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Verwaltungsgericht München lehnt Eilantrag des Bund Naturschutz gegen Bürogebäudeneubau in Bayerisch Gmain ab

Der BUND Naturschutz hat bereits 2022 und 2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das aktuelle Baugelände durch die Gemeinde Bayerisch Gmain durch umfangreiche Einwendungen abgelehnt.

29.01.2026

VG München lehnt Eilantrag des Bund Naturschutz gegen Bürogebäudeneubau in Bayerisch Gmain ab

Mit Beschluss vom 14.01.2026 hat das Verwaltungsgericht München den Eilantrag des Bund Naturschutz (BN) vom 31.10.2025 gegen den geplanten Neubau des Bürogebäudes Schmölzl in Bayerisch Gmain nun endgültig abgelehnt.

Der BUND Naturschutz hat bereits 2022 und 2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das aktuelle Baugelände durch die Gemeinde Bayerisch Gmain durch umfangreiche Einwendungen abgelehnt. Dieses Grünland auf einem Höhenrücken war vor Jahren teilweise als Ausgleichsfläche für den Bau des EDEKA-Markts ausgewiesen worden, entgegen den Vorgaben aber nie entsprechend Naturschutz-fachlich aufgewertet worden, und sollte nun zum Gewerbegebiet umgewidmet werden.

Im Sommer 2025 hat die Gemeinde den Bebauungsplan dennoch fast einstimmig genehmigt. Unsere naturschutzfachlichen Kritikpunkte wie erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild, gewaltige Flächenversiegelung, massive Störung des Wasserhaushalts in einem Heilquellenschutzgebiet, Austrocknung des Höhenrückens und die Auswirkung auf das Mikroklima wurden aus unserer Sicht nicht berücksichtigt oder völlig unzureichend mit Hinweis auf neue Ausgleichsmaßnahmen andernorts bagatellisiert.

Hauruck-Baubeginn durch „Genehmigungsfreistellung“

Am Dienstag den 14.10.2025 hat die Gemeinde dann den „Turbo im Bausektor“ (Zitat Reichenhaller Tagblatt vom 16.10.) gezündet: Mit Hilfe einer sog. „Genehmigungsfreistellung“ wurde unter Umgehung eines ordentlichen Baugenehmigungsverfahrens der Startschuss für einen Neubau gegeben, dessen Größe die Ortsgestaltungsatzung von Bayerisch Gmain, die zur Wahrung des Ortsbildes erlassen worden war, missachtet. Und bereits am Montag darauf rollten die Raupen und Bagger an und viele Schwerlaster transportierten die gewaltigen Aushubmengen ab. Schnell wurde der Geländeeinschnitt für die Zufahrt aus der Schillerallee geschaffen. Sogar an Samstagen wurde gearbeitet, was man sich bei Straßenbauprojekten durch die Firma zur Minderung von Verkehrsbehinderungen ebenfalls wünschen würde. Man hatte es erkennbar eilig.

BUND Naturschutz beantragt Baustopp - vergeblich

Nicht zuletzt unter dem Eindruck der massiven Landschaftszerstörung hat der Bund Naturschutz, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, erhebliche Bedenken an der Wirksamkeit dieses Bebauungsplans vorgebracht und am 31.10.2025 einen Eilantrag zur Baueinstellung gestellt. Gründe waren die oben genannten, insbesondere die unzureichende Würdigung des Schutzguts Landschaftsbild unter Missachtung geltenden Ortsbaurechts, die unseres Erachtens einseitige Alternativenprüfung für den Standort und die unzureichende Berücksichtigung der Niederschlagswasserbehandlung.

Am 6.11.2025 hat das Gericht eine Zwischenentscheidung zum Eilantrag, also einen Baustopp, abgelehnt, da vermeintlich „keine irreversible Veränderung erkennbar“ sei. Gleichwohl betonte es, dass die Fa. Schmölzl bei einer erfolgreichen Klage des BN verpflichtet werden könne, „die eingeleiteten Baumaßnahmen rückgängig zu machen und ggf. bereits errichtete Bauteile wieder zu entfernen.“ Die Firma „unternimmt die Arbeiten insofern auf eigenes Risiko.“ 

Unrichtige geologische Annahmen

Der Geologe Dr. Volker Diersche führte für den BN aus, dass die wasserrechtliche Genehmigung behördlicherseits trotz Fehlens geologischer Voruntersuchungen und Versickerungsversuche erteilt wurde. Diese sollen für demnächst vorgesehen sein.

Laut der von Diersche aktuell erhobenen Baugrubengeologie kommt als Aufnahmegestein für die Niederschlagswasser-Versickerung nicht die 2023 in einer geologischen Stellungnahme genannte Moräne infrage, sondern die interglazialen Schotter darunter, folglich mit höherer Durchlässigkeit als 2023 geschätzt wurde. Der BN sieht darin eine eindeutige Gefährdung für das Sole-/Heilquellenschutzgebiet und verweist auf abweichende Entscheidungen bei Rathausneubau und Sonnenhof.

Der geplante Regenauffang- und Versickerungsbehälter ist zudem völlig unterdimensioniert bei den künftig zu erwartenden Starkregenmengen. Dazu kommt bei Starkregen der direkte Abfluss von der Zufahrtstraßehinab in die Schillerallee. 

Neben dieser beschleunigten Regenableitung wird andrerseits durch die großen Geländeanschnitte (siehe Foto der Zufahrt) und langstreckigen Böschungen in Zeiten zunehmender Hitze und Trockenperioden dem Höhenrücken systematisch Wasser entzogen, der Wasserrückhalt also fundamental gestört, so dass der großflächigen Austrocknung im Umfeld Vorschub geleistet wird. Schäden durch Austrocknung und Überschwemmungen, auch Schädigung der Sole-/Heilquellen, sieht der Bund Naturschutz somit als vorprogrammiert für Umwelt und Anrainer.

Gericht erkennt Bebauungsplan trotzdem an

Das Verwaltungsgericht München teilt im jetzt ergangenen Urteil die vom BN geltend gemachten Bedenken nicht, insbesondere geht das Gericht nicht von einer offensichtlichen Unwirksamkeit des Bebauungsplans aus.

Der Bund Naturschutz wird die rechtliche Bewertung des Verwaltungsgerichts München akzeptieren und keine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Schließlich ist hier durch eine bewusste Hauruck-Aktion bereits ein schwerer Eingriff in Natur, Landschaft und Grundwasser des Höhenrückens erfolgt und kann unseres Erachtens nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Wir bedauern es sehr, dass sich lediglich ein einziger Gemeinderat dieser Naturzerstörung mit seinen unabsehbaren Folgen widersetzt hat. 

Michael Wittmann