichtungen zum Klimaschutz als auch des Ziels der Schaffung von Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 nach § 3 Abs. 2 KSG umfasst (BVerwG a.a.O.). Nach § 13 Abs. 1 S. 1 KSG haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Dieses Berücksichtigungsgebot stellt das wichtigste und zentrale Instrument des Bundes-Klimaschutzgesetzes zur Einhaltung der Klimaziele in der Behördenpraxis dar und schlägt die Brücke zwischen den Rahmenvorgaben des KSG zum konkreten Verwaltungshandeln und damit zum Klimaschutz auf Vorhabenebene (Fellenberg/Guckelberger, Klimaschutzrecht 2022, § 13 KSG Rn. 3.). Der Tatbestand des § 13 Abs. 1 S. 1 KSG erfordert eine Auseinandersetzung mit Zweck und Zielen des KSG. Der materielle Maßstab für die nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG gebotene Berücksichtigung des Klimaschutzes ergibt sich aus dem in § 1 KSG umschriebenen Zweck und den in § 3 KSG festgelegten Zielen des Gesetzes. Zweck des KSG ist gem. § 1 S. 1, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Grundlage hierfür bildet gem. § 1 S. 3 KSG die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau zu begrenzen ist. Diese Inkorporation der sog. Paris-Ziele in § 1 S. 3 KSG stellt zugleich eine verfassungskonforme Konkretisierung des in Art. 20a GG verankerten Klimaschutzgebots durch den Gesetzgeber dar, sodass es sich hierbei im Ergebnis auch um eine verfassungsrechtlich verbindliche Temperaturschwelle handelt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, Rn 208 ff). Um diesen Gesetzeszweck zu erreichen, formuliert § 3 KSG verbindliche Klimaschutzziele. Dies betrifft die in § 3 Abs. 1 KSG festgehaltene schrittweise Minderung der Treibhausgas-Emissionen um 65 % bis 2030 und um 88 % bis 2040 sowie das Ziel nach § 3 Abs. 2 KSG, bis zum Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen und negative Emissionen im Jahr 2050 anzustreben. Diese Ziele müssen nach § 13 Abs. 1 S. 1 KSG bei Planungen berücksichtigt werden.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass dem (globalen) Klimaschutz nur durch bilanzielle Einsparung von Treibhausgasen Rechnung getragen wird. Seine Berücksichtigung ist daher wenig ambitioniert, ja mangelhaft (s. Auswirkungen des Vorhabens auf das Weltklima (etwa aufgrund seiner Treibhausgasemissionen) ... nicht Gegenstand der UVE; Umweltverträglichkeitserklärung, 8.5). Dies ist unbedingt zu korrigieren.
Der BN fordert, im Sinne der oben zitierten höchstrichterlichen Vorgaben in Deutschland und der EU, die Zukunftsverträglichkeit der Planung über die nächsten 30 Jahre (nochmals) sehr kritisch und umfassend zu beurteilen. Zu bedenken ist insbesondere, dass die EU bis 2050 (Deutschland bis 2045, Bayern bis 2040) klimaneutral werden will und dies bei Genehmigungen und Bauten schon jetzt umfassend zu berücksichtigen ist. Dazu schlägt der BN vor, Varianten zur besseren Inwertsetzung des Betriebsabfalls unter Vermeidung zusätzlicher Treibhausgasemissionen nicht nur betriebswirtschaftlich zu prüfen. Vielmehr müssen in der Abwägung volkswirtschaftliche Kriterien im Vordergrund stehen, insbesondere im Hinblick auf anzustrebende Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, Rohstoffverfügbarkeit, (vielfach besseren) Klimaschutz von der lokalen bis zur globalen Ebene sowie im Blick auf umfassenden Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Beispiele für zukunftsfähige Varianten sind unter 2.5 und 2.6 kurz skizziert. Zu prüfen wäre auch, ob für das Gemeinwohl besonders wichtige Varianten bei evtl. teilweisem Pilotcharakter staatlich subventioniert werden können.
2.5 Variantenprüfung: Wirbelschichtverbrennung mit stofflicher Inwertsetzung der Produkte
Das Projekt sieht vor, die Verbrennungsprodukte nach Reinigung quantitativ in die Atmosphäre zu emittieren oder samt Reinigungsgut als Feststoffabfall zu deponieren. Zukunftsfähig ist aber nur ihre stoffliche Inwertsetzung.
2.5.1 REA-Gips-Erzeugung aus dem Rauchgas
