Seit Jahren rechtswidrige Abwassereinleitung in den Weißbach
Themaverfehlung im Bericht zur Bayerisch Gmainer Kläranlage vom 19. März 2025
Wasserwirtschaftsamt: Seit Jahren rechtswidrige Abwassereinleitung in den Weißbach
Nach geltendem Wasserrecht darf aus der Mischwasserkanalisation der Gemeinde Bayerisch Gmain unmittelbar vor deren Kläranlage nur bei seltenen und damit entsprechend starken Regenereignissen mit relativ geringen Rohabwasseranteilen versetztes Mischwasser in den Weißbach abgeschlagen werden. Allerdings stellt der Gewässerschutzbeauftragte vom BUND Naturschutz und bei der IHK München und Obb. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kanalisation, Kläranlagen und Wassergütewirtschaft Ernst Billmeier fest, dass diese wasserrechtliche Auflage wiederholt verletzt wird.
Ursächlich für eine solche rechtswidrige Gewässerverunreinigung sind dabei die zahlreichen erheblich unter der gesetzlich zulässigen d.h. abschlagsfähigen Regenspende liegenden vielen Kleinregen, welche wegen damit einhergehender in den Weißbach gelangender hochpathogener Schadstofffrachten zwangsläufig Gefahr im Verzug auslösen. Der zufolge dieses Verstoßes gegen geltendes Recht vom Gemeinderatsmitglied und Umweltreferenten Andreas Burkhardt unverzüglich veranlasste Eilantrag an die Gemeinde Bayerisch Gmain bezog sich daher unmissverständlich und ausschließlich auf das deutlich zu geringe Aufnahmevermögen der mit der Kläranlage verbundenen Mischwasserbehandlung. Die im Pressebericht fokussierten Kläranlagenabläufe „weit unter den Grenzwerten“ gehen daher am maßgeblichen Thema völlig vorbei, weil der Weißbach dann hauptsächlich bei Regen und oftmals schon bei Schneeschmelze nachhaltig gewässerschädigend belastet wird. Wegen der damit entscheidenden Verschmutzung des Vorfluters zufolge der erheblich zu leistungsschwachen Mischwasserbehandlung vor der Kläranlage sind daher auch sämtliche laut vorgenanntem Bericht vom Planungsbüro beteuerten Ablaufwerte der Anlage ohne Belang.
Im übrigen ist besagtes seit einigen Jahren sich nochmals erheblich verschärfendes Offizialdelikt einer Gewässerverunreinigung den Genehmigungsbehörden seit langem bekannt: So wurde die Gemeinde Bayerisch Gmain vom Landratsamt BGL schon 2008(!) aufgefordert, „eine dem Stand der Technik gemäße Mischwasserbehandlung nachzurüsten“. Ebenso wurde nach weiteren sechs Jahren(!) bei einem Erörterungstermin 2014 im Landratsamt BGL vom Wasserwirtschaftsamt zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass die Einleitung aus der bestehenden Mischwasserbehandlung nicht dem Stand der Technik entspricht und damit seit Jahren gegen das Wasserhaushaltsgesetz verstoßen wird.
Ernst Billmeier