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Wolfsabschuss im Berchtesgadener Land: BN und LBV sehen Genehmigung kritisch

Berchtesgaden. Nach dem Ober- und Ostallgäu ist auch im Berchtesgadener Land ein großräumiges sogenanntes Weidegebiet ausgewiesen worden, in dem bis zum 31. Oktober 2026 ein Wolf geschossen werden darf. Die Kreisgruppen Berchtesgadener Land von BUND Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) sehen den Bescheid des Landratsamts vom 18. August 2026 aus fachlichen und rechtlichen Gründen kritisch.

30.08.2026

Nationalpark Berchtesgaden muss Rückzugsraum bleiben – nicht jede schwer zu schützenden Alm vorsorglich in ein Abschussgebiet umwandeln

BN und LBV verkennen nicht, dass sich die Rechtslage geändert hat. Der Wolf wurde auf europäischer Ebene in Anhang V der FFH-Richtlinie herabgestuft. Eine kontrollierte Bejagung ist deshalb unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Daraus folgt jedoch kein Freibrief für präventive Abschüsse.

Besonders problematisch ist aus Sicht beider Naturschutzverbände, dass für den Abschuss im Berchtesgadener Land weder ein vorheriger Nutztierriss noch ein auffälliges Verhalten des betreffenden Wolfs erforderlich ist. Das Landratsamt geht ausdrücklich davon aus, dass ein Riss nicht abgewartet werden müsse. Damit könnte auch ein lediglich durchwandernder Wolf erlegt werden, der noch nie ein Nutztier angegriffen hat.

Hintergrund des Abschussbescheids ist ein einzelnes Bild einer Fotofalle, das vor einigen Wochen im Berchtesgadener Talkessel einen offenbar durchwandernden Wolf zeigte. Seither sind weder Risse an Wildtieren noch an Nutztieren festgestellt worden. Dennoch folgte prompt die behördliche Abschussgenehmigung. Einem sich völlig unauffällig verhaltenden Wildtier allein aufgrund seiner Anwesenheit faktisch das Existenzrecht abzusprechen, dürfte in weiten Teilen der Gesellschaft auf absolutes Unverständnis stoßen.

Schwieriger Herdenschutz allein reicht nicht

Das Bundesjagdgesetz stellt für die Ausweisung solcher Weidegebiete zwei unterschiedliche Anforderungen: Die betreffenden Flächen müssen aufgrund ihrer Gelände- oder naturräumlichen Bedingungen nicht bzw. nicht zumutbar wolfsabweisend zu schützen sein. Zusätzlich muss die Bejagung zur Abwendung „ernster wirtschaftlicher Schäden“ erforderlich sein.

Der Bescheid beschreibt ausführlich die besonderen Schwierigkeiten des Herdenschutzes auf alpinen Weideflächen. Genannt werden unter anderem unübersichtliches Gelände, weitläufig verteilte Tiere, erschwerte Kontrollen sowie mögliche Panik- und Fluchtreaktionen.

Nach Auffassung von BN und LBV darf daraus aber nicht automatisch geschlossen werden, dass auf allen diesen Flächen tatsächlich „ernste wirtschaftliche Schäden“ durch einen Wolf drohen.

„Schwer zu schützende Almflächen dürfen nicht automatisch zu Wolfs-Abschussflächen werden. Das Gesetz verlangt zusätzlich eine nachvollziehbare Gefahr ernster wirtschaftlicher Schäden“, erklärt Rita Poser für die BN-Kreisgruppe Berchtesgadener Land.

Gerade dieser gesetzliche Begriff verlangt eine auf konkrete Tatsachen gestützte Gefahrenprognose. Dies gilt umso mehr, als die Landwirtschaft gegenwärtig selbst Wasserknappheit, die damit verbundene Trockenheit und die daraus resultierenden Ertragseinbußen und Futterknappheit als erhebliche wirtschaftliche Risiken beschreibt. Das ist nachvollziehbar. Mögliche Schäden durch Wolfsrisse sollen damit keineswegs verharmlost werden, stehen aber in keinem Verhältnis zu den möglichen Schäden durch einen einzelnen Wolf und zeigt , dass für die Einstufung eines Risikos als „ernster wirtschaftlicher Schaden“ konkrete Maßstäbe angelegt werden müssen.