Durch Rauchgasentschwefelung wird in Kohlekraftwerken längst sog. REA-Gips gewonnen, der z.B. als Baustoff begehrt ist und natürliche Ressourcen schont. Infolge des Ausstiegs aus der Kohleverbrennung besteht die Chance, einen Ersatzmarkt zu eröffnen und Deponien zu entlasten. Auch für die geplante Anlage ist REA-Gips-Erzeugung zu fordern. Evtl. muss dafür der im Projekt geplante Brennstoffmix angepasst werden und der relativ sortenreine Betriebsabfall darf nur mit unbehandelten Holzresten u. Ä. ergänzt werden. Dies würde auch die Schadstoffemission in Atmosphäre und Biosphäre grundlegend mindern.
2.5.2 Decarbonisierung des Rauchgases durch CO2-Abscheidung und -Nutzung
Für die - zugegeben - relativ aufwändige und energieintensive CO2-Wäsche sind diverse Hilfsstoffe, die im Kreislauf geführt werden, schon erprobt (nichtflüchtige Amine, Carbonat, Branntkalk, diverse organische Lösungsmittel) und auch weitere Verfahren zumindest im Pilotbereich etabliert. Die Abscheideraten liegen um 90 %, was den Treibhausgasausstoß entsprechend senkt. Allerdings sind Einbußen im Gesamtwirkungsgrad von rund 10 % einzukalkulieren.
Für die stoffliche Weiterverwertung des gewonnenen CO2 gibt es schon jetzt diverse Möglichkeiten. Seine wichtige Rolle als künftiger Grundstoff der chemischen Industrie ist absehbar und zeigt sich in erfolgversprechenden Labor- und Pilotanlagen. Auch Umsetzung mit Kohle zu CO als Bestandteil von in der chemischen Industrie begehrtem Synthesegas ist möglich.
Vermutlich muss auch dafür der geplante Brennstoffmix in der projektierten Anlage angepasst werden: der relativ sortenreine Betriebsabfall darf nur mit unbehandelten Holzresten u. Ä. ergänzt werden. Dies würde auch die Schadstoffemission in Atmosphäre und Biosphäre mindern.
2.6 Variantenprüfung: Stoffliche Inwertsetzung des Betriebsabfalls mit chemischer Aufbereitung
Es erstaunt sehr, dass Varianten zur stofflichen Inwertsetzung des Betriebsabfalls überhaupt nicht in Erwägung gezogen werden. Der BN bittet die Genehmigungsbehörde eindringlich, die Prüfung solcher Verfahren zu veranlassen; ihre Vorteile liegen auf der Hand:
Der firmeneigene, sehr saubere und sortenreine Produktionsabfall ist für bloße Verbrennung viel zu wertvoll. Vielfach liegt er schon so stark zerkleinert vor, so dass er ohne weitere mechanische Aufbereitung direkt in chemische Aufschlussverfahren überführt werden kann. Als solche kommen längst etablierte Verfahren infrage, aber auch neuere mit teilweisem Pilotcharakter. Ihre entscheidenden volkswirtschaftlichen Vorteile sind Rohstoffsicherung (für die chemische Weiterveredelung) und Ressourcenschonung einerseits, sowie enorme Emissions- und Treibhausgasminderung bis hin zum Nullniveau andererseits.
In diese Abwägung einzubeziehen ist auch eine generelle Umstellung der Energieversorgung der Firma auf erneuerbare Quellen, (externe) Windkraftwerke und PV-Anlagen zusammen mit Grund- und Flusswasser-Wärmepumpen, wie sie derzeit schon vielfach eingesetzt werden, und Geothermie.
2.6.1 Verfahren der Papier- und Zellstoffindustrie
Wie oben beschrieben, lässt sich ein Großteil des sehr sortenreinen Betriebsabfalls direkt in etablierte Aufschlussverfahren der Papier- und Zellstoffherstellung einbringen; evtl. sind geringe Verfahrensmodifikationen aufgrund der Leimreste nötig. Abgesehen von relativ energieintensiven Altverfahren (wie Sulfit-Aufschluss) sind mittlerweile auch energetisch wesentlich günstigere enzymatische Verfahren erprobt. Die gewonnenen Produkte, Cellulose, Hemicellulosen und Ligninderivate, bilden wichtige Grundstoffe mit einem großen Spektrum an Einsatz- und Weiterveredlungsmöglichkeiten (auch außerhalb der Papierherstellung). Zur Bündelung von Kompetenzen und Synergiegewinn bietet sich eine Zusammenarbeit mit AustroCel im nahen Hallein an.
2.6.2 Pyrolyse
Bei der Variantenprüfung fehlen auch Verfahren wie Pyrolyse der Holzabfälle (evtl. auch Vergärung u. Ä.) mit thermischer/energetischer und stofflicher Nutzung der Pyrolyse- bzw. Biogase, stofflicher Nutzung der Pyrolyse-Öle und Bindung der Restmasse an Kohlenstoff in Biokohle/Holzkohle, die ebenfalls stofflich, z.B. als Aktivkohle, verwertet werden kann. Anstelle von Deponierung ist der Einsatz in der Landwirtschaft zur Erhöhung der Düngersorption und zur Verbesserung der Bodenstruktur denkbar, sofern eine Mobilisierung von Schwermetallen oder organischen Problemstoffen aus dieser Biokohle ausgeschlossen ist. Kohlenstoff ist dann über Jahrhunderte, wenn nicht Jahrtausende nachweislich fixiert (vgl. entsprechend datierte Holzkohlereste in Böden).
