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Schönauer Gemeinderäte empören sich über Spendenaufruf

Es fehlt die Sachlichkeit

In dem Artikel im Berchtesgadener Anzeiger „Heftige Kritik im Gemeinderat Schönau am Königssee: „Mit Un- und Halbwahrheiten werden Spendengelder erschlichen““ vom 28.01.2022 wird die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Schönau am Königssee vom 25.01.2022 geäußerte massive Kritik einiger Gemeinderatsmitglieder bezüglich des Spendenaufrufs von BN und LBV zur Finanzierung der Klage gegen das Hotelprojekt Königssee wiedergegeben. Ein ganz ähnlicher Spendenaufruf im Zusammenhang mit der ‚Villa Schön‘ hatte damals keine vergleichbare Resonanz im Berchtesgadener Gemeinderat ausgelöst.

30.01.2022

https://www.br.de/mediathek/video/hotel-am-koenigssee-ablasshandel-mit-oekopunkten-av:61fa8cc851b15600086c7475

Stellungnahme

zu dem Artikel im Berchtesgadener Anzeiger „Heftige Kritik im Gemeinderat Schönau am Königssee“ vom 28.01.2022

 

Es fehlt die Sachlichkeit

In dem Artikel im Berchtesgadener Anzeiger „Heftige Kritik im Gemeinderat Schönau am Königssee: „Mit Un- und Halbwahrheiten werden Spendengelder erschlichen““ vom 28.01.2022 wird die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Schönau am Königssee vom 25.01.2022 geäußerte massive Kritik einiger Gemeinderatsmitglieder bezüglich des Spendenaufrufs von BN und LBV zur Finanzierung der Klage gegen das Hotelprojekt Königssee wiedergegeben. Ein ganz ähnlicher Spendenaufruf im Zusammenhang mit der ‚Villa Schön‘ hatte damals keine vergleichbare Resonanz im Berchtesgadener Gemeinderat ausgelöst.

Behauptet wird seitens einiger Gemeinderatsmitglieder, mit dem öffentlichen Spendenaufruf zur Unterstützung der Normenkontrollklage zum Hotelprojekt Königssee seien viele Un- und Halbwahrheiten verbreitet worden. Laut Gemeinderätin Christa Brandner seien seitens der Kläger falsche Behauptungen aufgestellt worden. Der Überschrift des Presseartikels zufolge, wurde wohl auch die Behauptung aufgestellt, mit Un- und Halbwahrheiten würden Spendengeldererschlichen. Zudem fielen im Zusammenhang mit dem Spendenaufruf die Worte „Spendenbetrug“, „Bettlerbrief“ und „Nebelkerzen“. Gemeinderat Thomas Janzen sprach gar von 'Spendengeld erschlichen und fragte sich gar, ob hier nicht sogar der »Straftatbestand Spendenbetrug« vorliege. (Ein Link zum vollständigen Presseartikel am Ende des Beitrags.)

Bebauungsplan erlaubt bis zu 660 Betten

Keine der in dem Spendenaufruf enthaltenen Äußerungen ist eine Falschbehauptung bzw. Un- oder Halbwahrheit. Mit dem anhängigen Normenkontrollantrag wenden sich die beiden Naturschutzverbände gegen den öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan vom April letzten Jahres, mit welchem die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Hotelprojekt Königssee geschaffen werden sollten. In diesem wird die höchstzulässige Zimmeranzahl für die einzelnen Haustypen festgelegt. Hieraus ergibt sich eine maximale Zimmeranzahl von 325 und insgesamt 660 Betten. Diesen Umfang lässt der von der Gemeinde erlassene Angebotsbebauungsplan zu. Sollten daher die jetzt vorhandenen Investoren ihre derzeitige Planung – soweit diese überhaupt schon konkret vorhanden ist - ändern oder aber ganz von dem Projekt abspringen, wäre es auf Grundlage des erlassenen Bebauungsplans zulässig, dass die jetzigen Vorhabenträger oder aber ein gänzlich anderer Investor ein Hotelprojekt mit 325 Zimmern und 660 Betten verwirklichen. Die Behauptung in dem Spendenaufruf, dass mit dem Bebauungsplan eine Übernachtungskapazität von zusätzlich 660 Betten an einem touristisch ohnehin überbeanspruchten Ort, ohne nachgewiesenen Bedarf, geschaffen werde, entspricht daher vollständig den Tatsachen. Hätte sich die Gemeinde Schönau am Königssee auf die jetzt geplanten 256 Zimmern mit maximal 556 Betten beschränken wollen, hätte sie dies auch entsprechend in dem Bebauungsplan festsetzen müssen.

Bauhöhe von über 20 Meter wurde genehmigt

Soweit in dem Spendenaufruf auf die massive Bauweise, unter anderem des Haupthauses mit einer Höhe von über 20 m hingewiesen wird, entspricht auch dies den Festsetzungen im Bebauungsplan. So ergibt sich aus den Festsetzungen für das Hauptgebäude eine maximale Wandhöhe von 19,90 m. Hierbei handelt es sich nicht um die Gesamthöhe des Gebäudes, sondern lediglich um die Wandhöhe. Der Bebauungsplan lässt zusätzlich ein Satteldach zu, welches bei der Berechnung der Wandhöhe von 19,90 m nicht berücksichtigt wird. Die Gesamthöhe des Gebäudes liegt daher über 20 m. Diese 20 m erstrecken sich auf eine Gebäudelänge von ca. 100 m.