Nationalpark Berchtesgaden muss Rückzugsraum bleiben

Ein besonderes Augenmerk richten die beiden Verbände auf den Nationalpark Berchtesgaden. Nationalparke haben eine herausragende Funktion als Rückzugsräume für heimische Tierarten und sollen natürliche Prozesse möglichst ungestört ermöglichen.

Für BN und LBV muss deshalb sichergestellt werden, dass der Nationalpark Berchtesgaden von Wolfsabschüssen freigehalten wird. Diese Forderung gilt entsprechend auch für den Nationalpark Bayerischer Wald.

„Gerade der Nationalpark Berchtesgaden muss ein verlässlicher Rückzugsraum für Wildtiere bleiben. Es wäre widersinnig, die natürliche Rückkehr des Wolfs in den Alpenraum zu ermöglichen und gleichzeitig selbst in unseren Nationalparken Abschüsse zuzulassen“, erklärt Toni Wegscheider für die LBV-Kreisgruppe Berchtesgadener Land.

BN und LBV fordern deshalb eine klare Regelung: Die Nationalparke Berchtesgaden und Bayerischer Wald müssen von jeglichen Wolfs-Abschussgenehmigungen freigehalten werden.

Diese Forderung bedeutet nicht, dass die Interessen der Alm- und Weidewirtschaft in den angrenzenden Gebieten unbeachtet bleiben dürfen. Dort müssen Konflikte mit Weidetieren durch praktikablen Herdenschutz und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind – die Instrumente des geltenden Rechts gelöst werden.

Alpenraum nicht mit Nord- und Ostdeutschland vergleichbar

Während sich in Teilen Nord- und Ostdeutschlands zahlreiche Wolfsrudel etabliert haben, gibt es im bayerischen Alpenraum bislang keine vergleichbare dauerhaft reproduzierende Population.

Der BN-Landesverband weist in seiner aktuellen Stellungnahme zu den Abschussregelungen im Ober- und Ostallgäu darauf hin, dass es im bayerischen Alpenraum bislang noch keinen Wolfsnachwuchs gegeben habe. Auch im unmittelbar angrenzenden Tirol gebe es keine Wolfsrudel und keinen Wolfsnachwuchs.

Umso problematischer wäre es nach Auffassung von BN und LBV, wenn nun ein Alpenlandkreis nach dem anderen großflächige Abschussgebiete ausweist und dort jährlich Wölfe präventiv erlegt werden können.

Die Herabstufung des Wolfs in Anhang V der FFH-Richtlinie hat die europarechtliche Verpflichtung zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht beseitigt.

BN und LBV bezweifeln außerdem, dass der Abschuss eines beliebigen Wolfs innerhalb eines sehr großen Gebiets eine nachhaltige Lösung für die Weidetierhaltung darstellt.

Der Schutz der Almwirtschaft und der Weidetiere bleibt unabhängig von einzelnen Abschüssen eine dauerhafte Aufgabe. Dafür braucht es praktikable Herdenschutzmaßnahmen, Beratung und ausreichende finanzielle Unterstützung.

BN und LBV fordern Offenlegung der fachlichen Grundlagen

Die beiden Kreisgruppen fordern vom Landratsamt Transparenz über die fachlichen Grundlagen seiner Entscheidung. Von besonderem Interesse sind die aktuellen Wolfsnachweise im ausgewiesenen Gebiet, die konkrete Prognose der erwarteten „ernsten wirtschaftlichen Schäden“, die populationsbiologischen Grundlagen für den Alpenraum, die Prüfung milderer Maßnahmen sowie die konkrete Behandlung des Nationalparks Berchtesgaden.

BN und LBV nehmen die Sorgen der Alm- und Weidetierhalter ausdrücklich ernst. Gerade im alpinen Gelände kann Herdenschutz schwierig und aufwendig sein. Eine sachliche Lösung kann jedoch weder darin bestehen, die Probleme der Tierhalter kleinzureden, noch darin, aus jeder schwer zu schützenden Alm vorsorglich ein Abschussgebiet zu machen.

Rita Poser (BN) und Toni Wegscheider (LBV) erklären gemeinsam:

„Wir brauchen im Berchtesgadener Land ein faktenbasiertes Wolfsmanagement, das Weidetierhaltung und Artenschutz gleichermaßen ernst nimmt. Ein Wolfsabschuss darf kein Automatismus sein. Er muss im konkreten Fall nachweislich notwendig, geeignet und verhältnismäßig sein. Und Nationalparke müssen als Rückzugsräume von Wolfsabschüssen freigehalten werden.“