Zur Startseite

Ortsgruppen

Natur versus Betongold: BN für Schutz des Biotopwaldes

Natur versus Betongold: BN für Schutz des Biotopwaldes. Der BN in Freilassing bemüht sich seit fast zehn Jahren um den Schutz des wertvollen Baum- und Strauchbestandes im Matulusgarten. Besonderes Augenmerk widmen dabei die Naturschützer den dort vorkommenden streng geschützten Tierarten. Neunzehn Fledermausarten und der Eremit,

12.12.2025

Natur versus Betongold: Bund Naturschuzt für Schutz des Biotopwaldes

Der BN in Freilassing bemüht sich seit fast zehn Jahren um den Schutz des wertvollen Baum- und Strauchbestandes im Matulusgarten. Besonderes Augenmerk widmen dabei die Naturschützer den dort vorkommenden streng geschützten Tierarten. Neunzehn Fledermausarten und der Eremit, eine äusserst seltene Käferart leben im Matulusgarten. Für drei dieser streng geschützen Tierarten ist laut Bundesaturschutzgesetz zwingend ein Schutzgebiet auszuweisen.

Daher hatte der BN bereits 2020  beim Landratsamt einen Antrag zur Ausweisung eines „geschützten Landschaftsbestandteiles“ gestellt. Trotz mehrerer Nachfragen bekam der BN erst nach einer „Keimruhe“ von vier Jahren einen ablehnenden Bescheid von Landrat Kern persönlich. Begründet wurde die Ablehnung unter anderem damit, dass sich die Flächen zum großen Teil in öffentlicher Hand befinden und dieser ohnehin eine besondere Verantwortung für den Umgang mit den Ressourcen hat. Die „besondere“ Verantwortung konnte man bereits wenige Monate zuvor sehr deutlich sehen, berichtet Prechtl vom BN. Durch den Landkreis wurden Hecken und auch der Unterwuchs unter den Bäumen entfernt, obwohl ein naturschutzfachliches Gutachten die Rodung des Unterwuchses strikt ausgeschlossen hatte. Aufgrund der öffentlichen Kritik durch die Naturschützer kam es im November 2024 zu einem Gespräch im Landratsamt. Dabei versprach der Landrat die offenen Wiesenflächen mit angepassten Wiesensamen wieder einzusäen und die gerodeten Sträucher nachzupflanzen. Beide Maßnahmen wurden umgestzt.

Bis die nachgepflanzten Sträucher jedoch ihre ökologische Funktion wieder erreichen, werden noch ca. fünfzehn Jahre vergehen. Bei der Besprechung wurde von den Naturschützern auch wieder die Unterschutzstellung des Baum- und Stauchbestandes an der Matulusstr. angesprochen. Dieser Vorschlag wurde von der Landkreisverwaltung aufgenommen und befindet sich derzeit in Klärung und Prüfung, ob dies möglich ist. Seit Landrat Kern jedoch seine Pläne für die Bebauung des ehemaligen Krankenhausgeländes vorgestellt hat, macht man sich beim BN keine großen Hoffnungen mehr auf eine Unterschutzstellung des Matulusgarten durch das Landratsamt.

Die dabei vorgestellten „Monsterbauten“ sind mit dem Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht vereinbar. Man hat anscheinend aus der Vergangenheit nichts gelernt, meint man beim BN. So notwendig wie man ambulante Medizinische Versorgung und Pflegeplätze braucht, genau so braucht man eine den Gegebenheiten angepasste Bebauung. Dazu ist die Wohlfahrtswirkung des Matuluswaldes für die Genesung der Patienten in das geamtheitliche Gesundheitskonzept einzubinden. Eine maximale Bebauung wird es mit dem BN nicht geben.

Erich Prechtl
Ortsvorsitzender