Somit entspricht auch die Äußerung, dass der Bebauungsplan eine massive Bauweise vorsieht, welche das traditionelle denkmalgeschützte Ortsbild und die umgebende Landschaft für die nächsten Jahrzehnte nachteilig prägen könne, der Wahrheit. Die Verwirklichung des Bebauungsplans bedeutet letztendlich eine Abkehr von der kleinteiligen Struktur hin zu massiven Baukörpern, die im Übrigen auch von der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen kritisiert wird. Auch die Regierung von Oberbayern hat darauf hingewiesen, dass die Siedlungstätigkeit in der Region an der charakteristischen Siedlungsstruktur und der baulichen Tradition ausgerichtet sein soll.

Hochwasserproblematik blieb ungelöst

Der Wahrheit entspricht auch die Behauptung, dass die Hochwasserproblematik in dem Bebauungsplan nicht gelöst wurde. Ein wesentlicher Kritikpunkt in dem Normenkontrollantrag ist der von den Klägern angenommene Verstoß gegen das Konfliktbewältigungsgebot. Dieses besagt, dass ein absehbarer Konflikt, welcher durch den Bebauungsplan hervorgerufen wird, nicht ohne weiteres auf ein nachgelagertes Verfahren verlagert werden darf. Im Rahmen der Bauleitplanung ist zumindest hinreichend zu untersuchen, ob und inwieweit der Konflikt auf einer anderen Verfahrensebene gelöst werden kann. Diese Art der Konfliktlösung sieht der Bebauungsplan aber gerade nicht vor. Vielmehr wurden im Bebauungsplan Festsetzungen getroffen, ohne das parallel laufende Planfeststellungsverfahren bezüglich des Ausbaus und der Verrohrung des Pletzgrabens abzuwarten. Es ist nicht auszuschließen, dass das im Planfeststellungsverfahren beantragte Vorhaben so nicht genehmigungsfähig ist und dessen Realisierung letztendlich mit den Festsetzungen im Bebauungsplan im Konflikt steht. Gerade angesichts des letztjährigen massiven Hochwassers, auch im Bereich des Plangebiets, halten die beiden Umweltverbände die Hochwasserproblematik für enorm wichtig und klärungsbedürftig.

Außerdem wird seitens der Gemeinderatsmitglieder die Äußerung im Spendenaufruf bezüglich der alternativlos geplanten Verlegung und Verrohrung des Platzgrabens kritisiert. Insoweit wird von Herrn Bürgermeister Rasp behauptet, bezüglich des Pletzgrabens seien insgesamt sogar vier Varianten geprüft worden. Für diese Behauptung ließ sich in den umfangreichen Planaufstellungsakten, welche seitens der Gemeinde im Rahmen des anhängigen Normenkontrollverfahrens dem Gericht übergeben wurden, kein Beleg finden.

Verwendung der Spendengelder

Der in dem Spendenaufruf enthaltene und von Herrn Martin Hofreiter kritisierte Hinweis, etwaige für die Normenkontrollklage nicht mehr benötigte Mittel werden zwischen den beiden Naturschutzverbänden aufgeteilt und satzungsgemäß verwendet, ist nicht zu beanstanden. Zum einen ist nicht zu erwarten, dass überhaupt Mittel übrig bleiben werden. Sollte dies aber doch der Fall sein, wird gegenüber den Spendern ganz offen und ehrlich kommuniziert, wie in diesem Fall mit den Spendengeldern umgegangen wird.

Letztlich sind alle Behauptungen und Äußerungen aus dem Spendenaufruf der Umweltverbände belegbar und wahrheitsgemäß. Der Vorwurf, man wolle sich durch Unwahrheiten Spendenmittel erschleichen, entbehrt jeder Grundlage und wird aufs Schärfste zurückgewiesen. Andererseits sind die von einigen Gemeinderäten geäußerten Behauptungen und Anschuldigungen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung durchaus geeignet, den Bund Naturschutz in Bayern e.V. und den Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Möglicherweise will man damit der Finanzierung des der Gemeinde unliebsamen Normenkontrollverfahrens Steine in den Weg legen. An dieser Stelle sei aber betont, dass weder der Bund Naturschutz in Bayern e.V. noch der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. die angegriffene Planung der Gemeinde zu verantworten hat. Diese machen lediglich von ihrem gesetzlich eingeräumten Recht zur Überprüfung eines Bebauungsplans Gebrauch, schließlich hatten viele Bürger die Petition an den bayerischen Landtag unterschrieben, weil sie da Projekt für überdimensioniert halten. Gerne würden die beiden Umweltverbände auf den Klageweg verzichten, sehen sich aber andererseits gemäß ihren Satzungen und dementsprechend ihrem öffentlichen Auftrag in der Pflicht, Projekte zu verhindern, wenn diese mit umweltbezogenen Belangen nicht vereinbar sind.

Rita Poser, Bund Naturschutz in Bayern e.V.,
1. Vorsitzende der Kreisgruppe Berchtesgadener Land

Dr. Gertraud Rieger, Landesbund für Vogelschutz in Bayern, e.V.
Stellv. Vorsitzende der Kreisgruppe Berchtesgadener Land

Zum Artikel im Berchtesgadener Anzeiger: https://www.berchtesgadener-anzeiger.de/startseite_artikel,-aerger-ueber-spendenaufruf-von-bn-und-lbv-zur-finanzierung-der-klage-gegen-das-koenigsseer-hotelprojekt-_arid,678843.html