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Ortsgruppen

Ortsgruppe Freilassing in neuen Räumen

Informationsstelle, Leihbücherei und Sprechstunden jetzt in Ainring-Hammerau

(14.02.2011) Nach dem Umzug der Kreisgeschäftsstelle aus Freilassing  in zentrale Lage nach Bad Reichenhall organisierte die Naturschutz - Ortsgruppe eine neue Bleibe zur Weiterführung ihrer umfassenden erfolgreichen Umweltarbeit. Es galt, Räume herzurichten zur Lagerung von Informationsschriften, Nistkästen und Fachliteratur, Anschauungsmaterial für Schulklassen und Exkursionsteilnehmer und zentral auch ein Beratungsbüro zu installieren. Termingerecht vor Weihnachten konntendie Räumlichkeiten im Anwesen Bahnhofstraße 13 in Hammerau bezogen werden. Dieses Objekt ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar. In 200 Metern Entfernung ist der Bahnhof, wo werktäglich 62 mal die Züge der Berchtesgadener Land Bahn sowie die Busse der Freilassinger Linie 3 halten.

 

Energieberatung wird ein Schwerpunkt der Arbeit der heimischen Umweltschützer sein, wie Vorstand Michael Behringer betont. Daher werden jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 18 bis 19 Uhr Sprechstunden abgehalten, wo immer ein Vorstandsmitglied der Ortsgruppe sowie nach tel. Voranmeldung ( 08654 / 50804) ein neutraler Energieberater anwesend sein wird. Eine Anstossberatung kann sogar kostenlos angeboten werden. Im Haus selbst können interessierte Bauwerber oder Hausbesitzer zudem kostenlos die hochmoderne Heizungs- und Lüftungsanlage in Augenschein nehmen. Den Löwenanteil übernimmt hierbei die Sonne und insgesamt wird in dem Anwesen mehr Energie erzeugt, als verbraucht. Ein besonderes Schmankerl ist eine vom Sohn des Hauses in Zusammenarbeit mit einem Doktoranden der TU München und einem Studenten der Fachhochschule Rosenheim konstruierten LED-Lampe, die  einen gemessenen Verbrauch von 3 Watt aufweist und somit nur einen Bruchteil des Stroms einer Energiesparlampe benötigt und zudem quecksilberfrei ist.

 

Neu ist eine Umweltbibliothek. Mitglieder können kostenlos, andere gegen einen symbolischen Beitrag Fachbücher ausleihen. Informationsblätter zu Naturschutzthemen in Wald und Feld, zu Lande und zu Wasser liegen ebenso auf, wie die aktuellen Fahrplanhefte des Landkreises und der öffentlichen Verkehrsmittel vor Ort. Speziell Lehrkräfte und Gruppenbetreuer können wertvolle Tipps und Informationsmaterial für ihre Ausflüge in die Natur erhalten oder die Begleitung von Exkursionen, z.B. ins Ainringer Moos oder in die (Au-)Wälder vereinbaren. Mit dieser Einrichtung können die Aktiven der Ortsgruppe Freilassing, Saaldorf-Surheim und Ainring des  Bund Naturschutz ihr Hauptziel, die Bevölkerung aufzuklären und für Umweltthemen zu sensibilisieren nun noch wirkungsvoller in die Tat umsetzen.

Bahnausbau kommt voran

Bahnausbau Markt Schwaben-Freilassing wird Realität

 Nach Art.11 Abs. 2 b Verkehrsprotokoll der „Alpenkonvention“ ist ABS 38 vorrangig vor A 8 umzusetzen

 (11.9.09) Endlich haben sie es auch in Berlin kapiert: Die Kofinanzierung der Schienen – Europa – Magistrale Paris-Budapest in Höhe von bis zu 50 % der Planungs- und bis 20 % der Baukosten durch die EU ist nur bei der Realisierung der grenzüberschreitenden Gesamtplanung der Ausbaustrecke Nr. 38 (ABS 38 = München-) Markt Schwaben-Mühldorf-Freilassing (-Salzburg) möglich. Diese Bahnlinie ist nicht nur der letzte Lückenschluss vom Westen zu den neuen osteuropäischen Wirtschaftsräumen. Er ist ebenso wichtig für den Alpentransit und für den Gütertransport von der Ostsee zur Adria (Rostock / Sassnitz / Lübeck – Triest). Für den Fernstraßenbau hat sie zudem unmittelbare Auswirkungen auf die Planungen der A 8 vom Chiemsee bis zur Landesgrenze.

