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Bobbahnbau kann nicht zugestimmt werden

1.Gravierender Eingriff in die Naturkulisse am Nationalpark

Auch die neue Auslegung der Bob- und Rodelbahnunterlagen enthält trotz des aktualisierten Gutachtens zum Steinschlag nach wie vor gravierende Mängel.

‚Der geplante 22,9 Meter hohe Turm für den Herrenrodelstart ist als gravierender Eingriff in die einmalige Naturkulisse und als Störung der Landschaft - am Tor zum Nationalpark Berchtesgaden zu werten.

24.03.2025

Bobbahnbau kann nicht zugestimmt werden

1.Gravierender Eingriff in die Naturkulisse am Nationalpark

Auch die neue Auslegung der Bob- und Rodelbahnunterlagen enthält trotz des aktualisierten Gutachtens zum Steinschlag nach wie vor gravierende Mängel. ‚Der geplante 22,9 Meter hohe Turm für den Herrenrodelstart ist als gravierender Eingriff in die einmalige Naturkulisse und als Störung der Landschaft - am Tor zum Nationalpark Berchtesgaden zu werten,‘ so BN-Kreisvorsitzende  Rita Poser. Mit der Höhe eines Hochhauses würde der Startturm geradezu ins Auge stechen, sowohl vom Nord-Ende des Königssees aus als auch von Wanderwegen wie dem Malerwinkel-Rundweg und Bergen wie Jenner oder Grünstein. Verstärkend würden die mit dem Schutzzaun- (ca. 800 m) und Rückeweg-Bau (ca. 600 m) auf fast eineinhalb Kilometern Länge verbundenen 10-15 Meter breiten Waldschneisen, die mit dem Schutzzaun den Blick über Jahrzehnte auf sich ziehen. 

2.Hohe Risiken mit Kältemittel Ammoniak für den Königssee 

Wir unterstützen ausdrücklich die Forderung des Wasserwirtschaftsamts in seiner Stellungnahme vom 16.03.2023, das Kältemittel Ammoniak durch ein ungefährlicheres Mittel zu ersetzen. Ohne Begründung wurden vorhandene Alternativen weder seitens der Genehmigungsbehörde noch von Seiten des Betreibers ernsthaft geprüft. 

Im letzten Prüfbericht des TÜV-SÜD kurz vor der Katastrophe am 08.07.2021 werden zahlreiche eklatante Mängel dieser Anlage aufgezählt wie fehlender Schutz der Kältemittelleitungen vor mechanischer Einwirkung, unvollständige Abdichtungen, Korrosion und unvollständigen Korrosionsschutz, fehlende Nachweise über Kältemittel-Nachfüllungen, Mängel in Ausbildung und regelmäßiger Schulung der Mitarbeiter sowie fehlende bzw. zu geringe Kontrolle der Kälteanlage durch den Betreiber. 

3. Fehlerhafte Berechnung des Volumens der Geschiebedosiersperre 

Die auf der Grünstein-Nordseite von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes geplanten Maßnahmen zum Schutz vor Muren sollen einem als HQ100 gesetztes Ereignis wie 2021 standhalten. Es stützt sich dabei auf gut nachvollziehbare Kalkulationen der TUM (Lehrstuhl für Hangstabilität). Das Einzugsgebiet aller drei nordseitigen Runsen umfasst lediglich ca. 0,5 km². Bei HQ100 ergibt sich ein Ablagerungsvolumen von 20.000 bis 25.000 m3 für alle Nordseiten-Runsen. 

Im Vergleich dazu besitzt der Klingerbach südlich des Grünsteins mit rund 2 km2 ein vierfach so großes Einzugsgebiet mit vierfach größerem Potential, Lockermassen zu mobilisieren. Eine lediglich auf 4.400 bis 6.900 m3 ausgelegte Geschiebesperre am Klingerbach ist hinsichtlich des vierfach größeren Einzugsgebietes eine fachlich unhaltbare Diskrepanz, so Geologe Dr. Volker Diersche. Auch die kalkulierten Spitzenabflüsse in den Runsen der Grünstein-Nordseite mit 50 - 70 m3/s sind laut Fachliteratur plausibel. ‚Das Scheitelhochwasser am Klingerbach mit einem etwa zehnmal so großen Einzugsgebiet wie das einer einzelnen Nordseiten-Runse (ca. 0,2 km2) ist mit nur ca. 15 m3/s - völlig realitätsfern - zu tief angesetzt‘, so Diersche weiter.

