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Hotelprojekt Königssee – Verfahren ruhend gestellt

Die gemeinsame Normenkontrollklage von Landesbund für Vogelschutz e.V. und Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom November 2021 sollte in absehbarer Zeit beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschieden werden. Die Klage richtete sich vor allem gegen die Schaffung einer Übernachtungskapazität von zusätzlich bis zu 660 Betten an einem touristisch ohnehin überbeanspruchten Ort, ohne nachgewiesenen Bedarf, die massive Bauweise u.a. des Haupthauses

18.04.2025

Hotelprojekt Königssee – Verfahren ruhend gestellt

Die gemeinsame Normenkontrollklage von Landesbund für Vogelschutz e.V. und Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom November 2021 sollte in absehbarer Zeit beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschieden werden.

Die Klage richtete sich vor allem gegen die Schaffung einer Übernachtungskapazität von zusätzlich bis zu 660 Betten an einem touristisch ohnehin überbeanspruchten Ort, ohne nachgewiesenen Bedarf sowie die massive Bauweise u.a. des Haupthauses mit einer Höhe von über 20 Metern und einer Breite von ca. 100 Metern, welche das traditionelle denkmalgeschützte Ortsbild und die umgebende Landschaft für die nächsten Jahrzehnte nachteilig prägt. 

Weitere Kritikpunkte betrafen die Bebauung in einem faktischen Überschwemmungsgebiet, wobei die Hochwasserproblematik im bestehenden Bebauungsplan nicht gelöst wird, sowie die großflächige Bodenversiegelung, die die Hochwassergefahr noch verstärkt. Außerdem wurde die geplante Verlegung und Verrohrung des Pletzgrabens bemängelt, insbesondere, da keine Alternativen geprüft wurden. . Nun haben sich Kläger und Beklagte darauf verständigt, das Verfahren für ein Jahr ruhend zu stellen, um die vorliegenden Pläne im Sinne der Kritik zu überarbeiten.