Die enorme Verringerung der CO2-Emissionen in Zeiten des Klimawandels ist ein gar nicht hoch genug einzuschätzender gesamtgesellschaftlicher Vorteil. Zudem bilden Pyrolyse-Produkte wichtige Grundstoffe für die chemische Industrie.
Aufgrund der Abwesenheit von Sauerstoff werden bei Pyrolyse im Brenngut enthaltene Problemstoffe (z.B. Chlor, Schwefel, Stickstoff) zu leicht auswaschbaren Verbindungen umgesetzt; Bildung von Dioxinen und Furanen ("Seveso-Gifte"!) u. Ä. ist weitgehend ausgeschlossen. Das Volumen der Pyrolyse-Gase ist gegenüber der Verbrennung um das 5- bis 20-Fache reduziert, entsprechend geringer ist der Reinigungsaufwand.
3. Zusammenfassende Würdigung
Anerkannt wird das Bestreben der Firma, ihren laufenden Produktionsabfall möglichst betriebswirtschaftlich, d.h. gewinnbringend, zu entsorgen. Allerdings wird infrage gestellt, dass die Entsorgung in der geplanten Art zukunftsverträglich ist - das Projekt ist auf 30 Jahre angelegt! Insofern erscheint es in derzeitiger Form unvereinbar mit dem übergeordneten volkswirtschaftliche Interesse einer Kreislaufwirtschaft und dem Ziel, den Klimaschutz und den Schutz unserer Lebensgrundlagen umfassend zu sichern. Nochmals sei betont, dass in der EU 2050 Klimaneutralität zu herrschen hat und die Weichenstellungen dafür lokal vorzunehmen sind, gerade bei einem Projekt das deutlich über die Zeitmarken der Klimaneutralität laufen soll.
Der BN bittet daher eindringlich,
(a) bei Verwirklichung des Projekts in derzeit geplanter Form zumindest
- strengste Maßstäbe bzgl. Natur- und Umweltschutz anzulegen (wie bei einer neuen Müllverbrennungsanlage, die hier de facto ja auch entstehen soll) und das bayerische Grenzgebiet adäquat und damit wesentlich stärker in die Betrachtung möglicher Auswirkungen einzubeziehen samt dort geltenden rechtlichen Grundlagen (s.o.), weiters
- sicherzustellen, dass es über die geplanten 30 Jahre auf dem Stand der Technik gehalten wird und die Emissionen laufend an neue, schärfere Grenzwerte angepasst werden (s. 2.1), sowie
- den Betreiber von vornherein für evtl. ökotoxikologische/geoökologische und sonstige Schäden - lokal, regional und weit überregional - haftbar zu machen, ihm umfassend Umweltmonitoring und Beweissicherungspflicht aufzuerlegen und seine umfassende Haftung nachweislich über eine umfassende Versicherung ggf. mit Bankbürgschaft abdecken zu lassen (s. 2.2 und 2.3).
Ansonsten schließt sich der BN den Forderungen in der Stellungnahme der Stadt Freilassing vollumfänglich an, insbesondere
- bezüglich der Projekt-Wirkungen hinein in den bayerischen Grenzraum und
- der Reduzierung des geplanten Brennstoffmixes: Außer dem Betriebsabfall sollen nur nicht vorbehandeltes Holz bzw. entsprechende Holzabfälle zum Einsatz kommen, sowie
- bei Betrachtung der Summenwirkung aller wesentlichen Emittenten im gesamten Salzburger Becken (geplante Müllverbrennungsanlage mit KWK-Koppelung, bestehendes Kraftwerk Kaindl, Kraftwerk Salz-Siezenheim usw.)
(b) weitere Varianten vorurteilslos unter zukunftsfähigen volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten in eine umfassende übergeordnete Gesamtabwägung einzubeziehen. Zielsetzung muss sein, den Klimaschutz und den Schutz unserer Lebensgrundlagen, aber auch die Kreislaufwirtschaft und die Rohstoffversorgung der chemischen Industrie zu sichern. Varianten-Beispiele, bei denen die stoffliche Nutzung der Projektprodukte im Vordergrund steht, sind vorgeschlagen und kurz skizziert (s. 2.5 und 2.6).
Die Umsetzung der oben unter (a) und (b) genannten Vorgaben sind Voraussetzung für die Zustimmung des BN zum Projekt. Nur wenn sich herausstellt, dass Verfahren, wie beispielhaft unter 2.5 und 2.6 skizziert, nachweislich jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit liegen, gelten für die Zustimmung des BN allein die Vorgaben (a).
Mit freundlichen Grüßen
Erich Prechtl
Sprecher BN-OG Freilassing
Gez. Rita Poser
Kreisvorsitzende
Mail: berchtesgadener-land@bund-naturschutz.de
Gez. Dr. Reinhard Bochter
Kreisgruppe BGL


