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Watzmannhaus, Wasseralm, neues Abbaugebiet Andretter

Watzmannhaus, Wasseralm und Abbaugebiet der Andretter GmbH wurden beim BN diskutiert

 

 

Ausführlich befasste sich der Kreisvorstand des BUND Naturschutz (BN) mit dem Raumordnungsverfahren zum Abbau von Hangschuttmaterial der Firma Andretter GmbH in Bad Reichenhall. Die Vernichtung von ca. 17 ha Schutzwald , davon 11 ha Schneeheide-Kiefern- Wald, wurde einstimmig abgelehnt, zumal der Antragsteller selbst einräumt, dass der Eingriff nicht ausgleichbar ist.

 

17.06.2014

 BN diskutiert Stellungnahme

Ausführlich befasste sich der Kreisvorstand des BUND Naturschutz (BN) mit dem Raumordnungsverfahren zum Abbau von Hangschuttmaterial der Firma Andretter GmbH in Bad Reichenhall. Die Vernichtung von ca. 17 ha Schutzwald , davon 11 ha Schneeheide-Kiefern- Wald, wurde einstimmig abgelehnt, zumal der Antragsteller selbst einräumt, dass der Eingriff nicht ausgleichbar ist. Weitere Themen waren der Ersatzbau mit Erweiterung am Watzmannhaus sowie der Bau der Sanitäranlage mit Pflanzenklärbeet auf der Wasseralm. Während das Vorhaben auf der Wasseralm unterstützt wird, ist der vorgelegte Plan für das Salettl am Watzmannhaus nicht mit der Nationalparkverordnung vereinbar.

 

Abbau von Hangschuttmaterial

Das beantragte Vorhaben zum Abbau von Hangschuttmaterial ist mit ver-schiedenen übergeordneten Zielen und Grundsätzen der Landes- und Regio-nalplanung nicht zu vereinbaren. Zudem steht es im Widerspruch zu zahlrei-chen gesetzlichen und fachlichen Vorgaben bzw. Festlegungen (z.B. Bay-WaldG, BNatSchG, ABSP). Nach Ansicht des BN kann das geplante Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung nicht in Einklang gebracht werden und ist daher aus landesplanerischen Gründen abzulehnen. Bereits auf Grund der vorliegenden Unterlagen aus denen klar hervorgeht, dass es keinen Ausgleich für besonders geschützten Schneeheide-Kiefernwälder gibt, ist klar abzusehen, dass auch im weiteren Zulassungsverfahren eine Genehmigung nicht erteilt werden kann. Eindeutige Widersprüche bestehen auch zum Re-gionalplan Südostoberbayern, Kapitel Natur und Landschaft, wo es in den fachlichen Festlegungen heißt: Insbesondere im Gebirge ist der Sicherung der Schutzwälder höchste Priorität einzuräumen. Größere geschlossene Waldgebiete sollen in ihrer Substanz und Flächenwirkung erhalten werden.

In den Unterlagen wird behauptet, dass sich nordwestlich des Antragsgebietes ein Vorbehaltsgebiet für Kiesabbau sowie eines für Festgestein gemäß Regio-nalplan befindet. Diese Annahme ist falsch. Richtig ist, dass sich  zumindest der überwiegende Teil des geplanten Abbauareals nicht in einem ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet für den Abbau befindet. Der Antrag beruht daher auch insoweit auf fehlerhaften Annahmen.

Der gesamte Waldbestand des Vorhabensgebietes ist gem. Art. 10 Bay-WaldG als Schutzwald ausgewiesen. Mit der geplanten, vollständigen Ro-dung würden erhebliche Beeinträchtigungen, bzw. die Zerstörung dieser Schutzfunktionen entstehen (z.B. Boden- und Wasserschutz). Die Erhaltung des Schutzwaldes liegt eindeutig im öffentlichen Interesse und hat deshalb Vorrang vor den Belangen des Antragstellers und einer damit verbundenen Rodungserlaubnis.

Als unzureichend für eine fundierte Prüfung ist das vorgesehene Erfassungs-programm für die saP einzustufen (Anlage II), da im Umfeld streng geschützte Arten wie Kleiner Maivogel (vom Aussterben bedroht) und Gelbringfalter kar-tiert sind. Außerdem wurde erst vor wenigen Monaten in einer Entfernung von nur 6 km eine erhebliche Ausweitung (ca. 20 ha) des Dolomitabbaugebietes Jettenberg (derzeit 17 ha) der Firma Schöndorfer genehmigt, von der ebenfalls streng geschützte Arten wie der Gelbringfalter betroffen sind.