4. Erhebliche Vergrößerung offener Wundhänge über dem Klingerbach

‚Die erhebliche Vergrößerung offener Wundhänge über dem Klingerbach bleibt im vorliegenden Bebauungs- und Flächennutzungsplan unberücksichtigt‘, gibt Dr. Reinhard Bochter zu bedenken. Die blanken Flächen zwischen der neu in die labilen Lockermassen des Steilhangs gebaggerten Straße zur Kling und dem Klingerbach haben sich um Faktor 2-3 vergrößert, so Bochter weiter. !Unter den erosionsanfälligen Skeletthumusböden des Steilhangs lagern über fünf Meter mächtige Lockermassen. Dennoch dominieren Hanganschnitte mit ausgedehnten Erosionsschäden an der als "Forstweg" neu trassierten Kling-Straße, obwohl das LfU in der Georisikokarte ausdrücklich davor warnt, diese Steilhänge anzuschneiden‘, führt Bochter aus. 

5. Unzureichender Objektschutz durch Schutzzaun-Neubau mit breiten Schneisen im Schutzwald sowie Blockschlag- und Felssturzrisiko 

Der sogenannte Schutzwald zeichnet sich aktuell durch große Lücken, enorme Totholzmassen und vor allem fehlenden Jungwuchs aus. Es ist davon auszugehen, dass durch die bestehende enorme Verbiss-Problematik Neupflanzungen durch Wildverbiss zu über 90 % ausfallen, auf den durch Eingriffe zerstörten oder stark geschädigten Fels- und Skeletthumusböden ein Totalausfall möglich ist. Wo gepflanzte Bäumchen aufwachsen, brauchen sie Jahrzehnte bis sie die fehlende Schutzfunktion des Waldes wiederherstellen. 

► Gerade zwischen Bobstart und Kreisel wird der jetzt schon desolate Schutzwald durch die Baumaßnahmen seinen Schutzcharakter nahezu völlig verlieren, sodass seine Blockschlag-Dämpfung entfällt. Dann gewähren aber die errichteten Zäune keinen sicheren Objektschutz mehr (Erläuterung Objektschutz Steinschlag) und müssen unter weiterer Waldzerstörung durch weitere ergänzt werden, was bei Windwurf, Schädlingsbefall, fortschreitender Verwitterung ohnehin notwendig wird. Am Steilhang stünde schließlich eine Schutzzaunreihe über der anderen. 

► Das LfU warnt in den Georisiko-Karten ausdrücklich vor dem Anschneiden solcher Steilhänge und betont in seiner Stellungnahme vom 4.10.2024 die enorme Bedeutung des Schutzwalds. Besonders hohe Sicherheitsrisiken sind: 

► Das LfU verweist in seiner Stellungnahme vom 04.10.2024 ausdrücklich auf den Umweltatlas, wo für die Örtlichkeit mehrfach Felssturz (mehrere 100 m3) verzeichnet ist, auch die Baugrunduntersuchung stellt Felssturz-Blöcke bis Einfamilienhaus-Größe fest. 

6. Änderung des Flächennutzungsplans auf Kosten weiterer geschützter Hang- und Blockschuttwaldflächen 

Für den Wiederaufbau der Kunsteisbahn soll die Sondernutzungszone ausgeweitet werden. Der BN lehnt diesen de facto nicht ausgleichbaren Eingriff in einen nach § 30 BNatschG geschützten Hang- und Blockschuttwald am Rand des Alpennationalparks entschieden ab. 

7. Fazit 

Die vorgenommenen Änderungen ändern nichts an der Unzulässigkeit des Vorhabens. Besonders gravierend ist, dass der Herrenrodel Start nach wie vor nicht zurückgenommen wurde und alle Schutzbemühungen bei einem weiterem Extremwetterereignis nicht ausreichen werden, um die Bahn zu schützen. Der BN hält daher an seiner Forderung fest, die Planungen in dieser Form aufzugeben. Alle Einwendungen des BN zu einzelnen Gesichtspunkten des Bebauungsplans, sowohl in vorliegender Stellungnahme als auch in beiden Stellungnahmen des Jahres 2024, gelten vollumfänglich entsprechend auch für die o. g. Pläne.

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); 
- 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönau a. Königssee und 
- Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24a „Kunsteisbahn Bob und Rodel Eisarena Königssee, Modernisierung“ - jeweils Fassung vom 29.01.2025 
Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e. V. nach § 63 BNatSchG