Winterlinde jetzt Naturdenkmal

Initiatoren schlichtweg vergessen

(07.07.24) Kürzlich trafen sich Behördenvertreter an den beiden Winterlinden in Eham um die Bäume offiziell zum Naturdenkmal zu erklären. Eigentlich ein erfreulicher Anlass. Leider hat man dabei die Initiatoren für die Unterschutzstellung, den Biobauern und Grundstückseigentümer Hias Kreuzeder aus Eham und den Bund Naturschutz i.B.e.V. (BN) vergessen, Der BN hatte im Einvernehmen mit Kreuzeder  am 11.01.2022 den Antrag zur Unterschutzstellung an das Landratsamt gestellt. Bei einem privaten Ortstermin haben nun die Initiatoren vor dem „Plainmarterl“ das Naturdenkmal  gewürdigt. Das Marterl ruht auf einem Stein vom Untersberg und wurde von Hias Kreuzeder und seinem Bruder angefertigt. Es erinnert an die historische Marienwalfahrt nach Maria Plain. Hoffentlich hält die Gottesmutter Maria ihre schützende Hand auch über andere gefährdete Baumpersönlichkeiten in Freilassing, meinte dazu der BN-Sprecher Erich Prechtl. Im Jahr 2022 wurde nämlich auch  der Schutz  für 3 weitere Objekte beantragt. Darunter auch die seltene Feldulme an der BGL 2, die nun einem Kreisverkehr weichen soll. Nach Artikel 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes wäre der Landkreis jedoch verpflichtet seine Grundstücke im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspfleg zu bewirtschaften. Anscheinend ist es aber leichter Bäume auf privaten Grundstücken unter Schutz zu stellen, wie auf öffentlichen Grundstücken, meint man dazu beim BN.

Erich Prechtl

Sprecher der
Ortsgruppe Freilassing, Ainring
Saaldorf - Surheim


BUND Naturschutz für den Schutz des Baumbestandes an der Matulusstraße

(14.07.2020) Der Bund Naturschutz i.B. e.V. (BN) Freilassing beschäftigt sich seit über 3 Jahren mit der Tierwelt im waldartigen Baumbestand beim Krankenhaus Freilassing an der Matulusstraße. Daher ist es nicht verwunderlich, dass im Laufe der Bemühungen eine erstaunliche Vielfalt festgestellt werden konnte, teilt der Ortsvorsitzende Erich Prechtl mit. Zwanzig verschiedene Baumarten in allen Altersstufen bilden den Bestand. Die ältesten Bäume stehen bereits seit mindestens hundertsechzig Jahren an Ort und Stelle. Der BN hat sich daher entschlossen die Unterschutzstellung des wertvollen Baum- und Strauchbestandes zu beantragen.

Bei vielen nächtlichen Begehungen konnten mit dem Detektor über ein Dutzend Fledermausarten festgestellt werden. Das sind mehr als die Hälfte der in Bayern vorkommenden Arten. Einige der Arten sind nur zu bestimmten Zeiten anzutreffen. Die Rauhautfledermaus bezieht hier ihr Winterquartier. Zwerg- und Mopsfledermaus ziehen im Matuluswald in sogenannten Wochenstuben ihre Jungen auf. Alle Fledermausarten sind nach der Europäischen FFH-Richtlinie streng geschützt. Ein derartig vielfältiges Fledermausvorkommen dürfte im weiten Umkreis einmalig sein, meint man beim BN. Das kurzfristige Aufhängen von Fledermauskästen für den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nach neuestem Erkenntnisstand fachlich nicht mehr zu vertreten und daher rechtlich unzulässig. Fledermäuse brauchen länger als zehn Jahre um diese Ersatzkästen anzunehmen. Daher ist es besser den Baum und Strauchbestand zu belassen wie er ist.

