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Über Totholz und Bonsaikiefern zu Götz von Bülow

Der Alpgarten, ein Naturjuwel

 

(04.10.2012) Die Exkursion des Bund Naturschutz unter Leitung des Forstexperten Dr. Gerhard Schreyer führte kürzlich 18 Naturfreunde bei herrlichem Wanderwetter in einen wildromantischen Talkessel des Lattengebirges. Unter seiner sachkundigen Führung, die hervorragend ergänzt wurde durch den Zoologen Dr. Wolfgang Scherzinger erfuhren die Teilnehmer viel Wissenswertes über die Geschichte des Waldes, warum auf einigen Flächen vor allem Kiefern zu sehen ist, sich ein Naturwald mit alten Eiben Tannen und Buchen entwickeln konnte und weshalb Totholz eigentlich Lebensholz genannt werden müsste.

 

Das Waldgebiet, heute im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten, gehörte ehemals dem Augustiner Chorherrenstift St. Zeno. Herzog Heinrich der Löwe hatte es im 12. Jahrhundert den Chorherren zusammen mit einer Salzsiede in Reichenhall gestiftet. Aber bereits 1610 war das Kloster so verschuldet, dass Siede und Wald an den bayerischen Herzog verkauft werden mussten.  In dessen Händen bzw. den seiner Rechtsnachfolger blieb der Wald bis heute.

 

In den Alpgarten führt keine Forststraße. Seit Jahrzehnten wird er forstlich nicht genutzt. Früher brachte man einiges Holz aus den tieferen und wüchsigeren Lagen über Schlittenwege im Winter zu Tal. Das Gelände ist extrem zerklüftet. Die Bäche führen  nicht so viel Wasser, dass Trift möglich gewesen wäre. So konnte sich eine sehr naturnahe und vielfältige Waldbestockung erhalten. Auf den Sonnseiten, auf Rippen und Köpfen dominiert oft die Kiefer begleitet von Mehlbeere und Ahorn. Der Weg aufwärts, Richtung Dreisessel, läuft auf einem langen Grat, an dem jahrhunderte alte, vom Sturm zerzauste, nur wenige Meter hohe “Bonsai-Kiefern” stehen. Beim Abstieg auf dem “Toni-Michl-Steig” in das Wappachtal wechseln sich  in dem schrofigen Gelände dichte und lichte Waldpartien ab  mit einem großen Reichtum an Baumarten. Immer wieder findet man alte Eiben und als Unterholz auch die Stechpalme.

 

Ziel der Wanderung war eine Mulde in 1160m Höhe. Dort ermöglicht eine dicke Lehmschicht üppiges Waldwachstum. Nur wenige Meter von den “Bonsai-Kiefern“ entfernt steht ein Wald mit mächtigen, bis 40 m hohen und bis weit über 1m dicken Bäumen, gemischt aus Lärchen, Fichten, Tannen und Buchen. Götz von BÜLOW stellte in seiner Arbeit über die Sudwälder von Reichenhall die alten Waldbeschreibungen dieses Bestandes zusammen. So wurde er 1682, in der ältesten vorliegenden Beschreibung als “übersehener Lerchwald, auch Veichten, Forchen, Tannen mit Laubholz vermischt, nicht abzeschiessen“ beschrieben. Nicht “abzeschiessen“ bedeutete: er war nicht bringbar. Die Beschreibungen von 1773, 1837, 195o und 1962 zeigen ein unverändertes Bild. Die Felswände unterhalb schützten diesen Bestand bis heute davor, das wertvolle Holz zu nutzen. So liegen auch die Windwürfe der letzten Jahre kreuz und quer und bieten ein richtiges Urwaldbild. Leider ist diese Mulde aber auch ein beliebter Einstand von Gamswild, so dass sich wohl Lärche, Fichte und Buche gut verjüngen, die Tanne aber keine Chance hat.

 

Die im Vergleich zu vielen anderen Waldbeständen zahlreichen Totholzbäume machten es Dr. Wolfgang Scherzinger leicht, deren Bedeutung für den Natur- und Artenschutz anschaulich zu erklären. Die über die Bruchstellen von oben allmählich mürbe werdenden  Stämme bieten dem seltenen Weißrückenspecht beste Bedingungen für den Höhlenbau. Mit zunehmender Vermoderung werden jeweils neue Bruthöhlen am Stamm abwärts gezimmert, dadurch entstehen regelrechte „Spechtflöten“. Wird das Innere solcher angemorschten Stämme von den großen Rossameisen besiedelt, versucht der Schwarzspecht, diese Kolonien auszubeuten. Er muss dazu tiefe Höhlen ins Splintholz schlagen. Solche Höhlungen werden auch von Käuzen, Hohltauben, Dohlen oder Fledermäusen benutzt. Daneben gibt es eine Vielzahl von Käferarten, deren Larven von dem vermodernden bzw. pilzdurchsetzten Holz leben - so z.B. der geschützte, prächtige Alpenbock. - Wie ein Teilnehmer richtig bemerkte, ist Totholz eigentlich der falsche Ausdruck, denn im Vergleich zu lebenden Bäumen wird totes Holz besonders vielseitig besiedelt. Richtiger wäre „Lebensholz“, wie einer der interessierten Teilnehmer anmerkte, das aber wird durch die immer stärker werdende Nutzung von Hackschnitzeln in den meisten Wäldern kaum noch zugelassen.

