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Bobbahn Landratsamt - Fertigstellung erst 2029

Bund Naturschutz weist Kritik des Landratsamtes zurück, maßgeblich an Verzögerung zum Wiederaufbau der Kunsteisbahn am Königssee beigetragen zu haben

22.01.2026

In der Stellungnahme des Landratsamtes gegenüber der Presse zur möglichen Verzögerung beim Wiederaufbau der Kunsteisbahn wird dem Bund Naturschutz ein wesentlicher Beitrag unterstellt. Nach Aussage des Landratsamtes sei die Verzögerung unter anderem eine Folge der Vereinbarung zwischen dem Bund Naturschutz und der Gemeinde Schönau am Königssee. Aufgrund dieser Vereinbarung müssen der Startbereich und die Rodelstrecke neu geplant werden, um die Vorgaben der Vergleichsvereinbarung zu erfüllen.

Der Bund Naturschutz weist diese Kritik aus folgenden Gründen von sich:
Bereits in mehreren Gesprächsrunden und im Verfahren zur Aufstellung des Be-bauungsplans haben die Vertreter des Bund Naturschutz deutlich gemacht, dass mit der Planung im Hinblick auf die Höhe des Startturms der Herrenrodelbahn kein Ein-verständnis besteht und eine entsprechende Planung mit Rechtsmitteln angegriffen werden würde, weswegen die Bedenken frühzeitig in der Planung hätten Berück-sichtigung finden können.


Unmittelbar nachdem der Bebauungsplan „Kunsteisbahn Bob und Rodel Eisarena Königssee Modernisierung“ mit Bekanntmachung vom 08.07.2025 in Kraft getreten ist, hat der Bund Naturschutz mit Schriftsatz vom 14.07.2025 einen Normenkontrollantrag gegen dem Bebauungsplan zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

Am 14.08.2025 gab es eine gemeinsame Besprechung vor Ort zwischen dem Bund Naturschutz, Vertretern der Gemeinde Schönau am Königssee, Vertretern des Landratsamtes und führenden Vertretern des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland (BSD). In dieser Besprechung hat man sich mündlich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, welches die Verlegung und Reduzierung des Startgebäudes um 5-6 m vorsah. 


Nach Aussage der Kreisvorsitzenden des Bund Naturschutz, Frau Rita Poser, waren alle Seiten mit der vom BSD vorgestellten Lösung zufrieden, auch weil diese kostengünstiger und das Landschaftsbild deutlich weniger beeinträchtigend sein wird. Kurz darauf wurden der Gemeinde Schönau am Königssee die Eckpunkte einer möglichen Einigung nochmals schriftlich vom Bund Naturschutz mitgeteilt und somit die weitere Initiative zum Abschluss einer gütlichen Vereinbarung ergriffen. Die Rechtsvertretung der Gemeinde Schönau am Königssee hat schließlich am 01.10.2025 einen Vereinbarungsentwurf übermittelt. Bereits Ende Oktober lag dann eine endabgestimmte Fassung des Vergleichsvertrags vor. Die Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte am 31.10.2025/10.11.2025. Abgeschlossen war der Vertrag damit spätestens am 10.11.2025. Am 09.12.2025 erfolgte lediglich noch der bestätigende Beschluss des Gemeinderates. Wie die künftige Planung nach den gemeinsamen Vorstellungen der Parteien grundsätzlich aussehen soll, stand daher bereits im August 2025 fest. Hieran hat sich auch in den nachfolgenden Verhandlungsgesprächen zwischen Bund Naturschutz und Gemeinde nichts geändert. Die Aussage des Landratsamts, die Gemeinde und der Bund Naturschutz hätten sich erst am 09.12.2025 auf eine Verlegung und die Reduzierung der Startturmhöhe geeinigt, ist somit falsch.
Dementsprechend hat der Bund Naturschutz – trotz Einlegung eines Rechtsmittels - alles dafür getan, eine Verzögerung beim Wiederaufbau der Rodelbahn zu verhindern.


Würzburg, den 21. Januar 2026
gez.: RAin Anja Schilling
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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