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Ortsgruppen

Discounter schaden Nahversorgung

Bundesverwaltungsgericht fällt Grundsatzurteil mit deutschlandweiter Wirkung

Juristischer Dämpfer für Aldi & Co.

(18.12.2009) Beispiel Aubing: Stadt darf Expansion von Discountern untersagen, um Stadtteilzentren zu schützen

 Wie die SZ vom 18. Dezember 2009 berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) am Vortag in Leipzig über schädliche Auswirkungen von Lebensmittel-Discountern am Beispiel von Aldi verhandelt und festgestellt, dass Aldi und Co. der verbrauchernahen Grundversorgung in Stadtteilzentren schaden. Diese müsse vor schädlichen Auswirkungen durch Einzelhandel außerhalb dieser bereiche geschützt werden.

 Eine Entscheidung, die auch für die ständigen Vergrößerungen der Verkaufsflächen für Discounter auf dem Triftplatz durch den Bauträger mit Zustimmung der Gemeinde Schönau am Königssee interessant sein dürfte. Muss der Markt Berchtesgaden das Taktieren so hinnehmen?

Ist die geplante Erweiterung vom vereinfachten Raumordnungsverfahren noch gedeckt? Dort heißt es (28.05.2009):

"Nach dem letzten Verfahrensstand ist von den geplanten beiden Märkten nur der Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von 1.400 m² als Einzelhandelsgroßprojekt anzusehen und landesplanerisch zu überprüfen. Der Lebensmittel-Discounter mit einer Verkaufsfläche von 799 m² und einer maximalen Grundfläche von 1.200 m² bleibt dagegen wegen der fehlenden Großflächigkeit außer Ansatz. Die Summenwirkung der beiden Einzelhandelsmärkte wäre nur dann in Ansatz zu bringen, wenn es sich bei beiden um Einzelhandelsgroßprojekte handeln würde"

Discounter und Vollsortimenter

Vereinfachtes Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters und eines Lebensmittel-Discounters in Schönau a.Königssee;

(28.05.2009) Landesplanerische Beurteilung

A.      Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung

 Das o.g. Vorhaben entspricht auf der Grundlage der vorgelegten Projektunterlagen den Erfordernissen der Raumordnung.

zum Text

BN lehnt neuen Discounter ab

Bund Naturschutz lehnt Discounter auf Triftplatz ab

Regionale Wirtschaftskreisläufe stärken

Milchbauern brauchen einen fairen Preis

Von verschiedener Seite wurde gefragt, was der Naturschutz mit dieser Bebauung auf dem Triftplatz durch einen Discounter mit gastronomischer Einrichtung im Obergeschoss und einem Vollsortimenter zu tun hat:

 

zur Stellungnahme