Dr. Gerhard Schreyer

Dr. Wolfgang Scherzinger

Kein Ruhmesblatt für den Artenschutz in Deutschland

Mit Gift und Flinte gegen streng geschützte Tiere

 (26.04.2012) Mitte März berichtete u. a. die Süddeutsche Zeitung vom Gifttod einer Luchsin im Nationalpark Bayerischen Wald. Aktuell berichtet der Bayerische Rundfunk..

http://www.br.de/themen/aktuell/inhalt/luchs-tessa-vergiftet100.html

 Nun informiert der WWF über den Gifttod eines Seeadler Paares bei einer Giftanschlagsserie in Norddeutschland, bei der allein im April ein Rotmilan und 48 Kolkraben einem Giftanschlag zum Opfer fielen.

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Flächenverbrauch

Sündenbock Naturschutz und moderner Ablasshandel: Falsche Konzepte gegen den Flächenverbrauch

Bund Naturschutz und Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Bayern kritisieren Kampagne „Stopp dem Landfraß“ des Bayerischen Bauernverbandes

 

(12.10.2011) Das Bayerische Landwirtschaftsministerium und der Bayerische Bauernverband (BBV) wollen bei Landschaftseingriffen seit Jahrzehnten geltendes Naturschutzrecht ändern. Dazu die Vorsitzende der BN Kreisgruppe Berchtesgadener Land Rita Poser: „Wer zum Verzicht auf Biotopneuanlagen aufruft und stattdessen Ersatzgeldzahlungen und sogenannte produktionsintegrierte Maßnahmen fordert, ändert gar nichts am Grundproblem des Flächenverbrauches. Im Gegenteil: er erleichtert sogar die Genehmigung von Eingriffen. Und er schafft sich zudem neue Probleme durch eine permanente weitere Verschlechterung der Natur, von der auch die Landwirte leben.“

 

Mit dem Verlust von täglich 16 Hektar gehört Bayern zu den traurigen Spitzenreitern unter den Bundesländern. Vordringlich ist es daher, die Problemursache anzugehen. Der BN begrüßt die Zielaussage des BBV und von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner, dass Eingriffe in Natur und Landschaft zu verringern sind und dass z.B. die Innenentwicklung von Siedlungsflächen Vorrang vor der sogenannten Außenentwicklung „auf der grünen Wiese“ haben muss.

Seit 1973 gilt im Bayerischen Naturschutzgesetz, dass für Eingriffe in Natur und Landschaft durch z.B. Straßen oder Gewerbegebiete ein Schadensausgleich insbesondere durch Neuanlage von Biotopen zu leisten ist. Dafür werden auch landwirtschaftliche Flächen benötigt, wenn auch in einem landesweit geringen Umfang. Obwohl diese nur 0,1 Prozent der gesamten Landesfläche betreffen, geht es bei der Kampagne des Bayerischen Bauernverband (BBV) genau um diese 0,1%. In der Zielsetzung wird er dabei vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium unterstützt. Unter dem Motto „Stopp dem Landfraß“ will der BBV landesweit keine neuen Naturschutzflächen mehr, weder Naturschutzgebiete, noch Nationalparke, noch Ausgleichsflächen. Allerdings hat er kein Problem damit, dass mittlerweile immer mehr Acker- und Grünfläche in Bayern der Lebensmittelproduktion entzogen wird, um Mais- und Getreide für Agrargas anzubauen.

 

„Bei den Protestaktionen des Bauernverbandes gegen den Landfraß geht es keineswegs darum, die weitere Versiegelung des Bodens zu verhindern. In Wirklichkeit geht es allein darum, einem genialen Geschäftsmodell des BBV zum Durchbruch zu verhelfen“, kommentiert die Vertreterin der AbL-Bayern, Gertraud Gafus, das Vorgehen. Denn die Ersatzzahlungen sollen direkt auf das Konto der Bayerischen Kulturlandstiftung wandern, deren Stifterin die BBV-LandSiedlung GmbH ist. Aufgabe der Stiftung: Die Geldzahlungen, die als Ausgleich für die Vernichtung von Naturflächen gezahlt werden, so einzusetzen, dass sie in den Betriebsablauf moderner Betriebe integriert werden können. Somit verdiene der BBV künftig an jedem neu zubetonierten Hektar, kritisiert die AbL-Bayern.

Diese sogenannten produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen können konkret aus ein paar Sonnenblumen am Rand des Agrargas-Maisfeldes bestehen. „Doch was hilft das den vom Eingriff verdrängten Arten“, fragt die BN Kreisgruppen Vorsitzende. Mit Ersatzzahlungen verkäme der auch in der Bayerischen Verfassung verankerte Ausgleichsgedanke zu einem Bußgeldkatalog, mit dem Investoren und Landschaftszerstörer sich von Naturschutzverpflichtungen freikauften, so Gafus.

 

Der BN appelliert zusammen mit der AbL daher sowohl an die landwirtschaftlichen Fachbehörden wie an den Bauernverband, dass sie ihr allgemeines Primat des Flächensparens tatsächlich in den konkreten Genehmigungsverfahren, in den Gemeinderäten, Kreistagen und im Landtag umsetzen und offensiv gegen weitere Landschaftseingriffe vorgehen anstatt der Naturzerstörung weiteren Vorschub zu leisten.

 

Bildunterschrift: Negativbeispiel Flächenverbrauch: Ein Bischofswieser Vollerwerbslandwirt beantragt auf seiner hofnahen Grünlandfläche im Außenbereich die Ausweisung von 14 Bauparzellen auf 1,2 ha

 

Für Rückfragen:

Rita Poser 08652 978767

 

oder

 

Gertraud Gafus 08656 393

Fürmannalm