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Streng geschützte Arten werden gezielt vernichtet

 

Bund Naturschutz erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein

(24.06.2011) Laufen / Lepperding: Diplombiologin Ilse Englmaier kartierte 2009 / 2010 dort insgesamt fünf streng geschützte Arten,

 

  • die Gelbbauchunke
  • den Laubfrosch
  • die Zauneidechse
  • Kleiner  Wasserfrosch
  • die Schlingnatter

Schon im Herbst 2010 begann der Kiesgrubenbetreiber die Laichgewässer zu verfüllen. Das Landratsamt stellte dies ein, aber seit einigen Wochen setzt er die Verfüllung fort. Offensichtlich wurde er nicht einmal aufgefordert, die Verfüllungen der gesetzlich geschützten Biotop 2010 zurückzunehmen.

 

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §44 Abs. 1 Punkte 2 und 3 ist es verboten,

wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

 

Genau das liegt hier vor und kann mit Fotos dokumentiert werden.

 

Nachdem das Landratsamt nur beschränkt tätig wurde, hat der Bund Naturschutz heute Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein erstattet.