Aber nicht nur Fledermäuse besiedeln den Matuluswald, auch Zauneidechsen und Blindschleichen finden dort ihr auskommen. Bei einer Bebauung des Areals müssten sie aufwendig in Ersatzlebensräume umgesiedelt werden. Mit dem Eremiten, auch Juchtenkäfer genannt, ist noch eine besondere Art anzutreffen. Er lebt hauptsächlich im Mulm von Spechthöhlen in alten Bäumen. Er braucht größere Areale für den Erhalt seiner Art. In Bayern ist dieser Käfer eine besondere Rarität. Beim Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes wurde der Käfer zur Berühmtheit.

Der Baumbestand an der Matulusstraße hat auch eine wichtige Klimaschutzfunktion in der Stadt Freilassing. Im Stadtgebiet wurden in den Letzten Jahren leichtfertig viel zu viele alte Bäume umgeschlagen, meint dazu Ortsvorsitzender Prechtl. In Zeiten einer bevorstehenden Klimakatastrophe müssen Baumbestände, wie der an der Matulusstraße, unbedingt erhalten werden. Sie bilden das Grundgerüst für eine Grüne Infrastruktur, die für eine zukünftige, lebenswerte Stadt unbedingt notwendig ist.

Alte Bäume bieten Tieren wichtige Lebensräume, die in der freien Landschaft schon lange verloren gegangen sind, berichtet Prechtl. Ein alter Baum hat einen Wert, der nicht so einfach ersetzt werden kann. Neupflanzungen liefern erst in hundert Jahren die Wohlfahrtwirkung, die der vorhandene Baumbestand schon jetzt kostenlos liefert.

Alle diese Erkenntnisse haben den BN veranlasst die Unterschutzstellung des wertvollen Baum- und Strauchbestandes zu beantragen.

grüne-lunge-freilassing.de

Erich Prechtl


Jahreshauptversammlung 2019

Rückblick

(25.10.2019) Kürzlich fand im Gasthof Gumping in Feldkirchen die Jahreshauptversammlung des Bund Naturschutzes, Ortsgruppe Freilassing, Ainring, Saaldorf-Surheim statt.

Der Vorsitzende Erich Prechtl gab einen Überblick über die Aktivitäten der Ortsgruppe seit der letzten Jahreshauptversammlung im März 2018.

Er berichtete über die im April 2018 durchgeführte Auwanderung.

Der BN beteiligte sich in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen an der  Umgestaltung der Grünanlage am Mozartplatz. Die Einweihungsfeier dazu fand am 06.07.2019 statt. Dank einer Spende des Ingenieurbüros Danzer an den BN konnte an der Oberen Feldstraße eine Stieleiche gepflanzt werden. Diese Baumart gilt als sehr klimatauglich, da sie mit ihren Pfahlwurzeln auch mit trockenen Wetterperioden besser zurecht kommt.

Beteiligt wurde der BN auch bei den Planungen der Umgestaltung des Mühlbaches bei der Annahütte in Hammerau. Um eine fachlich fundierte Stellungnahme abgeben zu können müssen von den ehrenamtlichen Mitgliedern in vielen Stunden oft bis zu 1000 Seiten Planunterlagen durchgearbeitet werden.

Ein wichtiger Termin im Mai 2019 war für den Verein die Teilnahme am Gartentag in der Lokwelt, der in diesem Jahr zum zweiten Mal stattfand. Die Ortsgruppe bot Nistkästen für die verschiedenen Vogelarten zum Kauf an. Reißenden Absatz fanden dabei die Selbstbausätze aus Holz.

Ein wichtiges Projekt der Ortsgruppe ist der Amphibienschutz insbesondere die Krötensammelaktion im März/April an der Straße in Neuhaberland,bei Surheim. Die Entwicklung der Population gibt mittlerweile Anlass zu großer Sorge. Konnten 2017 noch 100 Stück Erdkröten gerettet werden, waren es 2018 nur noch 50 und in 2019 sogar nur noch 30 Tiere. Das bedeutet einen Rückgang von 70 %. Dieser ist nur bedingt durch die trockene Witterung im Jahr 2018 erklärbar. Erich Prechtl berichtete dass er in verschiedenen kleineren Tümpeln, die sich oft in Fahrspuren bilden, Nachwuchs vom Laub- und sogar von Springfrosch nachgewiesen werden konnte. Beide Arten galten bis dahin  im Stadtgebiet als ausgestorben oder verschollen. Umso erfreulicher ist es, dass die beiden Amphibienarten wieder nachgewiesen werden konnten.

