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Ortsgruppen

Matulusstraße - der Stadtrat hat es in der Hand

Der Bund Naturschutz in Bayerne.V. (BN), Ortsgruppe Freilassing, lehnt eine Bebauung an der Matulusstraße unter den von den Bauträgern vorgestellten Rahmenbedingungen entschieden ab und fordert diese

03.07.2018

(03.07.2018) Freilassing. Der Bund Naturschutz in Bayerne.V. (BN), Ortsgruppe Freilassing, lehnt eine Bebauung an der Matulusstraße unter den von den Bauträgern vorgestellten Rahmenbedingungen entschieden ab und fordert diese städtebauliche Fehlentwicklung zu verhindern. Die gesetzlich geforderte städtebauliche Einbindung des neuen Wohnquartiers in die umgebende Bebauung ist bei einer Geschoßflächenzahl von 1,0 nicht gegeben , davon ist der BN Vorsitzende Erich Prechtl überzeugt. Wird auf die gegenüberliegende 1 bis 2-geschossige Einfamilienhausbebauung  mit 3-geschossigen Gebäuden entlang der Matulusstraße reagiert, kann die vorgegebene Bebauungsdichte nur mit 5-stöckigen Gebäuden im hinteren Teil des Grundstücks realisiert werden. Die Folge:  Eine angemessene Einbindung der denkmalgeschützten Villa ist nicht möglich. Nachbargrundstücke und Innenhöfe werden durch die hohe Bebauung  stark  verschattetet. Würde die Bebauungsdichte reduziert, wäre der wünschenswerte Bau von geförderten Wohnungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht mehr möglich, so das Argument der Bauträger. Viele Fragen sind für die Naturschützer und betroffene Anwohner noch offen. Wie kann bei ca. 350 Bewohnern im neuen Quartier eine Überlastung der Matulusstraße zu den Stoßzeiten verhindert werden? Wie können attraktive Freiräume unter Erhalt der Stadtbild- prägenden Platanen an der Matulusstraße erhalten werden und wertvollen alten Gehölzgruppen entstehen? Es liegt am Stadtrat die Notbremse zu ziehen und ein qualitätsvolles Wohnquartier zum Wohl der neuen Bewohner und ebenso zum Wohl der Anrainer zu entwickeln. Der Schlüssel dazu liegt in einer deutlich reduzierten Geschoßflächenzahl. Das Projekt zeigt außerdem deutlich: Nur wenn in einem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan städtebauliche, verkehrliche und naturschutzfachliche Ziele aufeinander abgestimmt sind, gibt es verbindliche Vorgaben für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Das sogenannte integrierte Stadtentwicklungskonzept liefert diese Vorgaben nicht ist man beim Bund Naturschutz überzeugt.

 

Erich Prechtl

Ortsvorsitzender