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Ortsgruppen

Auffüllung am Maximiliansreitweg

An Dreistigkeit kaum mehr zu überbieten

(18.04.2013) Nachdem das Landratsamt im Juni 2012 die Verfüllung sowohl im Landschaftsschutzgebiet als auch in der daüber liegenden Kiesgrube eingestellt  und bestimmte Auflagen erteilt hatte, stellte der Betreiber einen Antrag an den Bauausschuss der Gemeinde, um dort weiter auffüllen zu können.

Zur Vorbereitung der Sitzung trafen sich zwei Gemeinderäte am 6. April vor Ort zur Information des aktuellen Standes. Dabei kam ihnen das Straßenkehrfahrzeug entgegen, das gerade seinen Kehricht ins Landschaftsschutzgebiet gekippt hatte. Wie sich bei der Ortseinsicht zeigte, war das nicht die rste Ladung, die dort landete.

In der Bauausschussitzung  am 8. April darauf angesprochen, erklärte der Bürgermeister, dafür sei die Gemeinde nicht zuständig. Der ehrenamtlich tätige Gemeinderat solle sich selbst an das Landratsamt wenden. Das sei zuständig und außerdem habe dies nicht smit dem Bauantrag zur Auffüllung zu tun. Dabei hat die Gemeinde ihre Straßenreinigung wohl an den Auffüller outgesourced, der bei solcher Entsorgungslinie seine Dienstleistung natürlich kostengünstig anbieten kann.

Ganz klar trägt der Auftraggeber ( Bürgermeister/ Gemeindeverwaltung)  Mitverantwortung, dass der Sondermüll ordnungsgemäß entsorgt wird und nicht in ein LSG gekippt wird.

Insbesondere 2. Bürgermeister Bernhard Heitauer sprach sich dafür aus, die Verfüllung zu genehmigen, weil zu wenig Verfüllflächen im Talkessel zur Verfügung stünden und ansonsten höhere Transportkosten bei Bauvorhaben anfallen. Außerdem war seine Firma (ohne sein Wissen) in 2012 selbst an der ungenehmigten Auffüllung beteiligt.

Ähnlich sah auch Matthias Aschauer die Situation, schließlich haben unsere Vorfahren auch Auffüllungen vorgenommen und die seien heute wieder grün.

Dass wir heute teilweise sehr teuer dafür bezahlen müssen - Altlastensanierung! - will man natürlich nicht wissen. Die Wiesen darüber sind auch grün.

Auffüllung im LSG nimmt kein Ende

Kreisgruppe erstattet deshalb Anzeige beim Landratsamt

(11.07.2012) Nachdem die Gemeinde Bischofswiesen auf Anregung durch das Landratsamt extra eine neue Innenbereichssatzung an der Kastensteinerwand für die Ausweisung eines gewünschten Bauplatzes durchgesetzt hatte - für den Abriss der baufälligen Baracken am Maximiliansreitweg - setzte der Eigentümer verstärkt die Auffüllungen im LSG fort. Auch die Firma des 2. Bürgermeisters Bernhard Heitauer lieferte auf der ungenehmigten Deponie an.

(Anmerkung: 2. Bürgermeister Bernhard Heitauer legt Wert auf die Feststellung, dass seine Firma im Auftrag der Firma Swietelsky die ungenehmigte Deponie beliefert hat und er davon keine Kenntnis hatte.)

 

Wortlaut der Anzeige vom 15.6.2012

•         wegen Betreibens einer gewerblichen Deponie im Landschaftsschutzgebiet „Aschau“ (Gemeinde Bischofswiesen) durch ungenehmigte Auffüllung und Schaffung eines gewerblichen Lagerplatzes im Außenbereich, der nicht der Land- oder Forstwirtschaft zugeordnet werden kann

•         wegen unrechtmäßigem Kiesabbau

•         wegen der Errichtung eines Gebäudes im angrenzenden Wald

 

 Sehr geehrter Herr Kosatschek,

 bereits im März 2008 hatte die Kreisgruppe des BN e.V. die Verfüllung mit vermischtem Bauschutt im Landschaftsschutzgebiet (Verordnung BGL-16 vom 10.11. 1989) am Maximiliansreitweg in Bischofswiesen Guggenbichllehen und den Kiesabbau mit Lagerplatz und Abfallentsorgung in der darüber liegenden Grube beim Landratsamt angezeigt. Eigentümer des Auffüll-Grundstückes ebenso wie der angrenzenden Kiesgrube ist Franz Eder.

 Nach Informationen durch empörte Bürger, dass dort in großem Stil weiter aufgefüllt wird, überzeugte ich mich bei einem Spaziergang am 13.6.2012 selbst. Offensichtlich wird hier eine gewerbliche Deponie betrieben, da in den letzten Wochen massiv aufgefüllt und auch weiterer Wald beseitigt wurde. Innerhalb weniger Minuten lieferten die Firma Swietelsky und Heitauer Erdaushub mit großen Fahrzeugen an. Eine Planierraupe steht vor Ort, damit alles gleich wieder eingeebnet werden kann.

(Fotos vom 13.06.2012 im Anhang).

 

In der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Aschau heißt es: § 3 Schutzzweck

Zweck des Landschaftsschutzgebietes "Aschau" ist es,

1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten, insbesondere die ökologisch wertvollen Kleinelemente der Landschaft wie Gehölzhecken, Streuwiesen, naturnahe Bachläufe, eiben- und lindenreiche Steilhangwälder und freie Gründlandfluren mit artenreicher Vegetation zu sichern,

2. die Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes zu bewahren, insbesondere den Gesamteindruck des von Freiflächen und kleinen Gehölzgruppen, Wiesenbuckeln und laubholzreichen Waldrändern markant gegliederten Landschaftsraumes zu erhalten,

3. den besonderen Erholungswert dieses Gebietes für die Allgemeinheit weiterhin zu gewährleisten, es insbesondere als ortsnahes Wander- und Spaziergängergebiet der Fremdenverkehrsgemeinde Bischofswiesen zu erhalten

 

Forderungen

1. Der Bund Naturschutz fordert, dass die illegale Deponie sofort und dauerhaft eingestellt wird sowie die im Landschaftsschutzgebiet beseitigten Waldbestände wieder aufgeforstet werden. Die neu zugeschütteten Bäume sind von den Verfüllungen zu befreien.

Gem. Schutzzweck § 3 Abs.2 ist die Auffüllung zu beseitigen, da ansonsten das Landschaftsbild an dem stark frequentierten Wanderweg nachhaltig negativ beeinträchtigt wird.

2. Der illegale Lagerplatz im Außenbereich ist aufzulösen.

3. Der Schwarzbau im Wald ist zu beseitigen.

 Wir bitten um Benachrichtigung.

 Mit naturfreundlichen Grüßen

 gez. Rita Poser

 

Wie uns inzwischen von aufmerksamen Bürgern berichtet wurde, ist die Auffüllung eingestellt, müssen Lagerplatz  und Schwarzbau beseitigt werden.

Anm.: Die von mehreren Jugendlichen errichtete Hütte im Wald nahe der Jugendherberge Bischofswiesen musste vor ca. 11/2 Jahren unter Androhung eines hohen Bußgeldes auch entfernt werden.