Die dem BN zu Stellungnahme von der Stadt Freilassing vorgelegte Bebauungspläne sind aus Sicht des BN grundsätzlich nicht zu befürworten. Seit 1978 erfolgte trotz Drängens seitens des BN keineErneuerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Aus einer aktuellen Planung könnte man wesentlich einfacher Bebauungs- und Grünordnungspläne entwickeln. Derzeit werden ca. 15 ha Fläche im Stadtgebiet für Wohnbebauung und Gewerbe überplant, berichtet Prechtl.

Die Ortsgruppe engagiert sich auch in Sachen Bebauungsplan Matulusgarten. Hier geht es um den Erhalt von einem Baumbestand der zum Teil 160 bis 200 Jahre alt ist. Bei Begehungen mit einem Fledermausdetektor wurden Bestände von verschiedenen Fledermausarten, wie Zwerg-, Rauhaut-, Fransenfledermaus und Abendsegler festgestellt. Nach Erkenntnissen des BN handelt es sich um den größten  und artenreichsten Fledermausbestand von Freilassing der unbedingt geschützt werden muss. Bei einer sommerlichen Fledermausführung konnten sich die Teilnehmer selbst ein Bild von den Fledermausaktivitäten im Matuluswald überzeugen.

Zum Neubau des Badylon erinnerte der Vorsitzende nochmals an die Bepflanzung der Grünlagen mit Gleditschien, die Baumart kommt ursprünglich aus Amerika.  Vom BN wurden schon bei den Planungen darauf hingewiesen, dass nur heimische Baumarten gepflanzt werden sollten, da an diese die heimischen Insekten angepasst sind. Unverständlich ist, dass trotz dieser Einwendungen des BN dennoch zahlreiche Gleditschien gepflanzt wurden.

 

Verleihung des „goldenen Rückgrates“

Zum Thema Fluglärm berichte Erich Prechtl über das Aktionsbündnis mit dem Fluglärmschutzverband Rupertiwinkel, dem seit 2012 Frau Bettina Oestreich vorsteht. Ziel des Bündnisses ist die Kündigung des veralteten Staatsvertrages und Erstellung einer Durchführungsverordnung, die die Belange der bayerischen Bevölkerung berücksichtigt. Prechtl erinnerte an die Demonstrationsveranstaltungen bei denen viele Einheimische ihre Verärgerung über den Fluglärm deutlich zeigten. Für ihr unermüdliches Engagement das sie trotz aller Widerstände und Anfeindungen zeigt, bedankte sich der BN und verleih Frau Bettina Oestreich die Urkunde „Goldenes Rückgrat 2019“. Frau Oestreich bedankt sich für die Ehrung und sichert zu dass sie für die Sache weiterkämpfen wird.

 

Neuwahlen der Vorstandschaft

Im Anschluss fand die Neuwahl der Vorstandsschaft der Ortsgruppe statt. Für das Amt des Wahlleiters stellt sich Paul Grafwallner von der Kreisgruppe Berchtesgadener Land zur Verfügung. Die weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes waren Robert Judl und Christa Meingast. Für den Vorsitz wurde der bisherige Amtsinhaber Erich Prechtl vorgeschlagen und einstimmig wiedergewählt. Zur Stellvertreterin wurde einstimmig Rosi Behringer gewählt. Schriftführerin ist künftig Silvia Wellenhofer und Schatzmeisterin bleibt Gudrun Lahner. Beisitzer sind Stephanie Riehl, Anita Schwarz, Maria Stutzmann und Helmuth Stutzmann.