 

Nach Art. 11 Abs.2 b des Verkehrsprotokolls der  Alpenkonvention, bei uns Gesetz seit 18. Dez. 2002, gilt: „Ein hochrangiges Straßenprojekt für den inneralpinen Verkehr kann nur dann verwirklicht werden, wenn … die Bedürfnisse nach Transportkapazitäten nicht durch eine bessere Auslastung bestehender Straßen- und Bahnkapazitäten, durch den Aus- oder Neubau von Bahninfrastrukturen … sowie durch weitere verkehrsorganisatorische Maßnahmen erfüllt werden können.“  Art. 8 Abs.1 derselben Vorschrift lautet:“ Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei großen Neubauten und wesentlichen Änderungen oder Ausbauten vorhandener Verkehrsinfrastrukturen Zweckmäßigkeitsprüfungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Risikoanalysen vorzunehmen und deren Resultaten im Hinblick auf die Ziele dieses  Protokolls  Rechnung zu tragen.“ Im Klartext bedeutet dies:  Ausbau der A 8 mit 6+2 Spuren und teilweiser Neutrassierung erst, wenn die ABS 38 fertig gestellt ist und dann die Kapazitäten des Straßen -Bestandes incl.. zusätzlicher zuschaltbarer Standspuren und eines Verkehrsleitsystems immer noch nicht ausreichen, das Verkehrsaufkommen im Jahresmittel – nicht zu den Urlaubsspitzen – abzudecken.

 

Der einem Neubau gleichkommende 6-spurige Ausbau widerspricht somit der geltenden Rechtslage, die auch mit veränderten Mehrheiten nach den Bundestagswahlen keine andere sein wird. Die Alpenkonvention und ihre Protokolle sind nämlich völkerrechtlich verbindliche Staatsverträge, die national nicht einseitig abgeändert werden können, egal, wer mit welchen Mehrheiten regiert. Auch ein neuer Bundesverkehrswegeplan – der jetzt geltende sieht nicht einmal ein Planungsrecht für den Abschnitt Chiemgau-Salzburg bis 2015 vor – kann wegen Verstoßes gegen die Alpenkonvention keinen mehrspurigen Ausbau mit ggf. geänderten Tassen aufnehmen.

 

Das Argument, man wisse nicht, ob und wann die Bahn ausgebaut wird und man müsse daher unbedingt die Autobahn erweitern und erneuern, ist durch den jetzigen Planungsauftrag der DB Netz – AG widerlegt. Nachdem vor der Bahnreform von der damals zuständigen Bundesbahndirektion München unter Präsident Prof. Lisson  schon vor fast 20 Jahren die Trassenführung und die notwendigen Detail – Baumaßnahmen konkret festgelegt  wurden, kann die Verwirklichung des Projekts schnell über die Bühne gehen. Man kann auf eine fachlich fundierte und umfassende Materialsammlung ebenso zurückgreifen, wie auf teilweise schon fetiggestellte Planungsabschnitte. Nachdem entlang der Trasse schon vor 70 Jahren die Flächen für den zweigleisigen Ausbau seitens der Deutschen Reichsbahn erworben wurden, ist auch der Grunderwerb kein großer Kosten- oder Blockierfaktor. Auf alle fälle sind Politiker im Wahlkampf und später im Verkehrsausschuss ebenso, wie die Beamten der Ministerien und Straßenbaubehörden, wie Autobahndirektionen, gut beraten, sich an den rechtlichen und jetzt auch konkretisierten tatsächlichen Fakten zu orientieren, bevor es zu einem weiteren „Blutvergießen“ beim Steuersäckel und in den Herzen der Bevölkerung kommt.

 

Michael Behringer,

 Vorsitzender der BN-Ortsgruppe Feilassing, Saaldorf-surheim, Ainring