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BN klagt gegen Erweiterung am Götschen

Genehmigungsbescheid für Götschenausbau hat zu viele Mängel

 

Wo bleiben Klima-, Arten-, Gewässer- und Trinkwasserschutz?

 

Das Landratsamt hat mit seinem Bescheid vom 17.Juni 2020 den vorzeitigen Maßnahmebeginn der Beschneiungsanlage für die Erweiterungen und Ertüchtigung am Götschen genehmigt. Nicht Gegenstand der Genehmigung sind die Maßnahmen zur Erweiterung des Speicherteichs inklusive der Erhöhung der Entnahmemenge am Schwarzeckerbach und die Pistenbaumaßnahmen am Speicherteich. Auch die Rodungen, die mit der Erweiterung des Speicherteichs verbunden sind, sind nicht Gegenstand des vorzeitigen Beginns.

14.09.2020

Genehmigungsbescheid für Götschenausbau hat zu viele Mängel

Wo bleiben Klima-, Arten-, Gewässer- und Trinkwasserschutz?

(14.09.2020) Das Landratsamt hat mit seinem Bescheid vom 17.Juni 2020 den vorzeitigen Maßnahmebeginn der Beschneiungsanlage für die Erweiterungen und Ertüchtigung am Götschen genehmigt. Nicht Gegenstand der Genehmigung sind die Maßnahmen zur Erweiterung des Speicherteichs inklusive der Erhöhung der Entnahmemenge am Schwarzeckerbach und die Pistenbaumaßnahmen am Speicherteich. Auch die Rodungen, die mit der Erweiterung des Speicherteichs verbunden sind, sind nicht Gegenstand des vorzeitigen Beginns.

Da aber Artikel 35 Absatz 2 des Bayerischen Wasserhaushaltsgesetzes vorsieht, dass eine einheitliche Genehmigung zu erteilen ist, wenn mit der Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Beschneiungsanlage gleichzeitig eine Gewässerbenutzung oder der Ausbau eines Gewässers verbunden ist, hat der BUND Naturschutz (BN) Klage gegen die vorgezogene Baugenehmigung eingereicht.

Nachdem es am Schwarzeckerbach schon des Öfteren zu Kalamitäten wegen überhöhter Wasserentnahmen kam, war eine Auflage des Wasserwirtschaftsamtes schon seit 2015, die Wasserführung und die Entnahmemenge zwei Mal wöchentlich zu dokumentieren. Wie aus den Einreichungsunterlagen 2019 hervorging, ist aber genau das nicht geschehen. Der BN hat in seiner Stellungnahme auch deutlich darauf hingewiesen. Ein weiteres Defizit ist, dass die Wasserschutzgebietsverordnung der Hundsreitquelle vom 23.08.1970 nach 20 Jahren erloschen ist - ein wichtiges Standbein der gemeindlichen Wasserversorgung - und neu festgesetzt werden muss. Auch hier kam es schon zu Beeinträchtigungen der Wasserqualität durch Rodungsmaßnahmen. Mit den vorgesehenen Rodungsmaßnahmen für die Erweiterung und der flächenmäßigen Entfernung schützender Deckschichten wird die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung beeinträchtigt.

Das vorhandene Götschen-Speicherbecken hat eine Kapazität von 3.700 Kubikmetern und soll auf jetzt 15.000 Kubikmeter erweitert werden, wobei am Götschen die Wasserverfügbarkeit extrem beschränkt ist.

Die Planungen wurden seit der Vorstellung im Gemeinderat im Januar 2019 deutlich erweitert erst im November 2019 beim Landratsamt eingereicht. Die öffentliche Auslegung begann im Februar 2020 und endete im März 2020. So sind jetzt 11 zusätzliche Schneischächte sowie zusätzliche Schneilanzen und Propellerschneeerzeuger vorgesehen, so dass natürlich auch die Pumpstationen incl. Stromzuführungen vergrößert werden müssen. Geplant war außerdem eine neue Druckerhöhungsstation mit neuer Leitung zum Speicherbecken. Die Kosten waren im Januar 2019 mit 2,2 Millionen mit Euro veranschlagt, aktuell sollen die Kosten 5 Millionen Euro betragen. Auch wenn Bund und Land 90% fördern, so muss diese Investition bezüglich ihrer Nachhaltigkeit hinterfragt werden. Und das ist sie nicht.

Angesichts des immer schneller voranschreitenden Klimawandels handelt es sich hier keinesfalls um eine nachhaltige Investition. Mit seiner Höhe zwischen 880 und 1280 Metern gehört der Götschen zu den Skigebieten deren natürliche Schneesicherheit immer schneller abnimmt. Technische Aufrüstungen, neue Versiegelungen, Waldrodungen, Wasserentnahmen und Wasserverbräuche, zusätzlicher Stromverbrauch – all das heizt dem Klima zusätzlich ein. Hinzu kommen weitere Beeinträchtigungen von Flora und Fauna, auch des streng geschützten Auerhuhns, dessen Lebensraum durch den vorhandenen Ausbau bereits beeinträchtigt wurde.

Zwar heißt es in der erteilten Genehmigung ausdrücklich, dass im Rahmen des vorzeitigen Beginns nur vorbereitende Maßnahmen zugelassen werden, die ohne weiteres wiederhergestellt werden können, aber wie soll das genau eingegrenzt werden, fragt sich BN-Kreisvorsitzende Rita Poser, wenn die neuen Leitungen und Anlagen auf die geplante Beschneiung ausgelegt werden. Priorität sollten der Trinkwasserschutz sowie die Sanierung  und die Sicherheit der bestehenden Anlagen haben, denn gegen eine Nutzung des Götschen bei ausreichenden Schneemengen als Skigebiet bestehen keine Einwände.