Vortrag „Die grüne Stadt“ von Josef Stein

Josef Stein ist neuer Kreisfachberater für Landschaftspflege und Gartenbau im Berchtesgadener Land. In seinem Vortrag ging er auf die Ökosystemleistung und den ökologischen Wert von Grün in der Stadt ein. Auch zeigte er auf, was jeder Einzelne dazu beitragen kann. Statistiken gehen davon aus dass 2050 drei Viertel der Menschen in Städten leben werden. An einigen Beispielen z. B. aus der Stadt Wien zeigt er wie wichtig Bepflanzung in den Städten gerade in Hinblick auf die Klimaerwärmung ist. Mit der Begrünung von Fassaden und Flachdächern und die dadurch entstehende Verdunstung, lässt sich das Klima und die Überhitzung in der Stadt erheblich vermindern. Der Kreisfachberater zeigt anhand von Bilder ein Beispiel der Stadt Wien, die ihre kommunalen Gebäude wie Rathaus, Schulen usw. begrünt hat. Verpflichtend ist dort laut Bauordnung die Begrünung von Flachdächern. Für den Frischluftaustausch mit dem Umland sind auch grüne Korridore für die Städte wichtig. Durch entsprechende Gebäudeausrichtung kann zudem auch für mehr Luftaustausch gesorgt werden. Fakt ist, dass es mittlerweile mehr Biodiversität in der Stadtregion als auf den Monokulturen der landwirtschaftlichen Grünflächen gibt. Sepp Stein informiert über die Initiative und die Label vergabe „Stadtgrün naturnah“ der sich bis jetzt 50 Kommunen angeschlossen haben. Die Aktion wird von einem Landschaftsplanungsbüro unterstützt und setzt auch eine Bürgerbeteiligung  voraus. Damit sollen im Stadtgebiet für Mensch und Natur, unter Mitwirkung der Bürger, naturnahe und attraktive Grünflächen geschaffen werden. Die Anwesenden Teilnehmer könnten sich derartige Aktionen auch in Freilassing vorstellen.

Josef Stein informierte auch über die Initiative des Bayerischen Gartenbauverein zur Zertifizierung von Naturgärten (ab 2020). Mit vielen Fragen an den Referenten endete die Veranstaltung.

 

Erich Prechtl

 


Vorstand Ortsgruppe Freilassing

Wahl: 15.03.2018

1. Vorsitzender: Erich Prechtl

2. Vorsitzende: Rosi Behringer

Schatzmeisterin: Gudrun Lahner

Schriftführerin: Maria Stutzmann

Beisitzer: Stefanie Riel, Hermann Schubotz, Heidi Jersch, Barbara Söllner


Erster Gartentag in Freilassing

Nisthilfen für Gartenvögel

(15.05.2018) Am 06. Mai 2018 fand auf dem Freigelände der Lokwelt Freilassing bei herrlichem Wetter der erste Freilassinger Gartentag statt. Auf Einladung des Obst- und Gartenbauvereins beteiligte sich auch die BN Ortsgruppe mit einem Infostand. Passend zum Thema wurden dabei Nisthilfen für Gartenvögel präsentiert. Auch Fledermauskästen waren dabei. Dazu wurde auch umfangreiches Infomaterial angeboten. Großes Interesse bestand dabei an Infomaterial zu Blumenwiesen, Wildbienen, Igel, Schmetterlingen und Bauanleitungen für Vogelnistkästen. Durch den regen Besuch des Infostandes mussten am Ende der Veranstaltung nur noch wenige Restbestände an Infomaterial eingepackt werden. Auch haben die meisten Nistkästen den Besitzer gewechselt. Nach Meinung aller Beteiligten sollte der Gartentag eine feste Einrichtung werden. Der BN bedankt sich auch beim Obst- und Gartenbauverein und dem Team der Lokwelt für die gute Zusammenarbeit.

Erich Prechtl


Frühlingswanderung in der Au

Frühlingserwachen war das Motto einer Auenwanderung, die von Erich Prechtl und Stefanie Riehl von der Ortsgruppe Freilassing des Bund Naturschutz geführt wurde.

(16.04.18) Die Saalachau präsentierte sich mit einer bunten Vielfalt von Frühjahrsblühern: blaue Leberblümchen, weiße Buschwindröschen, rot-violettes Lungenkraut, gelbe Schlüsselblumen. „Was unterscheidet den Auwald von einem Bergwald?“, fragte Stefanie Riehl die Mitwanderer. Es sind die regelmäßigen Überflutungen und der hohe, aber wechselnde Grundwasserstand, Standortbedingungen, an die die Auwaldbäume bestens angepasst sind. Der Ortsvorsitzende Erich Prechtl erläuterte, dass die durch Hochwässer eingeschwemmten Nährstoffe die Aue zu einem hoch produktiven Ökosystem mit einer sehr artenreichen Baum- , Strauch und Krautschicht machen. Jetzt im Frühjahr lockt die Au mit einem bunten Teppich an Frühlingsgeophyten. Diese sind wahre Turbo-Pflanzen, die in nur wenigen Wochen blühen und Samen bilden. Das schaffen sie, indem sie Nähr- und Farbstoffe aktivieren, die sie im vorherigen Jahr in ihren Zwiebeln oder Wurzelknollen gespeichert haben.