 

Ebenso fehlt jeglicher Nachweis zu der Behauptung „Der durch das geplante Abbaugebiet führende Waxriessteig kann Richtung Nordosten verlegt werden“. Nach den hinreichenden örtlichen Kenntnissen der Unterzeichner müsste dieser, im Antrag (S. 28) als „wichtiger Bergwanderweg von Bad Reichenhall auf den Predigtstuhl“ bewertete Weg, durch z. T. sehr gefährliches Gelände „verlegt werden“. Die zahlreichen Bergwanderer, die wegen seiner besonderen Schönheit gerne über den Waxriessteig auf den Predigtstuhl gehen, wären dann entsprechenden Gefahren ausgesetzt, was keinesfalls akzeptabel wäre.

 

Der Antrag enthält keinerlei Nachweise für die behauptete notwendige Erhöhung der jährlichen Ausbeutungsmenge um über 70% von bisher 50000 m3 auf mehr als 86000 m3. Zudem fehlt jeglicher Nachweis darüber, wohin die jährlich anfallenden über 30000 m3 resp. insgesamt ca. 1,9 Mio m3 an nicht verwertbarem Material verbracht bzw. abgelagert werden sollen, nachdem laut S. 12 von den 86000 m3 Jahresfördermenge nur etwa 55000 m3 gebrauchsfähig sind.

 

Weiterhin kritisieren die Naturschützer, dass jegliche Angaben zu Spiegellage, Fließrichtung und Mächtigkeitdes im Ausbeutungsbereich und dessen Peripherie befindlichen Grundwasserkörpers fehlen. Stattdessen wird nur behauptet, dass „nicht anzunehmen ist, dass grundwasserführende Schichten …. freigelegt werden.“ Allerdings „ist eine Beurteilung darüber jedoch aufgrund fehlender Grundwasserspiegellage nicht möglich“! ‚Angesichts möglicher Hang- bzw. Felsrutschungen beinhaltet die eingestandene Nichtkenntnis bezüglich Grundwasserkörper und –verlauf ein erhebliches und nicht zu verantwortendes Gefahrenpotential.’ so stellvertretender Kreisvorsitzender Dr. Ernst Billmeier. Weiter führte er aus, ‚dass wegen der kompletten Entfernung des porösen Hangbodens dessen bisherige Retentions- und Speicherkapazität vollständig und unwiederbringlich verschwinden, so dass Niederschlagswasser zzgl. oberhalb ankommendes Schmelzwasser sofort abfließen würde und auch dies erhebliche Gefahren auslösen könnte.’

Nach Ansicht des BN sind im vorliegenden Fall die insgesamt gegen das Vorhaben sprechenden Gründe so vielfältig und auch eindeutig, dass eine raumordnerisch positive Bewertung nicht in Frage kommen kann.

 

Watzmannhaus Salettl

Hier möchte die DAV Sektion München den in die Jahre gekommene Gebäudeanbau durch einen größeren Neubau ersetzen, auch um das Innenraumsitzplatzangebot zu vergrößern. Dabei sieht der Plan eine ca. 5m lange Auskragung über die Hangkante in der Kernzone des Nationalparks vor. In der Nationalparkverordnung heißt es ausdrücklich, dass bei zulässigen baulichen Maßnahmen eine landschaftsgebundene und örtlich gewachsene Bauweise einzuhalten (§10 Nr. 7) ist. ‚Das sehen wir hier nicht gegeben, es erinnert eher an ‚innovatives Bauen am Berg’ wie bei der Kanzelwand, eine Pistenschiarena mit Tagesbetrieb von Seilbahngästen.’ so Kreisvorsitzende Rita Poser. Hingegen passt sich der Ausbau der Hütte am Fiderepass sowohl in die Landschaft als auch in die Architektur der Berghütte perfekt ein. Ein vergleichbarer Ausbau ist für die Naturschützer am Watzmannhaus vorstellbar.

Wasseralm: Sanitäranlagen mit Pflanzenklärbeet

Das Vorhaben liegt ebenfalls in der Kernzone des Nationalparks und dient dem Anliegen, den Nährstoffeintrags durch Abflug fester Fäkalbestandsteile in Kombination mit einem Pflanzenklärbeet zu verringern. Dadurch kann die Wasseralm und ihr Umfeld in ihrem Charakter langfristig erhalten werden. ‚Al-lerdings darf damit keinesfalls eine Ausweitung der Gästekapazitäten für die Zukunft verbunden sein, da es sich um einen besonders sensiblen Bereich der Kernzone handelt,’ schränken die Naturschützer ein. Unter Beachtung der aufgeführten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie das Unterlas-sen der Verfüllung von Mulden und Senken sowie der Einhaltung der im Vorfeld besprochenen Geräte- und Materialspezifikationen, z.B. technische Angaben zum Bagger; kein Einbringen von organischem Fremdmaterial, kein Saatgut sowie unter Einhaltung der typischen Bauweise und mit Schindeln/ Holzdachrinnen, wird das Vorhaben positiv bewertet.