Von der Aumühle führte die Wanderung am seit Jahrzehnten bewohnten Dachsbau vorbei zum Ausweiher. Dieser ist eigentlich kein See, sondern ein Weiher, an dem nicht nur heimische Erdkröten, Frösche und Ringelnattern vorkommen, sondern auch Schmuckschildkröten und der aus Nordamerika stammende Kamberkrebs, berichtete Erich Prechtl. Diese invasiven Arten sind sehr gefräßig und beeinträchtigen daher die heimische Fauna. Am Mühlbach konnten die Teilnehmer frische Biberspuren entdecken und eine Wasseramsel beobachten.

An der Mündung des Mühlbachs in die Saalach angekommen, sahen die TeilnehmerInnen die Auswirkungen der Saalacheintiefung: Fische können während eines Hochwassers oder zum Ablaichen nicht mehr in die Nebengewässer wandern, die Strömung ist zu stark, der Höhenunterschied zwischen Saalach und Mühlbach zu groß. Im Zuge einer Renaturierung durch das Wasserwirtschaftsamt soll der Mündungsbereich für Fische wieder passierbar gemacht werden. Für das große Ziel der Saalach- und Salzachrenaturierung kämpft Erich Prechtl schon seit vielen Jahrzehnten. „Nicht nur in München sollen die Menschen ihren Fluss erleben können, auch wir Freilassinger wollen unsere Saalach erleben und brauchen dafür Zugänge zum Fluss“, forderte der Ortsvorsitzende zum Abschluss der Wanderung.

Erich Prechtl


Nistkastenaktion in Freilassing

Neues Zuhause für die gefiederten Freunde

(23.01.2017) Unter Anleitung von Erich Prechtl, stellv. Ortsvorsitzender, werden neue Nistkästen zusammen mit der Kindergruppe und ihrer Leiterin Dipl. Biologin Brigitte Sturm, aufgehängt.


Ortsgruppe Freilassing in neuen Räumen

Informationsstelle, Leihbücherei und Sprechstunden jetzt in Ainring-Hammerau

(14.02.2011) Nach dem Umzug der Kreisgeschäftsstelle aus Freilassing  in zentrale Lage nach Bad Reichenhall organisierte die Naturschutz - Ortsgruppe eine neue Bleibe zur Weiterführung ihrer umfassenden erfolgreichen Umweltarbeit.

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Bahnausbau kommt voran

Bahnausbau Markt Schwaben-Freilassing wird Realität

 Nach Art.11 Abs. 2 b Verkehrsprotokoll der „Alpenkonvention“ ist ABS 38 vorrangig vor A 8 umzusetzen

 (11.9.09) Endlich haben sie es auch in Berlin kapiert: Die Kofinanzierung der Schienen – Europa – Magistrale Paris-Budapest in Höhe von bis zu 50 % der Planungs- und bis 20 % der Baukosten durch die EU


Nachwahlen in der Ortsgruppe Freilassing

Vorsitzender: Michael Behringer  e-mail: mr.behringer@t-online.de

Stellvertreter: Erich Prechtl

Schriftführerin: Evelyn Mußner

Schatzmeister: 

Beisitzer: Rosi Behringer, Hermann Schubotz, Heidi Jersch

Kontakt: Michael Behringer, Hammerau


Bahnausbau Mühldorf - Freilassing

Finanzkrise beschleunigt Bahnausbau

 Mühldorf-Freilassing steht bei Bahnchef Mehdorn „ganz oben“

(28.01.09) Jahrzehntelang wurde über sie geredet, geplant, gestritten, die „ABS 38“, die Bahn – Ausbaustrecke München-Mühldorf-Freilassing, aber nichts wurde umgesetzt. Sie stand in den Bundesverkehrswegeplänen 1980, 1985 und zuletzt im Plan 2003 (als „internationales Vorhaben“),

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Landschaftspflege im Haarmoos

Hilfe für Wiesenbrüter

(10.11.08) Der Bund Naturschutz ist Besitzer von 12 Hektar der insgesamt 277 ha großen Feuchtwiese im Haarmoos am Abtsee. Die grünland- und Niedermoorlebensräume beherben das wertvollste Wiesenbrütergebiet im südostbayerischen Raum (Großer Brachvogel, Kiebitz, Bekassine).

Damit dies so bleibt,